marceline
05.06.2008, 18:05
Hallo, neu im Netz und brauche Rat:
seit dem 23.11.2007 beziehe ich ALG I, Dauer bis 22.8.2008 (90Tage Sperrzeit ). Da ich über 58 bin, habe ich eine Erklärung zur Inanspruchnahme von ALG gem. § 117 SGB III unter erleichterten Voraussetzungen unterschrieben.
Das scheint mir jetzt zum Verhängnis zu werden, da lt. Agentur auf mich die neue Übergangslösung gem § 434r Abs. 1 SGB III nicht zutreffen soll.
( Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung am 31.12.2007 noch nicht erschöpft, erhöht sich die Anspruchsdauer bei Arbeitslosen, die vor dem 1.1.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben auf 24 Monate).
Entspricht dies tatsächlich den Vorgaben oder wäre ein Einspruch sinnvoll.
Danke im voraus
seit dem 23.11.2007 beziehe ich ALG I, Dauer bis 22.8.2008 (90Tage Sperrzeit ). Da ich über 58 bin, habe ich eine Erklärung zur Inanspruchnahme von ALG gem. § 117 SGB III unter erleichterten Voraussetzungen unterschrieben.
Das scheint mir jetzt zum Verhängnis zu werden, da lt. Agentur auf mich die neue Übergangslösung gem § 434r Abs. 1 SGB III nicht zutreffen soll.
( Ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer dem Lebensalter des Arbeitslosen entsprechenden Höchstanspruchsdauer nach § 127 Abs. 2 in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung am 31.12.2007 noch nicht erschöpft, erhöht sich die Anspruchsdauer bei Arbeitslosen, die vor dem 1.1.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben auf 24 Monate).
Entspricht dies tatsächlich den Vorgaben oder wäre ein Einspruch sinnvoll.
Danke im voraus