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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnungsgrundlage bei vorh. Restanspruch


ronn_de
10.06.2008, 12:43
Salut an alle,

ich habe folgendes Problem:

Vom 01.05.2007 bis 21.08.2007 erhielt ich ALG I und verbrauchte von meinen 12 Monaten nur wenige Monate. Seit 11.05.2008 bin ich nun wieder Arbeitslos, habe also seit der letzten Arbeitslosigkeit keine 12 Monate neu gearbeitet - jedoch inder Zeit deutlich mehr verdient als in der Zeit vor der ersten Arbeitslosigkeit.
Nun teilte mit die Sachberarbeiterin des Arbeitsamtes mit, dass ich weiterhin nur das ALG meienr ersten Arbeitslosigkeit bekomme und die hohen Beiträge die ich in den letzten fast 9 Monaten eingezahlt habe keienrlei Berücksichtigung bei der Festlegung meienr neuen Bemessungshöhe finden.
Ist dem so, ist es tatsächlich völlig egal, dass ich in den letzten Monaten deutlich mehr verdient ahbe und Arbeitlosenbeiträge gezahlt habe?

Grüße

Ronny

ergänzend:

Werden, um festzustellen ob ich 12 Monate in den letzten 36 Monaten gearbeitet habe, nicht die Zeiten vor der ersten Arbeitslosigkeit herangezogen?

fragi
10.06.2008, 14:49
Hallo ronn_de,

Ist dem so, ist es tatsächlich völlig egal, dass ich in den letzten Monaten deutlich mehr verdient ahbe und Arbeitlosenbeiträge gezahlt habe?

Das stimmt.
Es wird nur neu Berechnet, wenn du einen neuen Anspruch begründen würdest (daher wieder 12 Monate gearbeitet hast).

Ansonsten machst du nur den alten Anspruch wieder geltend, und der bleibt leider bei der "Alten" Höhe....