Dudu
02.08.2006, 12:15
Bisher gab es für alle, die sich selbstständig gemacht haben, die Möglichkeit sich coachen zu lassen, was nach Antragstellung von der Argentur für Arbeit bezahlt wurde. Mein Freundin hat sich beispielsweise in Duisburg selbstständig gemacht und ist da von S&P (sundp-consulting-services.de) gecoachet worden. Die haben ihr geholfen bei der Gestaltung ihrer Werbung, haben den Geschäftsplan und die Stellungnahme für sie erstellt, sie über die zuberücksichtigenden Steuern und Versicherungen aufgeklärt. Das hätte sie selber - und ich auch nicht - gewusst, was man da alles beachten muss. Ich will mich auch selbstständig machen. Es muss jetzt schnell gehen, weil ich nur noch 4 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld habe, denn: Ab dem 1. August 2006 ersetzt der neue Gründungszuschuss den
Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) und das Überbrückungsgeld- und dann wird man nur noch gefördert, wenn man noch 3 Monate Restlaufzeit an ALG hat.
Jetzt meine Frage:
Wird nach dem neuen Gesetzt vom 1.8. auch noch das Coaching gefördert? (Ich habe schon auf allen Seiten über die Gesetztesänderung gelesen und konnte dazu nichts finden.)
Existenzgründungszuschuss („Ich AG“) und das Überbrückungsgeld- und dann wird man nur noch gefördert, wenn man noch 3 Monate Restlaufzeit an ALG hat.
Jetzt meine Frage:
Wird nach dem neuen Gesetzt vom 1.8. auch noch das Coaching gefördert? (Ich habe schon auf allen Seiten über die Gesetztesänderung gelesen und konnte dazu nichts finden.)