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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vermögensfreibetrag für Ältere


Barcelo
02.08.2006, 19:24
Hallo Forum,
ab 01.08.2006 gelten neue allgemeine Vermögensfreibeträge:
Alt 200 Euro / Lebensjahr wurde auf Neu 150 Euro / Lebensjahr gekürzt!
Nun meine Frage:
Gemäß SGBII, §65, Abs.5 ist der Vermögensfreibetrag für vor dem 01.01.1948 geborene 520 Euro / Lebensjahr - max. 33.800 Euro.
Gilt dieser Freibetrag für Ältere jetzt auch noch?
Es besteht ja Besitzstandswahrung - Aber dieses Land verändert sich ja.
MfG
Barcelo
:D

Betroffener
02.08.2006, 20:21
:welcome: Barcelo

Es wurd noch einmal besser versteckt:

Kapitel 11 Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 65 Allgemeine Übergangsvorschriften

(5) § 12 Abs. 2 Nr. 1 gilt mit der Maßgabe, dass für die in § 4 Abs. 2 Satz 2 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3734) in der Fassung vom 31. Dezember 2004 genannten Personen an die Stelle des Grundfreibetrags in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr ein Freibetrag von 520 Euro, an die Stelle des Höchstfreibetrags in Höhe von jeweils 9750 Euro ein Höchstfreibetrag in Höhe von 33 800 Euro tritt.

Was allerdings im Dunkel bleibt ist die früher dazu identische Regelung bei der Altersvorsorge (die jetzt auf 250 Euro angehoben wurde). Denn auch bei der galten die 520 € bis max. 33 800 Maximum. Auf jeden Fall steht davon nichts geschrieben.

Das würde bedeuten, dass man die vor 1948 geborenen entweder bei der Altersvorsorge vergessen oder aber bewusst angeschmiert hat.
Denn dann hätten die nur die neuen Werte von 250 € / Lebensjahr mit max. 16.250 € als Freibetrag für die Altersvorsorge, aber 520 € / Lebensjahr mit max. 33 800 Maximum beim "normalen" Vermögen.

Wer nun viel bei der Altersvorsorge hat und weniger beim Vermögen ist der Gelackmeierte wie es aussieht.