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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gründungszuschuss?


nanni64
01.06.2008, 11:07
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine grundsätzliche Frage:
Wie lange muss man arbeitslos gemeldet sein, wenn man einen Gründungszuschuss beantragen möchte, oder besser wann darf ich diesen Zuschuss frühestens stellen ab Antragsstellung der Arbeitslosigkeit?

Und noch eine::razz:

Bekomme ich überhaupt ALG , wenn ich einen 400€Job habe und in diesem Rahmen 6 Std. pro Woche für meinen bisherigen AG weiter beschäftigt bin. (Bin bis 30.06. auf 32Std. beschäftigt und ab 1.7. nur noch auf 400€.) Ab 1.7. bin ich nebenbei nur noch freiberuflich tätig und hab gehört, daß ich Anspruch auf einen Gründungszuschuss habe, wenn ich mich vorher arbeitslos melde.

Wenn mein Arbeitsverhältniss wie oben beschrieben vermindert wird, gibts dann eine Sperrfrist?

Lieben Dank für Eure Hilfe schon mal im voraus

Codeman
01.06.2008, 12:03
Zu Frage 1) Einen Gründungszuschuss erhällst du wenn du noch mindestens 90 Tage ALG I - Anspruch hast.

Zu Frage 2) Man erhällt immer dann ALG I , wenn arbeitslos gemeldet ist.Ferner kannst du dir etwas dazuverdienen.Dieser Zuverdienst sollte nicht mehr als 14,99 Std. die Woche betragen und nicht mehr als 165 euro zufließen lassen.Alles was über 165 euro liegt,wird sonst auf dein ALG I angerechnet.Solltest du mehr als 14,99 std. arbeiten zählst du gar nicht mehr als arbeitslos und dein ALG I Anspruch ist dahin.

Zu Frage 3) Ich glaube du brinst einiges durcheinander.Um ALG I zu bekommen,musst du arbeitslos sein.Bei dir verringert sich aber lediglich dein Verdienst,aber trotzdem bist du deswegen ja nicht arbeitslos.Auch setzt der Bezug eines Gründungszuschusses Arbeitslosigkeit voraus.Was du machen kannst,ist ALG II zu beantragen.Dort heisst der Gründungszuschuss nur Einstiegsgeld,ist aber meines erachtens fast das selbe.Nur das es ebend bei ALG II keinen Rechtsanspruch auf das alles gibt.

MfG
Codeman