Jonix
02.06.2008, 14:39
Hallo zusammen,
ich sehe mich gezwungen gegen die Bewilligungsdauer der Arbeitslosengeldes Widerspruch eizulegen und benötige dazu einen Rechtsanwalt. Wer zahlt die Kosten sollte der Widerspruch erfolgreich sein(wovon ich ausgehe)?
Zur Vorgeschichte:
Letzten Jahres bekam ich eine fristlose Kündigung vorsorglich fristgerecht zum 30.04. diesen Jahres(Kündigungsfrist 6 Monate).
Nach der Kündigungsschutzklage wurde bei der Anhörung ein Vergleich geschlossen mit folgendem Text:
§1 Die Parteien stellen außer Streit, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen auf die ordendliche Kündigung d. Bekl. vom 11.10.2007 aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 30.04.2008 beendet wird.
Die Gründe für die fristloe Kündigung konnten nicht aufrechterhalten werden und wir haben dann eine ordentliche fristgerechte Kündigung mit Abfindung vereinbart.
Nun bekam ich ein Schreiben der AA das die Anspruchsdauer 270 von 360 Tagen dauert.
Auf meine Nachfrage sagte man mir das die Angabe der Kündigung fehlte worauf ich eine Kopie des Vergleiches zur AA sendete.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben das besagt: Der vor dem Arbeitsgericht geschlossene Vergleich ändert nichts am ursprünglichen Kündigungsgrund. Mein vertragswidriges Verhalten ist für den Eintritt meiner Arbeitslosigkeot ursächlich geblieben.
Interesannterweise wurde die Sperrzeit auf den Zeitraum gelegt in dem ich freigestellt war und mein Gehalt von der Firma weiterlief. Begonnen mit dem Tag der ersten Arbeistlosmeldug nach der vorläufig fristlosen Kündigung die nach dem Urteil umgewandelt wurde in eine fristgerechte Kündigung.
Die Sache ist also etwas kompliziert und ich benötige dazu meinen Rechtsanwalt der mich auch vorher schon erfolgreich vertreten hat.
Doch wer zahlt die Anbwaltskosten?
Viele Grüße
Jonix
ich sehe mich gezwungen gegen die Bewilligungsdauer der Arbeitslosengeldes Widerspruch eizulegen und benötige dazu einen Rechtsanwalt. Wer zahlt die Kosten sollte der Widerspruch erfolgreich sein(wovon ich ausgehe)?
Zur Vorgeschichte:
Letzten Jahres bekam ich eine fristlose Kündigung vorsorglich fristgerecht zum 30.04. diesen Jahres(Kündigungsfrist 6 Monate).
Nach der Kündigungsschutzklage wurde bei der Anhörung ein Vergleich geschlossen mit folgendem Text:
§1 Die Parteien stellen außer Streit, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen auf die ordendliche Kündigung d. Bekl. vom 11.10.2007 aus betrieblichen Gründen mit Ablauf des 30.04.2008 beendet wird.
Die Gründe für die fristloe Kündigung konnten nicht aufrechterhalten werden und wir haben dann eine ordentliche fristgerechte Kündigung mit Abfindung vereinbart.
Nun bekam ich ein Schreiben der AA das die Anspruchsdauer 270 von 360 Tagen dauert.
Auf meine Nachfrage sagte man mir das die Angabe der Kündigung fehlte worauf ich eine Kopie des Vergleiches zur AA sendete.
Jetzt bekomme ich ein Schreiben das besagt: Der vor dem Arbeitsgericht geschlossene Vergleich ändert nichts am ursprünglichen Kündigungsgrund. Mein vertragswidriges Verhalten ist für den Eintritt meiner Arbeitslosigkeot ursächlich geblieben.
Interesannterweise wurde die Sperrzeit auf den Zeitraum gelegt in dem ich freigestellt war und mein Gehalt von der Firma weiterlief. Begonnen mit dem Tag der ersten Arbeistlosmeldug nach der vorläufig fristlosen Kündigung die nach dem Urteil umgewandelt wurde in eine fristgerechte Kündigung.
Die Sache ist also etwas kompliziert und ich benötige dazu meinen Rechtsanwalt der mich auch vorher schon erfolgreich vertreten hat.
Doch wer zahlt die Anbwaltskosten?
Viele Grüße
Jonix