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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muß ich meine arbeitslose Mutter unterstützen?


Caine80
01.07.2005, 23:05
Hi,
ich habe da mal ne Frage,und zwar ist meine Mutter schon seit langem arbeitslos,und jetzt auch von Hartz IV abhängig.

Ich selbst bin 25 ,arbeite seit ich 16 bin,bekomme ca. 1400 Euro im Monat raus.Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer 2 Zimmer Wohnung.Freundin studiert und kriegt ca. 500 Euro im Monat von den Eltern.Wir leben auch in einem anderen Bundesland als meine Mutter.
Hab wirklich wenig mit meiner Mutter am Hut,sehen uns höchstens mal Weihnachten.


Jetzt wollte neulich das Arbeitsamt von meiner Mutter ,meine Adresse haben.Ich mache mir nun Sorgen,und würde gerne wissen,ob ich meine Mutter finanziell unterstützen muß?

Betroffener
01.07.2005, 23:58
:welcome: Caine80,

eigentlich sollte gerade dieses Problem durch Hartz IV eingedämmt worden sein mit den unseligen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen zwischen Eltern/Kindern und Kindern/Eltern.

Da ALG II aber nur gezahlt wird, wenn 3 Stunden tägliche Arbeitsleistung erbracht werden kann, kommt andernfalls das Sozialamt dran.
Was die trotz der Hartz IV Gesetzgebung noch dürfen, weiss ich jedoch nicht.

StephanK
02.07.2005, 06:24
:eigentlich sollte gerade dieses Problem durch Hartz IV eingedämmt worden sein mit den unseligen gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen zwischen Eltern/Kindern und Kindern/Eltern. (...)
Was die trotz der Hartz IV Gesetzgebung noch dürfen, weiss ich jedoch nicht.
"Eingedämmt" vielleicht, aber keineswegs beseitigt.
Deswegen empfehle ich jedem, die Durchführungsanweisungen zu § 33 SGB II anzuschauen. Sie sind nicht nur wegen des Umfangs, sondern auch wegen des Inhalts quälend - es ist die "alte" Sozialhilfeverwaltung pur.

Um auf Caines Problem zurückzukommen: Es kann schon sein, dass der ALG II-Träger Deiner Mutter versuchen will, Geld von Dir zu holen. Wieviel Du "mit ihr am Hut hast" spielt dabei keine Rolle. Allerdings sieht es - sehr über'n Daumen gepeilt - nicht danach aus, dass Du unter'm Strich unterhaltspflichtig sein könntest.
Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern: mindestens monatlich 1.400 EUR (einschließlich 450 EUR Warmmiete) zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens.
... sagt die in diesen Fragen maßgebende "Düsseldorfer Tabelle". Im Ergebnis wird das deswegen wohl ein Nullsummenspiel.