sommer01
07.06.2008, 23:40
Hallo,
kurz und schmerzlos folgendes Problem:
Ich habe mich nach 6 Jahren Elternzeit nun "arbeitslos" gemeldet und möchte gerne auf "Minimum-Basis" 15h/Woche arbeiten gehen.
Ich habe also den Papierkram beim Arbeitsamt erledigt und u.a., wie gefordert, eine schriftliche Zusage meiner Schwester gebracht, dass sie die Kinderbetreuung Mo-Fr. von 8-13h (also 25 Std pro Woche) übernehmen kann.(Mir wurde mitgeteilt ich benötige 15h + 10h Fahrzeit, also 25h- nun gut!)
Das Arbeitsamt möchte nun aber dass ich eine 6-monatige Weiterbildungsmassnahme zur Büroassistentin o.ä. antrete, da ich in meinem Job vormittags und v.a. nach 6 Jahren Abstinenz nicht vermittelbar sei!? (Ich habe eine kaufmänn. AUsbildung als Reiseverkehrskauffrau).
Ich habe zwei Kinder (3,6 J.). Davon geht ein Kind ab September in den Kiga, bis dahin habe ich meine Schwester als Betreuung und der Grosse ist mit Schule und Co ebenfalls jeden Tag zur genannten Uhrzeit versorgt - also auch bis 13h. Mein Mann ist zeitlich völlig unflexibel, fällt also als Betreuungsperson aus!
So nun die Frage:
Die Weiterbildungsmassnahme wüde wie gesagt ein halbes Jahr dauern und wäre tägl. von Mo-Fr. von 8.30h-13.30h=25 Std/Wo. (+Fahrzeit ca.60Min. je morgens und nachmittags)
Ich schaffe es nun aber nicht, meine Kinder in dieser Zeit betreut zu haben, denn das wäre ein Betreungsaufwand von 7:30h-14:30 also ca. 7Std pro Tag inkl. Fahrzeit- sprich 35h pro Woche , nicht 25h!
Nun meine Frage: Ist das zumutbar? Wird mir dann das ALG verweigert, wenn ich die Weiterbildung so nicht machen kann? Wenn ich mich auf 15h melde und die 25h Kinderbetreuung gewährleiste?
Danke schon mal für alle Antworten, ich hoffe, jemand von Euch weiss was!
sommer01
kurz und schmerzlos folgendes Problem:
Ich habe mich nach 6 Jahren Elternzeit nun "arbeitslos" gemeldet und möchte gerne auf "Minimum-Basis" 15h/Woche arbeiten gehen.
Ich habe also den Papierkram beim Arbeitsamt erledigt und u.a., wie gefordert, eine schriftliche Zusage meiner Schwester gebracht, dass sie die Kinderbetreuung Mo-Fr. von 8-13h (also 25 Std pro Woche) übernehmen kann.(Mir wurde mitgeteilt ich benötige 15h + 10h Fahrzeit, also 25h- nun gut!)
Das Arbeitsamt möchte nun aber dass ich eine 6-monatige Weiterbildungsmassnahme zur Büroassistentin o.ä. antrete, da ich in meinem Job vormittags und v.a. nach 6 Jahren Abstinenz nicht vermittelbar sei!? (Ich habe eine kaufmänn. AUsbildung als Reiseverkehrskauffrau).
Ich habe zwei Kinder (3,6 J.). Davon geht ein Kind ab September in den Kiga, bis dahin habe ich meine Schwester als Betreuung und der Grosse ist mit Schule und Co ebenfalls jeden Tag zur genannten Uhrzeit versorgt - also auch bis 13h. Mein Mann ist zeitlich völlig unflexibel, fällt also als Betreuungsperson aus!
So nun die Frage:
Die Weiterbildungsmassnahme wüde wie gesagt ein halbes Jahr dauern und wäre tägl. von Mo-Fr. von 8.30h-13.30h=25 Std/Wo. (+Fahrzeit ca.60Min. je morgens und nachmittags)
Ich schaffe es nun aber nicht, meine Kinder in dieser Zeit betreut zu haben, denn das wäre ein Betreungsaufwand von 7:30h-14:30 also ca. 7Std pro Tag inkl. Fahrzeit- sprich 35h pro Woche , nicht 25h!
Nun meine Frage: Ist das zumutbar? Wird mir dann das ALG verweigert, wenn ich die Weiterbildung so nicht machen kann? Wenn ich mich auf 15h melde und die 25h Kinderbetreuung gewährleiste?
Danke schon mal für alle Antworten, ich hoffe, jemand von Euch weiss was!
sommer01