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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngemeinschaft = Bedarfsgemeinschaft???


danni_1979
02.07.2005, 08:33
Hallo,

bin neu hier und brauche dringend Hilfe.

Ein guter Bekannter und ich (beide ALG 2 Empfänger) hatten uns im Dezember entschieden ein Wohngemeinschaft zu bilden, da er sich grade von seiner Frau getrennt hatte und ich von meinem Freund.

Es handelt sich bei uns um eine reine WG. Wir sind kein Paar!!! Haben getrennte Schlafzimmer und Kühlschränke.

Im Dezember haben wir dann dem Arbeitsamt den "noch nicht unterschriebenen" Mietvertrag vorgelegt und nachgefragt, ob die Wohnung für uns in Größe und Preis in Ordnung wäre und wir den Mietvertrag unterschreiben können. Der Mitarbeiter beim AA sagte uns, dass die Wohnung mit 400 Euro Kaltmiete völlig in Ordnung wäre, da uns als Einzelperson eine Wohnung in Höhe von 300 Euro zustehen würde. Dazu kommt ja noch, dass die Tochter meines Bekannten alle 2 Wochen übers Wochenende zu Besuch kommt und diese ja auch noch angerechnet wird, um ihr einen vernünftigen Lebensraum zu bieten.

Am 15. Februar bezogen wir dann die Wohnung und renovierten sie für mehrere hundert Euro.

Anfang März standen dann eines morgens die "Fahnder" des Sozialamtes vor der Tür um die Verhältnisse zu prüfen (da ab dem 1.4.05 das ALG 2 vom Sozialamt bezahlt wird).

Trotz der getrennten Schlafzimmer, Kühlschränke usw. fanden die "Fahnder", dass wir ein eheähnliches Verhältnis hätten. Seitdem laufen wir beim Sozialamt als Bedarfsgemeinschaft. Man hatte es noch nichtmal nötig uns schriftlich darüber zu informieren, so dass man hätte Widerspruch dagegen einlegen können. Wir erfuhren es beiläufig bei einem Gespräch beim Amt. :patsch:

Finanziell bedeutet das:

- statt 345 Euro bekommt jeder nur noch 311 Euro

- da einer Bedarfsgemeinschaft von 2 Personen nur eine Wohnung mit
max. 365 Euro Kaltmiete zusteht, ist nun plötzlich unsere Wohnung zu
groß und wir sollen uns eine günstigere Wohnung suchen (dies dürfte
grade für meinen sehr schwer werden, da er 2 Staffordshire Bullterrier
besitzt und man kennt ja die Vorurteile). Dazu kommt noch, dass das
Amt sich weigert die von uns vorgestreckte Kaution (die uns verwandte
geliehen haben) zu übernehmen. Und bei der Berechnung der Wohnung
wird auch nirgendwo die Tochter meines Bekannten mit angerechnet.

- sollte einer von uns mal wieder eine Arbeitsstelle bekommen, wäre
derjenige also auch verpflichtet den anderen mit zu unterstützen, obwohl
man noch nichtmal eine Beziehung führt.


Nach unzähligen und Besuchen beim Amt, bei denen nie etwas herauskam und man auch keine genauen Antworten bekam habe ich mich jetzt mal übers Internet schlau gemacht und Gerichtsurteile gefunden in denen eindeutig beschlossen wurde, dass ein eheähnliches Verhältnis erst dann besteht, wenn man mind. 3 Jahre in einer partnerschaftlichen Beziehung zusammen lebt. Selbst wenn wir ein sexuelles Verhältnis hätten, dürfte man uns trotzdem nicht als Bedarfsgemeinschaft einstufen. Denn unter diesem Zeitraum von 3 Jahren ist die Beziehung noch nicht so gefestigt, dass man von einem erwarten kann den Partner finanziell zu versorgen. Leider bezogen sich die Fälle auf Personen oder Gemeinschaften bei denen einer eine feste Anstellung hatte und den anderen mit unterstützen sollte.

Wer soll denn da noch durchblicken??? :-x

Nun meine Fragen:

- kann das Amt einfach aus einer WG eine Bedarfsgemeinschaft machen,
wenn es sich bei beiden Bewohnern um ALG 2 - Empfänger handelt???

- steht uns als WG nicht eine Wohnung zu, deren Miethöhe genau so hoch
ist, als wenn sich jeder von uns eine eigene Wohnung nimmt???

- muß die Tochter nicht bei der Festlegung der Miethöhe mitbeachtet
werden???

- muß das Amt nicht für die Kaution aufkommen???

- steht nicht jedem von uns die 345 Euro statt der gezahlten 311 Euro
zu???
- wenn es nicht rechtens ist, was das Amt macht, kann ich das nicht
gezahlte Geld (vom 1.4. bis jetzt) zurückfordern???

Ganymed
02.07.2005, 09:10
Hallo danni_1979!

Ich habe ähnliche Probleme, siehe unter: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=3097


- kann das Amt einfach aus einer WG eine Bedarfsgemeinschaft machen,
wenn es sich bei beiden Bewohnern um ALG 2 - Empfänger handelt???

Wohl eindeutig NEIN! (siehe Link oben, Stichwort "Definition eheähnliche Gemeinschaft") Oder lies dir mal die folgende Urteilsbegründung genau durch http://www.bag-shi.de/fachinfo/rechtsdurchsetzung/sozialgerichtbarkeit/sg-duesseldorf050418


- steht uns als WG nicht eine Wohnung zu, deren Miethöhe genau so hoch
ist, als wenn sich jeder von uns eine eigene Wohnung nimmt???

Das ist des Pudels Kern!!! Wir versuchen gerade genau dieses Problem zu klären. Unter dem obersten Link werde ich in den nächsten Tage einiges darüber schreiben!


- steht nicht jedem von uns die 345 Euro statt der gezahlten 311 Euro
zu???

JA!!!


- wenn es nicht rechtens ist, was das Amt macht, kann ich das nicht
gezahlte Geld (vom 1.4. bis jetzt) zurückfordern???

Wenn Widerspruch eingelegt wurde: JA!!! ansonsten sofort widersprechen!!!

StephanK
02.07.2005, 10:58
Hallo danni!
ganymed hat Dir schon das wesentliche aufgeschrieben.
So, wie das Sozialamt vorgeht, geht's definitiv nicht, und Ihr müsst Euch wirklich dagegen wehren - wenn dafür noch Zeit ist. Du hast nicht verraten, wann der Bescheid mit der Absenkung der Leistung kam. Widerspruchsfrist ist ein Monat - muss auch auf dem Bescheid draufstehen!

Eine ganz brauchbare Vorlage für ein Widerspruchsschreiben in einem solchen Fall findest Du
hier (Word-Datei) (http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/infoblaetter/widerspruch_ehe_aehnlich.doc)

Logischerweise solltet Ihr dem Amt gegenüber (gerade auch schriftlich) immer einzeln auftreten. Zwei wortgleiche Briefe schaden nicht, aber es sollten zwei sein - einer von Frau A und einer von Herrn B!

Darum, dass die Tochter Deines Bekannten in den Wohnbedarf mit eingerechnet wird, muss er sich selbst und natürlich nur unter seinem Namen kümmern. In diesem Punkt bin ich allerdings ziemlich skeptisch, ob man damit durchkommt - es ist halt nur alle zwei Wochen ein Besuch...

Die Sache mit der Miethöhe ist die gleiche wie bei ganymed. Ihr seit im Recht, aber leider muss dieses Recht zäh erstritten werden :x

Mietkaution ist auch so eine knifflige Sache, bei der sich die Ämter uneinig sind. Der Vermieter muss die Kaution ja auf ein Sparkonto legen und Euch bei Auszug den Betrag plus Zinsen zurückgeben. Deswegen vertreten manche Ämter die Meinung, das sei eigentlich Vermögensbildung, die nicht mit ALG II gefördert werden könne. In diesem Bereich ist alles ziemlich wachsweich und das Gesetz schweigt dazu. Das kommt daher, dass der ganze Bereich "Wohnkosten" den Kommunen (bei Dir in Gestalt der JobCom) überlassen ist. Vielleicht bekommst Du vor Ort mehr raus. Ich weiss nicht, ob diese Adresse (noch)stimmt, aber es soll ein Arbeitslosenzentrum Düren geben (beim Diakon. Werk, Lessingstr. 2, Tel. 41041) - vielleicht triffst Du dort "kampferprobte" Leute, die sich auch mit diesen örtlichen Gegebenheiten besser auskennen.
Viel Glück und gute Nerven!

Betroffener
02.07.2005, 12:24
Mietkautionen werden üblicherweise als Darlehen gewählt, das bei Auszug zurück zu zahlen ist. Da die Bereitstellung eine "KANN"-Option ist, wird diese meist nur im Zusammenhang mit einem vom Amt "gewünschten" Umzug gewährt.

Was mir aber jetzt und hier auffällt.

Das ist jetzt bereits die dritte Meldung über gesetzlich fragwürdiges und massiv restriktives Vorgehen aus dem Bereich Düren, die hier bei uns im Forum in kurzem zeitlichen Abstand auftaucht.

Hier handelt es sich offensichtlich nicht um irgendwelche "kleinen" Fehler, sondern um die systematische und vorsätzliche Ignoranz bestehender gesetzlicher Regelungen und die "Verfeinerung" derselben.

Sozialdetektive braucht niemand hereinlassen.
Und wenn die sogar schon auftauchen, bevor das Amt die zu prüfende Leistung erbringt, ist das ganze noch fragwürdiger.
Ausserdem ist das Amt verpflichtet, Euch Änderungen - gerade aus "detektivischer Tätigkeit" als Bescheid schriftlich mitzuteilen - eben damit ihr Widerspruch einlegen könnt.

Hier wird Euch mißtrauisch vorsätzlicher Leistungsmißbrauch unterstellt, durch die "Fahnder" subjektiv gesetzteswidrig "nachgewiesen".

Hier hilft also nur ebenso massives Gegenhalten per Gang zum Sozialgericht zwecks schneller Verfügung und ggf. nachfolgender Klage.

Da diese Vorgehensweise offensichtlich in Düren systematisch erfolgt, könnt ihr Euch weitere Gänge mit dem Versuch der Klärung zu diesem Amt sparen.

Der schriftliche Widerspruch jedes einzelnen mit der Aufforderung zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - falls Fristen abgelaufen sind - ist allerdings trotzdem erforderlich.

Hilfreich ist sicher auch parallel die Bekanntgabe der Vorgehensweise der Kommune in den regionalen und überregionalen Medien, damit sich da ein größerer Widerstand organisieren kann.

Wendet Euch auch an die lokalen Parteien und Abgeordneten.

Vielleicht in diesem Zusammenhag auch interessant:

Hartz IV-Modellkommune

GRÜNE unterstützen Bewerbung des Kreises Düren-zur Hartz IV-Modellkommune

Am Donnerstag entscheidet der Kreisausschuss in einer Sondersitzung über die Bewerbung des Kreises zur Modellkommune nach dem Hartz IV-Optionsgesetz. Sollte die Bewerbung erfolgreich sein - darüber entscheidet die NRW-Landesregierung - wäre der Kreis Düren vollständig für die Übernahme aller Leistungen nach dem neuen Sozialgesetzbuch II (SGB II) zuständig. Das beinhaltet die viel diskutierte Auszahlung des Arbeitslosengeldes II, aber auch aktive Leistungen der Arbeitsmarktpolitik, die bisher von der Bundesagentur für Arbeit durchführt wurden.

Oliver Krischer, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Kreistag, ist sich der Bedeutung des Themas bewusst: "Die Entscheidung über die Bewerbung für die Option nach Hartz IV ist wohl die wichtigste und weitreichenste, die der Kreistag in dieser Legislaturperiode zu treffen hat. Sie betrifft 17.000 Menschen im Kreis Düren unmittelbar, hat finanzielle Auswirkungen in Höhe von vielen Millionen Euro und entscheidet nicht zuletzt über die Arbeit mehrerer hundert Beschäftigter bei Kreis, Kommunen, Bundesagentur, Jobcom und Beschäftigungsgesellschaften. Da ist verantwortungsbewusstes Handeln gefordert."

Ebenso wie über den unsäglichen, aktuellen Populismus auf Bundesebene von CDU, PDS und Rechtsradikalen zu Hartz IV im Allgemeinen, zeigt Krischer sich erschüttert über die Vorgänge im letzten Sozialausschuss des Kreises: "Dass die CDU angesichts der Bedeutung der Entscheidung das Informations- und Diskussionsbedürfnis einer Fraktion per Beschluss abwürgt, ist schon ein starkes Stück. Aber auch das Verhalten der SPD mit ihrem 56-Punkte-Fragenkatalog, ist nicht dazu angetan, eine breit getragene Entscheidung herbeizuführen."

Nach Krischers Überzeugung dürfe man sich nichts vormachen: "Die Bewerbung auf Basis einer Kampfabstimmung im Kreistag ist zum Scheitern verurteilt. Ich habe inzwischen den Eindruck, die CDU sucht auf der einen Seite schon einen Südenbock für den Fall des Scheiterns, und die SPD auf der anderen Seite nach Gründen, die Bewerbung abzulehnen."

Für die GRÜNEN im Kreistag ist die Sache dagegen klar: "Wir unterstützen nachdrücklich das Ziel, den Kreis Düren zur Modellkommune nach dem Hartz IV-Optionsgesetz zu machen. Der Kreis hat mit der jobcom und den Beschäftigungsgesellschaften wie z. B. lowtec hervorragende Strukturen, diese Aufgabe im Sinne der betroffenen Menschen bestmöglich zu bewältigen. Und die Bewerbung des Kreises hat auch gute Chancen, wenn sie von allen relevanten politischen Kräften im Kreistag getragen wird und nicht irgendwelchen Gezänk zwischen CDU und SPD zum Opfer fällt."


Wenn diese Modell-Kommune mit diesen Methoden durchkommt, haben wir alle schlechte Karten bundesweit.

danni_1979
02.07.2005, 12:57
Hi,

vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.

Es war ja schon ein Kampf überhaupt für den Februar und den März die Miete bezahlt zu bekommen. Das Arbeitsamt war nämlich der Meinung, da die Akten schon beim Sozialamt wären, wäre das Sozialamt auch schon zuständig und umgekehrt war das Sozialamt der Meinung, da sie die Leistungen ja erst ab dem 1.4.05 übernehmen muß das Arbeitsamt die Miete für Februar und März bezahlen. Das ganze hat ca. 20-25 Behördengänge gedauert bis dann endlich letzten Monat zumindest schonmal die Miete für Februar und März gezahlt wurde. Die 90 Euro Heizkosten stehen allerdings immer noch aus. :-x

Aber ich habe ja Zeit für solche Spielchen. Bin ja arbeitslos. Und das bei dem ganzen Zeitaufwand irgendwie keine Zeit mehr übrig bleibt, um sich um einem Job zu kümmern ist ja eigentlich auch nicht tragisch habe ich so langsam das Gefühl. Glaube manchmal, da es ja eh keine Arbeitsplätze gibt, bekommt man so wenigstens eine ABM - Stelle von den Ämtern. :patsch:

StephanK
02.07.2005, 13:15
Was Du über dieses Hickhack berichtest, passt ja voll in's Bild :x
Aber ich habe ja Zeit für solche Spielchen. Bin ja arbeitslos. Und das bei dem ganzen Zeitaufwand irgendwie keine Zeit mehr übrig bleibt, um sich um einem Job zu kümmern ist ja eigentlich auch nicht tragisch habe ich so langsam das Gefühl. Glaube manchmal, da es ja eh keine Arbeitsplätze gibt, bekommt man so wenigstens eine ABM - Stelle von den Ämtern
DIESEN Eindruck habe ich auch manchmal.
Wenn das ein "Modell" sein soll, dann kann ich nur hoffen, dass es keine Nachahmer findet...

Betroffener
02.07.2005, 13:26
Hallo Danni_1979,

vielleicht findest Du auf dieser Seite mal die ersten Anlaufstellen für eine Beratung:

Beratung & Betreuung Stadt Jülich (inkl. Düren (http://www.juelich.de/index.php?index=604&print=1)

und hier findet Ihr die Namen der "hohen Tiere" aus der Gegend zwecks konkreter Inanspruchnahme per Telefon, Brief und Email.
http://www.kreis-dueren.de/neu/index.php?page=http://www.kreis-dueren.de/CMS/www/aktuelles/publikationen.shtml

Lasst Euch nicht vertrösten - macht die Abgeordneten der Parteien und die Landräte und die Presse heiss. Das wird da alles im Grossraum Aachen wirklich systematisch betrieben - wie mir immer mehr auffällt.

Limone
16.07.2005, 18:46
Nun meine Fragen:

- kann das Amt einfach aus einer WG eine Bedarfsgemeinschaft machen, wenn es sich bei beiden Bewohnern um ALG 2 - Empfänger handelt???

Nein, so einfach geht das nicht, normalerweise müssen wirklich ein konkreter Verdacht bestehen, z.B. gemeinsames Bett, kein eigenes Zimmer etc.

- steht uns als WG nicht eine Wohnung zu, deren Miethöhe genau so hoch ist, als wenn sich jeder von uns eine eigene Wohnung nimmt???

Naja, nicht ganz - die angemessene Mietehöhe für einen 2 Personenhaushalt ist etwas niedriger als bei zwei 1-Zimmer-Wohnungen / 1-Personen-Haushalten

- muß die Tochter nicht bei der Festlegung der Miethöhe mitbeachtet
werden???

Nein, das geht leider nicht, es sei denn, sie wäre da gemeldet und er hätte das Sorgerecht.

- muß das Amt nicht für die Kaution aufkommen???

Leider nicht, ds geht höchstens in Form eines Darlehens.

- steht nicht jedem von uns die 345 Euro statt der gezahlten 311 Euro
zu???

Wenn Ihr Widerspruch einlegt und klärt, dass ihr wirkliche eine WG seid, bekommt jeder wieder den vollen Satz und natürlich eine Nachzahlung!

wenn es nicht rechtens ist, was das Amt macht, kann ich das nicht
gezahlte Geld (vom 1.4. bis jetzt) zurückfordern???

Ja! WIderspruch einlegen!!!! Notfalls vor Gericht gehen ... bei der Frage, ob es sich um eine eheähnl. Gemeinschaft handelt, sind die Richter in aller Regel recht locker, da gabs schon mehrere Urteile dazu ...