nanni64
01.06.2008, 11:07
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine grundsätzliche Frage:
Wie lange muss man arbeitslos gemeldet sein, wenn man einen Gründungszuschuss beantragen möchte, oder besser wann darf ich diesen Zuschuss frühestens stellen ab Antragsstellung der Arbeitslosigkeit?
Und noch eine::razz:
Bekomme ich überhaupt ALG , wenn ich einen 400€Job habe und in diesem Rahmen 6 Std. pro Woche für meinen bisherigen AG weiter beschäftigt bin. (Bin bis 30.06. auf 32Std. beschäftigt und ab 1.7. nur noch auf 400€.) Ab 1.7. bin ich nebenbei nur noch freiberuflich tätig und hab gehört, daß ich Anspruch auf einen Gründungszuschuss habe, wenn ich mich vorher arbeitslos melde.
Wenn mein Arbeitsverhältniss wie oben beschrieben vermindert wird, gibts dann eine Sperrfrist?
Lieben Dank für Eure Hilfe schon mal im voraus
ich hätte mal eine grundsätzliche Frage:
Wie lange muss man arbeitslos gemeldet sein, wenn man einen Gründungszuschuss beantragen möchte, oder besser wann darf ich diesen Zuschuss frühestens stellen ab Antragsstellung der Arbeitslosigkeit?
Und noch eine::razz:
Bekomme ich überhaupt ALG , wenn ich einen 400€Job habe und in diesem Rahmen 6 Std. pro Woche für meinen bisherigen AG weiter beschäftigt bin. (Bin bis 30.06. auf 32Std. beschäftigt und ab 1.7. nur noch auf 400€.) Ab 1.7. bin ich nebenbei nur noch freiberuflich tätig und hab gehört, daß ich Anspruch auf einen Gründungszuschuss habe, wenn ich mich vorher arbeitslos melde.
Wenn mein Arbeitsverhältniss wie oben beschrieben vermindert wird, gibts dann eine Sperrfrist?
Lieben Dank für Eure Hilfe schon mal im voraus