PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkünfteschätzung für Verlängerung von ALGII


Sternchen3
12.06.2008, 11:56
Hallo. Ich erhalte Einstiegsgeld und ALGII da ich mich derzeit selbständig mache. Nun musste ich beides verlängern.

Mein Problem ist nun folgendes:

Die ARGE verlangt nachträglich Kontoauszüge und eine Angabe der voraussichtlichen Einkünfte. Ersteres ist kein Problem, aber ich habe Bedenken das mir mit der Schätzung von Anfang an weniger ALGII gewährleistet werden soll, bzw. immer ein Pauschalbetrag abgezogen wird. Außerdem habe ich diese Dinge ja bereits grob in der Rentabilitätsvorschau angeben. Dazu kommt, das ich das derzeit wirklich nicht voraussehen kann, auch deshalb weil ich gerade erst ein große Werbeaktion starte.

Meine Frage ist nun:

Es gibt doch auch die Möglichkeit, das ganze monatlich bzw. nur dann wenn man auch wirklich Einkünfte hat abzurechnen oder?
Was meint ihr, wie kann man den Sachbearbeiter davon wirkungsvoll überzeugen?

Habe sonst echt Bedenken das mir viel zu viel abgezogen wird.

Vielen Dank im Voraus.

restart
15.06.2008, 12:08
Hallo Sternchen3,

für dich sollte § 3 Abs. 5 und 6 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__3.html) gelten.
(5) 1Ist auf Grund der Art der Erwerbstätigkeit eine jährliche Berechnung des Einkommens angezeigt, soll in die Berechnung des Einkommens nach den Absätzen 2 bis 4 auch Einkommen nach Absatz 1 Satz 1 einbezogen werden, das der erwerbsfähige Hilfebedürftige innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor wiederholter Antragstellung erzielt hat, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige darauf hingewiesen worden ist. 2Dies gilt nicht, soweit das Einkommen bereits in dem der wiederholten Antragstellung vorangegangenen Bewilligungszeitraum berücksichtigt wurde oder bei Antragstellung in diesem Zeitraum hätte berücksichtigt werden müssen.
(6) Soweit über die Gewährung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorläufig entschieden wurde, kann das Einkommen im Bewilligungszeitraum für die abschließende Entscheidung geschätzt werden, wenn das tatsächliche Einkommen nicht innerhalb eines Zeitraums von zwei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums nachgewiesen wird.
Auch denke ich, dass die Höhe deines geschätzten Einkommens darüber entscheidet, ob sich deine Selbstständigkeit lohnt und ob dir weiter Einstiegsgeld gezahlt wird.

Leider ist bei Einkünften aus Selbstständigkeit keine monatliche Anrechnung vorgesehen. Wenn allerdings eindeutig absehbar ist, dass die erwarteten Einkünfte nicht zu erwirtschaften sind, sollte man eine realistische Anpassung verlangen können.