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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög Beziehern darf das Kindergeld nicht angerechnet werden


Codeman
05.06.2008, 18:58
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Aktenzeichen: L 7 AS 10/08 B ER
Datum: 24.04.2008


Kernaussagen:

1. Hat ein Bafög-Bezieher Anspruch auf Leistungen nach §22 Abs. 7 SGB II so hängt die Höhe des Zuschusses von ungedeckten Kosten der Unterkunft ab.Eine Bedarfs und Einkommensanrechnung nach Muster des SGB II bedarf es nicht.

2. Auch das Kindergeld darf in diesem Zusammenhang nicht angerechnet werden, da es nach §21 Berufsausbildungsförderungsgesetz schon nicht als Einkommen angerechnet werden darf, darf es auch hier nicht als Einkommen angerechnet werden.

Wortlaut des Urteils (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=78224) (Sollte der Link nicht beim ersten Mal funktionieren,bitte 2mal drücken