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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Folgen für AN (während Urlaub) bei Insolvenzanmeldung des AG


arbeitswatcha
10.06.2008, 13:40
Hallo,

unsere Firma befindet sich in einer schwierigen Situation. Es ist nicht auszuschließen, dass evt. ab dem 23 Juni 08 Insolvenz angemeldet werden muss.
Ich werde jedoch ab dem 20 Juni - 7 Juli im Urlaub und außer Landes sein.

Meine Frage ist, was muss ich tun, welche Fristen und Pflichten sind einzuhalten wenn tatsächlich, während meines Urlaubs Insolvenz angemeldet wird.
Wie sieht es mit persönlichen Erscheinung beim Arbeitsamt aus?

Ich möchte finanzielle Nachteile vermeiden.

Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichem Gruß

ratsuchende
10.06.2008, 16:23
Hallo!
Das ist natürlich eine unangenehme Situation, aber reagieren mußt Du eigentlich immer erst dann, wenn Du Kenntnis von konkreter Insolvenzanmeldung hast.
Nur weil vielleicht eventuell der AG am 23.06.2008 Insolvenz anmeldet, mußt Du nicht reagieren.
Zu Deiner Beruhigung kannst Du Dich bei der Agentur arbeitssuchend melden, wegen der von Dir vermuteten drohenden Insolvenz. So wäre schon mal festgehalten, daß Du Dich gemeldet hast. Den urlaub kannst Du natürlich trotzdem antreten, Du bist ja noch angestellt. Außerdem wird es evtl. einen Insolvenzverwalter geben, der dann Dein Ansprechpartner sein wird.
So schnell geht das alles nicht, wie Du denkst, der Insolvenzverwalter braucht auch seine Zeit, um sich ein Bild zu machen, da bist Du vermutlich schon wieder zurück. Also mal keine Panik...

arbeitswatcha
10.06.2008, 17:29
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

Ich habe auch noch ein paar nützliche Infos gefunden:

Insolvenzarbeitsrecht (http://www.insolvenzarbeitsrecht.de/), Merkblatt (http://www.insolvenzarbeitsrecht.de/Merkblatt_Insolvenzrecht_2002.pdf) Seite 2 (http://www.insolvenzarbeitsrecht.de/Merkblatt_Insolvenzrecht_2002.pdf)
Ferner ist auch dieser Link (http://www.insolvenz-ratgeber.de/insolvenz-arbeitgeber/) sehr informativ.
Sowie das Merkblatt des Arbeitsamtes (http://www.insolvenzarbeitsrecht.de/merkblattArbeitsamtInsoGeld.pdf) bei Insolvenz. Zusammenfassend aus den Dokumenten oben:
Nach der Insolvenzanmeldung übernimmt der Insolvenzverwalter sagen wir "Herr Kurzerprozeß" die weiteren Maßnahmen, das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers sagen wir Mr. Brötchen bleibt also weiter unberührt.
Mr. Brötchen muss sich innerhalb von 2 Monaten nach Insolvenzeröffnung beim Arbeitsamt melden um das Insolvenzausfallgeld zu beantragen, am besten mit Vorschuß weil es länger dauern kann bis gezahlt wird.
Falls Mr. Brötchen verhindert ist, sollte er innerhalb von 2 Monaten nach Bekannt werden der Insolvenz den Antrag beim Arbeitsamt stellen.

Unklar ist jedoch was passiert, wenn der Herr Kurzerprozeß dem Arbeitnehmer Brötchen kündigt, weil z.b. keine Konkursmasse vorhanden ist, oder eine Neuorganisation notwendig ist etc. In diesem Fall muß man wohl doch zum Arbeitsamt.

Es bleibt also offen was passiert, wenn man z.b. vom Insolvenzverwalter gekündigt wird während man im Urlaub ist.

Wenn ich dem Beitrag oben von "ratsuchende" glauben schenken darf, wird es wohl nicht so schnell eintreffen, aber was wenn doch?

Wenn der Insolvenzverwalter kommt und feststellt, es hat alles keinen Sinn, die Firma SuperIntelligentManager muss geschlossen werden und alle MA müssen gekündigt werden. Was müßte dann z.b. Herr Brötchen machen wenn er im Urlaub ist :confused:

ela1953
10.06.2008, 18:05
Ganz so einfach ist das nicht, lies mal dies (http://www.spiegelfechter.com/wordpress/drucken.php?p=326)

arbeitswatcha
10.06.2008, 19:53
Ganz so einfach ist das nicht, lies mal dies (http://www.spiegelfechter.com/wordpress/drucken.php?p=326)

Heavy :shock:.
Das Insolvenzausfallgeld für die drei Monate wird aber doch vom Arbeitsamt gezahlt. Dann kann doch der Arbeitgeber/Insolvenzverwlalter nicht das Geld was vom Arbeitsamt gezahlt wurde für sich beanspruchen, oder?

ratsuchende
12.06.2008, 17:05
Hallo!
Bei einer Kündigung des AG (durch den Insolvenzverwalter) muß immer auch noch die Kündigungsfrist eingehalten werden, auch wenn es evtl. nicht mehr zu einer Gehaltszahlung kommt (weil kein Geld mehr da ist). Die wird ja wohl länger sein, als Du die paar Tage weg bist????

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Heavy :shock:.
Das Insolvenzausfallgeld für die drei Monate wird aber doch vom Arbeitsamt gezahlt. Dann kann doch der Arbeitgeber/Insolvenzverwlalter nicht das Geld was vom Arbeitsamt gezahlt wurde für sich beanspruchen, oder?

Hallo!
Nein, das wäre ja total unlogisch. Die Agentur wird ja wohl nicht noch Geld in die Insolvenzmasse einzahlen, das Insolvenzgeld ist ja nun für den AN da...
Wenn das so wäre, da hätte es doch längst schon mehrere Skandale in den Medien gegeben...das wär mir neu...

arbeitswatcha
13.06.2008, 13:37
Hallo!
Bei einer Kündigung des AG (durch den Insolvenzverwalter) muß immer auch noch die Kündigungsfrist eingehalten werden, auch wenn es evtl. nicht mehr zu einer Gehaltszahlung kommt (weil kein Geld mehr da ist). Die wird ja wohl länger sein, als Du die paar Tage weg bist????


Nun ja, sagen wir mal ich bin am dem 20. nicht mehr da und der Insolvenzverwalter kündigt am 21. außerordentlich aufgrund der Firmensituation. Dann wäre es doch, so dass ich innerhalb von drei Tagen zum Arbeitsamt gehen müßte um keine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld zu bekommen. Wenn ich aber dann im Uralub bin würde ich die drei Tagesfrist versäumen was zur Folge hätte dass ich 3 Monate Sperrzeit bekommen.

ratsuchende
14.06.2008, 07:32
Hallo!
Bei Versäumen der Meldefrist wären es nur 1 Woche Sperrzeit. Nichtsdestotrotz kannst Du erst reagieren, wenn Du von der Kündigung Kenntniss erhältst, und es soll ja etliche Arbeitnehmer geben, die mal in Urlaub fahren, da bist du nicht alleine.

Bei einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht sind die Fristen 14 Tage soweit ich weiß. Aber das macht wohl bei einem insolventen Unternehmen nicht viel Sinn?..

Wenn Du Dein Gewissen beruhigen willst, melde Dich doch nächste Woche bei der Agentur "arbeitssuchend", mit dem Hinweis auf die Situation in der Firma, daß Du damit rechnest, daß der AG evtl. insolvent wird, daß Du Deinen Arbeitsplatz gefährdet siehst und teile mit daß du dich von xxx bis yyy außer Landes aufhältst. Damit hast Du vorerst alles getan, was möglich ist und dann sieht man schon, was nach der Rückkehr Sachlage ist...

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Nachsatz...außerordentlich (also fristlos) kann nur gekündigt werden, wenn sich der AN was zu Schulden kommen läßt, das ist bei einer Insolvenz nicht der Fall.
Ein Insolvenzverwalter ist auch kein Hexenmeister, also wird die Firma wohl noch existieren, wenn Du zurückkommst, so eine Abwicklung dauert länger als ein paar Tage...

arbeitswatcha
14.06.2008, 20:23
Mit der Meldung als Arbeitssuchend hört sich Sinnvoll an :sensationell:. Hattest du ja bereits vorher schon erwähnt!

Klasse vielen Dank!