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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsurteil zum Thema eäG->Junge Menschen


Alex1980
31.07.2006, 02:29
Hier habe ich, aufgrund der persönlichen Betroffenheit meiner Freundin, mal ein meiner Meinung nach sehr positives Urteil gefunden,
welches ausdrücklich auch besagt,
dass besonders bei jungen Menschen (im vorliegenden Fall war die junge Frau 18 (wie meine Freundin übrigens auch)) nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese eine solch feste Beziehung eingehen,
dass sie auch mit einer Einstehensgemeinschaft in Verbindung zu bringen wäre.

Dies ist der Link zum zweitinstanzlichen Urteil des LSG NRW (rechtskräftig und unanfechtbar):KLICK (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=26113&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=)

und hier der erstinztanzliche Beschluss des SG Düsseldorf, den ich inhaltlich aufgrund der guten Begründung noch besser
finde:
KLICK (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24954)

Kann ja evtl mal mit in die Urteilsdatenbank
(StephanK ick hör dir trapsen)

Viel Glück jedenfalls allen, die mit Ihrer freundlichen Agentur und/oder ArGe was auszufechten :fighten: haben!

(Off-Topic am Rande: ich dachte gerade daran, wieviele
Verwendungsmöglichkeiten die Abkürzung "ArGe" ergibt.. z. B.

Ar...Gesichter
Arme Gesellschaft
Ar...geigen....)
:band:

StephanK
31.07.2006, 08:34
Danke für den Hinweis. Auf den Beschluss des Landessozialgerichts wird bereits hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=60798) hingewiesen, wenn auch nur "in zweiter Reihe".
Erstinstanzliche Entscheidungen gebe ich üblicherweise nur wieder, wenn und so lange keine Entscheidungen übergeordneter Gerichte zum gleichen Thema vorliegen. Aber es ist schon so, dass die süffisanten kulturhistorischen Bemerkungen des Sozialgerichts zur liaison d'amour einfach Lesevergnügen bereiten - und das ist bei Gerichtsentscheidungen leider recht selten... :D

Alex1980
31.07.2006, 11:38
Aha, sorry Stephan hatte das Az. über die Suche gesucht, aber nicht gefunden. Mein Fehler, hatte glaub ich nach der erstinstanzlichen Entscheidung gesucht.

Deine Ansicht bzgl Amüsement während des Lesens teile ich uneingeschränkt :D

Dir entgeht aber auch kein Urteil, man meint das Thema würde Dich interessieren :D