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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : geforderter Umzug-Kosten?


Lexia
01.07.2005, 13:42
Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Im März habe ich einen Schrieb bekommen, dass meine Wohnung zu teuer sei und ich umziehen müsse. Hier bei uns ist das auch schon seit jeher, also auch schon vor Hartz IV etwas komisch geregelt, die nehmen die Grösse meiner Wohnung, errechnen den qm Preis und rechnen das dann auf 50qm um, was da raus kommt, zahlen sie mir dann. Das wären für meine Wohnung, die 290,- Euro kostet ganze 150,- Euro, die ich ab 1.9. noch bekommen würde. Komischerweise wird mir am neuen Wohnort eine Grundmiete von knapp über 250,- Euro bewilligt und ich ziehe in eine durchaus vergleichbare Gegend (beides auf dem platten Lande)
Nun habe ich eine neue Wohnung bekommen und die neu zuständige Behörde hat ihr OK gegeben. Soweit alles gut.
Nun bekomme ich vom Amt an meinem alten Wohnort ganze 140,- Euro Umzugskosten bewilligt, nämlich die Miete für einen Umzugswagen. Und über die Bewilligung der Renovierungskosten (je zwei Eimer weisse Farbe für die alte und die neue Wohnung, mehr sei nicht drin, so die Sachbearbeiterin) wird derzeit noch entschieden.....Neue Bodenbeläge z.B. wären auch nötig, von meinen nicht in die neue Wohnung passenden Möbeln bzw. dem Kleiderschrank, der den Umzug, sprich Abbau und Neuaufbau nicht überleben wird und dem selbstgebauten Podestbett, was auch keinen Ab/Aufbau übersteht und auch nicht ins neue Schlafzimmer passt, mal ganz zu schweigen.
Was den Umzugswagen angeht, so darf ich das Ding mit meinem Führerschein zwar fahren, habe im Leben aber bislang noch nie sowas gefahren und traue mir das nicht zu, immerhin sind es über 250km zum neuen Wohnort und ich würde schon gern lebendig ankommen, auch wenn es sicher ganz im Sinne der Arbeitsagentur wäre, wenn das nicht der Fall wäre...;-)
Also habe ich keinen Fahrer für das Ding und meine Freunde an meinem neuen Wohnort sind am Umzugstermin im Urlaub, so dass ich auch niemand habe, der dort beim Ausladen helfen könnte, es sei denn, Freunde von hier fahren mit hoch, aber das kostet ja auch.
Nun meine Frage, das kanns doch bitte nicht sein, dass ich zum Umzug gezwungen werde und ganze 140 Euro bekomme, um einen kompletten Umzug zu bewältigen???? Und muss ich, nachdem ich hier in einer komplett nach meinen Vorstellungen eingerichteten Wohnung gewohnt habe, aus der ich nun rausgeschmissen werde, nun mit weissen Wänden, ohne Kleiderschrank und mit Matratzen auf dem Boden auf den fleckigen, verwohnten Teppichen der Vormieter wohnen????
Kann ich mich persönlich (wohne in Ostwestfalen Lippe) oder telefonisch irgendwo beraten lassen?
Vielen Dank
Lexia

StephanK
01.07.2005, 14:15
Hallo Lexia und :welcome:
Hmmm... nicht gerade einfach!
Da kommen nämlich mehrere knifflige Probleme zusammen:
Die ganze Angelegenheit mit den Wohnkosten liegt ja in der Verantwortung der Stadt oder des Kreises. Deswegen ist die Handhabung uneinheitlich und es ist in einem überregionalen Forum wie diesem oft schwierig, weiterzuhelfen. Das gilt auch für die Erstattung von Umzugskosten. Bei Dir scheint es ein besonders sparsamer Träger zu sein. Dazu kommt (1) dass die Erstattung sowieso nur eine soll-Vorschrift ist und (2) dass Dein Umzug vom Zuständigkeitsbereich des bisherigen Trägers weg und hin zu einem neuen führt.
Ehrlich gesagt fällt mir momentan auch nicht mehr ein, als dass Du mit dem ALG II-Träger noch mal möglichst hart verhandeln solltest.

Adressen von Beratungsstellen findest Du auf der Seite von "tacheles" (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

Betroffener
01.07.2005, 14:22
:welcome: Lexia,

na das ist ja mal wieder ein echt tolles Ding.

Erste Empfehlung: Telefonat mit dem Ombudsrat: 0800-4400550
Die machen da auch eine Beratung.
Nachtrag: Was der Stephan da ein paar Sekunden vorher als Tipp hat unter Tacheles.de ist natürlich Supper. Da hatte ich jetzt nicht gedacht.

Viel Beratung wirst Du ansonsten nicht finden - aber nach dem Studium der folgenden Links wirst Du selber merken, wie man Dich da versucht zu vera....... und willkürlich zu behandeln und Du wirst zur Selbsthilfe schreiten müssen.

Wie Du selber gemerkt hast, rechnet Deine Kommune da trickreich etwas zusammen, um Leute zum Umzug auffordern zu können, was mit Sicherheit nicht rechtens ist und auch im gesamten Zusammenhang die gesetzlichen Reglungen in keiner Weise berücksichtigt. Hier hättest Du Dich gemäß der folgenden Infos verhalten können:
Hartz IV: Amt fordert Umzug - Was ist zu beachten? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=15766#15766)

Auch die Höhe der angebotenen Umzugskostenhilfe ist lächerlich, ebenso wie bei den Renovierungskosten

Für die Erstausstattung der Wohnung findest Du hier Informationen:
Zusatzleistungen (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#40)
Kosten der Unterkunft (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#30)

Wenn Du das alles gelesen hast, würde ich da mit dem Chef des Amtes in Kontakt treten und versuchen, das Thema abschliessend in Deinem Sinne zu klären. Möglicherweise stellt sich dann auch heraus, das der gesamte Umzug in keiner Weise erfoderlich war und ist.

Widersprüche und der Gang zu den Sozialgerichten auf derartige Behördenwillkür ist viel zu selten.

Lexia
01.07.2005, 14:33
Hallo ihr beiden, erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Nun werd ich mich mal durch die Links wühlen.
Was den Umzug an sich angeht, nun da hätte ich mich sicherlich wehren können, habe ich aber absichtlich nicht getan, denn sooooo ungelegen kam es mir nicht ;-)
Von daher besteht halt nur das Problem mit den Umzugskosten und das finde ich eine Unverschämtheit, was die da versuchen.
Was ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin angeht, so ist ja auch hier diese neue Arbeitsgruppe gegründet worden und dort traf ich dann netterweise auf meine ehemalige Sachbearbeiterin vom Soz. Amt, als ich damals herzog vor 6 Jahren und kurzfristig Soz Hilfe bekam, hatte ich schon mal mit der Dame zu tun und..nun, wir mögen uns nicht besonders;-) Wie das halt so ist, ich habe eh das Gefühl, wenn man auch nur ansatzweise der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist und darüber hinaus noch ein klein wenig seine Rechte kennt und dementsprechend auch mal Widerworte gibt oder etwas hinterfragt, dann ist man da halt ein denkbar unbequemer "Kunde"....;-)
LG
Lexia

Betroffener
01.07.2005, 15:22
Hallo Lexia,

Was ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin angeht, so ist ja auch hier diese neue Arbeitsgruppe gegründet worden und dort traf ich dann netterweise auf meine ehemalige Sachbearbeiterin vom Soz. Amt, als ich damals herzog vor 6 Jahren und kurzfristig Soz Hilfe bekam, hatte ich schon mal mit der Dame zu tun und..nun, wir mögen uns nicht besonders;-)
Genau das ist das Problem - die Dame hat ihr Denken aus der Sozialamtszeit (was auf viele ehemalige Sozialamstmitarbeiter zutrifft) leider nicht bei der Bearbeitung nach dem SGB II abgelegt, sondern pflegen das weiter - was auch zu m.E. unrechtmässigen Absurditäten bei der Anrechnung von Positionen aus dem pauschalierten Regelsatz führt.
Durch die Pauschalierung und Wegfall früher üblicher bedarfsorienter Zusatzleistungen kann es ergo auch nicht umgekehrt einen Wegfall von Bedarf aus dem Regelsatz geben wie bei der Sozialhilfe früher üblich.

Ich meinte auch nicht die Sachbearbeitungsebene, sondern die Chef-Ebene. Die sieht (jedenfalls, wenn sie konkret auf solche Probleme angesprochen wird) viele Dinge oft ganz anders als die Sachbearbeiterebene.

Auch das ganz klar rechtswidrige Thema mit der Runterrechnerei der "Angemessenheit" der Wohnung ist so ein Problem, das leider bundesweit in den Kommunen immer mehr um sich greift (und meist nicht auf der Sachbearbeiterebene entstanden ist, sondern auf Bürgermeister und Landratsebene unter der Decke als Vorgabe für die Sachbearbeiter entwickelt wurde, was natürlich offiziell niemals zugegeben würde).
Hier dürfte auch der deutsche Städte- und Gemeindebund nicht ganz unbeteiligt sein.

Grundsätzlich geht es darum, den Bürgern ihre verbrieften Rechte durch rechtswidrige, zusätzliche lokale Bestimmungen zu untergraben und kommunale Gelder zu sparen.