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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückerstattung der Berwerbungskosten?


fussel979
04.06.2008, 11:35
Hallo zusammen,

ich bin grade etwas verwirrt. Ich bin regulär arbeitssuchend gemeldet, also mit Einhaltung jeder auch nur erdenklichen Frist. Jetzt habe ich erfahren, dass mein Vertrag tatsächlich nicht verlängert wird. Am 12.06.08 hab ich einen Termin bei der Arge. Mein Vertrag endet Ende Juni.
Soviel Hintergrund.

Ich dachte jetzt, dass Eigeninitiative ja immer gut und gerne gesehen ist und habe mich natürlich direkt nachdem ich erfahren habe, dass ich ab 01.07. arbeitslos bin beworben.
Gestern hab ich dann mit der Arge telefoniert, wegen dem Termin am 12.06. und wollte "nebenbei" noch wissen, wie das mit der Rückerstattung ist.
Da wurde mir gesagt, dass ich keinen aber wirklich KEINEN Cent zurückbekomme, da ich den Antrag noch nicht gestellt habe. Ist das ihr Ernst???? Hat das rechtlich Hand und Fuß???
Es kann doch nicht sein, dass ich hier versuche einen Job zu finden und dann kein Geld zurückbekomme, weil ich diesen blöden Antrag nicht ausgefüllt habe...:wut:
Es ist ja im Prinzip eh schon ein Witz, wie wenig ich zurückbekomme...5€ reichen nie und nimmer für eine gescheite Bewerbung, ich hab über 10€ ausgegeben mit Kopien, Passfotos, Mappen, Umschlägen, Porto und allem drum und dran...Aber es wäre ja schonmal was...

Abgesehen davon war die Frau am Telefon ja mal wieder die Höflichkeit in Person...:kotz:
Wieso ich denn soviel Geld ausgeben würde für Bewerbungsmappen, ein Schnellhefter hätte es ja auch getan...wo lebt die denn bitte????????? Da kann ichs ja auch gleich lassen...

So, jetzt hab ich meinem Ärger und meiner Enttäuschung mal ein bisschen Luft machen können, sorry musste sein. Ich hoffe jemand von euch hat eine Idee, wie ich mein Geld doch noch zurückbekommen könnte...

Viele Grüße
Yvonne

restart
04.06.2008, 11:55
Hallo fussel979,

leider ist es so, wie es dir gesagt wurde. Bewerbungskosten werden nur nach vorherigem Antrag (ab dem Tag wo du dir den Antrag ausstellen lassen hast) übernommen und fallen auch noch unter das Thema "Kann-Leistungen" (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ kannleistungen). Es kann dir also durchaus passieren, dass es im Nachhinein (nach Abgabe des ausgefüllten Antrages) Streichungen gibt.
Auch werden nur max. 260€ pro Jahr übernommen (falls du das überlesen hast).

Einzige Möglichkeit, dass deine Kosten noch Berücksichtigung finden können wäre, wenn du Arbeit findest und sie über die Einkommenssteuererklärung geltend machst.

So, jetzt hab ich meinem Ärger und meiner Enttäuschung mal ein bisschen Luft machen können, sorry musste sein. Kann ich verstehen, da mussten leider alle Betroffenen schon durch.

Wenn du die Suchfunktion hier nutzt und mal nach Bewerbungskosten eingibst, dann wirst du eine Menge Beiträge zum Thema finden.