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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Berechnung nach ALG I - nach 6 Monate Beschäftigung


exesproll
06.06.2008, 13:59
Hallo,

vom 01.08.06 bis 31.07.07 war ich beschäftigt und erhielt Brutto 2.000,00
Vom 01.08.07 bis 31.11.07 war ich Arbeitslos und erhielt ALG I für 180 Tage
vom 01.12.07 bis 31.05.08 war ich beschäftigt und erhielt Brutto 2.400,00
jetzt: ALG I für 90 Tage

Ist es rechtens, dass die AfA nun nur die alten Summen und Anspruchszeiträume zurückgreift. Müsste nicht hier zumindest die Summe und die Anspruchstage sich Verhältnismässig erhöhen?

Vielen Dank für eine Antwort
Alex

fragi
06.06.2008, 17:50
Hallo Alex,

nein, die Ba macht das so richtig...

Eine neu Berechnung findet nur statt, wenn du einen neuen Anspruch begründest (also 360 Arbeiten, = 180 Tage ALG!)
Solang dies nicht passiert und es um den Restanspruch in dem Sinne geht, gibts keine Anpassung, da halt kein neuer Anspruch entstanden ist.