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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I Verlängerung ab Vollendung des 58.LJ nach § 117 SGB II


marceline
05.06.2008, 18:05
Hallo, neu im Netz und brauche Rat:
seit dem 23.11.2007 beziehe ich ALG I, Dauer bis 22.8.2008 (90Tage Sperrzeit ). Da ich über 58 bin, habe ich eine Erklärung zur Inanspruchnahme von ALG gem. § 117 SGB III unter erleichterten Voraussetzungen unterschrieben.
Das scheint mir jetzt zum Verhängnis zu werden, da lt. Agentur auf mich die neue Übergangslösung gem § 434r Abs. 1 SGB III nicht zutreffen soll.
( Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung am 31.12.2007 noch nicht erschöpft, erhöht sich die Anspruchsdauer bei Arbeitslosen, die vor dem 1.1.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben auf 24 Monate).
Entspricht dies tatsächlich den Vorgaben oder wäre ein Einspruch sinnvoll.
Danke im voraus

Seebarsch
08.06.2008, 20:16
Hallo marceline,
:welcome:
an der Inanspruchnahme des § 428 SGB III kann es nicht liegen!
Wichtig wäre es zu erfahren, wann du
a) das 58 Lebensjahr vollendet hast,
b) welcher Anspruch (Gesamtdauer) dir in 2007 zuerkannt wurde?
:confused:

marceline
14.06.2008, 15:31
Hallo Seebarsch, danke für die Nachfrage und sorry für die etwas späte Antwort. 58 war ich ich 2006; ab November 2007 besteht Anspruch auf ALG 1 bis August 2008. Das sind die Fakten, ich werde aber auf alle Fälle jetzt mal Einspruch einlegen, da alle meine Nachfragen bestätigen, dass ich eigentlich das verlängerte ALG 1 erhalte müsste. Schaun wir mal.

marceline
26.06.2008, 10:41
Hallo Seebarsch,
Widerspruch abgelehnt. Begründung: habe mich am 23.11.2007 arbeitslos gemeldet, Beginn der AL wurde vom Sachbearbeiter auf den 1.1.2007 datiert. ( Zeit 1.1.-22.11. ist Zeit ohne Nachweis ? ). Daher beträgt die erworbene Anspruchsdauer 360 Tage (ab 1.1.2007). Ich habe daher einen Anspruch auf ALG mit einer dem Lebensalter des AL entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach §127 Abs.2 SGBIII in der bis 31.12.2007 geltenden Fassung nicht erworben.
Dumm gelaufen oder gibt es noch Möglichkeiten, die Erhöhung der Anspruchsdauer zu erreichen. Wäre für ein Urteil dankbar.