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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann kann ich endlich ausziehen?


Carolyn
04.06.2008, 21:12
Hallo, ich heiße Carolin u. bin 18 Jahre alt.Ich bin Azubi und verdiene nur 164 €.Im Moment wohne ich noch bei meinem Dad, kriege kein Zuschuss vom Amt.
Ich habe am 29.April 2008 bei der Arbeitsagentur Leipzig vorgesprochen und einen Antrag auf Auszug gestellt.
Grund: Habe meinen Ex 3 mal angezeigt (Freiheitsberaubung,Beleidigung,Unterschlagung)... diese Anzeigen habe ich mit vorgelegt. Außerdem ein Schreiben der Opferhilfe Deutschland, die auch nochmal bestätigten das ich ausziehen muss, da mein Ex mich immernoch bedroht und verfolgt.

Bei diesem Termin wurde mir zugesichert das es auf Dringlichkeit eingereicht wird und ich nach ca. 2 Wochen zu 90% die Bestätigung zugesendet bekomme.Nun sind ja 5 Wochen um und ich habe immernoch keine Mitteilung. Nach einem Anruf dort, bekam ich nur unfreundloch entgegen geschmettert das ich abzuwarten habe, und mir die Leute von der Amt-Hotline sowieso dazu nichts sagen können und dürfen.
Nun am Montag habe ich noch ein Schreiben hingeschickt um damit vielleicht ein bisschen Druck zu machen.

An dem Termin wurde mir auch gesagt das ich mich schon um eine Wohnung kümmern soll und sie reservieren soll.Hatte ich auch gemacht aber ist ja klar das kein Vermieter mir eine Wohnung 5 Wochen und länger reserviert.

Könnt ihr mir vielleicht Tipps geben wie ich mich jetzt weiterhin verhalten soll, was ich vielleicht noch machen kann, wielange es noch dauern kann?

:danke:

Ich muss echt raus hier, traue mich nicht mal mehr auf die Straße und die Idioten vom Amt lassen wie immer die faule Socke raushängen.:wut:

Codeman
04.06.2008, 21:27
Hallo Carolyn,

du solltest nochmal persönlich hingehen und eine Entscheidung zur sofortigen Klärung erzwingen.Notfalls solltest du mit dem Vorgesetzten des sachbearbeiters sprechen.Es ist sicherlich nicht in deinen und jeden anderen Interesse,dass du solche Erlebnisse haben musst,nur weil die Sachbearbeiter nicht mit der Bearbeitung hinterherkommen.

Bei solchen Sachen hilft wirklich nur eins - persönlich hingehen und druck machen.

Ich zitiere hier nochmal die wichtige Gesetzesstelle,die kannst du dir auch notfalls mit §-Angabe ausdrucken.

§ 22 Absatz 2a

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2.der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3.ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

Das hier bei dir auf jedenfall eine von beiden Voraussetzungen zutrifft die ich fett makiert habe,wenn nicht sogar beide,sollte ausser Frage stehen.Daher solltest du hartnäckig bleiben und darauf bestehen,das man dir sofort diese erlaubnis erteilt,denn schließlich ist die Behörde,wie der Gesetzgeber ja geschrieben hat,dazu verpflichtet dir diese Genehmigung zu erteilen,sollte auch nur einer der Vorausetzungsgründe vorliegen.

MfG
Codeman

Carolyn
05.06.2008, 20:18
danke dir...werde mir das ausdrucken und dann wirklich persönlich hingehen...finds klasse das hier so nette leute sind die einem schnell weiterhelfen können...danke danke danke...:sensationell:

Codeman
05.06.2008, 20:48
Hallo Carolyn,

darf ich fragen was du lernst ? Ich finde nämlich diese Ausbildungsvergütung extrem gering.

Halte uns doch bitte auf dem Laufenden wie es bei dir weitergeht.

MfG
Codeman

Carolyn
05.06.2008, 21:44
klar darfst du fragen...bin floristin im noch 1.lehrjahr...aber die ausbildung ist überbetrieblich...verdiene auch dann im 3.lehrjahr nur 194 euro...

jop werde euch auf dem laufenden halten...