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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuweisung EEJ und Krankgeschrieben


sascha10
09.06.2008, 17:02
Hallo

so nun geht es hier um eine wichtige Sache
Und zwar bekam ich am 04.02 und am 08.02 eine Zuweisung zu einem EEJ.
Ab dem 10.02 war ich nun Krankgeschrieben.

Krankmeldung wunderbar eingereicht die weiteren Krankmeldungen ebenfalls eingereicht.
Nun bekam ich am 30.02 ein Schreiben der Arge mit einer Anhörung warum mein EEJ nicht zusatnde kam.
Ich die Anhörung geschrieben mit dem Verwies auf meine Krankmeldungen usw
Wiederum 2 Wochen später kam der Bescheid das ich meine Regelleistung um 30 Prozent sanktinoert bekomme ab dem 01.05.2008
Daraufhin Widerspruch geschrieben ebenfalls verweis aif Krankmeldung usw und auch dieser wurde unbegründet zurückgewiesen.
Nun habe ich Antrag auf einstweilligen Rechtsschutz gestellt ud am Freitag über meinen Anwalt Klage eingereicht.

Hat da sganze nun Aufschiebende wirkung und sie müssen mir dne vollen Regelsatz weiterzahlen oder nicht?

Danke im voraus

Marsleuchte
09.06.2008, 17:06
Wie lange gilt die Sanktion und warum hat es Dein Anwalt nicht als Eilantrag eingereicht?

sascha10
09.06.2008, 17:12
Ich habe selber einen Antrag per Eilantrag eingereicht
Aber das Soziagericht hat geschrieben ich müste Klage einreichen gegen diesen zurückgwiesenen Widerspruchsbescheid
Die Sanktion geht 3 Monate ab dem 01.05

sascha10
09.06.2008, 17:28
Ich tippe hier mal das Schreiben ab wa sich bekommen habe zwecks Sanktion


Der Bescheid gilt also vom 01.05. bis zum 31.07


Hier die Begründung:

Sie haben sich am 04.02.2008 trotz Belehrung über die Rechtsfolgen geweigert, eine Ihnen zumutbare Arbeitsgelegenheit mit MAe nach § 16 Abs. 3 Satz SGB II im Computerbereich der Stadtverwaltung XXXX auszuführen.

Zur Begründung bzw Erklärung des Verhaltens wurde von Ihnen dargelegt, dass diese Art von Job nicht in dme Verwaltungsakt vom 17.09.2007 enthalten ist.

( Ist er auc nicht enthalten, aber von meiner Krankheit die ich hatte sagte da niemand etwas )

Diese Gründe konnten jedoch bei der Abwägung der persönlichen Einzelinteressen mit denen der Allgemeinheit nicht als wichtig im Sinne des § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II anerkannt.

In der Egv vom 18.09.2007 ( Kam per Verwaltungsakt und gegen diesen läuft eine Klage) wurde u.a vereinbart dass Sie alle Möglichkeiten nutzen um den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitwirken.

Die o.g Entscheidung beruht auf § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 d und Abs. 6 SGB II

Marsleuchte
09.06.2008, 17:35
In der Egv vom 18.09.2007 ( Kam per Verwaltungsakt und gegen diesen läuft eine Klage) wurde u.a

Alleine das Teil hat schon eine aufschiebende Wirkung, habe es selber so gemacht und warte auf den Termin zur Verhandlung.
Das andere nehmen wird dann mal Stück für Stück auseinander und da kommen noch genug Antworten.

Achso und bei mir steht drauf "Eilantrag im Zuge des einstweiligen Rechtsschutz" und dann noch um welche eingereichte Klage es geht.

sascha10
09.06.2008, 17:41
Bei mir steht nur das der Eilantrag auf einstweiligen rechtsshcutz beim Gericht ankam und unter welchem Aktenzeichen er geführt wird mehr nicht

Marsleuchte
09.06.2008, 18:04
Und wie lange ist das her?

sascha10
09.06.2008, 18:06
Also das Schreiben hat Datum vom 26.05

Marsleuchte
09.06.2008, 18:10
Na da sollte demnächst weas kommen.

Mal eine andere Frage hast Du Dich geweigert die EGV zu unterschreiben?
Wenn ja mit welcher Begründung?

sascha10
09.06.2008, 18:15
Nein hatte ich nicht
Habe damals zu meiner SB gesagt da sich diese nicht direkt unterschreiben müsse laut meinem Anwalt sondenr ich Zeit hätte um sie überprüfen zu lassen
Mein Termin war am 17.09.2007 udn der Verwaltungsakt kam schon am 18.09.2007 mit der Post,mit Datum vom 17.09.2007

Marsleuchte
09.06.2008, 18:23
Mal blöd gefragt, Dein Anwalt macht schon Sozialrecht?

sascha10
09.06.2008, 18:24
Ja macht er
Warum meinst du?

Marsleuchte
09.06.2008, 18:33
Ja weil ich versuche zu verstehn warum Du die Hausaufgaben für Deinen Anwalt machen mußt.

Was meint er denn zu der ganzen Sache?

sascha10
09.06.2008, 18:42
Mein Anwalt war 3 wochen lang ind er Schweiz daher musste ich es selber machen mit dem einstweiligen Rechtsschutz
er sagt das es nur lächerlich wäre was die Arge hier abziehen würde
Sie sanktinoieren und dürfne es gar nicht,und den Ärger habe ich aber dann erst mal

Marsleuchte
09.06.2008, 18:48
Wie jetzt, du machst die Arbeit von Deinem Anwalt und er rechnet ab?

sascha10
09.06.2008, 18:54
Nein er hat meine Klagen usw alles geschrieben bisher
Ich habe lediglich den Antrag aif einstweiliegn Rechtsschutz selber gestellt
Ansonstne hätte ich 3 Wochen warten müssen und das wollte ich nicht

Marsleuchte
09.06.2008, 19:07
Aber wenn ich es mir jetzt immer mehr durch den Kopf gehen lasse, sind die Leute Deiner ARGE clever.

Wenn ich es richtig verstehe, geht die Sanktion nicht gegen die EGV, sondern weil Du Deine MAE nicht angetreten hast.
Somit haben Sie das Recht zu sanktionieren.
Du hättest nach Beendigung Deiner Arbeitsunfähigkeit Deine MAE aufnehmen müssen oder Dein behandelnder Arzt hätte Dir attestieren müssen das diese unter den gegebenen gesundheitlichen Vorraussetzungen nicht ausgeführt werden kann.

Das sind zwei paar Schuhe um die es sich hier dreht.
Auf der einen Seite der Verwaltungsakt und auf der anderen die Sanktion weil Du die MAE nicht gemacht hast ohne trifftigen Grund.

restart
09.06.2008, 23:04
Ich habe selber einen Antrag per Eilantrag eingereicht
Aber das Soziagericht hat geschrieben ich müste Klage einreichen gegen diesen zurückgwiesenen Widerspruchsbescheid Ach Sascha, dass Thema hatten wir doch schon mal, wenn ich das recht in Erinnerung habe.

1. Bescheid der ARGE
2. Widerspruch und dann parallel EA (gilt bis zur Entscheidung über den Widerspruch)
3. Klage und dann parallel EA

sascha10
13.06.2008, 20:24
So es gibt neues von der Sache und der Sanktion.

Ich habe hier den Beschluss des Sozialgerichtes in der Hand.
Ich kann zwar nicht alles genau verstehen , aber die Arge muss zahlen und ich habe demnach denke ich gewonnen.
Ich würde gerne alles hier hochladen aber es sind leider zuviele Seiten um hier hochzuladen.
Sofern einer der Moderatoren will kann ich alles Einscannen und per e Mail verschicken.
Eventuell wäre dann auch jemand dabei de rmir das alles mal ganz genau erklären kann?

Danke nochmal an alle hier die sich die Zeit nehmen

Einen Tipp kann ich weitergeben..
Wenn etwas nicht stimmt scheut nicht dne Gang zum Gericht auch wenn es mal 4 oder 5 Wochen dauert.
Am Schluss kann es sich mehr als lohnen..!!

---

Also ich denke das dieser Beschluss für dieses Forum sehr,sehr interessant sein kann.

Roady
14.06.2008, 06:26
Glückwunsch @ Sascha, freut mich zu lesen, dass bei Deinem großen Durcheinander endlich mal Licht am Ende des Tunnels zu sehen ist, wenn ich persönlich schon garnicht mehr daran glauben wollte, nachdem was ich hier alles so lesen durfte.