SaJoNaRa
30.05.2008, 17:54
tach auch,
hab da mal ne Frage.
Eine Freundin (24) musste aus Ihrer Wohnung raus, weil die Miete unregelmassig gezahlt wurde.(Hatte der Vermieter kein bock drauf)
Zum Einzugszeitpunkt gab es noch nicht die verschärften u 25 Regelungen wie heute. Also wurde die volle Miete von 343,00 € (Warm Miete) Übernommen.
Sie muss sich nun eine Neue Wohnung suchen. Hat von der ARGE ein schriftstueck bekommen:
Mietobergrenzen im Kreis ......
Da sind die Höchstbeträge angegeben die von der Arge Maximal übernommen wird. Eine Person 40 - 50 qm in etwa 370,00 Euro.
Das ist die ertse Tabelle auf dem Zettel. Die zweite Tabelle befasst U 25 Jahrige und da werden ganz andere Preise genannt!
original Text:
Jugentliche unter dem 25. Lebensjahr haben grundsätzlich kein Anspruch auf eine eigene Wohnung. In begruendeten Ausnahmefällen kann der Anmietung eines möbilierten Zimmers o.Ä. zugestimmt werden. Die vorgenannten Höchstbeträge reduzieren sich dann um 20%. Eine Beihilfe für eine Ersteinrichtung wird nicht gewährt.
Also 1 Person = 290,00 €
Dabei hatte Sie doch schon 3 Jahre lang Ihre eigene Wohnung. Ausserdem dauert es nur noch ein halbes Jahr bis Sie 25 Jahre alt ist.
Die Sachbearbeiterin meinte auch schon, das ne neue eigene Wohnung ausgeschlossen sei. Was soll Sie den nun machen? zurück nach Hause kann Sie nicht. was fuer 290 Euro finden ist ja noch schwerer als fuer 370,00 € monatlich. Fast unmoeglich.
Ist das alles Rechtens? Hat jemand ne Idee?
Gruss
-Sajonara-
hab da mal ne Frage.
Eine Freundin (24) musste aus Ihrer Wohnung raus, weil die Miete unregelmassig gezahlt wurde.(Hatte der Vermieter kein bock drauf)
Zum Einzugszeitpunkt gab es noch nicht die verschärften u 25 Regelungen wie heute. Also wurde die volle Miete von 343,00 € (Warm Miete) Übernommen.
Sie muss sich nun eine Neue Wohnung suchen. Hat von der ARGE ein schriftstueck bekommen:
Mietobergrenzen im Kreis ......
Da sind die Höchstbeträge angegeben die von der Arge Maximal übernommen wird. Eine Person 40 - 50 qm in etwa 370,00 Euro.
Das ist die ertse Tabelle auf dem Zettel. Die zweite Tabelle befasst U 25 Jahrige und da werden ganz andere Preise genannt!
original Text:
Jugentliche unter dem 25. Lebensjahr haben grundsätzlich kein Anspruch auf eine eigene Wohnung. In begruendeten Ausnahmefällen kann der Anmietung eines möbilierten Zimmers o.Ä. zugestimmt werden. Die vorgenannten Höchstbeträge reduzieren sich dann um 20%. Eine Beihilfe für eine Ersteinrichtung wird nicht gewährt.
Also 1 Person = 290,00 €
Dabei hatte Sie doch schon 3 Jahre lang Ihre eigene Wohnung. Ausserdem dauert es nur noch ein halbes Jahr bis Sie 25 Jahre alt ist.
Die Sachbearbeiterin meinte auch schon, das ne neue eigene Wohnung ausgeschlossen sei. Was soll Sie den nun machen? zurück nach Hause kann Sie nicht. was fuer 290 Euro finden ist ja noch schwerer als fuer 370,00 € monatlich. Fast unmoeglich.
Ist das alles Rechtens? Hat jemand ne Idee?
Gruss
-Sajonara-