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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohnungswechsel


SaJoNaRa
30.05.2008, 17:54
tach auch,

hab da mal ne Frage.
Eine Freundin (24) musste aus Ihrer Wohnung raus, weil die Miete unregelmassig gezahlt wurde.(Hatte der Vermieter kein bock drauf)
Zum Einzugszeitpunkt gab es noch nicht die verschärften u 25 Regelungen wie heute. Also wurde die volle Miete von 343,00 € (Warm Miete) Übernommen.

Sie muss sich nun eine Neue Wohnung suchen. Hat von der ARGE ein schriftstueck bekommen:

Mietobergrenzen im Kreis ......

Da sind die Höchstbeträge angegeben die von der Arge Maximal übernommen wird. Eine Person 40 - 50 qm in etwa 370,00 Euro.

Das ist die ertse Tabelle auf dem Zettel. Die zweite Tabelle befasst U 25 Jahrige und da werden ganz andere Preise genannt!

original Text:
Jugentliche unter dem 25. Lebensjahr haben grundsätzlich kein Anspruch auf eine eigene Wohnung. In begruendeten Ausnahmefällen kann der Anmietung eines möbilierten Zimmers o.Ä. zugestimmt werden. Die vorgenannten Höchstbeträge reduzieren sich dann um 20%. Eine Beihilfe für eine Ersteinrichtung wird nicht gewährt.

Also 1 Person = 290,00 €

Dabei hatte Sie doch schon 3 Jahre lang Ihre eigene Wohnung. Ausserdem dauert es nur noch ein halbes Jahr bis Sie 25 Jahre alt ist.

Die Sachbearbeiterin meinte auch schon, das ne neue eigene Wohnung ausgeschlossen sei. Was soll Sie den nun machen? zurück nach Hause kann Sie nicht. was fuer 290 Euro finden ist ja noch schwerer als fuer 370,00 € monatlich. Fast unmoeglich.

Ist das alles Rechtens? Hat jemand ne Idee?

Gruss
-Sajonara-

Codeman
30.05.2008, 18:13
Ja dazu kann ich etwas sagen.

Und zwar ist das in meinen Augen grob rechtswidrig.Die kommunalen Vorgaben,haben in Ihrer Höhe keinen Unterschied nach dem alter eines Antragsstellers zu machen.Das wäre sonst ein grober Verstoss gegen das Grundgesetz,das ja schließlich besagt,dass jeder vor dem Gesetz gleich ist.

Ich würde hier,weil man da wirklich nur etwas vor Ort machen kann,mich an einen Rechtsanwalt Fachrichtung Sozialrecht wenden.Eine entsprechende Liste findest du hier (Klick mich) (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx).

MfG
Codeman

Betroffener
30.05.2008, 20:23
Nun mal langsam mit den jungen Pferden.

Das die oben aufgezeigte Regelung der abgesenkten Miethöhe für U25 klar gesetzeswidrig ist, wäre die eine Sache.

Aber für die Wohnungsregelung der U25 gabe es auch einen Stichtag (im Februar 2006), der hier nicht greift, da sie bereits vor dem Stichtag (seit 3 Jahren) in einer eigenen Wohnung lebte. Damit hätte sich die Wohnungsregelung für U25 in diesem Fall erledigt.

Mannoman - die versuchen mit allen Tricks die Leute zu ver.......

SaJoNaRa
31.05.2008, 11:40
:danke:


Euer Forum ist echt cool, hier wird einem immer geholfen.
Auserdem ist es gut - wenn man sich ueber diese Arge Methoden austauschen kann. Oftmals weiss man nicht weiter und hier gibt es immer noch en helfenden Rat.

weiter so :sensationell: