Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstattung von Bewerbungskosten - Insolvenzmasse
Hallo
kann mir jemand sagen ob die Erstattung von Bewerbungskosten zur Insolvenzmasse gehören bei Privatinsolvenz oder ob diese dem Schuldner zur Verfügung stehen.
Meines Wissens nach sollte es nicht zur Masse gehören
Grüße
Seebarsch
10.06.2008, 17:56
Hallo,
von der Logik her sollten die Bewerbungskosten nicht zur Masse gehören, da du die ja selbst vorgestreckt hast und sie jetzt lediglich wieder zurück erhältst.
Du solltest aber vorsichtshalber mal bei einer Schuldnerberatung oder dem Insolvenzverwalter nachfragen!
:confused:
Hab mal ne Frage, wie sieht denn hier das gesamte Umfeld aus ?
Bist in Arbeit, oder beziehst ALG I oder II ?
Läuft die Inso schon, oder willst sie erst beantragen ?
Das Umfeld ist
Bin in ALG I
Pinso eröffnet
Erstattung von Bewerbungskosten ist gefloßen
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.