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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiederspruch nötig,durch Willkür des Sachbearbeiters


Benny456
06.06.2008, 15:17
Ich bin 23j,und hatte im letzten jahr Harz4 bekommen,bis okt,dann habe ich 2 monate gearbeitet,habe dieses auch gemeldet,
habe für meine arbeit kaum lohn bekommen,bin dann nichtmehr zur arbeit gegangen-wurde ordnungsgemäß gekündigt,
habe erst im januar wieder harz4 beantragt,nun meine probleme.

1-ich hatte vor meiner arbeit einen meitbeitrag von 175 euro,musste aber 288 zahlen,der rest wurde von mir getragen,musste ich,
da ich keinen umzugsgrund hatte.als ich den neuantrag gestellt habe,ging der ärger los-ich bekahm wieder nur 175 euro statt 288(warm)
der rest wurde mir wieder abgezogen.

2-ich kahm meiner mitwirkungpflich in soweit nicht nach,dass ich termine der arbeitsvermittlung nicht wahr nahm,dieses hatte den grund,
da ich kein geld hatte,um dort hinzufahren-daraus resultiert eigentlich ne kürzung,aber mein lieber sachbearbeiter stelle alles ein,
und ich blieb bis heute ohne geld und miete,auch auf mehrmaliges draufhinweissen,passierte nix,ausser das mein antrag eingestellt wurde

3-nun muss ich es neu beantragen,soll papiere meines exchefs einreichen(da ich für die arbeitszeit noch geld zu bekommen habe),
dieses reicht meinem bearbeiter aus,um zu sagen,sie müssen nachweise darüber erbringen,sonst nehmen wir die zahlung nicht auf

4-es kann doch nicht sein,dass ich arbeite,kein lohn bekomme,ich mir das geld leihe,und selbst wenn ich es mal bekommen würde,
rechnet er es mir als einkommen an,ich bin echt am ende und bin schon in med behandlung-schlafstörung,etc

5-ich habe fristgerecht wiederspruch eingelegt,nur dieses dauert ja auch,und ich kann mein magen bis dahin wohl nicht mehr füllen,
ich hoffe,dass mir jmd helfen kann,es würde mein menschliches überleben wieder sicherer machen,da bei mir im umfeld auch nix mehr zu holen ist,
womit ich über die runden kommen kann!!!

Gruß,Benny aus Schwarmstedt

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07.06.2008, 12:44
Hallo Benny456,

Ich bin 23j,und hatte im letzten jahr Harz4 bekommen,bis okt,dann habe ich 2 monate gearbeitet,habe dieses auch gemeldet,
habe für meine arbeit kaum lohn bekommen,bin dann nichtmehr zur arbeit gegangen-wurde ordnungsgemäß gekündigt Vorausgesetzt du hattest für den Zeitraum noch einen laufenden Antrag (Bewilligungszeitraum), kannst du hier noch einen Überprüfungsantrag stellen.
Wenn du tatsächlich nur wenig oder gar kein Lohn bekommen hast, spielt das für die Berechnung deines ALG II-Anspruchs (für den Zeitraum) eine wichtige Rolle. Es kann also dazu führen, dass dir hier noch nachträglich was zusteht, sofern für die Zeit ein Antrag bestand.

Natürlich musst du deine offenen Forderungen gegenüber deinem ehemaligen Arbeitgeber irgendwie beweisen können. Dazu wäre eine Klage vorm Arbeitsgericht sicher recht hilfreich.

habe erst im januar wieder harz4 beantragt,nun meine probleme. Warum erst im Januar, wenn du doch nur bis "Okt." gearbeitet hast?

1-ich hatte vor meiner arbeit einen meitbeitrag von 175 euro,musste aber 288 zahlen,der rest wurde von mir getragen,musste ich,
da ich keinen umzugsgrund hatte.als ich den neuantrag gestellt habe,ging der ärger los-ich bekahm wieder nur 175 euro statt 288(warm)
der rest wurde mir wieder abgezogen. Wenn es keinen wichtigen Grund für den Umzug gab, dann verfolgt dich das leider weiter. Die Zusammenhänge sind aus deinen Angaben leider nicht nachvollziehbar.

2-ich kahm meiner mitwirkungpflich in soweit nicht nach,dass ich termine der arbeitsvermittlung nicht wahr nahm,dieses hatte den grund,
da ich kein geld hatte,um dort hinzufahren-daraus resultiert eigentlich ne kürzung,aber mein lieber sachbearbeiter stelle alles ein,
und ich blieb bis heute ohne geld und miete,auch auf mehrmaliges draufhinweissen,passierte nix,ausser das mein antrag eingestellt wurde Das Nichtwahrnehmen von Terminen führt zu Sanktionen und somit in der Summe dann auch zur Einstellung.

3-nun muss ich es neu beantragen,soll papiere meines exchefs einreichen(da ich für die arbeitszeit noch geld zu bekommen habe),
dieses reicht meinem bearbeiter aus,um zu sagen,sie müssen nachweise darüber erbringen,sonst nehmen wir die zahlung nicht auf Was du hier genau neu beantragen sollst, wird mir leider nicht ganz klar.

4-es kann doch nicht sein,dass ich arbeite,kein lohn bekomme,ich mir das geld leihe,und selbst wenn ich es mal bekommen würde,
rechnet er es mir als einkommen an,ich bin echt am ende und bin schon in med behandlung-schlafstörung,etc Das gehört zu meiner ersten Antwort. Dir stand wegen der Nichtzahlung ggf. noch ALG II zu. Wenn du den Lohn dann irgendwann bekommen solltest, wird er in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem er tatsächlich fließt.

5-ich habe fristgerecht wiederspruch eingelegt,nur dieses dauert ja auch,und ich kann mein magen bis dahin wohl nicht mehr füllen, Dir sollten eigentlich, für den Zeitraum der Sanktion, Lebensmittelgutscheine oder ähnliches zustehen.

Insgesamt halte ich deine Situation für schwer von hier aus zu beurteilen. Ich rate dir daher dringend, eine Beratungsstelle (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) in deiner Nähe aufzusuchen. Die können sich dann ein genaues Bild machen und dir die richtigen, auf dich zutreffenden Ratschläge und Hinweise geben.