Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Firmenfinanzierte Umschulung
spacelady
09.06.2008, 12:40
Hallo,
ich werde demnächst 32 Jahre, bin alleinerziehende Mutter eines 4-jährigen Sohnes und seit 2005 ALG2-Empfängerin und habe letzte Woche bei meinem vierteljährlichen Nachweis von Eigenbemühungen, von meiner neuen Arbeitsvermittlerin einen Zettel in die Hand gedrückt bekommen, dass ich mich doch da mal melden solle, weil das etwas für mich sein könnte - es handelt sich hierbei um eine firmenfinanzierte Umschulung durch die "Grone-Schulen" - falls das jemanden was sagt? - und zwar zur "Kauffrau für Bürokommunikation"...sie meinte, das wäre langfristig das Beste für mich, da ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe.
Das ist jetzt alles sehr kurzfristig, denn die nette Dame von der Grone-Schule hat mich gleich in die "Feststellungsmaßnahme zur Eignung" gesteckt, welche am Montag, 16.06. beginnt und 6 Wochen dauert, allerdings habe ich bei der Dame von der Grone-Schule erst kommenden Donnerstag (12.06.) einen Termin, bei dem ich dann den Papierkram für die ArGe und KiGa bekomme, da ich ja jetzt kurzfristig einen Ganztagesplatz benötige.
Da ich nicht auf den Kopf gefallen bin, denke ich mal, dass ich diese Einstellungstestreihe überstehen werde, aber nun hänge ich irgendwie in der Luft....woher bekomme ich denn dann die 21 Monate lang mein Geld her? Oder bekomme ich ganz normal das ALG 2 weiter und falle lediglich aus der Statistik???
Ich bin es ja schon gewohnt mit wenig auszukommen, aber ich habe jetzt doch etwas Bammel, dass mein Kind dann nix mehr zu essen hat oder ich die Vollverpflegung im KiGa nicht mehr bezahlen kann oder noch schlimmer die Miete und so...ich will jetzt nicht jammern, aber das belastet mich doch sehr diese Ungewissheit, wie es dann mit dem Geld aussieht - kennt sich denn jemand aus?
Also kurz und knapp - ich habe wirklich nur Zukunftsängste, wie es dann finanziell aussehen wird, wenn ich da in einer Woche diese Eignungstests beginne :oops:
Bitte denkt jetzt nicht von mir, mir gehts nur ums Geld, aber man muss ja auch von etwas leben...
LG von Spacelady mit ganz vielen Fragezeichen überm Kopf :confused::confused:
Hallo,
während der Umschulung ("Weiterbildung") wird dir ALG II weitergezahlt.Kosten die dir durch die Teilnahme entstehen,können übernommen werden (vorher antrag bei deiner SB stellen - Im Voraus !)
- Fahrtkosten: 0,36 cent pro km zwischen Wohnung und Bildungsstätte für die ersten 10km.Sollte dein Anfahrtsweg länger sein,sind es ab 10km. pauschal 40 cent
-Lehrgangskosten (Gebühren,Lernmittel wie Bücher z.b.)
- Kinderbetreuungskosten in Höhe von 130 euro monatlich.
Ich hoffe alle Fragen sind beantwortet.
MfG
Codeman
spacelady
09.06.2008, 16:44
:danke: für die schnelle Antwort und den Tipp mit den Zuschüssen, das wusste ich gar nicht :) ... da werde ich mich gleich morgen in die Warteschlange beim Jobcenter einreihen, muss da ja bestimmt irgendwelche Anträge ausfüllen oder wäre dies formlos einzureichen? ....reicht das auch aus, wenn von Antragstellung bis zum Beginn der Umschulung nur ein Wochenende dazwischen ist?
Wie gesagt, ich bekomme von dieser Grone-Schule erst in 3 Tagen etwas schriftliches in die Hand gedrückt...
Ich würde vorsichtshalber einen formlosen Antrag mitnehmen und auch nachweislich am Empfang gegen Stempel und Unterschrift auf einer Kopie abgegeben.
Danach kannst du immernoch schauen,ob es antragsvordrucke gibt.Damit sicherst du dich doppelt ab:
1. Du hast den Nachweis,dass deine Anträge vor Beginn der Weiterbildung gestellt wurden.
2. Sollte es Vordrucke geben und es werden dir diese ausgehändigt,dann füllst du diese aus.Pass aber auf,dass der tag der Antragsstellung auch der Tag ist,wo du den Antrag bekommen hast.Gerne wird das nämlich vergessen und dann wenn du den antrag irgendwann hinbringst,beispielsweise nach den 1.Monat wird der tag eingetragen,wo du den Antrag abgegeben hast.
So wurde 1 Monat gespart und würdest auf den Kosten sitzen bleiben.Sollte das im Übereifer passieren,hast du immernoch den Nachweis unter 1. dass du die Anträge rechtszeitig gestellt hast.
Rechtsquellen für die einzelnen sachen:
- Fahrtkosten (§81 Abs. 2 SGB III)
- Kinderbetreuungskosten ( §83 SGB III)
MfG
Codeman
spacelady
12.06.2008, 16:44
Sohoo, da bin ich wieder - also ich hatte heute den Termin bei der der Projektleiterin dieser Maßnahme zur Eignungsfeststellung, die händigte mir einen Erhebungsbogen auf, auf dem der Maßnahmeträger, die Maßnahmebezeichnung, die Schulungsstätte und der Beginn und das Ende der Maßnahme eingetragen ist, damit bin ich dann heute zum Jobcenter und habe da fast eine knappe Stunde bei einer der Damen an der Anmeldung und diese hat mir dann einen Erklärungsbogen zur Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung in die Hand gedrückt, da wird auch nach den anfallenden Kosten für die Kinderbetreuung und nach der Entfenrung zwischen Wohnung und Bildungsstätte gefragt...habe ich auch gerade eben alles ausgefüllt...soweit so gut, dann bin ich noch zum Jugendamt bzw. zur Kinderbeitragsstelle, von der ich bislang immer den Halbtagskindergartenplatz komplett übernommen bekommen habe, was sich jetzt aber rückwirkend zum 01.06. bis einschliesslich 31.07. ändern wird, denn da muss ich selbst die 129,90 Euro für den Kindergarten bezahlen, weil ich dieses Geld eigentlich vom Arbeitsamt kriegen sollte, meinte der gute Herr...bis dahin noch gut, nur der Kindergarten will bis spätestens 20.06.08 die 129,90 Euro auf dem Konto haben und ich bezweifle, dass die so schnell sind beim Arbeitsamt...ist jetzt nicht böse gemeint, aber mein Antrag ist ja bestimmt nicht der einzige der da eingeht V-) ... aber kann es mir nun passieren, dass ich für Juni diese 130,- vom Jobcenter gar nicht mehr erstattet bekomme (was ein finanzielles Disaster für mich wäre, denn wenn ich den KiGa-Platz nicht bezahlen kann, darf mein Kind da nicht hingehen und dann kann ich wiederum nicht zu dieser Maßnahme, weil ich niemanden habe, der auf das Kind aufpassen könnte...das ist ja der reinste Teufelskreis), weil die Maßnahme eigentlich nur vom 16.06.-25.07. andauert und der Anspruch auf einen Ganztagsplatz nur immer auf den ganzen Monat berechnet wird....am 01.06. wusste ich ja noch gar nicht, dass ich einen Eignungstest für eine Umschulung machen soll und seit heute habe ich erst etwas schriftliches von dieser Schule....bin gerade geschockt, weil ich das alles beim bestsen Willen nicht vorstrecken kann, schon gar nicht so viel auf einmal...denn die Fahrscheine für Bus/ Tram und S-Bahn musss ich ja auch noch kaufen und bis zum 01. ist noch laaaaaaaaaaaaaaange hin :( und das alles so super kurzfristig ist, finde ich schon sehr, ich sags mal banal "blöd" ... mein einziger Lichtblick, dass nach Ende des Eignungsstest bis zur Beginn der Weiterbildung/ Umschulung ganze 2 Monate liegen, genug Zeit um alle Anträge fristgerecht im vorraus abzugeben :lol:
LG eine leicht eingeschüchterte Spacelady
Dann solltest du bei der Antragsabgabe gleich den nötigen Druck machen,dass du in die Leistungsabteilung kommst.Dort wird das dann sicherlich schnell geklärt.Wenn nicht,dann solltest du schauen,dass du gleich den Vorgesetzten bekommst und den diese Sachlage nochmal eindeutig dalegst.Vielleicht bekommst du ja sogar eine Barauszahlung.
Also schnellstens ausfüllen und hingehen.
MfG
Codeman
spacelady
14.06.2008, 13:53
So, dann berichte ich mal eben wie es gestern verlief....ich habe leider kein Bargeld mehr bekommen, aber die Arbeitsvermittlung hat mir gleich die "schriftliche Erlaubnis" gegebemn, dass ich an der von der Arbeitsvermittlung vorgeschlagenen Maßnahme überhaupt teilnehmen darf *Kopf kratz* ... da hab ich wohl kurzzeitig wie ein Auto geguckt, weil ich das nicht ganz verstanden habe..aber nun gut, dann hat sie auch gleich die Maßnahme bewilligt und alles ausgefüllt und abgestempelt, weil das vorher nicht von der Leistungsabteilung bearbeitet werden kann, meinte die Dame...nun gut...ich musste auch gleich noch einen "Vertrag" unterzeichnen mit der Rechtsfolgenbelehrung, falls ich nicht an der Maßnahme teilnehme, unentschuldigt fehle etc. und sie hat einen dicken Vermerk darauf geschrieben, dass dieser Antrag auf Erstattung der KiGa-Kosten und der Fahrtkosten bis 18.06.08 bearbeitet werden soll, damit ich vor dem 25.06. noch das Geld bekomme für Juni...den KiGa konnte ich mittlerweile beschwichtigen, da mir die Frau von der Arbeitsvermittlung etwas schriftliches mitgegeben hat, dass ich die Anträge fristgerecht eingereicht habe, aber es noch ca. 3 Werktage dauert, ehe dieser bearbeitet werden kann und so bekam ich Aufschub bis zum 01.07. - ist zwar kein Bargeld, aber so ist mir schon sehr geholfen und ich kann ganz beruhigt am Montag diese Maßnahme antreten :razz:
Ich meld mich auf jeden Fall nochmal, wie lange es denn nun tatsächlich gedauert hat und nochmals vielen Dank, denn ohne Dich, Codeman, hätte ich gar nicht gewusst, dass ich die Anträge im vorraus stellen muss, weil vom Amt hat mir das wirklich keiner gesagt ... da hätte ich mich ja schön in die Nesseln gesetzt :shock:
Hallo,
das freut zu mich zu hören,dass so weit ja alles seinen Weg geht.Manchmal muss nur ordentlichen Druck machen,dann gehts auch.Zumindest scheint ja alles jetzt in die richtigen Bahnen zu gehen.
MfG
Codeman
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