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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jahreskostenabrechnung Gas Strom


gorzka
13.06.2008, 19:43
Guten Freitag Abend erst einmal,

ich bin auf dieses Forum per Google Suche gestossen und es scheint ja wirklich stark besucht zu sein. Die Antworten zu den Fragen sind auch nicht gerade inkompetent und sehr hilfreich. Das erst mal zum Forum selbst. Freue mich schon mal öfters drin zu stöbern.

Nun aber zu meinem eigentlichen Anliegen.

Ich bin ALG II Empfänger. Nun habe ich eine Jahreskostenabrechnung von meinem Energieversorger bekommen und soll einen Betrag von 170 Euro nachzahlen. Diesen Bescheid habe ich bei der AGRE eingereicht und folgende Antwort zurückbekommen (siehe Anhang).

#Anhang wegen Namen überarbeitet#

Einen Widerspruch möchte ich schon einlegen:

1. Ich habe meine Gasrechnung pünktlich bezahlt, die Abschläge demnach auch (lässt sich per Kontoauszug beweisen).

2. Die Abschläge wurden auch in voller Höhe eingezahlt. Ich hatte sogar im Monat 07.07 die Abschläge erhöht.

3. Es wurde in keiner Weise 2 Erhöhungen des Gaspreises in Berücksichtigung gezogen.

4. Finde ich den Brief in der Formulierung zum Teil eine Frechheit. Wir sind 3 Personen im Haushalt und die Wohnung hat eine dem ALG II entsprechende Größe. Wir sitzen auch nicht bei offenem Fenster und haben die Heizung an.

Wie kann (muss) ich mich da Verhalten? Kennt jemand vielleicht ein paar passende Links dafür? Vielleicht sogar mit einem entsprechendem Vordruck den ich nur noch ändern muss?

Vielen dank schon mal für die Antworten

Thomas

Marsleuchte
13.06.2008, 19:51
Guten Abend Thomas,

recht herzlich willkommen im Forum.

Ich fange gleich mal an um noch ein paar Punkte abzuklären.
Es handelt sich dabei nur um die Gasrechnung oder um was anderes weil da Energieversorger steht?
Deine Abschläge hast Du auch pünktlich bezahlt und da gab es auch keine Rückstände?

MfG
Marslicht

gorzka
14.06.2008, 14:00
Es ist eine Gas und Sromabrechnung. Das ich nicht den gesamten Betrag bekomme ist mir schon klar, aber einen Teil sollte ich doch schon bekommen. Die Gasabrechnung betragt also in meinem Fall auch nur 145 Euro.

Ja, ich habe alle Abschläge pünktlich gezahlt. Es gab nie Rückstände, was sich auch anhand von Kontoauszügen beweisen lässt. Es gab aber im letzten jahr mindestens 2mal eine Erhöhung des Gaspreises.

restart
14.06.2008, 14:49
Hallo gorzka,

ohne die Abrechnung zu sehen, kann man hier kaum nachvollziehen, was richtig ist.

Laut ARGE setzt sich die Nachzahlung ausschließlich aus nicht geleisteten Abschlägen zusammen. Wenn die Abrechnung dies wirklich so ausweist, dann musst du das natürlich mit deinem Versorger klären, wenn es nicht stimmt.

Ansonsten rate ich dir, deine Bescheide und die Abrechnung zu nehmen, dir eine kostenlose Beratungsstelle (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx) in deiner Nähe zu suchen und das genau auseinanderpflücken zu lassen.



Denke bitte daran, dass du für einen Widerspruch nur 30 Tage Zeit hast.

Codeman
14.06.2008, 14:54
Hallo,

zumindest die Gasnachzahlung muss von der ARGE übernommen werden.Strom kann als Darlehen erbracht werden,wenn du es nicht alles auf einmal zahlen kannst.

Ich denke du hast gute Chancen bei deinen Widerspruch.Schliesslich kannst ja nachweisen,dass es die Abschlagszahlungen pünktlich erfolgt sind.Notfalls musst du in deinen Widerspruch die Kontoauszüge in Kopie beiheften.Auch ein angebliches unwirtschaftliches Verhalten kann hier nicht vorliegen.Schliesslich kann man nicht am Ende eines Jahres ein Guthaben bzw. ein +/- 0 erreichen,wenn die Kosten immer weiter steigen.

Einen Vordruck gibt es leider für solche Sachen nicht,weil ein Widerspruch immer individuell ist.

Ich sehe aber trotzdem gute Chancen,auch auf Grund deiner oben genannten Aufzählungen.

Achso der § , dass die tatsächlichen Kosten übernommen werden sollen,findest du in § 22 Abs.1 SGB II

Mfg
Codeman

gorzka
14.06.2008, 18:35
Danke für die Antworten. Ich werde mich morgen dransetzen und einen Widerspruch schreiben.