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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsanwaltskosten für Widerspruch wer zahlt?


Jonix
02.06.2008, 14:39
Hallo zusammen,
ich sehe mich gezwungen gegen die Bewilligungsdauer der Arbeitslosengeldes Widerspruch eizulegen und benötige dazu einen Rechtsanwalt. Wer zahlt die Kosten sollte der Widerspruch erfolgreich sein(wovon ich ausgehe)?

Zur Vorgeschichte:
Letzten Jahres bekam ich eine fristlose Kündigung vorsorglich fristgerecht zum 30.04. diesen Jahres(Kündigungsfrist 6 Monate).
Nach der Kündigungsschutzklage wurde bei der Anhörung ein Vergleich geschlossen mit folgendem Text:
§1 Die Parteien stellen außer Streit, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen auf die ordendliche Kündigung d. Bekl. vom 11.10.2007 aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 30.04.2008 beendet wird.

Die Gründe für die fristloe Kündigung konnten nicht aufrechterhalten werden und wir haben dann eine ordentliche fristgerechte Kündigung mit Abfindung vereinbart.

Nun bekam ich ein Schreiben der AA das die Anspruchsdauer 270 von 360 Tagen dauert.
Auf meine Nachfrage sagte man mir das die Angabe der Kündigung fehlte worauf ich eine Kopie des Vergleiches zur AA sendete.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben das besagt: Der vor dem Arbeitsgericht geschlossene Vergleich ändert nichts am ursprünglichen Kündigungsgrund. Mein vertragswidriges Verhalten ist für den Eintritt meiner Arbeitslosigkeot ursächlich geblieben.

Interesannterweise wurde die Sperrzeit auf den Zeitraum gelegt in dem ich freigestellt war und mein Gehalt von der Firma weiterlief. Begonnen mit dem Tag der ersten Arbeistlosmeldug nach der vorläufig fristlosen Kündigung die nach dem Urteil umgewandelt wurde in eine fristgerechte Kündigung.

Die Sache ist also etwas kompliziert und ich benötige dazu meinen Rechtsanwalt der mich auch vorher schon erfolgreich vertreten hat.
Doch wer zahlt die Anbwaltskosten?

Viele Grüße
Jonix

Marsleuchte
02.06.2008, 14:49
Hallo Jonix,

kurze Antwort auf Deine lange Erklärung, den Anwalt zahlst erst einmal Du oder Deine Rechtsschutzversicherung sofern Du eine hast.
Spätestens nach dem ersten Schriftsatz den er für Dich macht, wird er in Vorkasse gehen.


MfG
Marslicht

ela1953
02.06.2008, 15:51
kann man sich für etwas nicht auch den Beratungshilfeschein beim Amtgericht holen? Oder gilt das nur für ALG II?

Und dann gibt es doch noch die Prozesskostenhilfe

Marsleuchte
02.06.2008, 17:56
Hallo ela,

Du hast das Schlagwort gebracht, Prozesskostenhilfe.

Könnte man versuchen, aber das sollte der Anwalt von Jonix ja auch wissen.
Sozialrechtsachen sind ja eigentlich kostenlos so lange kein Anwalt seine finger im Spiel hat.
Die Sozialgerichte sind eigentlich so ausgelegt das sich auch das deutsch von Ottonormalbürger verstehen und man muß nicht unbedingt einen Anwalt haben.
Die andere Seite ist, sollte man einen Anwalt einschalten, kann man in einem Extraverfahren die enstandenen Kosten für den Anwalt, sofern man gewonnen hat, einklagen.
Das sind halt gerade die Sachen die eine vernünftige Rechtsschutzversicherung abdecken sollte.
MfG
Marslicht

fragi
02.06.2008, 19:01
Die Frage die sich stellt ist, ist der Anwalt notwendig...
Bei PKV kommt es darauf an, wiehoch das Einkommen ist, ist es zu hoch gibts PKV nur als Darlehn, nicht aber als Übernahme!

Allgemein ist dies im §63 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__63.html) geregelt:
Die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten im Vorverfahren sind erstattungsfähig, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten notwendig war.

Jetzt fragt euch mal, was die BA als notwendig ansieht :)

Normal heißt es, ein Widerspruch kann jeder selbst schreiben!

Jonix
02.06.2008, 21:42
Die Frage die sich stellt ist, ist der Anwalt notwendig...
Bei PKV kommt es darauf an, wiehoch das Einkommen ist, ist es zu hoch gibts PKV nur als Darlehn, nicht aber als Übernahme!

Allgemein ist dies im §63 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__63.html) geregelt:


Jetzt fragt euch mal, was die BA als notwendig ansieht :)

Normal heißt es, ein Widerspruch kann jeder selbst schreiben!

Einen Widerspruch gegen das pauschalisierte Bemessungsgeld habe ich auch selber geschrieben. Das ist in der Tat nicht schwer.
Aber hier geht es um die Auslegung eines Vergleichsurteiles und das ist eine andere Nummer. Mein Anwalt meinte ich kann die Kosten bei Erfolg zurückfordern.
Aber wie?

Marsleuchte
03.06.2008, 05:50
Mein Anwalt meinte ich kann die Kosten bei Erfolg zurückfordern.
Aber wie?


Die andere Seite ist, sollte man einen Anwalt einschalten, kann man in einem Extraverfahren die enstandenen Kosten für den Anwalt, sofern man gewonnen hat, einklagen.

MfG
Marslicht

So wie es von mir beschrieben wurde!

MfG
Marslicht

restart
03.06.2008, 10:39
Mein Anwalt meinte ich kann die Kosten bei Erfolg zurückfordern.
Aber wie? Wenn deinem Widerspruch stattgeben wird, dann steht es immer auf dem Bescheid: Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werden Ihnen auf Antrag erstattet, sofern sie notwendig waren und nachgewiesen sind.

Jonix
04.06.2008, 16:51
Na ja, jetzt warte ich zunächst einmal ab.
Die Sache liegt bei meinem Anwalt vor und der wird sich jetzt damit beschäftigen.

Marsleuchte
04.06.2008, 17:27
Also ok dann ist der nächste Urlaub Deines Anwalts auch gesichert!
Ich habe diesbezüglich mehr oder weniger meine negativen Erfahrungen gemacht.
Was ein Anwalt im Bereich SGB II versucht hinzubekommen, schafft man mit Hilfe und dem Forum, ein wenig Zeit zum belesen und verstehen auch recht gut alleine!

MfG
Marslicht