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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung des Existenzgründerzuschusses


ninew
01.08.2006, 15:24
hallo..

habe ähnliches Problem wie einer meiner Vorschreiber hier und fühl mich tierisch verarscht und ziemlich hilflos.

nach kurzer Arbeitslosenzeit habe ich mich mit einem E-shop selbständig gemacht musste ja auch ein Seminar besuchen in dem alles über die Existenzgründung an den Mann bzw an die Frau gebracht wurde.

Fragen die noch offen waren oder mir seltsam vorkamen habe ich meinem "Agenten" in einem späteren Termin gestellt. Und fühlte mich danach ausreichend informiert. Allerdings blieb nach einer Weile der Erfolg aus und krupste ein paar Monate so weiter. Dann meldete ich mein Gewerbe ab - und wie in dem Seminar und auch beim "Agenten" gehört - konnt ich das Gewerbe ein paar Monate rückwirkend abmelden und ging mich danach umgehend arbeitssuchend melden mit dabei Kontouszüge um zu beweisen das ich lediglich die 600 € zum leben + Miete hatte im Monat - so wie im Seminar + beim "Agenten" besprochen.


Nun kam der große Knall
ich muss das Geld zurückzahlen ab dem Zeitraum der Gewerbeschließung. also 3600,00 €.

Nach langem Diskutieren, ob das nun trotz Aussage zweier verschiedenen Personen stimmt, konnte ich gar nicht anders als total geschockt zu gehen und auf den Bescheid zu warten.

Für die Rückzahlung habe ich per Fax innerhalb der mir genannten Frist mit anderen Agentur einen Rückzahlungsbetrag von 70,00 € ausgemacht. Jetzt kam nach einem Monat ein Schreiben von meiner Agentur mit der beschuldigung ich wäre meiner Meldepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen. Und aus diesem Grunde ziehen sie mir nun automatisch 160,00 € zur Tilgung ab.

Ich habe gleich einen Widerspruch und alle beweisenden Unterlagen inkl. Sendebericht wieder per Fax zur Sachbearbeiterin geschickt.

Kann das wirklich so ausgehen das die mir jetzt immer 160,00 € abziehen?

nach dem jetzt auch der neue Wohngeldantrag durch ist - und meine Wohnung "nicht angemessen" ist - also in der Kaltmiete 35,00 € und bei Heizung 15,00 € zu viel ist - allerdings hier im Umkreis wirklich günstig - muss ich den Betrag bis zur Warmmiete auch noch selbst draufbezahlen und nun noch diese hohe Tilgungsrate?
Da bleibt ja nichts mehr übrig.

Was kann ich tun - womit muss ich rechnen.

Vielen Dank im Voraus.

Nadine
Ps: entschuldiung das es so viel zu lesen ist.

StephanK
01.08.2006, 16:38
:welcome: Nadine, Jetzt kam nach einem Monat ein Schreiben von meiner Agentur mit der beschuldigung ich wäre meiner Meldepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen.Nachfrage: Worauf genau bezieht sich das? "Meldepflicht" ist in unserem Zusammenhang normalerweise die Pflicht, sich persönlich bei der Arbeitsagentur zu melden. Geht es darum - oder darum, dass Du die Aufgabe Deines Gewerbes zu spät gemeldet hast? Das sind zwei paar Schuh.

ninew
01.08.2006, 16:49
"der Betroffene einer durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene Pflicht zur Meldung wesentlicher für ihn nachteiliger Änderungen der Verhältnisse vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachgekommen ist....
Diese Mitteilungspflicht wurde zu mindest grob fahrlässig verletzt..

also es geht mehr oder weniger drum das ich anscheindend meine agentur nicht auf diese rückzahlung drauf aufmerksam gemacht habe, die sie mir ja selbst erst mitgeteilt haben, mit der entsprechenden Tilgungsrate (70,00 €)
nicht wie sie einfach jetzt 160,00 € festlegen.

danke

StephanK
01.08.2006, 18:15
Ich sollte vorausschicken: ich bin leider kein Experte für Fragestellungen rund um Selbständigkeit.
Wenn ich mir den § 421l SGB III anschaue, gibt es dort keine ausdrückliche Regelung zu der Frage, wann man die Aufgabe eines Gewerbes mitteilen muss, und auch die BA-internen Durchführungsanweisungen (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-01/importierter_inhalt/pdf/DA_EXGZ_01_06.pdf) sagen zu dieser Frage anscheinend nichts aus.

wie in dem Seminar und auch beim "Agenten" gehört - konnt ich das Gewerbe ein paar Monate rückwirkend abmeldenDas halte ich für problematisch, weil § 14 der Gewerbeordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html) die gleichzeitige Meldung mit Betriebsaufnahme wie -aufgabe ausdrücklich vorschreibt, aber sei's drum.
Jedenfalls muss es schon so sein, dass während der ganzen Zeit, während der EGZ gezahlt wird, auch alle Voraussetzungen für seine Zahlung kontinuierlich vorliegen müssen, so das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=24847&s0=Existenzgründungszuschuss&s1=&s2=&words=&sensitive=). Die Rückzahlungsforderung als solche dürfte also o.k. sein.

Hinsichtlich der Rückzahlungsrate besteht einfach das Problem, dass Du die "Vereinbarung per Fax" über eine Rate von nur 70 € wohl kaum wirst nachweisen können. Selbst wenn doch, dann bist Du, was die Ratenhöhe angeht, weitgehend auf "gut' Wetter" seitens der AA angewiesen. Ich kann Dir deswegen leider nur raten, zu verhandeln, aber selbst und nicht "per Fax".
Dein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung; dazu kann Dir nur das Sozialgericht in Mannheim verhelfen.