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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überfallartiger Hausbesuch darf abgelehnt werden


StephanK
02.08.2006, 19:00
Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 22.06.06
Aktenzeichen: L 14 B 124/06 AS ER

Kernaussage:
Wenn ein Antragsteller einen bei der Antragstellung angekündigten sofortigen Hausbesuch zwecks Ermittlung einer eheähnlichen Gemeinschaft ablehnt verletzt er damit nicht seine Mitwirkungspflicht, weil ihm zuvor die Folge fehlender Mitwirkung schriftlich erläutert und ihm außerdem eine angemessene Frist zur Mitwirkung, also zur Duldung des Hausbesuches eingeräumt werden muss. Deswegen kann keine Alg II-Zahlung verweigert werden.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=56775&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses