PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schulabschluß erst gefördert jetzt abgelehnt


Fetzer
03.06.2008, 00:10
Folgender Sachverhalt gng dem ganzen voraus. Mein Sohn jetzt 18 jahre hat vor 2 Jahren aus familiären Gründen (unstimmigkeiten mit Stiefvater) die Realschule, trotz guter Leistungen und kurz vor den Prüfungen, in der 10 Klasse abgebrochen.
Er zog bei mir ein und hat jetzt, nach einigen Höhen und Tiefen, einen Vorbereitungskurs für die Realschule gefördert bekommen, den er mit guten bis sehr guten Leistungen beendet hat.
Die Grundlage und das Ziel des Kurses war natürlich der Realschulabschluß von Beginn an der Maßnahme. Ich selbst beziehe ALG II und bin dementsprechend auch Alleinerziehend, Kindergeld und Unterhalt wird als Einkommen voll angerechnet.

Letzte Woche jedenfalls erfolgte dann die Ablehnung auf Kostenübernahme der eigentlichen Regionalschule (Volkshochschule) mit der Begründung, dass die Finanzierung nicht mehr möglich ist, auf Grund einer Kritik des Bundesrechnungshofes.
Im Gegensatz sagt die Politik wiederum das Gegenteil.

Frage:
1. Gibt es eine Möglichkeit die Kostenübernahme doch irgendwie zu erlangen.

2. kann man das Kindergeld (Bezieht seine Mutter) als Sachkostenzuschuß für die Schulausbildung verwenden und damit als Einkommen aussetzen.

3. Wenn man es anders finanziert, kann er dann in einen EEJ vermittelt werden, obwohl die Schule über den Tag ist.

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

---

Im übrigen hat er kein Abschlußzeugnis sondern nur ein Abgangszeugnis, also im Prinzip keinen Schulabschluß und somit wäre die Realschule zwingend notwendig um die Hilfebedürftigkeit zu beenden.

Fetzer
05.06.2008, 08:57
Kann mir eventuell doch jemand eine Antwort zukommen lassen, der sich etwas besser auskennt, ehe ich die falschen Schritte einleite?

Codeman
05.06.2008, 09:25
Hallo Fetzer,

dass ist eigentlich ein schulpolitisches Thema und da sind wir auch überfragt.Bundesrechnungshof hat lediglich angemerkt,dass bestimmte Fördermassnahmen nicht sinnbringend sind.Bei euch scheint das aber nicht der Fall zu sein.Ich würde mich hier an eurer Schulministerium wenden und mal nachfragen,ob man hier nicht was machen kann.

Das wäre meine Antwort zu Frage 1

Zu Frage 2 möchte ich sagen,dass ich die Frage nicht verstehe.Auf der einen seite sagst du,du bekommst kindergeld und dann sagst du seine mutter bekommt das kindergeld für ihn.Finde ich etwas kompliziert.Nichts desto trotz gilt.Kindergeld wird als Einkommen angerechnet,weil es den Bedarf eines Kindes decken soll.Ich denke nicht das ihr diese zweckentfremdung durch bekommt.

Zu Frage 3: Nein

MfG
Codeman

Fetzer
05.06.2008, 10:07
Danke Dir erst einmal Codeman.

Zu 2. in Erläterung noch einmal.
Seine Mutter lebt getrennt von mir und meinen Sohn, bezog aber schon immer das Kindergeld.
Rechtlich gesehen obliegt es doch den Eltern, was diese mit den Kindergeld anstellen und wenn seine Mutter, die keine Leistungen von der ARGE bezieht, der berechtigten Meinung ist, dass Kindergeld ist besser in der Weiterbildung Ihres Sohnes aufgehoben um die Hilfebedürftigkeit zu verringern, anstatt mir zu Überweisen, dann ist es doch kein Einkommen mehr was uns als Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden darf, oder sehe ich dies falsch?