Fetzer
03.06.2008, 00:10
Folgender Sachverhalt gng dem ganzen voraus. Mein Sohn jetzt 18 jahre hat vor 2 Jahren aus familiären Gründen (unstimmigkeiten mit Stiefvater) die Realschule, trotz guter Leistungen und kurz vor den Prüfungen, in der 10 Klasse abgebrochen.
Er zog bei mir ein und hat jetzt, nach einigen Höhen und Tiefen, einen Vorbereitungskurs für die Realschule gefördert bekommen, den er mit guten bis sehr guten Leistungen beendet hat.
Die Grundlage und das Ziel des Kurses war natürlich der Realschulabschluß von Beginn an der Maßnahme. Ich selbst beziehe ALG II und bin dementsprechend auch Alleinerziehend, Kindergeld und Unterhalt wird als Einkommen voll angerechnet.
Letzte Woche jedenfalls erfolgte dann die Ablehnung auf Kostenübernahme der eigentlichen Regionalschule (Volkshochschule) mit der Begründung, dass die Finanzierung nicht mehr möglich ist, auf Grund einer Kritik des Bundesrechnungshofes.
Im Gegensatz sagt die Politik wiederum das Gegenteil.
Frage:
1. Gibt es eine Möglichkeit die Kostenübernahme doch irgendwie zu erlangen.
2. kann man das Kindergeld (Bezieht seine Mutter) als Sachkostenzuschuß für die Schulausbildung verwenden und damit als Einkommen aussetzen.
3. Wenn man es anders finanziert, kann er dann in einen EEJ vermittelt werden, obwohl die Schule über den Tag ist.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
---
Im übrigen hat er kein Abschlußzeugnis sondern nur ein Abgangszeugnis, also im Prinzip keinen Schulabschluß und somit wäre die Realschule zwingend notwendig um die Hilfebedürftigkeit zu beenden.
Er zog bei mir ein und hat jetzt, nach einigen Höhen und Tiefen, einen Vorbereitungskurs für die Realschule gefördert bekommen, den er mit guten bis sehr guten Leistungen beendet hat.
Die Grundlage und das Ziel des Kurses war natürlich der Realschulabschluß von Beginn an der Maßnahme. Ich selbst beziehe ALG II und bin dementsprechend auch Alleinerziehend, Kindergeld und Unterhalt wird als Einkommen voll angerechnet.
Letzte Woche jedenfalls erfolgte dann die Ablehnung auf Kostenübernahme der eigentlichen Regionalschule (Volkshochschule) mit der Begründung, dass die Finanzierung nicht mehr möglich ist, auf Grund einer Kritik des Bundesrechnungshofes.
Im Gegensatz sagt die Politik wiederum das Gegenteil.
Frage:
1. Gibt es eine Möglichkeit die Kostenübernahme doch irgendwie zu erlangen.
2. kann man das Kindergeld (Bezieht seine Mutter) als Sachkostenzuschuß für die Schulausbildung verwenden und damit als Einkommen aussetzen.
3. Wenn man es anders finanziert, kann er dann in einen EEJ vermittelt werden, obwohl die Schule über den Tag ist.
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
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Im übrigen hat er kein Abschlußzeugnis sondern nur ein Abgangszeugnis, also im Prinzip keinen Schulabschluß und somit wäre die Realschule zwingend notwendig um die Hilfebedürftigkeit zu beenden.