Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gas und Stromabschlagszahlungen
wassermann
10.06.2008, 07:24
Hallo an alle
habe da auch mit der Strom - u. Gasabschlagszahlung ein dickes Problem.
Bin letztes Jahr hier in die Wohnung gezogen, da wurden dann Abschlagszahlungen von 70€ für Gas und 45€ für Strom angeschlagen.
Nach der Abrechnung im Sept./Okt.07 bekam ich einen Anteil von den Vorauszahlungen in Höhe von 135€ zurück. Gleichzeitig teilten mir die Stadtwerke mit, das jetzt die Heizperiode kommt und man den Abschlag auf 125€ !!! /monatl. festlegt.
Das AA hat einen Anteil von 40€ gezahlt und ich habe von meinem ALG II auch nochmal 45€ überwiesen.
Nun nach 10 Monaten fordern die Stadtwerke die Differenz zwischen den Zahlungen von 85€ und den monatl. festgelegten Abschlägen von 125€ zurück.
D.h. die Differenz von 40€/Monat also insgesamt 400€ sofort umgehend zurück ansonsten wird alles abgestellt.Nun war ich auf den Stadtwerken und erklärten denen, das ich ja einen Teil bezahlt habe. Dies interessierte den Sachbearbeiter nicht lapidare Antwort: "Wenn Ihnen die Wohnung zu teuer ist, müssen Sie halt ausziehen"!
Man forderte von mir die Rückzahlung ansonsten Sperre oder einen sogenannten Payautomat mit Karte den ich dann wöchentlich mit 45€ !!!!aufladen soll. Wie soll das den bei 347€ funktionieren.
Ist es rechtens, das trotz eingehender Zahlungen alles gesperrt werden kann???????
Was kann die ARGE tun?
Bitte um schnellstmögliche Antwort und im voraus schon mal besten Dank
Als erstes würde ich mal direkt zusehen, dass ich den Anbieter wechsle - Preisvergleichsseiten gibt es ja einige im Netz, wir sind inzwischen wegen übertriebenem Preis beim regionalen Anbieter z.B.: zu "e - wie einfach" gewechselt und sparen seitdem.
Wegen dem Payautodingsbums würde ich mir mal nen Anwalt mittels Beratungsschein suchen und den Stadtwerken vors Bein treten, dass sollte sie zumindest solange beschäftigen und Dir Luft verschaffen, bis der oben angeratene Wechsel über die Bühne ist.
wassermann
10.06.2008, 08:58
Als erstes würde ich mal direkt zusehen, dass ich den Anbieter wechsle - Preisvergleichsseiten gibt es ja einige im Netz, wir sind inzwischen wegen übertriebenem Preis beim regionalen Anbieter z.B.: zu "e - wie einfach" gewechselt und sparen seitdem.
Wegen dem Payautodingsbums würde ich mir mal nen Anwalt mittels Beratungsschein suchen und den Stadtwerken vors Bein treten, dass sollte sie zumindest solange beschäftigen und Dir Luft verschaffen, bis der oben angeratene Wechsel über die Bühne ist.
Ja wenn´s so einfach wäre, die lassen da nicht mit sich handeln
und ein anderer Anbieter hat solange keine Chance , wie die Forderung besteht.
Lt. Anwalt gibt es da keine Alternative, fällt dir noch was dazu ein??
Wie auch schon in der PM, lass Dir nix erzählen - der neue Anbieter wird Deinen Noch-Stadtwerken schon mit Hilfe der Bundesnetzagentur und geltendem Recht die Flügel stutzen.
Mafiamethoden gibts hier nur, wenn man sie sich gefallen lässt.
Hallo,
das Energieversorgungsunternehmen muss den offenen Betrag anmahnen und die Einstellung der Versorgung androhen.Vor Vollzug der Liefersperre hat Energieversorgungsunternehmen eine 2wöchige Frist nach der Androhung der Liegersperre einzuhalten und immer den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten.
Bezüglich der Gaszahlungen musst du dich an deine ARGE wenden.Denn Gas gehört zu den Heizkosten dazu und diese müssen,so lange wie sie als angemessen gelten,von der ARGE übernommen werden.Da führt kein Weg dran vorbei.
Also merke -> Gasabrechnung bei der ARGE einreichen.
Bei Strom sieht das etwas anders aus.Strom soll man aus seiner Regelleistung bezahlen.Allerdings ist die aktuelle Rechtsprechung so,dass die ARGE ein Darlehen für die Stromschulden zu erbringen hat,da ein Ausschluss von Strom der Nichtbewohnbarkeit einer Wohnung gleichkommt.
Also merke -> Für Stromschulden ein Darlehen nach §23 Abs.1 SGB II
Wie gehst du jetzt vor ? Du solltest nochmal schnellstens dein Versorgungsunternehmen kontaktieren und ihnen diese oben genannte Lage schildern.Danach gehst du zur ARGE und beantragst oben genanntes.
Als Antrag reicht ein formloser Antrag,wo so viel drin steht,wie "hiermit beantrage ich die gasnachforderung in höhe von XXX zu übernehmen."
oder aber auch
"hiermit beantrage ich die stromnachzahlung als darlehen nach §23 Abs.1 SGB II zu übernehmen."
Hierbei musst du jetzt sauber trennen,bei deiner gesamtabrechnung.Was ist Gas und was ist Strom.Notfalls soll dir das EVU nochmals alles notwenige aufschlüsseln.
MfG
Codeman
Dino2208
10.06.2008, 12:28
Bei Strom sieht das etwas anders aus.Strom soll man aus seiner Regelleistung bezahlen.Allerdings ist die aktuelle Rechtsprechung so,dass die ARGE ein Darlehen für die Stromschulden zu erbringen hat,da ein Ausschluss von Strom der Nichtbewohnbarkeit einer Wohnung gleichkommt.
Also merke -> Für Stromschulden ein Darlehen nach §23 Abs.1 SGB II
Es gibt ein Urteil vom LSG Hessen. Wenn die Stromkosten den im Regelsatz enthaltenen Satz übersteigen und Warmwasser mit Strom erzeugt wird muss die ARGE die Mehrkosten tragen.
Das wäre daher zusätzlich zu prüfen.
Hallo Dino,
hast du dafür zufällig ein Aktenzeichen ?
MfG
Codeman
wassermann
10.06.2008, 15:46
Hallo,
das Energieversorgungsunternehmen muss den offenen Betrag anmahnen und die Einstellung der Versorgung androhen.Vor Vollzug der Liefersperre hat Energieversorgungsunternehmen eine 2wöchige Frist nach der Androhung der Liegersperre einzuhalten und immer den Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten.
Bezüglich der Gaszahlungen musst du dich an deine ARGE wenden.Denn Gas gehört zu den Heizkosten dazu und diese müssen,so lange wie sie als angemessen gelten,von der ARGE übernommen werden.Da führt kein Weg dran vorbei.
Also merke -> Gasabrechnung bei der ARGE einreichen.
Bei Strom sieht das etwas anders aus.Strom soll man aus seiner Regelleistung bezahlen.Allerdings ist die aktuelle Rechtsprechung so,dass die ARGE ein Darlehen für die Stromschulden zu erbringen hat,da ein Ausschluss von Strom der Nichtbewohnbarkeit einer Wohnung gleichkommt.
Also merke -> Für Stromschulden ein Darlehen nach §23 Abs.1 SGB II
Wie gehst du jetzt vor ? Du solltest nochmal schnellstens dein Versorgungsunternehmen kontaktieren und ihnen diese oben genannte Lage schildern.Danach gehst du zur ARGE und beantragst oben genanntes.
Als Antrag reicht ein formloser Antrag,wo so viel drin steht,wie "hiermit beantrage ich die gasnachforderung in höhe von XXX zu übernehmen."
oder aber auch
"hiermit beantrage ich die stromnachzahlung als darlehen nach §23 Abs.1 SGB II zu übernehmen."
Hierbei musst du jetzt sauber trennen,bei deiner gesamtabrechnung.Was ist Gas und was ist Strom.Notfalls soll dir das EVU nochmals alles notwenige aufschlüsseln.
MfG
Codeman
Hallo Codemann
jetzt kommt der Hammer, ich war dann eben bei der ARGE und bat um ein Darlehen, abgelehnt. Das einzige was die angeboten haben ist, das sie für einen unbestimmten Zeitraum direkt an die Stadtwerke monatl. 70€ überweisen, mir das selbstverständlich von den monatl. Leistungen einbehalten mit dem Kommentar der Sachbearbeiterin (Zitat) " Suchen Sie sich eine Arbeit, dann haben Sie auch keine Probleme damit ihren Strom zu zahlen " !!
Das ist ja wohl der Hammer oder?:wut:
Hallo wasssermann,
ja das ist das übliche.Du machst jetzt folgendes.Du setzt jetzt 2 Schreiben auf.
Das erste schreiben sollte der antrag auf heizkostenübernahme sein.Das druckst du 2mal aus gehst morgen direkt zur arge und gibst das nachweislich ab.Gerne kannst du auch noch den §22 SGB II berufen.Dort steht drin,dass Heizkosten zu den Kosten der Unterkunft gehören.Logischerweise betrifft das auch die Heizkostennachzahlungen.In diesem Fall die Gasrechnung.dann gibst du 1 schreiben ab und auf den anderen sollen sie dir nen eingangsstempel machen.Als anlage führst du dann die gasrechnung mit an.am besten du tackerst alles zusammen,so das nix "weg" kommt.
Es reicht wenn es ein formloser antrag ist.
Das zweite schreiben sollte der antrag auf ein Darlehen zur Stromschuldübernahme sein.Dort beziehst du dich auf §23 Abs 1 SGB II,wonach Darlehen für einen unabweisbaren Bedarf zu übernehmen sind.Stromschulden gehören dazu.Gerne kannst du auch auf die Urteile aus unserer Urteilsdatenbank zurückgreifen.auch das druckst du 2mal aus und verfährst so wie bei den gasrechnungen.
Urteil 1 - LSG NRW (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=82866)
Urteil 2 - LSG Sachsen-Anhalt (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=87165)
Urteil 3 - LSG Berlin Brandenburg (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=88713)
Nachdem du das gemacht hast,würde ich dir empfehlen,schnellstmöglichst einen Rechtsanwalt f. Sozialrecht aufzusuchen.Wo einer in deiner Nähe ist erfährst,wenn du hier (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) klickst.
Der soll dann alles weitere in die Hand nehmen.
MfG
Codeman
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.