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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 25 Std./Woche Weiterbildung als Mutter


sommer01
07.06.2008, 23:40
Hallo,
kurz und schmerzlos folgendes Problem:
Ich habe mich nach 6 Jahren Elternzeit nun "arbeitslos" gemeldet und möchte gerne auf "Minimum-Basis" 15h/Woche arbeiten gehen.
Ich habe also den Papierkram beim Arbeitsamt erledigt und u.a., wie gefordert, eine schriftliche Zusage meiner Schwester gebracht, dass sie die Kinderbetreuung Mo-Fr. von 8-13h (also 25 Std pro Woche) übernehmen kann.(Mir wurde mitgeteilt ich benötige 15h + 10h Fahrzeit, also 25h- nun gut!)
Das Arbeitsamt möchte nun aber dass ich eine 6-monatige Weiterbildungsmassnahme zur Büroassistentin o.ä. antrete, da ich in meinem Job vormittags und v.a. nach 6 Jahren Abstinenz nicht vermittelbar sei!? (Ich habe eine kaufmänn. AUsbildung als Reiseverkehrskauffrau).
Ich habe zwei Kinder (3,6 J.). Davon geht ein Kind ab September in den Kiga, bis dahin habe ich meine Schwester als Betreuung und der Grosse ist mit Schule und Co ebenfalls jeden Tag zur genannten Uhrzeit versorgt - also auch bis 13h. Mein Mann ist zeitlich völlig unflexibel, fällt also als Betreuungsperson aus!
So nun die Frage:
Die Weiterbildungsmassnahme wüde wie gesagt ein halbes Jahr dauern und wäre tägl. von Mo-Fr. von 8.30h-13.30h=25 Std/Wo. (+Fahrzeit ca.60Min. je morgens und nachmittags)
Ich schaffe es nun aber nicht, meine Kinder in dieser Zeit betreut zu haben, denn das wäre ein Betreungsaufwand von 7:30h-14:30 also ca. 7Std pro Tag inkl. Fahrzeit- sprich 35h pro Woche , nicht 25h!
Nun meine Frage: Ist das zumutbar? Wird mir dann das ALG verweigert, wenn ich die Weiterbildung so nicht machen kann? Wenn ich mich auf 15h melde und die 25h Kinderbetreuung gewährleiste?
Danke schon mal für alle Antworten, ich hoffe, jemand von Euch weiss was!
sommer01

fragi
08.06.2008, 09:29
Hallo sommer01,

(Mir wurde mitgeteilt ich benötige 15h + 10h Fahrzeit, also 25h- nun gut!)

Erstmal, diese Aussage ist totaler Schwachsinn!

Es geht erstmal darum, wieviel Stunden du dich meldest, daher für wieviel Stunden du vermittelbar bist... Die Fahrzeit ist ein anderes Thema (Zumutbarkeitskriterien), die aber nichts mit deiner gemeldeten "Arbeitsbereitschaft" zu tun hat.

Daher erstmal die Frage (schau am Besten mal in den Bescheid), bist du 15 oder 25 Stunden gemeldet?

Also haben sie dir nun nur erzählt, dazu zählen 10 Std Fahrtzeit, oder wurdest du gleich auf 25 Stunden gemeldet?

sommer01
08.06.2008, 11:35
Hallo,
also ich bin für 15h gemeldet, benötige aber lt. Berufsberaterin eine 25-stündige Bestätigung für Kinderbetreuung. Das ist alles.
Danke schon mal und Grüsse
sommer01

fragi
08.06.2008, 14:01
Gut...

Nun meine Frage: Ist das zumutbar? Wird mir dann das ALG verweigert, wenn ich die Weiterbildung so nicht machen kann? Wenn ich mich auf 15h melde und die 25h Kinderbetreuung gewährleiste?

Dann kannste das ausschlagen, mit Verweis darauf, dass du nur 15 Stunden zur Verfügung stehst und auch nur dementsprechend ALG bekommst!

Wegen der Fahrtzeiten:
1Aus personenbezogenen Gründen ist einem Arbeitslosen eine Beschäftigung auch nicht zumutbar, wenn die täglichen Pendelzeiten zwischen seiner Wohnung und der Arbeitsstätte im Vergleich zur Arbeitszeit unverhältnismäßig lang sind. 2Als unverhältnismäßig lang sind im Regelfall Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden und Pendelzeiten von mehr als zwei Stunden bei einer Arbeitszeit von sechs Stunden und weniger anzusehen.
Quelle: §121 Abs. 4 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html)

Das bedeutet max 10 Std pro Woche, so weit schon richtig...
Weiter musst du keinesfalls fahren, aber ist dies keineswegs die einzige Begrenzung. Es gibt auch einen Entgeltschutz! Schau dazu mal in §121 Abs.3 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html).

sommer01
09.06.2008, 00:07
Hallo "fragi",
danke für Deine Antwort!
Ok. Das ist mit der Fahrzeit und so ist also korrekt.
Unklar ist mir immer noch , ob es korrekt ist, dass das Arbeitsamt diese Bestätigung über 25h Kinderbetreuung fordert, wenn ich mich auf 15h ALg melde.

Wie argumentiere ich denn nun meiner Berufsberaterin gegebüber, dass ich diese Weiterbildungsmassnahme nicht antreten KANN? Nur mit: Ich habe mich mit 15h gemeldet und da können Sie mir doch nicht eine Weiterbildung über 25h + Fahrzeit auf´s Auge drücken? Reicht das aus?
Grundsätzlich finde ich diese "Idee" der Auffrischung von Bürokenntnissen (nennen wir´s mal so:)) ja ganz toll. Sie ist aber für mich momentan mit diesem Zeitaufwand nicht machbar!!!! DAs muss ihr doch eigentlich klarsein, wenn ich sage, ich habe meine Kids von 8 Uhr bis 13Uhrh betreut :confused:
Vielleicht kannst Du mir einfach moch einen Tipp geben, wie ich da jetzt auftreten und eben argumentieren soll!?
Danke und Grüsse
sommer01

fragi
09.06.2008, 18:20
Hallo sommer01,

Vielleicht kannst Du mir einfach moch einen Tipp geben, wie ich da jetzt auftreten und eben argumentieren soll!?

Das hast du schon selbst getan:

Nur mit: Ich habe mich mit 15h gemeldet und da können Sie mir doch nicht eine Weiterbildung über 25h + Fahrzeit auf´s Auge drücken? Reicht das aus?

Das reicht aus.

Normal reicht der Nachweis über 15Std aus, die Fahrzeit kommt dann ggf. automatisch dazu. Aber das Handhabt die rechte Hand anders als die Linke... :(

sommer01
09.06.2008, 23:12
Hallo fragi,
na dann erstmal vielen Dank für die Hilfe. Ich warte jetzt mal meinen Termin nächste Woche ab und dann melde ich mich nochmal!
Schönen Abend noch :)
sommer01

Ostwestkind
14.07.2008, 14:35
Hallo!

Würden denn die Kinderbetreuungskosten übernommen? Hier kenne ich das so, dass die Kinder dann statt eines Halbtagsbetreuungsplatzes einen Vollzeitbetreuungsplatz in der KiTa bekommen und die Arge oder Agentur die anteiligen Mehrkosten übernimmt. Damit wäre doch dann eine 25 std Weiterbildung vielleicht machbar?