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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfgemeinschaft ?


laokoonX
31.07.2006, 09:31
Hallo

bin neue im Forum und habe gleichmal eine Frage:

Welche Bedarfsgemeinschaft würde unter folgenden Sachverhalt vorliegen?

Ich wohne bei meinen Eltern und bin 23 alt. Ich arbeite und war noch nie Arbeitlos. Ein Vater arbeitet auch meine Mutter hingegen bezieht ALG II. Bis jetzt hat sie immer noch einwenig Geld erhalten ca. 150 € (Heizkosten ect. kein ALG II in dem Sinne)

Jetzt wird von mir verlangt das ich meine Einküfte bzw. Vermögen offen legen muss.
Meine Frage muss ich das tun ? Was habe ich mit der Bedarfsgemienschaft meiner Eltern zu tun.

Ich vermute wenn ich diese Angaben machen bekommt meiner Mutter überhaupt keine Geld mehr solange ich in dem Haus lebe.

mfg

laokoonX

StephanK
31.07.2006, 10:30
:welcome: laokoonX,
Du scheinst Dich von Schlangen umwickelt zu fühlen... :wink:
Die Frage, welche Bedarfsgemeinschaft vorliegt, stellt sich so eigentlich nicht: entweder ist man eine oder nicht - und Ihr seit eine. Das ist erst seit kurzem so infolge einer Änderung des Gesetzes: Zuvor waren erwachsene Kinder ab dem 18. Geburtstag ihre eigene Bedarfsgemeinschaft, jetzt bilden sie bis zum 25. Geburtstag eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern, wenn sie im gleichen Haushalt leben.

Folge: Die ganze Familie wird als Bedarfsgemeinschaft betrachtet, und die Frage, ob überhaupt noch ein Bedarf für ergänzendes Alg II besteht, wird anhand des Gesamteinkommens der ganzen Familie betrachtet. Wenn also Dein und Deines Vaters Einkommen für den Bedarf ausreichen (und das dürfte nach dem, was Du schreibst, so sein), wird es künftig kein Alg II mehr geben. Rein wirtschaftlich betrachtet bedeutet das, dass Du stärker zum Gesamtaufwand beitragen musst als bisher und weniger nur für Dich selbst verbrauchen kannst.

In der Sprache der Politiker heisst das: Stärkung der Solidarität innerhalb der Familie... so, wie die Laokoon-Geschichte in dieser Sprache vermutlich "intensiver Reptilienkontakt mit letalem Ausgang" genannt würde... :weg:

laokoonX
31.07.2006, 11:32
Danke die für deine Antwort

Ich hatte schon die Vermutung aber wahrhaben bzw. glauben wollte ich diese nicht so recht. Ich finde das irgendwie ungerecht. ich müste ja ausziehen damit meine Mutter noch etwas Geld bekommt.

Wie sieht es mit den Rentenansprüchen (Grundbetrag) aus. Die hat ja jetzt das ALG II übernommen für meine Mutter heißt das sie muss diesen Grundbetrag oder wie der sich nennt jetzt selbst zahlen?

Warum machen die sowas das man gezwungen wird sozusagen seine Kinder vor die Tür zusetzten bzw. soviel Geld von denen zu verlangen das diese sich gleich selber eine Wohnung nehmen können.


mfg

laokoonX

StephanK
31.07.2006, 12:12
Zu den Rentenansprüchen: Wenn es keinen Alg II-Anspruch mehr gibt, fehlt es Deiner Mutter an den entsprechenden Beitragszeiten. Während des Alg II-Bezuges wird nur ein Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt, aber es geht ja nicht nur um die Betragshöhe, sondern die Zahl der Beitragsmonate ist ebenso wichtig, vor allem, wenn es um das "ob" einer Rente geht.
Sie kann sich auf eigene Rechnung freiwillig versichern, wenn es finanzierbar ist.

Warum machen die sowas das man gezwungen wird sozusagen seine Kinder vor die Tür zusetzten bzw. soviel Geld von denen zu verlangen das diese sich gleich selber eine Wohnung nehmen können. Zweck dieser Gesetzesänderung war es, gegen die (relativ zahlreichen) Auszüge von gerade erwachsen gewordenen Kindern einzuschreiten, weil man es als "Missbrauch" empfand, dass junge Leute davon Gebrauch machten, dass ihnen eine eigene Wohnung finanziert werden musste. Wie so oft hat man dabei aber gleich in die Vollen gegriffen - und die Folgen kriegt Ihr jetzt sehr direkt zu spüren...

Trish
31.07.2006, 12:20
Aber solange er arbeitet "darf" er sich ja eine Wohnung nehmen & fällt somit aus der BG raus oder seh ich da was falsch?
Oder muss man als Kind auch ohne in der BG zu sein Unterhalt zahlen?

laokoonX
31.07.2006, 17:00
Hmm...

da bleibt mir nichts anderes übrig als entweder auszuziehen oder mich polzeilich zu meiner Schwester zu melden.

Das man zu solchen Aktionen "gezwungen" wird nicht doch sehr fraglich.


mfg

laokoonX

StephanK
31.07.2006, 20:44
Aber solange er arbeitet "darf" er sich ja eine Wohnung nehmen & fällt somit aus der BG raus oder seh ich da was falsch?
Oder muss man als Kind auch ohne in der BG zu sein Unterhalt zahlen?Ja, mit dem Moment des Auszugs wäre er nicht mehr Teil der BG und er wäre auch durch das Gesetz nicht am Ausziehen gehindert, weil er ja, nur für sich allein betrachtet, eben nicht hilfebedürftig ist.

Eine Unterhaltsverpflichtung kommt zwar theoretisch in Betracht, aber wenn die Eltern sie nicht geltend machen, spielt sie praktisch keine Rolle. Auf dieser Ebene ist also kein Grund zur Sorge.

Bengel_07
01.08.2006, 18:40
Hallo

auch ich habe zu diesem Thema eine Frage mal wieder :-)

Es geht um die Neuregelung der Bedarfsgemeinschaften. Bei über 25-jährigen bleibt es doch so wie gehabt. Ich meine wenn mein Freund (30) weiterhin bei seiner Mutter wohnt bildet er doch eine eigene Bedarfsgemeinschaft oder hat das sich jetzt auch geändert so dass beide EINE Bedarfsgemeinschaft bilden :?

Für Eure hilfsbereitschaft bedanke ich mich schon im voraus.

Achso noch eines Euer Forum und natürlich Eure Seiten sind sehr informativ und hilfsreich macht einfach weiter so denn bei den ganzen Gesetzen und deren Änderungen kommt man (frau) schon sehr schnell durch einander und verliert sehr schnell den überblick :D

Gruß dat Bengel _07

Die Ägypter
01.08.2006, 18:55
Hallo Bengel,

bei über 25-jährigen handelt es sich nicht mehr um eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern sondern um eine Haushaltsgemeinschaft!