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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktionen trotz Minijob


RatSucher
06.06.2008, 08:56
Hallo

Ich sollte mich um ein "Beschäftigunsverhältnisse" bemühen. (Vollzeitstellen, 1 EuroJob, Nebenbeschäftigung...). Habe dazu auch Unterlagen erhalten wo ich mich bewerben sollte.
Bei einem 400 Euro Job wurde ich eingestellt.

Jetzt wird mir vorgeworfen (genau: beim Minijob und einer Vollzeitstelle), dass "das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnis daran gescheitert" ist, dass ich mich nicht dort vorgestellt habe.
Was ja richtig ist, da ich ja einen Minijob (400€ gefunden habe).
- Ausserdem will ich zum nächsten Semester halbzeit studieren (Fernuniversität Hagen, notffalls mit 2 Minijobs : ( )
Das weiß auch das Arbeitsamt. Dennoch soll ich mich jetzt schriftlich rechtfertigen, warum ich mich nicht beworben habe, da mir sonst Sanktionen verhängt werden.

Kann ich die Sanktionen überhaupt verhindern??

Ich finde das ein bisschen hart wie einem die Pistole auf die Brust gesetzt wird.
Im Gespräch hat sich das anders angehört : (

LG

Codeman
06.06.2008, 09:21
Hallo,

da es hier nicht ganz klar hervorgeht.Du hast also Vermittlungsvorschläge bekommen und dich daraufhin beworben.Beim 400 Euro Job wurdest du angestellt und hast dich deswegen auf den vermeintlichen Vollzeit-Job nicht beworben ?

Frage gleich nochmal hinterher.Hatten die Stellenangebote alle eine Rechtsfolgenbelehrung ?

MfG
Codeman

Benjamin9
06.06.2008, 13:32
Hallo Codeman,

danke für die Antwort.
Das ist alles zutreffend.

LG
RatSucher

Codeman
06.06.2008, 13:37
Hallo RatSucher,

dann ist eine Sanktion wohl gerechtfertigt.Ich versuche das mal zu erklären.Du hast bei ALG II alles zu tun um deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu verringern.

Durch einen 400 Euro Job verringerst du deine Bedürftigkeit zwar,aber beendest sie noch nicht.Daher ist es dir durchaus zuzumuten,dass du dich auf Vollzeitstellen bewirbst,die mehr Verdienst abwerfen um endgültig aus dem ALG II-Bezug auszuscheiden.Das hättest du auch tun müssen.

Daher scheint eine Sanktion gerechtfertigt.

MfG
Codeman

PS: Wieso ein neuer Nickname ?

Benjamin9
06.06.2008, 14:06
Alles klar.
Wenn das so ist, kann ich wohl nichts machen.
Das hätte man mir aber beim Arbeitsamt auch deutlicher mitteilen können.

Wg. dem Nichnamen:
Wollte natürlich keine Doppelaccounts.
Die alten Beiträge waren mir halt etwas peinlich.
Nichts für ungut.

LG