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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : S.O.S ich habe einen Mini Job


Kati_aus_Berlin
01.08.2006, 22:03
Hallo liebe Mitleidende,

ich habe seit dem 1.7.06 einen MiniJob - sogar in meinem Beruf- Habe mich sehr gefreut aber jetzt weicht die Freude dem totalem Frust!!!

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Zur Sachlage; Ich habe KEINEN Vertrag, jedoch eine "Lohnbescheinigung"
---> Braucht das Amt einen Vetrag? Niemand auf dem Amt konnte mir was sagen!! Und bin ich versichert???? Wenn ja, bei wem?

Nun verdiente ich 400 euro mehr, 165€ darf ich ja behalten, werden mir die 235€ vom ALGII abgezogen?
---> wann, wo, wem muss ich den MiniJob melden?

Jetzt kommt das Problem hinzu, dass meine Kollegin im Urlaub ist und ich Doppelschicht schieben muss da kein anderer da ist.
d.h. 40 Std. (Wieviel Std hat der MiniJob? 20? oder 15?)
----> Dürfen mir Überstunden bezahlt werden? Wird mir das abgezogen?
Falls der Chef mir die nicht zahlen möchte, kann ich drauf bestehen?

Wie sieht das mit "Urlaub" aus? Habe ich einen Anspruch als 400€ Jobber? denn ALGII ler, dürfen ja nur mit Zustimmung des "Ober Gurus" verreisen.

Ich fühle mich mit dem Kram echt überfordert - habe keinen der mir helfen kann- Ich hoffe ihr habt ein Paar Tipps für mich!!

Liebe Grüße

Die Kati aus Berlin[/u]

Die Ägypter
01.08.2006, 22:19
ich habe seit dem 1.7.06 einen MiniJob - sogar in meinem Beruf- Habe mich sehr gefreut aber jetzt weicht die Freude dem totalem Frust!!!

ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Unbedingt per Änderungsantrag melden - hättest du längst tun müssen - die Lohnbescheinigung in Kopie anbei und lass dir eine Empfangsbescheinigung geben.

Zur Sachlage; Ich habe KEINEN Vertrag, jedoch eine "Lohnbescheinigung"
---> Braucht das Amt einen Vetrag? Niemand auf dem Amt konnte mir was sagen!! Und bin ich versichert???? Wenn ja, bei wem?

Wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsvertrag aushändigt, so muss er doch mindestens innerhalb von 4 Wochen die groben Eckdaten des Beschäftigungsverhältnisses aufzeichnen und dir aushändigen = nachfragen!

Dann eine Kopie an die ArGE senden (mit Nachweis!!!)

Bei einem 400-Euro-Job bist du weiterhin über die ArGe versichert!

Nun verdiente ich 400 euro mehr, 165€ darf ich ja behalten, werden mir die 235€ vom ALGII abgezogen?
---> wann, wo, wem muss ich den MiniJob melden?

Siehe 1. Antwort von mir - außerdem darfst du von exakt 400 Euro lediglich 160 Euro behalten = dein ALG II erhöht sich um 160 Euro. Du behältst also deinen Nebenverdienst und bekommst halt weniger ALG II - hast aber insgesamt mehr - nur... für den Monat Juli bist du bereits überzahlt, da wird eine Rückforderung kommen und die Aufforderung an dich zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Jetzt kommt das Problem hinzu, dass meine Kollegin im Urlaub ist und ich Doppelschicht schieben muss da kein anderer da ist.
d.h. 40 Std. (Wieviel Std hat der MiniJob? 20? oder 15?)
----> Dürfen mir Überstunden bezahlt werden? Wird mir das abgezogen?
Falls der Chef mir die nicht zahlen möchte, kann ich drauf bestehen?

Hängt davon ab, was dein Chef letztlich aufzeichnet und dir aushändigt (Siehe 2. Antwort) respektive davon, wie dein Arbeitsvertrag ausgestaltet ist. Wieviele Std. dein Mini-Job umfasst, müsstest du doch besser beurteilen können - dann hast du den Stundenlohn und kannst hochrechnen - Mehrstd. für Fix würde ich nicht mitmachen - es wäre schon gut, wenn du einen Arbeitsvertrag an die Hand bekommst, der all dies regelt - auch zu deiner eigenen Sicherheit.

Wenn du mehr arbeitest und mehr verdienst ist der Job allerdings sozialversicherungspflichtig = dein Chef muss dich melden, braucht Lohnsteuerkarte etc. und weiterhin bist du dann über den Job krankenversichert. Die Anrechnung der ArGe ändert sich auch ggf. fällst du einen Monat aus dem ALG II-Bezug raus, wenn du durch deinen Verdienst nicht mehr bedürftig bist.

Wie sieht das mit "Urlaub" aus? Habe ich einen Anspruch als 400€ Jobber? denn ALGII ler, dürfen ja nur mit Zustimmung des "Ober Gurus" verreisen.

Urlaub bei Teilzeitbeschäftigung richtet sich nach der Anzahl der gearbeiteten Tage und wird auf die Teilzeitstunden runterreduziert = auch ein wichtiger Aspekt für den nötigen Arbeitsvertrag bzw. mindestens die Aufzeichnung des AG.

jung_y
01.08.2006, 22:25
Hallo Kati!

Ich habe zwar einen Vertrag aber bei meiner ARGE reicht es wenn ich jeden Monat eine Lohnbescheinigung einreiche. Dies mache ich persönlich und lasse mir dies abzeichnen (Ganz wichtig).

Bei einem 400 Euro Job ist man weiterhin über die ARGE versichert.

Bei den anderen Punkten bin ich leider überfragt.

Gruß
Yvonne

Kati_aus_Berlin
02.08.2006, 09:30
Hallöchen ihr Lieben,

danke erst mal für eure Antworten. Ich werde dem Amt die Lohnbescheinigung in Kopie schicken (da ich persönlich nicht hin kann) - muss arbeiten und habe nicht frei - ausser heut früh - da is das Amt ja zu und in die Postbox werfe ich nichts mehr - hier gehen wichtige Unterlagen auf mysteriöse Weise verloren...

Ich werde mir einen Vertrag organisieren, der Chef muss mir ja einen aushändigen.

Ich habe gestern im Netz gelesen, dass "unvorgesehne Mehrarbeit" ok ist. Es darf nur 2 x im Jahr vorkommen, das Geld darf ausgezahlt werden und vom Amt nicht abgezogen werden. Ist das richtig?

Ich arbeite 20 std für 400 EUR - ist das ok? Eine Tierarzthelferin hat einen Stundenlohn von 7,63.

Ich bin in den Job kanll auf Fall reingerutscht und konnte mich vorher nicht erkundigen.

Aber erstmal bekommt das Amt den Lohnschein :-)



Kati

Die Ägypter
02.08.2006, 15:00
Ich habe gestern im Netz gelesen, dass "unvorgesehne Mehrarbeit" ok ist. Es darf nur 2 x im Jahr vorkommen, das Geld darf ausgezahlt werden und vom Amt nicht abgezogen werden. Ist das richtig

Nein! Das ist nicht richtig - es wird bis auf bestimmte Freibeträge auf ALG II angerechnet und es kann - so wie ich weiter oben geschrieben habe sogar sein, dass du wegen deines Verdienstes für einen Monat komplett aus dem ALG II-Bezug rausfällst - also dann einen Folgeantrag stellen musst (einige Argen verlangen sogar wieder einen neuen Erstantrag).

border
02.08.2006, 16:02
Hallo Kati,

ich würde das umgehend mit Deinem Chef besprechen, das er Dir evtl. die entstandenen Überstunden auf den nächsten Monat anrechnet und DU da frei hast (und trotzdem eine Lohnbescheinigung) oder ähnlichhes. - auch würde ich bei entsprechender fehlender Absprache hierzu nicht diese Übersunden antreten.

Sonst mußt Du halt so wie nefertari schon geschrieben hat damit rechnen das Du plötzlich aus dem Alg2 Bezug fällts, mit allen Folgen.

Es darf nur 2 x im Jahr vorkommen, das Geld darf ausgezahlt werden und vom Amt nicht abgezogen werden. Ist das richtig?


- wo hast DU denn das gelesen?

MfG

border

Upsala
02.08.2006, 17:50
Ich habe mich auch über die unvorhergesehene Mehrarbeit etwas gewundert, aber folgendes gefunden: Unvorhergesehene Mehrarbeit:
Etwas anderes gilt, wenn die Mehrarbeit nicht von vorneherein vereinbart ist (wie bei der Spielwarenverkäuferin im Dezember), sondern unerwartet anfällt. Das ist z.B. der Fall. wenn die geringfügig Beschäftigte als Vertretung für erkrankte Kolleginnen Mehrarbeit leistet. Die Sozialversicherungsträger halten das Arbeitsverhältnis trotzdem für geringfügig, wenn solche Mehrarbeit höchstens in zwei Monaten jährlich anfällt. Die geringfügig Beschäftigte bleibt deshalb versicherungsfrei, wenn sie zwar monatlich 400 Euro verdient, im August und September aber als Vertretung einer ausgefallenen Kollegin Vollzeit arbeitet und entsprechend mehr verdient.

Von diesen unregelmäßigen Überschreitungen zu unterscheiden sind Mehrzahlungen, die zum regelmäßigen Jahresgehalt zählen, z.B. das Weihnachtsgeld. Mehr dazu unten.

Quelle (http://www.400-euro.de/400/400-sv.html#Unvorhergesehene_Mehrarbeit:)
Wie die ARGE damit verfährt weiß ich allerdings nicht.

Die Ägypter
02.08.2006, 18:29
Jetzt kommt das Problem hinzu, dass meine Kollegin im Urlaub ist und ich Doppelschicht schieben muss da kein anderer da ist.

Urlaub ist für den Arbeitgeber absehbar (da er diesen Urlaub genehmigen muss!) = also sind Überstunden/Mehrarbeit hier eher nicht so wirklich unvorhergesehen...

Ohne Arbeitsvertrag, bleibt dass was wir hierzu schreiben ohnehin spekulativ...

Aber... die ArGe rechnet in jedem Fall an.

Upsala
02.08.2006, 18:48
@Kristin
Ich will dazu nur kurz anmerken, das ich in einem Betrieb gearbeitet habe wo der Urlaub nicht langfristig geplant werden konnte. Da kam es vor das du kurzfristig weggekommen bist, aber auch genauso schnell wieder da warst. Für Kati selbst ist es m. E. nicht absehbar und wohl auch nicht vereinbart gewesen. Dass die ARGE es anrechnet dachte ich schon. Ich meine die Sozialversicherungspflicht.

Trotzdem sollte die Änderungsmitteilung schnellsten raus und kurzfristig auch ein persönlicher Termin mit dem SB vereinbart werden, sonst gibt es nur Ärger.