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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heizkosten zurückfordern


helpme
08.06.2008, 04:42
Hallo,

ich hatte 2006 mehr geheizt und habe Anfang 2007 den Restbetrag an die Stadtwerke aus eigener Tasche bezahlt.
Ich wußte nicht dass das Amt das machen müßte.

Das wurde mir erst klar dass ich plötzlich Anfang 2008 ein Guthaben hatte und das Amt von mir die zu viel gezahlte Heizkosten von 2007 von mir wieder haben wollte. Also 2007 hatte ich weniger geheizt.

Kann ich den von mir selber bezahlten Restbetrag Anfang 2007 vom Amt zurück fordern? Schließlich hatte ich das Amt alle Unterlagen (Abschläge von den Stadtwerken) abgegeben, aber Geld habe ich dafür nicht bekommen.
Und jetzt will das Amt Geld von mir weil ich sparsammer war. :(

Marsleuchte
08.06.2008, 08:22
Hallo helpme,

die Grundfrage ist einfach, bist Du Anfang 2007 schon im ALG II bezogen oder nicht?

MfG
Marslicht

restart
08.06.2008, 11:40
die Grundfrage ist einfach, bist Du Anfang 2007 schon im ALG II bezogen oder nicht? Ja hat helpme, laut anderem Thread (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=89108).

@helpme
Du hättest die Übernahme der Nachzahlung ausdrücklich beantragen sollen. Da jetzt schon ein Jahr vergangen ist, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen. Mit etwas Glück, wird die Nachzahlung dann noch berücksichtig.

P.S. Du hättest beide Fragen auch in einen Thread packen können, da es ein Thema ist. ;)

helpme
08.06.2008, 11:57
Ja hat helpme, laut anderem Thread (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=89108).

@helpme
Du hättest die Übernahme der Nachzahlung ausdrücklich beantragen sollen. Da jetzt schon ein Jahr vergangen ist, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen. Mit etwas Glück, wird die Nachzahlung dann noch berücksichtig.

P.S. Du hättest beide Fragen auch in einen Thread packen können, da es ein Thema ist. ;)
Hallo,

und wie ist wenn man gar nicht wußte dass das Amt die Nachzahlung übernimmt, somit wußte ich nicht dass man sowas ausdrücklich beantragen muß.
Sollte ich den Überprüfungsantrag schriftlich machen?
Wenn ja gibt es da so Musterbeispiele?

Marsleuchte
08.06.2008, 12:00
Gib mal in der praktischen Suchfunktion "Überprüfungsantrag" da bekommst viele Beispiele aufgelistet.