Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : trennung und sofortiger umzug in andere Stadt
Bunnyhase
01.07.2005, 19:52
hallo,
habe leider erst vor kurzem euer Forum entdeckt und schon einige interessante Antworten gefunden, die mir auch schon sehr geholfen haben.
vielleicht kann man jemand einige tipps und antworten zu folgender Situation geben??
unsere Freundin ist in berlin gemeldet und hat dort vor kurzem einen Antrag auf ALGII gestellt, der jetzt auch bewilligt wurde. Allerdings ist sie seit 2 monaten krank geschrieben und ende juli steht eine 12-wöchige therapie an.
Während eines Besuches bei uns teilte ihr Partner ihr per sms mit, dass er sich trennt.
Nun würde sie gern zu uns nach hildesheim/niedersachsen ziehen.
Aber wir wissen nicht, wie sich so etwas gestaltet. Zumal das problem auch ist, dass ein umzug relativ schnell udn lieber gestern als morgen statt finden müsste.
Wer wäre denn für umzugshilfe zuständig? das jobcenter berlin oder das in hildesheim. wo müsste man was beantragen und wie schnell kann sowas vonstatten gehen?
da wir auch gerade nach einer neuen wohnung suche, wäre es ja naheliegend, beides zu verbinden. Wir (paar+kind) suchen nach einer 4 zimmer wohnung- könnten jetzt also auch ein haus mieten und ihr 2 zimmer untervermieten?? wie wird das denn dann berechnet??
vielleicht hat ja jemand, der so einen "schnellumzug" schon mal gemacht hat ein paar tipps????
danke
bunny
Betroffener
01.07.2005, 20:42
:welcome: Bunnyhase,
tja - besser spät, als zu spät.
Krankschreinbung ist erst mal nicht schlimm, nur stationär sollten es nicht mehr als 6 Monate werden - sonst ist das Sozialamt dran. Die Leistungen sind zwar schlußendlich die Gleichen, aber das Procedere ist etwas anders und die "Betreuung" intensiver.
Zum Thema Umzug ist das jeweils zuletzt betreuende Amt zuständig - hier also Berlin. Da aber nicht das Amt aufgefordert hat, sondern Eure Freundin umziehen will, wird es möglicherweise gar keine Beihilfe und/oder Unterstützung geben. Da das JobCenter Berlin einen "Fresser" weniger bekommt, wären die aber vielleicht trotzdem zu einer Umzugsbeihilfe bereit.
Ansonsten herscht in Deutschland und Europa "Freizügigkeit". Eure Freundin kann also hinziehen wo sie will - sie muss sich nur in Berlin sowohl polizeilich als auch beim JobCenter abmelden und dann in Hildesheim wieder polizeilich und beim JobCenter (oder dessen Equivalent) wieder anmelden. Hier könnte es aber zu einer größeren Zahlungspause kommen.
Das was ihr vorhabt, würde sich dann Wohngemeinschaft nennen.
Sofern die Bedingungen der eheähnlichen Gemeinschaft nicht zutreffen, was m.E. für die meisten unverheirateten Paare gilt (sonst hätten sie geheiratet - Details siehe unten) ist der wichtige Punkt die Wohngemeinschaft von zwei oder mehr Personen.
Auf den ALG II Antrag gehört das Kreuz dann zu Alleinstehend:
Bei Kosten der Unterkunft wird dann eingetragen, daß die Miete in Höhe von xxx€ und die Heizkosten in Höhe von xx€ aufgeteilt werden (hälftig oder anteilig).
Erläuterung der Agentur für Arbeit zu diesem Thema:
Wie unterscheidet sich eine Bedarfsgemeinschaft von einer Haushaltsgemeinschaft?
Eine Bedarfsgemeinschaft besteht mindestens aus einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, dem Partner oder der Partnerin und den im Haushalt lebenden minderjährigen, unverheirateten Kindern. Kinder zählen jedoch nur zur Bedarfsgemeinschaft, wenn sie ihren Bedarf nicht durch ein eigenes Einkommen oder eigenes Vermögen selbst decken können. In der Definition sind Partner/in: der/die nicht dauernd getrennt lebende Ehemann/-frau oder die Person, mit der der Antragsteller in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt. Zur Haushaltsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter und verwandtschaftlichen Bindungen.
Was ist eine eheähnliche Gemeinschaft?
Eine eheähnliche Gemeinschaft ist eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, die so eng ist, dass sie von den Partnern ein gegenseitiges Einstehen im Bedarfsfall erwarten lässt. Indizien sind insbesondere eine dauerhafte Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, die gemeinsame Betreuung und Versorgung von Kindern im Haushalt sowie die wechselseitige Befugnis, über das gemeinsame tägliche Wirtschaften hinaus über Einkommens- und Vermögensgegenstände des Partners zu verfügen.
Was passiert, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe?
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II müssen die Antragsteller keine Angaben über die persönlichen Verhältnisse eines Mitbewohners machen. Es reicht in den Fällen einer reinen Wohngemeinschaft aus, wenn im Formular der Mietanteil des Mitbewohners genannt oder die Untermietzahlung als Einkommen angeben wird. In einer Wohngemeinschaft mit mehreren erwerbsfähigen Erwachsenen können sich somit theoretisch genauso viele Bedarfsgemeinschaften ergeben, wie es Mitglieder der Wohngemeinschaft gibt.
Bunnyhase
06.07.2005, 10:47
vielen dank erstmal für die ausführliche antwort..
..wir haben es tatsächlich hingekriegt, dass jetzt erst einmal weiter gezahlt wird... und eine Sachbearbeiterin gefunden, die schon einige interessante Hinweise gegeben hat..
allerdings gibt es jetzt das nächste Problem:
laut Arbeitsamt dürften wir dann mit 4 Leuten gerade mal ne wohnung bis zu 85 qm und 545 € warmmiete nehmen..also wie eine 4 köpfige familie.
Der Einwand, es würde sich ja um eine Art wg handeln, was ja wohl kein vergleich wäre zu einem 2.kind zum beispiel wurde abgeschmettert mit dem Satz: "wir hatten jetzt eine Schulung, wo uns mitgeteilt wurde, dass das genau so berechnet wird."
Zudem käme ein schon halb bewilligtes Arbeitszimmer, welches aber nicht soviel kosten dürfte wie ein "wohnzimmer"
Mal abgesehen davon, dass hier noch nicht mal eine 3 zimmer wohnung für den mietpreis zu finden ist, geschweige denn eine 4 1/2 zimmer große wohnung mit den maßen und dem Preis, müsste es doch immer noch 1+3 Personen+Arbeitszimmer berechnet werden?
Gibt es irgendeinen Gesetzestext auf den man sich da berufen kann?
Hatte bislang immer Anzeigen betreff Wohnungssuche geschaltet, so nach dem motto 5 Zimmer bis 800 warm (unsere 3 zimmer bis 500 € + 2 Zimmer bis 300 ...also aufgeteilt, als wären es getrennte wohnungen) ...
frage mich langsam, ob die vom Amt mit Scheuklappen durch die gegend laufen und null ahnung vom leben ausserhalb ihres Amtes, dass die nicht verstehen, dass wohnungen nun mal nicht hinterhergeschmissen und verschenkt werden...
:-x
ist alles ein heilloses durcheinander mit dem Arbeitsamt, zumal ich auch in den vorbereitungen zur ich-ag (schimpft sich ja kleinunternehmen) bin und laut konzept schon in den nächsten monaten vom amt weg bin. Kann ich das irgendwie "anführen"? Also, dass sie das ja nur für einen gewissen zeitraum übernehmen müssten oder so?
lg
bunny
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