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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "Eheähnlich" erst nach 3 Jahren ? !?


GELDLOS
01.08.2006, 14:12
In unserer Zeitung stand vor kurzem, dass(laut Gerichtsurteil) eine Partnerschaft erst nach 3 Jahren als eheähnlich angerechnet werden darf und somit auch dann erst das Einkommen des Partners bei ALGII angerechnet werden darf.
Mein Freund und ich leben gerade mal 1,5 Jahre zusammen. Trotzdem wurde mir ALGII genau aus diesem Grund abgelehnt.
Als ich als Argument das Gerichtsurteil anbrachte ( Gericht in Essen ), hiess es nur, das gelte hier (Hessen) nicht.

Kann ich irgendwas unternehmen????


Gruß "Geldos"

border
01.08.2006, 14:28
Hallo Geldlos,

Eheählichkeit kann schon nach 1 Jahr vermutet werden, ihr müßt dem Amt nachweisen das es sich bei Euch um keine Einstandsgemeinschaft handelt, das heißt das Ihr weder gemeinsame Konten habt, noch das Ihr im Notfall füreinander gegenseitig einsteht.

Dieses würde ich dem AMt schriftlich mitteilen, außerdem sofort einen Widerspruch gegen Auflösungsbescheid stellen da weitere Bedürftikeit vorhanden ist.

Gerichtsurteile sind leider nicht allgemeingültig, sondern dienen nur als Richtschnur, ihr oder Du müßt das denn wenn es hart auf hart kommt selber vor Gericht ausfechten, allerdings nur wenn der Widerspruch fruchtlos bleibt.

- meines Wissens nach.

MfG

border

StephanK
01.08.2006, 16:01
Vielleicht tut's ja der Beschluss des hessischen Landessozialgerichts, auf den hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=91267#91267) hingewiesen wird?
Mach Dir bitte die Mühe, ihn sorgfältig zu lesen.
Gerichtsentscheidungen sind immer einzelfallbezogen, und die in der Begründung getroffenen Aussagen kann man nie schematisch auf andere Fallgestaltungen übertragen. Deswegen sollte man gut überlegen, ob es sinnvoll ist, sich auf eine bestimmte Gerichtsentscheidung zu beziehen.

Im übrigen ist es leider schon so, wie border schrieb. Beim nächsten Antrag gilt das neue Recht, und ab 1 Jahr zusammenwohnen müsst Ihr beweisen, dass Ihr nicht füreinander einsteht... :evil:

GELDLOS
02.08.2006, 10:12
@StephanK und border:

Vielen Dank für Eure Antworten!

Leider hört sich das ja gar nicht gut für mich an..... Es ist echt zum Verzweifeln...


Ganz liebe Grüße

die GELDLOSe

gollum
07.08.2006, 16:32
Das ganze Dilemma aufgrund des Fortentwicklungsgesetzes ist hier gut zusammengefasst:

http://www.alg-2.info/info/eheaehnliche_gemeinschaft

Ronny1982
13.10.2006, 15:16
Sehr interessant!

Zitat:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.“

.. Die Vermutung kann vom Betroffenen widerlegt werden. Ausreichend ist nicht die Behauptung, dass der Vermutenstatbestand nicht erfüllt sei; erforderlich ist, dass der Betroffene darlegt und nachweist, dass alle Kriterien des § 7 Abs. 3a nicht erfüllt werden bzw. die Vermutung durch andere Umstände entkräftet wird.“


Bedeutet das, dass man automatisch in eine eheähnliche Gemeinschaft fällt wenn man länger als 1 Jahr mit einer Person des anderen geschlechts zusammen wohnt? Denn diesen Punkt kann man ja wohl kaum wiederlegen.

Die Ägypter
13.10.2006, 15:26
Bedeutet das, dass man automatisch in eine eheähnliche Gemeinschaft fällt wenn man länger als 1 Jahr mit einer Person des anderen geschlechts zusammen wohnt? Denn diesen Punkt kann man ja wohl kaum wiederlegen.


...jap... so würde ich das verstehen - kommt natürlich auch auf die ArGe/opt. Kommune und die/den Sachbearbeiter an - WANN genau hier die Änderungen erfolgen bzw. mit Schriftwechseln/Einladungen Fragen und die Aufforderung zur Vorlage weiterer Unterlagen versandt werden.