Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Einstiegsgeld ausfüllen
sascha10
31.07.2006, 10:23
Hallo mal wieder an alle,
ich habe da mal eine Frage zum Antrag vom Einstiegsgeld.
Ich habe nun das Glück das ich mich aus dem ALG2 heraus Selbstständig machen kann,nur habe ich eine Frage zum Antrag.
Zum Antrag sind folgende Unterlagen mit einzureichen:
Gewerbeanmeldung
Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
Umsatz- und Rentabilitätsvorschau
Tragfähigkeitsbesceinigung vom Steuerberater
Nachweis über Unfallversicherung
So nun meine Fragen:
Reicht nicht eine Tragfähigkeitsbescheinigung vom Steuerberater aus??
Und was meinen die mit Unfallversicherung?
Gibt es eventuell irgendwo solche Anträge als Muster die schon ausgefüllt sind??
Denn wie wir wissen kann ein falsches Kreuzchen verhärende Folgen haben.
Und das würde ich gern verhindern.
Für Infos wäre ich dankbar
Gruß
StephanK
31.07.2006, 10:43
Ich kann nur kurz was zur Unfallversicherung sagen:
Wenn Du Arbeitnehmer beschäftigst, bist Du gesetzlich verpflichtet, sie bei der für die Branche zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) gegen Arbeitsunfälle zu versichern. Als 1-Mann-Unternehmen kannst Du Dich freiwillig bei der BG versichern. Näheres hier (http://www.hvbg.de/d/pages/untern/erfass/index.html).
Die anderen Fragen sollte besser jemand anders mit mehr Ahnung bei diesem Thema beantworten.
sascha10
31.07.2006, 10:46
Alles klar vielen Dank schonmal.
Muss ich diese Versicherung denn als 1 Mann Betrieb haben?
StephanK
31.07.2006, 11:12
Wie schon geschrieben: Für den Unternehmer selbst ist sie freiwillig.
Wenn Du auf absehbare Zeit ein 1-Mann-Betrieb bist und die Tätigkeit ohne besondere Risiken ist (z.B. reine Büro-Tätigkeit), ist schon zu überlegen, ob die zusätzlichen Kosten sinnvoll sind. Das hängt auch davon ab, ob Du privat unfallversichert bist und ggf. welche Risiken diese Versicherung abdeckt.
So oder so: Als Arbeitnehmer bist Du gegen ziemlich viele Risiken automatisch pflichtversichert, für Selbständige gibt es keine solche Automatik. Es ist deswegen schon nötig, sich mal hinzusetzen und seinen Versicherungsbedarf abzuklopfen. Auch wenn Du z.B. von zuhause aus arbeitest ist es so, dass die meisten Hausratversicherungen nur den "Kram" umfassen, den man als Privatmensch eben so in einer Wohnung rumstehen hat, nicht aber "Betriebsausstattung" (auch wenn sich das vielleicht hochtrabend anhört).
Natürlich kannst Du das auch mit jemand von der "Versicherung Deines Vertrauens" besprechen. Dieser Person werden mit Sicherheit noch Risiken einfallen, an die Du von selbst nie gedacht hättest - aber man muss da natürlich aufpassen, sich keine unnötigen Versicherungen aufdrängen zu lassen.
Ich kann hier in diesem Rahmen nicht mehr tun, als Deine Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken und Dir vor Augen führen, dass es die "automatischen" Versicherungen für Arbeitnehmer für Dich als Selbständigen nicht mehr gibt und Du Dich eben eigenverantwortlich darum kümmern musst. :engel:
sascha10
31.07.2006, 11:57
Ok das habe ich soweit verstanden.
Nun aber kommt mir die Frage auf,warum sie das verlangen bei Antragstellung wenn diese Versicherung für mich alleine keine Pflicht ist??
StephanK
31.07.2006, 12:32
Das weiss ich leider nicht und kann nur spekulieren: Auch wenn die Mehrzahl der mit Einstiegsgeld geförderten Existenzgründungen 1-Personen-Unternehmen sein dürften ist ja nicht auszuschließen, dass man gleich mit einem oder gar mehreren Beschäftigten anfängt, den/die man gegen Arbeitsunfälle zu versichern verpflichtet ist. Das zu kontrollieren ist in erster Linie Aufgabe der zuständigen BG, aber der Alg II-Träger oder die Arbeitsagentur wollen es wohl vermeiden, sich sozusagen nachsagen lassen zu müssen, dass sie Existenzgründungen fördern würden, in denen Leute unversichert arbeiten; vielleicht wollen sie es deswegen ganz genau wissen und verlangen den Unfallversicherungsnachweis.
Betroffener
31.07.2006, 14:04
Die Pflicht zu einer Unfallversicherung ist mir neu - kann also durchaus eine "regionale Forderung" sein - die aber sicher sinnvoll ist.
Welche Risikiken abzusichern sind, wäre die Frage: berufsbedingte oder private Unfallrisiken.
Ansonsten sollte nach meiner Kenntnis ein Businessplan vorliegen (der Kapital-/Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau beinhaltet, und vieles andere mehr - nämlich die eigentliche Geschäftsidee).
Die Tragfähigkeit muss von einer sachkundigen Stelle "abgenickt" werden per Unterschrift - das ist meist nicht der Steuerberater, sondern die IHK oder Handwerkskammer, die dann die Vorlage der ArGe mit Kreuzchen versehen und stemplen und unterschreiben.
Erst danach sollte das Gewerbe angemeldet werden.
Danach bekommst Du dann reichlich Post von der Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und später auch von der Kammer, in der Du zwangseingemeindet wirst - die ersten 2 Jahre sind meist frei.
Was mir jedoch noch aufstößt, ist die Tatsache, dass gerade die gesetzlichen Regelungen im Umbruch sind und wohl sowohl die ehemalige ICH-AG, Überbrückungsgeld als auch Einstiegsgeld ab dem 01.08.06 einen neuen gemeinsamen Namen bekommen und neue Regeln.
Hier solltest Du Dich zügigst genau erkundigen, unter welchem Titel Dein Übergang in die selbständigkeit nun abgewickelt wird und welche Regeln nun für Dich zutreffen.
Viel Erfolg
sascha10
04.08.2006, 10:07
So habe nun mal einen Termin bei der netten Frau auf dem Amt gemacht damit sie mir das einmal näher bringt.
Denn ich wollte eigentlich das Gewerbe anmelden wenn ich so gut wie sicher weiss das mein Einstiegsgeld bewilligt wird und nicht vorher.
Falls nämlich nicht bewilligt wird steh ich ja schön da.
Eine Frage noch zum Antrag:
Das steht unter Punkt 3:
Angaben zur selbstständigen Tätigkeit:
Die selbstständige Tätigkeit hat hauptberuflichen Charakter ja nein
Was kreuzt man da an??
Denn ich will nix falsch machen,nicht das sie mir auch mein ALG 2 aufheben und das Einstiegsgeld bewilligen.
Danke im voraus
Betroffener
04.08.2006, 11:12
Einstiegsgeld wird zusätzlich zum ALG II gezahlt mit der Zielrichtung, dass Du Dich selbst "erhalten" kannst nach der Unterstützung.
Das dürfte aber im Normalfall nur mit einer Vollzeit-Selbständigkeit gegeben sein. Hier wäre also der "hauptberufliche Charakter" anzukreuzen. Denn Teilzeit wird wohl auch nicht gefördert.
Zu rechnen wäre mit ca. 50% Deines ALG II als Zuschlag.
Auszug aus dem SGB II
§ 29 Einstiegsgeld
(1) 1Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit kann
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die arbeitslos sind, bei
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder
selbständigen Erwerbstätigkeit ein Einstiegsgeld er-
bracht werden, wenn dies zur Eingliederung in den
allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. 2Das Ein-
stiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfe-
bedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstä-
tigkeit entfällt.
(2) 1Das Einstiegsgeld wird, soweit für diesen Zeitraum
eine Erwerbstätigkeit besteht, für höchstens 24 Monate
erbracht. 2Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegs-
geldes soll die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit
sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksich-
tigt werden, in der der erwerbsfähige Hilfebedürftige
lebt.
(3) 1Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesmi-
nisterium der Finanzen ohne Zustimmung des Bundes-
rates durch Rechtsverordnung zu bestimmen, wie das
Einstiegsgeld zu bemessen ist. 2Bei der Bemessung ist
neben der Berücksichtigung der in Absatz 2 Satz 2
genannten Kriterien auch ein Bezug zu der für den
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen jeweils maßgebenden
Regelleistung herzustellen.
Was verstehst Du "unter schön dastehen"?
Dann hast Du gut 20 Euro in den Sand gesetzt und darfst weitere Euros in die Abmeldung des Gewerbes investieren. Dazu dann noch die Abwehr der inzwischen aufgewachten Sozialversicherer, Berufsgenossenschaft, Industrie- oder Handelskammer und Finanzamt. Mehr passiert aber nicht.
Also viel Erfolg bei diesem Schritt in eine hoffentlich bessere neue Welt.
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