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HartzIV-Opfer
03.07.2005, 09:05
Hallo an alle Betroffenen!
Zunächst einmal ein großes Lob an dieses Forum: einfach nur gut, weshalb ich mich nun auch angemeldet habe und einige weitere Fragen speziell zu meinem Fall habe,
da sich auch bei mir nur hanebüchendes abspielt im Zusammenhang mit dem HartzIV-Verlängerungsantrag.
Vorab würde ich gerne wissen, was es bringt, den Ombudsrat zu verständigen und an wen ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen kann,
ohne daß diese abgwimmelt wird und/oder in irgendeiner Schublade oder gar im Papierkorb der Behörden verschwindet?
Es geht um das Überschreiten rechtlichen Grenzen meiner beiden Sachbearbeiterinnen, die von gar zuviel Arbeitswahn getrieben sich zu weit aus dem Fenster gelehnt haben.
Das einzige was bei denen zählt, ist mir einen Leistungsmißbrauch nachzuweisen. Da dies jedoch nicht der Fall ist, versuchte man es auch mit nicht erlaubten Methoden.
Und das will ich nicht auf mir sitzen lassen.
Ich bitte um Verständnis, daß ich jetzt hier (noch) keine Details schildern möchte.
Außderdem würde ich gerne wissen, wie es mit dem Ausspähen von Kontodaten aussieht:
beim ersten Schritt können die nur Stammdaten anfordern, wie sieht es mit dem zweiten Schritt aus? Was müssen für Voraussetzungen vorliegen, wie sieht das in der Praxis aus?
Dann habe ich einen negativen Bescheid erhalten für einen sog. Vermittlungsgutschein.
Dieser wurde jeodch nur mit allgemeinen juristischen Formeln begründet "wird nicht als erforderlich angesehen" und nicht, weshalb das Amt diesen Gutschein als "nicht erforderlich" ansieht?
Ist das rechtens?
Habe ich keinen Anspruch auf eine detaillierte Erklärung/Begründung? Hinzukommt noch, daß ich den Job tatsächlich auch bekommen hätte, aber eben die Sache nur mit Vermittlungsgutschein finanziert/vergeben wird.
Thema Bewerbungen:
ich habe die Auflage bekommen mind. 10(!!!)
Bewerbungen im Monat nachzuweisen und zwar vollwertige, sprich wenn man sich irgendwo auch mal tel. bewerben könnte oder eben auch nur tel. bewerben soll(so etwas kommt ja auch mal vor), genügt dem Amt das nicht.
Hinzukommt, daß ich keine Förderung zu Bewerbungskosten bekomme. Wie soll ich bitte 10 Bewerbungen im Monat finanzieren bei dem bisschen Geld?
Es ist eine einzige Farce, was man sich als HartzIV-Opfer alles gefallen lassen muß von den Behörden(insbesondere von zwei besessenen Angestellten)!
Nicht nur wie man behandelt wird.
Man wird hingestellt als Schwerverbrecher, nur weil sie einem nichts nachweisen können, wiederum eben weil alles bei mir i.O. ist und ich nichts verheimliche.
Nein, es reicht nicht, daß man sich schon vorkommt, wie der letzte Dreck(ich bitte um Verzeihung!), die denken wohl, nur weil man joblos ist, ist man auch hirnlos.
Dies ist, wie gesagt, nur ein kleiner Teil meiner ganzen Anliegen, aber ich wollte meinen ersten Beitrag nicht ausufern lassen, zumal ich ohnehin schon soviel geschrieben habe.
Über ein paar helfende Worte würde ich mich sehr freuen!
EIN HartzIV-Opfer
StephanK
03.07.2005, 09:51
Hallo und :welcome:
Danke für die lobenden Worte über dieses Forum, die ich sozusagen mal stellvertretend für alle hier entgegennehme :-)
Es ist ziemlich viel Holz, das sich bei Dir aufgestapelt hat, also packen wir das besser mal schichtweise nach und nach an...
Thema Dienstaufsichtsbeschwerde:
Ich hab' hier schon mal den uralten Witz aus den Amtsfluren verbreitet: "Kennst Du das Rechtsmittel mit den drei F ?" - "Formlos, fristlos, fruchtlos - die Dienstaufsichtsbeschwerde." Da ist auch viel dran. Thematisch kann es dabei einzig und allein darum gehen, das unangemessene Verhalten gegenüber der Kundschaft, die Umgangsweise eines Bediensteten den dienstaufsichtsführenden Vorgesetzten zur Kenntnis zu bringen. Natürlich gibt es Fälle, in denen so etwas mal angebracht ist. Deswegen rate ich auch nicht immer davon ab, weise aber ausdrücklich darauf hin, dass das kein Weg ist, auf dem falsche Entscheidungen korrigiert werden können. Das geht ausschliesslich auf dem Weg des Widerspruchs und ggf. der Klage.
Thema Ombudsrat:
Damit habe ich keine eigenen Erfahrungen und nehme die Tätigkeit des Ombudsrats nur über dessen eigene website und die Presse wahr. Im Einzelfall zu helfen ist nicht seine Hauptaufgabe, sondern - ähnlich wie bei den Sachverständigenräten Wirtschaft und Umwelt - die Beratung der Bundesregierung mit dem Ziel, gesetzliche Regelungen zu verbessern.
Zur Unterstützung des Ombudsrates richtet das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine Geschäftsstelle ein, an die sich Betroffene wenden können. Der Rat wird außerhalb des regulären Widerspruchs- und Klageverfahrens tätig. Seine Einrichtung ersetzt weder diese Verfahren noch den für Petitionen zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages.
Es ist also sicher nicht verkehrt, sich dorthin zu wenden, aber man darf davon keine Hilfe für den konkreten eigenen Fall erwarten.
Thema Vermittlungsgutschein:
Schau Dir bitte an, was hier bei Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#29) zum Thema "Kann"-Bestimmungen / Ermessensentscheidungen steht. Anspruch auf eine Erklärung/Begründung hast Du natürlich. Für den erforderlichen Grad an Ausführlichkeit und Individualität gibt es keine festen Maßstäbe. Die Gerichte verlangen - kurz zusammengefasst -, dass im Bescheid erkennbar sein muss, dass die entscheidende Person sich mit dem Anliegen auseinandergesetzt, für und wider abgewogen hat und warum sie sich dann für ja oder nein entschieden hat. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Natürlich ist auch gegen solche Ermessensentscheidungen der Rechtsweg gegeben. Allerdings wird die Entscheidung dabei nur in bechränktem Umfang überprüft; auch dazu steht was in dem besagten kurzen Artikel in den Info-ALG II.
So weit mal für's erste. Zu der Frage mit den Kontodaten muss ich erst ein wenig recherchieren.
Betroffener
03.07.2005, 12:08
Stephan,
HartzIV-Opfer,
Konto-Stammdatenabfrage
Die Recherche zu den Kontoabfragen kannst Du Dir ersparen.
Zumindest in 2005 haben die die Sozialämter noch keinen Zugriff auf die Kontostammdaten über das "vereinfachte" Verfahren und erst recht nicht auf inhaltliche Daten - die beide über Anfragen auf die Datenbank des Finanzministeriums laufen. Hinreichend ist ein begründeter Anfangsverdacht (den ein mißtrauischer Sozialamtsmitarbeiter immer haben kann), für die inhaltliche Abfrage ist die Genehmigung eines Vorgesetzen erforderlich - so das System denn mal richtig funktioniert - was es ab 2006 tun soll und dann werden die Abfragen von derzeit rund 1000 auf 20.000 täglich anschwellen.
Wie das allerdings in der "gegenseitigen Amtshilfe" gerade bei den Kommunen kleineren Zuschnitts, wo sich meist alles in einem Verwaltungsgebäude abspielt und es auch den "kleinen Dienstweg" z.B. in der Kantine gibt, könnte durchaus anders sein.
Ombudsrat
Hier wird überwiegend nur gesammelt (Im Einzelfall wohl auch mal nachgefragt) und als Vorschlag für die Bundesregierung nach selbst gestellten Kriterien aufgearbeitet. Ich habe mich selbst dorthin gewandt und auch nur eine Bestätigung des Einganges und Wochen später eine detailliertere, aber auch nur allgemeingültige Antwort erhalten - ebenso wie viele andere. Die Meldung von Vorfällen ist schon wichtig, denn daraus können die auch sehen, in welchen Regionen sich da Dinge häufen.
Sachbearbeiterebene
Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen, aber die meisten Probleme scheint es mit ehemaligen Mitarbeitern aus den Sozialämtern innerhalb der Optionskommunen zu geben - wie sich auch hier im Forum nicht repräsentativ abzeichnet.
Das liegt zum einen an der mißtrauischen Denkweise gegenüber einer ursprünglich ganz anderen Klientel, die jetzt einfach auf alle übertragen wird, zum anderen vielfach auch an Vorgaben der Länder, Landkreise, Kommunen und Bürgermeister durch restriktives Verhalten Geld bei der Kommune ein zu sparen, was insbesondere bei den Kosten der Unterkunft immer mehr zum Vorschein kommt.
Viel besser ist es aber oft, den Lokalmatadoren der (Arbeitsmarkt- und Sozial-)Politik auf die Zehen zu steigen - z.B. im direkten Gespräch in der Bürgersprechstunde usw. und dort die Probleme darzustellen und konkrete Hilfe einzufordern.
Bewerbungen
Hier stehen Dir 260 € jährlich (oder etwa 5 € je qualifizierte Bewerbung) zu.
In welcher Form sind die 10 Bewerbungen monatlich vereinbart und wie der Nachweis? Gibt es dazu eine Eingliederungsvereinbarung?
Chefgespräch
Oftmals ist es aus meiner Erfahrung sehr hilfreich, sich von den Sachbearbeitern nicht ausspielen zu lassen, sondern bei Problemen direkt beim Chef des Hauses vor zu sprechen und entsprechend vor- und aufbereitet (Gedächtnisprotokoll des Ablaufes) das Problem zu schildern. In vielen Fällen - nicht allen - hilft das weiter.
Wenn es nicht hilft, muss einem klar werden, dass es sich nicht um "menschliche" Probleme mit den Sachbearbeitern handelt, sondern vielmehr um gewollte kommunale Restriktionen dieses Hauses oder gar der ganzen Kommune.
Unter diesem Aspekt muss auch das Thema "Dienstaufsichtsbeschwerde" gesehen werden. Wenn es an der Kommune liegt, bringt es nichts, haben die Sachbearbeiter ihre Kompetenzen entgegen dem Willen der Kommune extensiv ausgelegt, könnte es was nutzen. Aber dann brauchst Du auch andere Sachbearbeiter hinterher - was gerade auf kleinen Ämter schwierig wird.
Dann bringt es auch nichts, sich wie ein Michael Kohlhaas mit dem Amt zu streiten, sondern nur, sich Öffentlichkeit zu verschaffen und noch weiter oben Aufmerksamkeit über lokale Merkwürdigkeiten zu erregen.
Allerdings wird auch dieses in Stoibers Refugium nicht immer einfach sein, da gerade dort die Uhren einfach noch etwas anders ticken als im Rest der Republik.
HartzIV-Opfer
03.07.2005, 12:45
Hallo und vielen Dank für die schnellen Reaktionen!!! 8)
Es soll auch nicht darum gehen, falsche Entscheidungen zu bekämpfen, sondern um Fehlverhalten und Kompetenzüberschreitung bis hin zu illegalen Methoden die der Ausspähung von Daten Dritter angeht. Leider kann ich jetzt nicht alle Details wiedergeben: müßte ich ohnehin für ein Buch schreiben, was mir alles mit den "netten" Sachbearbeiterinnen zugestoßen ist. Aber soviel sei kurz erwähnt: ich wohne in einer WG mit einer Bekannten und wir haben nichts miteinander am laufen: ist tatsächlich so. Das Amt hat nicht nur ihr unterstellt, sie würde mit mir unter einer Decke stecken, sondern sogar auch mein Vermieter und meine Anprechperson meiner Bank. Ich habe alle Daten meine Person betreffend preisgegeben und das Amt hat jetzt nicht nur versucht, die Bankdaten von Mitbewohnerin und Vermieter ausfindig zu machen, sondern auch sich - jetzt muß ich vorsichtig sein bei der Formulierung, nicht daß ich mich zu einer Straftat hinreißen lasse - wahrscheinlich bei anderen Behörden/Institutionen/Krankenkasse etc. als meine Mitbewohnerin ausgegeben. Hier verdichten sich immer mehr die Hinweise, so daß man schon davon reden kann, daß es fast bewiesen ist.
Und wer meinen Fall und meine beiden Sachbearbeiterinnen kennt, daß dies auch sehr wahrscheinlich ist. Wie gesagt: Beweislage verbessert sich immer mehr zu meinen Gunsten. Aber das ist nur die Spitze vom Eisberg.
Ob diese auf Anweisung der Kommune gehandelt haben, kann ja dann dahingestellt bleiben. Irgend jemand muß ja mal den Anfang machen hier vor Ort, v.a. bei diesem Fehlverhalten.
Mißtrauen ist ja gut, aber wenn man tatsächliche sämtliche Belege eingereicht hat und die abermals diesselben Belege doppelt und dreifach haben wollen, nur um alles künstlich in die Länge zu ziehen und sogar so aberwitzig sind, meine Bankansprechperson derart zu involvieren, daß diese mir falsche Finanzstatusberichte anfertig, obwohl die noch meine Kontoauszüge gesehen haben... Und außerdem auch unangemeldet die Wohnungsumstände besichtigt etc. etc. und trotzdem mir eine Lebensgemeinschaft unterstellen wollen...Wie gesagt: ist alles nur die Spitze vom Eisberg: ich könnte wahrlich einen Roman verfassen.
Bzgl. Vermittlungsgutschein ist meine Kommune deuschtlandweit bekannt, daß diese kaum oder besser gar keine vergibt. Als Begründung werden zahlreiche Paragraphen zitiert und nach welchen Grundsäzen entschieden wird: Grundsatz der Erforderlichkeit, als auch Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Also wirklich nur allgemeines Zeug, ohne auf meinen Fall direkt einzugehen. Abschließend steht dann: "Unter Berücksichtigung aller Umständesowie des uns zur Verfügung stehenden Ermessens sind wir der Auffassung, dass es die von Ihnen gewünschte Zusicherung in Form des Vermittlungsgutscheins nicht erforderlich ist."
So, nix konkretes warum, weshalb wieso... Ich würde gerne wissen, wieso es mein Fall nicht erfordert. Und das sollte und müßte doch auch auf einem Bescheid stehen, oder irre ich mich? Die können doch nicht bescheiden ohne Angabe von konkreten Gründen???
Naja, wenn ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde verfasse, kann ich selbige (leicht abgwandelt) auch dem Ombudsrat ja mal zukommen lassen, auch wenn es mir selbst nichts helfen wird.
Ja, klar die Kommunen müssen sparen, aber sie bekommen schließlich auch Geld für die Arbeitslosen, das sie denen gefälligst nicht derart vorzuenthalten haben: eine Frechheit ist das alles, wie man sich erniedrigen (lassen) muß. Und wieso bekomme ich den Vermittlungsgutschein nicht, wenn ich tatsächlich einen unbefristeten Arbeitsvertrag hätte bekommen können? Ich habe alle Voraussetzungen und Vorgaben des Amtes erfüllt, daß die hätten positiv mich bescheiden müssen, auch wenn es eine Kann-Bestimmung ist. Die müssen doch die Leute in Arbeit vermitteln wollen. So müssen die mich jetzt noch länger aushalten. Finanziell betrachtet ein Schuß in den Ofen für die.
Habe dem Abteilungsleiter auch einige Mißstände aufgezeigt und der hat den beiden Damen vom Amt wohl auf die Füße getreten, so daß die sich gleich ganz anders verhalten, aber das ist mir nicht genug, v.a. nachdem, was ich hier im Forum und im www alles ausfindig gemacht habe. Hinzukommt, daß die dennoch keine Ruhe geben, weil ich denen ganz offensichtlich wirkungsvoll an den Karren gefahren bin. Jedoch muß man abwarten, wie sich alles weiterentwickelt, denn der Abteilungsleiter ist momentan nicht mehr vor Ort gewesen (Urlaubszeit), weshalb ich wieder auf mich selbst gestellt bin. Den deswegen hinzuzitierten Teamleiter war auch nicht mehr ganz wohl bei meinem Fall und hat einen auf "Leisetreter" gemacht, nachdem ich den Abt.-Leiter gesprochen habe. Und all das zeigt eindeutig, daß hier mehr als nur überreagiert wurde von Amts wegen.
Bewerbungen: eine direkte Vereinbarung gibt es nicht, zumindest nicht in meinen Augen: es wurde besprochen, wie meine Fähigkeiten aussehen und dann eben gesagt, ich müsse 10 Bewerbungen/mtl. nachweisen mit Bewerbungs- und Ablehnungsschreiben: utopisch! Habe ich denen auch gesagt, v.a. bei der Arbeitsmarktlage. Ich weiß nicht, in was für einer Welt die Leben! Außerdem habe ich es nun auch nochmals schriftl. mitgeteilt bekommen. Allerdings weiß ich bis jetzt noch nicht einmal, ob ich HartzIV bekomme und trotzdem soll ich Nachweise bringen: die spinnen!
Ich danke nochmals für die schnellen Antworten und freue mich auf weitere Kommunikation.
EIN HartzIV-Opfer
StephanK
03.07.2005, 14:07
Schauen wir uns die Sache doch mal genau an:
Die Sache mit den Vermittlungsgutscheinen ist in § 421g Absatz 1 SGB III geregelt:
Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach einer Arbeitslosigkeit von sechs Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben oder zuletzt ausgeübt haben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach dem Sechsten Abschnitt des Sechsten Kapitels gefördert wird oder wurde, haben ANSPRUCH auf einen Vermittlungsgutschein.
Diese Bestimmung gilt direkt nur für ALG I-Empfänger, für die ALG II-Kundschaft dadurch, dass § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II darauf verweist:
Als Leistungen zur Eingliederung in Arbeit KANN die Agentur für Arbeit alle in den §§ (...), 421g, (...) des Dritten Buches geregelten Leistungen erbringen.
Für ALG II-Bezieher tritt also das entscheidende Wörtchen "kann" hinzu. Was für ALG I-Bezieher ein eindeutiger Anspruch ist, wird ALG II-Bezieher nur nach Ermessen der Behörde zugebilligt.
Nächster Schritt: Nach welchen Maßstäben ist dieses Ermessen auszuüben? Ein bisschen weiter hilft uns dabei ein Blick in § 39 Abs. 1 SGB I:
Sind die Leistungsträger ermächtigt, bei der Entscheidung über Sozialleistungen nach ihrem Ermessen zu handeln, haben sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten. Auf pflichtgemäße Ausübung des Ermessens besteht ein Anspruch.
§ 16 Abs. 1 Satz 1 SGB II verrät uns leider nicht, zu welchem Zweck den Behörden das Ermessen eingeräumt wurde. Es gibt auch keine Durchführungshinweise der Bundesagentur dazu, so dass wir auf eigenes Nachdenken verwiesen sind. Mein Nachdenken kommt zu folgendem Ergebnis: Eine der grundsätzlichen Neuerungen, die durch das SGB II eingeführt wurden, war die Einbeziehung arbeitsfähiger Personen, die zuvor nur Sozialhilfe bezogen hatten, aber nicht bei der Arbeitsagentur als arbeitsuchend gemeldet waren. Ein großer Teil dieser ALG II-Empfänger gehört - in der Sprache der offiziellen Arbeitsmarktpolitik - zu den "arbeitsmarktfernen" Menschen, bei denen man mit guten Gründen annehmen kann, dass die Einräumung eines Rechtsanspruchs auf einen Vermittlungsgutschein wenig bewirken und unter Umständen auch Mitnahmeeffekte provozieren würde. Daher spricht viel dafür, dass das gesetzgeberische Motiv, ALG II-Empfängern den Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein nur nach Ermessen einzuräumen, in der Vermeidung solcher negativer Effekte lag.
(Ich habe dabei die arbeitsintensive Überprüfung unterlassen, ob sich eine derartige Motivation möglicherweise auch aus der Begründung des Gesetzentwurfs entnehmen lässt, weil weite Teile der endgültigen Formulierung des SGB II ein Werk des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat sind, dessen Protokolle nicht veröffentlicht werden, so dass gerade beim SGB II an vielen Stellen im dunkeln bleibt, warum eine Regelung so und nicht anders beschlossen wurde.)
Wenn das so richtig ist, lassen sich als Kriterien der Ermessensausübung etwa folgende formulieren: Der Vermittlungsgutschein soll Personen, die nach ihrer beruflichen Ausrichtung und Erfahrung die Chance haben, von einem privaten Arbeitsvermittler erfolgreich in Arbeit vermittelt zu werden, diese Möglichkeit eröffnen, die sie ohne den Gutschein aus finanziellen Gründen nicht hätten. Negativ ausgedrückt: ich würde es für eine korrekte Ermessensausübung halten, wenn einem Arbeitsuchenden ohne abgeschlossene Schulausbildung und ohne jede Berufsausbildung (womöglich noch mit zusätzlichen Problemen aus dem persönlichen Lebensbereich) ein Vermittlungsgutschein versagt würde. Platt formuliert: no chance, dafür muss man kein Steuergeld ausgeben und soll sich besser um eine Bildungsmaßnahme kümmern. Schwieriger wäre es freilich z.B. bei Langzeitarbeitslosigkeit (=Arbeitsmarktferne) eines sog. Hochqualifizierten. Aber gerade in solchen schwierigen Abwägungsfällen muss die Entscheidung die Ermessenserwägungen um so deutlicher erkennen lassen - wenn nicht, ist sie rechtswidrig und sollte auf dem Rechtsweg angefochten werden.
Nun weiss ich natürlich nix über Deinen bisherigen Berufsweg und Deinen Hintergrund, denke aber, dass Du sehr wohl imstande bist, diese allgemein formulierten Kriterien auf Dich selbst anzuwenden und anhand dessen zu entscheiden, ob und wie Du Dich dagegen wehren willst.
Davon abgesehen gäbe es noch eine pragmatische Alternativlösung. Wenn Dir die Wahlfreiheit, die der Vermittlungsgutschein gewährt, nicht all zu wichtig ist, kannst Du natürlich auch von Deinem ALG II-Träger verlangen, dass er einen (dann eben von ihm ausgewählten) "Dritten" - sprich Arbeitsvermittlungsunternehmen - beauftragt. DAS ist auch ein zwingender Anspruch ohne Ermessens-Klimmzüge.
§ 37 SGB III (...) (4) Arbeitslose können von der Agentur für Arbeit die Beauftragung eines Dritten mit ihrer Vermittlung verlangen, wenn sie sechs Monate nach Eintritt ihrer Arbeitslosigkeit noch arbeitslos sind.
Das steht zwar im SGB III, ist aber nach § 16 Abs. 1 S. 4 SGB II auch im ALG II-Bereich anzuwenden.
HartzIV-Opfer
03.07.2005, 16:56
Hui, da habe ich jetzt erstmal was zu lesen gehabt. :Respekt:
Also, selbst wenn all die negativ formulierten Aspekte zutreffend sein solltend (was nebenbei erwähnt, nicht der Fall ist), müssen die doch einem mehr als nur allgemeine Phrasen zuteil werden lassen beim Bescheid: zumindest sehe ich das als normal an, daß man wenigstens ansatzweise erklärt bekommt, was die Entscheidung ausgemacht hat. Aber dazu habe ich wohl zu wenig Beamten- und Paragraphenblut, wenn nur ich das so sehe?!
Und es widerspricht sich in meinen Augen ebenfalls, wenn ich doch ein festes Arbeitsverhältnis hätte sofort beginnen können und der allgemeine Arbeitsmarkt nicht sonderlich viel hergibt (immerhin suche ich seit 2 Jahren schon intensiv), daß die dann mir trotz Kann-Bestimmung eine Vermittlung versagen: schneller hätten die mich aus Ihrer Statistik gar nicht rausbekommen. Oder evtl. wollen die mich letztendlich gar nicht losbekommen und versuchen mir nach wie vor Schmarotzertum zu unterstellen: dies wird Ihnen aber mangels Vorliegen nicht gelingen. Naja, Behördenwege - Irrwege!
Zumal die von selbst einen gar keine Angebote unterbreiten.
Aha, also den Anspruch auf die Vermittlung über einen Dritten, den das Amt auswählt, habe ich? Das können die nicht ablehnen, verstehe ich das richtig?
EIN HartzIV-Opfer
StephanK
03.07.2005, 17:15
Aha, also den Anspruch auf die Vermittlung über einen Dritten, den das Amt auswählt, habe ich? Das können die nicht ablehnen, verstehe ich das richtig?Ja!
HartzIV-Opfer
04.07.2005, 18:51
Hallo! :D
Na, das ist ja mal was erfreuliches!!! Mal sehen, was ich da beim Amt zu hören bekomme, wenn ich damit ankomme, genauso wie mit den Bewerbungskosten.
Eine weitere Frage habe ich noch: gibt es irgendwie eine Möglichkeit eine und wenn auch nur teilweise Kostenerstattung/-beteiligung zu einer Brille zu bekommen: die blocken im Amt diesbzgl. nämlich auch total ab und ich weiß nicht, ob die ausnahmsweise mal die Wahrheit gesprochen haben: die Lügen einem die Taschen teilweise bewußt voll, was auch in die Dienstaufsichtsbeschwerde mit reingenommen wird. :wut:
War beim Augenarzt und meine Augen sind leider schlechter geworden. Ich würde sogar mein Brillengestell behalten, aber für die Gläser reicht es hinten und vorne nicht. Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Viele Grüße!
EIN HartzIV-Opfer
Betroffener
04.07.2005, 19:22
Hallo HartzIV-Opfer.
hier bist Du Opfer und Beute zugleich.
Null-Chance.
Durch den Regelsatz ist alles zusätzliche auch bei der Sozialhilfe weggefallen.
Gerade im Zusammenhang mit einer Brille gab es sogar ein Urteil, wo einem ALG II Empfänger dann zugemutet wurde, das er dann eben mal nur mit 245 Euro im Monat auskommen müsse.
Also hüte Dein Brillengestell.
HartzIV-Opfer
05.07.2005, 10:24
Hallo!
Na klasse! Am besten sollten diejenigen, die sich den ganzen Mist ausgedacht haben, gezwungen werden, so zu "leben", wie es andere nun auch müssen, die von HartzIV betroffen sind.
Habe da eine weitere Frage: habe bei meiner Mitbewohnerin Schulden, und habe beim Finanzamt auch angegeben, die Einkommensteuer-/Kirchensteuerrückerstattung direkt auf ihr Konto zu zahlen, damit sie einen Teil der Schulden schon mal zurückbekommen hat: kann ich ja momentan auch gar nicht anders sonst. Jetzt wird mir aber vom Amt diese trotzdem angerechnet, obwohl meine Mitbewohnerin diesbzgl. eine eidestattliche Versicherung auch schriftlich abgegeben hat.
Genauso werden mir abgezogen Sachbezug Strom 28,00 Euro. Wie kommen die bitte auf so etwas? Kann mir da einer was zu sagen, bevor ich dort schon wieder "auf den Putz hauen muß"?
Vielen Dank und Grüße!!!
EIN HartzIV-Opfer
HartzIV-Opfer
05.07.2005, 10:40
Hallo: kurzer Nachtrag: das mit dem Strom hat sich "geklärt": werde Widerspruch einlegen dagegen. Aber bzgl. der Einkommenssteuerrückerstattung wäre ich um Hinweise dankbar, ob die im Recht sind beim Amt: laut deren Aussage ja, weil Einkommensrückerstattungen zum anrechenbaren Einkommen gehören, aber ich habe ja gar nichts von dem Geld gesehen: ging doch alles direkt an meine Mitbewohnerin.
Vielen Dank!!!
EIN HartzIV-Opfer
StephanK
05.07.2005, 12:01
In diesem Punkt ist das Amt im Recht.
Die Systematik des Gesetzes stellst Du Dir am besten so vor:
ALLES, was Dir ZUFLIESST, interessiert das Amt, weil es Deine Bedürftigkeit verringert. (Die wenigen Ausnahmen lasse ich jetzt mal außen vor.) Auch die Einkommensteuerrückzahlung.
Was Du AUSGIBST und wofür, interessiert das Amt nur so weit, wie dafür im Gesetz Absetzbeträge vorgesehen sind (also Kosten der Unterkunft und die in § 11 Abs. 2 SGB II aufgezählten Ausgaben). Private Schulden gehören dazu nicht und sind grundsätzlich Dein Problem. Dabei spielt keine Rolle, dass die Einkommensteuerrückzahlung direkt an Deine Gläubigerin geht, weil das Geld - wenn auch nur für eine "logische Sekunde" eben Dein Geld ist.
Sorry, aber daran führt kein Weg vorbei.
HartzIV-Opfer
05.07.2005, 14:58
Hallo und vielen Dank für die (wie immer) schnelle Antwort!!!
Da sieht man mal wieder, daß die ehrlichen Leute zusätzlich bestraft werden! Werde wohl auch nur noch "türken", wo es geht: anders kommt man ohnehin nicht zu seinem Recht, scheint mir. Würde es ja einsehen, wenn ich von dem Geld in Luxus geschwelgt hätte, aber so...
Und jetzt kann ich sehen, wie ich zu Potte komme: na super!
Bis die Tage...
EIN HartzIV-Opfer
HartzIV-Opfer
07.07.2005, 10:15
Ich mal wieder!
Eine Bekannte von mir, der man für 3 Monate 30% des ALGII gekürzt hat, möchte wissen, ob eine weitere Sanktionierung (ggf. nochmals um 30%) innerhalb dieser jetzigen Kürzung möglich ist oder ob eine erneute Sanktionierung erst nach Ablauf dieser 3-Monatsfrist erfolgen kann.
Vielen Dank!
EIN HartzIV-Opfer
Betroffener
07.07.2005, 17:59
Wenn sich Deine Bekannte wieder "sanktionierungswürdig" gemacht hat, können auch im aktuellen Zeitraum weitere Kürzungen erfolgen - was auch bis hin zu den Kosten der Unterkunft gehen kann, wenn beim ALG II nichts mehr zu kürzen ist.
Vor einer Entscheidung für Sanktionen muss aber den möglichen Betroffenen wirklich und korrekt über die Folgen des Verhaltens aufgeklärt werden, damit die Sanktionen ausgeführt werden können.
Das einfache Zitieren oder Beilegen eines Gesetzesauszuges reicht da vielen Gerichten nicht aus - gerade wenn die Menschen etwas einfacher gestrickt sind.
HartzIV-Opfer
08.07.2005, 09:29
Hallo!
Folgendes: hatte soeben wieder mal unangemeldet Besuch vom Amt, diesmal war aber nur eine Sachbearbeiterin am Werke. Hat nur einmal auch geläutet, ich nicht aufgemacht, aber geschaut, was die treibt. Hat u.a. im Briefkasten versucht zu schnüffeln. Findet aber nix, weil ich ja alles offen gelegt habe und dem Amt nichts verheimlicht habe: hatte ich ja schon geschrieben.
Meine Frage: dürfen die jetzt immer noch einfach so die Leute zu Hause tyrannisieren? Ich empfinde es tatsächlich so, denn ich habe schon langsam 'nen psychischen Schaden wegen meiner beiden Sachbearbeiterinnen. War auch schon 2 Wochen mal krank geschrieben vom Doc deswegen. Kein Scherz!
Die denken wohl nach wie vor, ich würde irgendwo schwarz arbeiten und keine WG, sondern eine eheähnliche Lebensgemeinschaft haben, was aber beides nicht der Fall ist. Wie kann ich mich wehren? Die sollen sich lieber um die Jobvermittlung kümmern, als den Leuten hinterher zu spionieren, zumal sie eigentlich gar keinen Grund mehr haben, mich zu verdächtigen: ist alles so belastend irgendwie!
Dürfen die unangemeldet überhaupt noch auftauchen? Muß ich die nochmals reinlassen (zu welchem Zwecke auch immer)? Dürfen die in Briefkästen schauen? Habe ich kein Recht mehr auf ein klein wenig Privatssphäre und Ruhe?
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar!!!
EIN HartzIV-Opfer
HartzIV-Opfer
08.07.2005, 10:28
Mir kam da noch eine weitere Frage: wie sieht das denn aus, wenn ich keine Leistungen vom Amt mehr erhalten möchte, warum auch immer: muß ich denen nachweisen, wieso ich die Leistungen nicht mehr benötige? Wie sieht das aus, wenn ich lieber Schulden mache (sofern möglich) und mich notfalls somit ein paar Monate über Wasser halte: wie gesagt, der psychische Terror schafft mich. Lassen die einen dann in Ruhe wieder schlafen, oder muß ich weitere Dilemma befürchten? Und wie sieht es aus mit der Jobsuche und Rentenanwartschaften oder so: kann ich dennoch als arbeitslos gemeldet sein bzw. mich gemeldet lassen, auch wenn ich keine Leistungen mehr erhalten möchte? Und welche Verpflichtungen habe ich dem Amt gegenüber dann noch?
Vielen Dank wie immer!!!
EIN HartzIV-Opfer
HartzIV-Opfer
08.07.2005, 19:09
Hi!
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu meinen letzten beiden Beiträgen was schreiben könnte: läßt mir alles keine Ruhe irgendwie mehr: bin echt down.
Vielen Dank!
EIN HartzIV-Opfer
StephanK
08.07.2005, 21:19
Natürlich darf eine Mitarbeiterin der Behörde versuchen, Dich zuhause aufzusuchen. Ebenso selbstverständlich bist Du nicht dazu verplichtet, sie einzulassen.
Ich fürchte aber, dass Du manches auch durch eine etwas einseitige Brille wahrnimmst. Wenn ich herausbekommen wollte, ob jemand unangemeldet verreist ist und er auf Klingeln nicht antwortet, würde ich auch mal nachsehen, ob der Briefkasten überläuft. Das ist vielleicht nicht gerade die feine Art, aber so lange ich nix aus dem Briefkasten stibitze, ist es auch nicht verboten. O-K., gefallen würde mir das auch nicht und ich würde mich darüber ärgern - aber ich würde es nicht auf mich als Person beziehen. Das ist es aber, was Du tust, und ich denke, dass Du damit falsch liegst. Das Amt interessiert sich nicht für Dich als Individuum, sondern als Kostenfaktor - auch wenn es Fragen stellt, die bedenklich weit in Deinen höchstpersönlichen Lebensbereich hinein reichen. Das ist ärgerlich genug, aber damit müssen wir alle klar kommen. Ich denke, dass es für Deinen Seelenfrieden wichtig wäre, wenn Du die ganze Auseinandersetzung nüchterner und sachlicher sehen könntest, statt sie auf Angriff auf Dich persönlich zu verstehen. Gerade wenn man dazu vielleicht neigt, tut man gut daran, sich selbst daran immer mal wieder zu erinnern. Sonst läuft man Gefahr, in der Rolle eines Opfers zu verharren.
HartzIV-Opfer
08.07.2005, 21:54
Hallo Stephan!
Vielen, lieben Dank für Deine Hilfestellung! Wie Du an meinem Nickname siehst: fühle mich auch tatsächlich als Opfer, obwohl ich denen beim Amt auch schon contra gegeben habe entsprechend, als es mir zu bunt wurde. Deshalb gibt es ja auch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, aber erst nächste Woche: dann komme ich beweistechn. weiter. Solange sind mir die Hände gebunden-leider!
Und wie sieht das aus, wenn ich mich vom Amt "lösen" möchte (wenn ich das irgendiwe gebacken bekommen sollte finanziell) bzgl. Rentenanrechnung und ggf. (wenngelich das wohl kaum der Fall sein wird) positiver Jobvermittlungsangebote? Und muß ich dem Amt gegenüber noch irgendwie Rechenschaft ablegen, wenn ich nur noch arbeitssuchend/-los gemeldet bin, aber keine Leistungen mehr erhalte(n möchte)?
Vielen Dank!!!
EIN HartIV-Opfer
StephanK
08.07.2005, 22:12
Natürlich kannst Du auf Leistungen verzichten. Dazu reicht ein schlichter dreizeiliger Brief an's Amt. Einer Begründung bedarf es dafür nicht, und es ist auch kein Problem, trotzdem weiterhin als arbeitsuchend gemeldet zu bleiben. Allerdings entfällt damit auch Deine Krankenversicherung, die Du dann komplett selbst organisieren und finanzieren musst.
Betroffener
09.07.2005, 17:10
Hierzu noch eine kleine Anmerkung
Ausgaben bei ALG II
Was Du AUSGIBST und wofür, interessiert das Amt nur so weit, wie dafür im Gesetz Absetzbeträge vorgesehen sind (also Kosten der Unterkunft und die in § 11 Abs. 2 SGB II aufgezählten Ausgaben).
Es gibt da so einige Fälle, wo sich die Ämter doch für interessieren - weil sie dann die Bedürftigkeit anzweifeln wollen oder meinen im Sinne des ALG II Empfängers tätig werden zu müssen.
Das ist mir insbesondere beim Lesen der Wuppertaler KDU-Richtlinie aufgefallen - wo praktisch automatisch davon ausgegangen wird, das es mit der Bedürftigkeit (neue Prüfung) nicht weit her sein kann, wenn:
(1) Kürzungen der Mietzahlung einfach akzeptiert werden oder
(2) zweckentfremdete Verwendung aus dem Regelsatz für die Miete.
Hier ist das Wechselbad besonders gemein und subtil (einerseits Zwang ausüben und Drohen die Kosten der Unterkunft zu senken bzw. einfach weniger zu bezahlen) und dann andererseits dann gerade wieder aus der möglichen Akzeptanz der rechtswidrigen Vorgehensweise der Behörde wiederum abzuleiten, das möglicherweise doch keine Bedürftigkeit vorliegt (oder andererseits allgemeine Maßnahmen zu ergreifen, weil der Bedürftige aus seinem dafür nicht gedachten Regelsatz anteilig Miete bezahlt, die ihm das Amt bei den Kosten der Unterkunft regelrecht gestohlen hat durch mutwillige Herabstezung der sogenannten "Angemessenheit".
Eine rechtswidrige Frechheit ohne Gleichen!
HartzIV-Opfer
10.07.2005, 15:59
Hallo und recht herzlichen Dank für die vielen Antworten!
Habe da jetzt aber noch eine Frage diesbzgl.: kann das Amt dann am Ende hergehen und von mir eine Rückzahlung verlangen, nur weil ich mich (egal wie auch immer) selber über Wasser halten will. Wenn die Krankenversicherungsbeiträge nicht so hoch wären, wäre das alles ein weniger großes Problem. Nur wenn ich jetzt z.B. ab 01.08. oder 01.09. keine Leistungen mehr beanspruchen möchte, weil ich (wie ich schon schrieb) ggf. dann (private)Schulden machen werde, unterstellen mir die dann, daß ich vorher gar nicht bedürftig war und wollen das Geld wieder zurück? Muß ich denen irgendwelche Nachweise noch bringen dann? Wage diesen Schritt ja gerade deswegen dann, damit ich nichts mehr mit denen zu tun habe.
Und wie sieht das aus, wenn man - so absurd es auch klingen mag - seine Mitbewohnerin heiratet und zwar tatsächlich nur auf dem Blatt Papier, um bei ihr dann zunächst krankenkassentechn. mit abgesichert zu sein: dann würde ich die Beiträge sparen, aber was ist mit dem Amt, wenn die dann erfahren, daß man seine Mitbewohnerin geheiratet hat: können die einem im nachhinein dann noch an den Karren fahren von wg. eheähnliche Lebensgemeinschaft, obwohl faktisch nur eine WG vorliegt? Wie schon geschrieben: ich habe nichts mit meiner Mitbewohnerin außer einer guten Freundschaft, aber sie hat mir angeboten, eben einfach nur aus diesem finanziellen Zwecke zu heiraten. Ob und wie ich's mache, weiß ich ja selber nicht, weil es mir insgesamt nicht recht wäre, aber würde halt gerne wissen, was ich wie am besten anstelle.
Vielen Dank für die kommenden Stellungnahmen!
EIN HartzIV-Opfer
Biberzahn
11.07.2005, 08:48
Hallo,
im Grunde kannst du machen was du willst. Aber mal ganz ehrlich, Heiraten um Krankenversichert zu sein????? Vielleicht solltet ihr beide noch mal ein paar Nächte darüber schlafen, besser is das!
Ich habe auch 5 Monate keine Leistungen erhalten, folglich war ich auch nicht krankenversichert. Das hat mich aber trotzallem nicht dazu bewogen meinen Freund, mit dem ich in einer Wohnung lebe, zu Heiraten. Sicher, irgendwann wollen wir das schon mal tun, aber bis dahin geht noch Zeit in´s Land, weil wir uns ja auch noch garnicht so lange kennen. Apropo Heiraten, das worüber du und deine Mitbewohnerin gerade nachdenken, nennt man im Deutschen Gesetzestext SCHEINEHE, und das ist strafbar wenn es einem nachgewiesen wird! Also, besser noch mal drüber nachdenken.
Gruß
Biberzahn
StephanK
11.07.2005, 09:28
Biberzahn hat es schon dezent angesprochen, aber ich sag's noch mal ganz deutlich: Dieser Gedanke mit der "Zweckheirat" ist QUATSCH !
Lass die Finger davon, denn Du würdest Dir damit Pflichten aufhalsen, die Du nie und nimmer erfüllen willst.
Und weil ich gerade beim "Klartext" bin: Ich vermeide es normalerweise, persönlich zu werden, auch wenn ich die Handlungs- oder Denkweise von Forumsmitgliedern für falsch halte. Aber ich komme nicht drumherum, Dir mal mein Gefühl mitzuteilen, dass Du Deine Energien vor allem zum Ausweichen und dich-einigeln verwendest. Ich kann sogar ein Stück weit verstehen, dass Du Dich in die Enge getrieben fühlst, aber die Enge wird nicht dadurch besser, dass Du um den verbliebenen engen Raum herum eine dicke Mauer baust. Denk bitte mal über Prioritäten nach! Meiner Meinung nach ist Priorität ein neuer Job, und das keineswegs nur, weil das Gesetz es so will. Du scheinst Deine Energie aber vorrangig für Abwehrkämpfe gegen Deinen ALG II-Träger einzusetzen, in denen Du keine besonders guten Karten hast und die Dich und Dein Denken mehr und mehr gefangen nehmen. Deswegen habe ich arge Sorgen, dass da etwas ziemlich schief läuft und Du Dich in Deiner Opfer-Perspektive fest einrichtest, statt nach vorne zu schauen und Perspektiven zu entwickeln, wie es weiter gehen könnte. Für letzteres kannst Du auch auf Unterstützung hier im Forum rechnen; das erstere gehört aber zu einem Problembereich, in dem wir keine Kompetenz haben und folglich auch nicht laienhaft herumdoktern wollen.
HartzIV-Opfer
11.07.2005, 09:50
Hallo und vielen Dank für die deutlichen Worte! :-)
War ja auch nur ein Gedanke oder besser 'ne ganz grobe Idee als absolute Notlösung, falls tatsächlich gar nichts mehr geht.
Aber eine Frage habe ich dann noch: wenn man keine Leistungen erhält, ist man ja nicht krankenversichert. Wie sieht es dann aus, wenn man ärztliche Hilfe benötigt? Muß man kv sein oder geht es auch ggf. ohne? Welche Nachteile entstehen, wenn man eine Weile nicht kv ist/war? Wie, wenn man chronisch erkrankt ist?
Danke nochmals!!!!
EIN HartzIV-Opfer
StephanK
11.07.2005, 10:03
Es gibt manche ALG II-Träger, die in solchen Fällen (kein Anspruch wegen Anrechnung von Partnereinkommen, aber keine Möglichkeit der Familienversicherung) dadurch helfen, dass sie ein "symbolisches" ALG II von einem Euro monatlich zahlen, damit die Versicherungspflicht greift. Ob das bei Dir so gehandhabt wird, weiss ich nicht, und diese Praxis ist inzwischen auch schon ziemlich in die Kritik geraten, so dass man kaum darauf setzen kann.
Ansonsten bleibt Dir nichts übrig, als Dich entweder privat zu versichern - bei chronischen Erkrankungen freilich oft komplett unmöglich - oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn Du die Voraussetzungen dafür (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__9.html)erfüllst.
Rose2005
11.07.2005, 14:31
Hallo,
ich habe das gerade mal alles gelesen, was Dir so bei der AA widerfahren ist, dagegen empfinde ich mein Problem (kannst Du ja mal nachlesen in der Rubrik "Fragen und Probleme, die mich beschäftigen", hier: Eingliederungsvereinbarung) schon "fast" als Witz...........obwohl mir gar nicht zum Lachen ist.
Vielleicht kann ich Dir zum Thema Bewerbungen noch einen Tipp bzw. Erfahrungswerte von mir geben, ansonsten kann ich leider nicht viel zu Deinen Problemen sagen, ich bin total entsetzt, kenne mich selbst ja auch nicht aus.........
Also, ich habe in den letzten Jahren regelmäßig Bewerbungskosten erstattet bekommen. Ich bekam ein Formular, was ab dem Tag, wo man den Antrag stellt, gilt und zwar bis zu dem gleichen Stichtag im Folgejahr. Während dieses Zeitraums, also 1 Jahr, kann man 260 Euro wiederbekommen. Bei mir ist es so, dass ich mir aussuchen kann, ob ich eine Pauschale (5 Euro je Bewerbung) abgerechnet haben möchte oder den tatsächlichen Aufwand nach Quittungen und Belegen........die Pauschale bringt meistens mehr und ist meines Erachtens auch immer vorzuziehen, weil z.B. Druckerpatronen n i c h t erstattet werden und diese ja auch zum Bewerbungsaufwand dazu gehören.
Dass eine Anzahl an Bewerbungen vorgegeben ist, ist mir neu, ebenso der Aspekt, man möge die Abschreiben mit vorlegen.............ich kann entweder eine Kopie meines Bewerbungsschreibens (also einen Computerausdruck) vorlegen oder das Abschreiben der Firma, bei der ich mich beworben habe. Das reicht als Nachweis völlig aus. Ich mache es immer so, dass ich meine Original-Abschreiben behalte, zur Einsicht aber mit in's Amt nehme, damit man sich davon überzeugen kann, dass alles ok ist. Ich bewerbe mich z.B. auch gelegentlich auf Chiffre-Anzeigen und habe da wirklich noch nie eine Antwort bekommen; der Bewerbungsaufwand ist aber dennoch entstanden, was vom Arbeitsamt auch anerkannt wird. Trotzdem empfiehlt es sich, über alles Aufzeichnungen zu machen und trotz pauscher Abrechnung pro Bewerbung auch immer die Belege zu sammeln und mitzubringen......
Ich habe dieser Tage 19 Bewerbungen von Januar bis Ende Juni d.J. zur Erstattung eingereicht; wie Du siehst komme ich nicht annähernd auf 10 Bewerbungen im Monat und ich habe keine Probleme bekommen, auch mit früheren Erstattungsanträgen nicht. Zum einen würde ich an Deiner Stelle das Argument bringen, dass wildes Hin- und Herbewerben ohne Verstand sicherlich nicht das Ziel sein kann, nur um die Anzahl zu erhöhen und zum anderen ist es doch auch so, dass man keinen Einfluss darauf hat, wieviele Stellenangebote z.B. in der Zeitung stehen. Erfahrungsgemäß ist es in der ersten Jahreshälfte immer schwieriger, weil die ersten 3-4 Wochen im Jahr das Angebot deutlich geringer ist, ebenso zu Pfingsten, Karneval (hier in Köln jedenfalls) und Ostern.........die Sommerferien, die hier in NRW angefangen haben, spürt man auch schon..........da solltest Du glaubwürdige Argumente haben.......
wenn man sich das mal überlegt: da kann man 10 Bewerbungen irgendwo hinschicken, Hauptsache, man kann das vorweisen? Also, das ist alles so unfassbar, mir tut das unendlich leid, was Du da erlebst.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas helfen und dass es für Dich auch wieder besser wird.........schlimm, wenn die Dinge so eskalieren und man das Gefühl hat, überhaupt nicht weiterzukommen. Genau diese Dinge hintern einen, mit klarem Kopf nach Arbeit zu suchen oder glauben die etwa, dass man mit einem Hintergrund wie bei Dir oder bei mir mit einer eventuellen Klage noch völlig bei Verstand z.B. Vorstellungsgespräche meistern kann? Respekt, wer das kann, ich bin nervlich derzeit voll am Arsch.
Gruß
Rose2005
HartzIV-Opfer
12.07.2005, 09:52
Hallo Rose2005!
Vielen lieben Dank für Deine unterstützenden Worte!
Ja, ich kann es nur immer wieder sagen/schreiben: es ist hanebüchend, was sich in meinem Fall abspielt. Und das was ich hier so bislang geschrieben habe, ist noch lange nicht alles! Mir geht es wie Dir: psychisch mehr als nur angespannt.
Aber ich habe erfahren, daß ich nicht der einzige hier im Landkreis bin, bei dem das Amt mit nicht nur legalen Methoden versucht, irgendwelche Infos ans Land zu ziehen. Nur bei mir ist eben alles korrekt: das wollen die im Amt nicht wahr haben und focusieren einen mit nur allen (un)erdenklichen Methoden. Es ist der reinste Hohn, den man über sich ergehen lassen muß. Wäre ich ein fauler Hund und hätte nicht jahrelang Arbeitslosenversicherungsbeiträge einbezahlt, würde ich's ja noch einsehen, aber so...
Bzgl. Bewerbungen habe ich beim Amt ganz bewußt noch nicht angefragt bislang, da ich erst einmal abwarten möchte, was ich diese Woche noch in Erfahrung bringe bzgl. illegalen Methoden. Denn dann kann ich gleich alles auf einmal kritisieren.
Habe auch schon weit über 100 Bewerbungen verschickt seit meiner Arbeitslosigkeit und habe auch immer nebenbei (offiziell) gearbeitet, so lange wie es jobmäßig eben möglich war. Aber die raffen nichts im Amt: wenn keine Arbeit, dann auch keine sinnvolle Bewerbung. Die argumentieren damit, daß ich ja soviele Tätigkeiten schon ausgeübt habe, v.a. auch während meiner Studienzeit, daß ich sozusagen geradezu prädestiniert bin, mich für jeden Job zu bewerben. Schön und gut, aber auch das habe ich hinter mir: Bewerbungen für Hilfsjobs u.ä. Das Ende vom Lied: kein Interesse, meist weil "überqualifiziert".
Die auf dem Amt haben ohnehin jeglichen Hang zur Realität verloren in meinen Augen. Deshalb gibt es nur eins: Flucht nach vorne - egal wie diese aussieht.
Und wenn hier so oft geschrieben wird, man solle sachlich im Amt bleiben, wenn man dort ist, so kann ich nur sagen: wäre ich sachlich u.freundlich geblieben bei meiner Fallmanagerin, so wäre ich niemals zum Abteilungsleiter gekommen: erst als ich mehrfach da drinnen "auf den Putz" gehauen habe, hat sich etwas bewegt. Wenngleich ich das jetzt natürlich wieder auszubaden habe, weil sich meine Sachbearbeiterin auf den Schlips getreten fühlt und mir stets versucht eins reinzuwürgen. Und wie ich's auch schon mal schrieb: nur weil man arbeitslos ist, ist man noch lange nicht hrinlos, auch wenn die Herren und Damen Amtsschimmel das noch so gerne versuchen derart hinzubiegen.
HartzIV ist der größte Beschiß an der arbeitswilligen Bevölkerung! Und wenn man sich die weiteren Pläne sowohl von Regierung als auch Opposition vor Augen führt, kann einem erst recht nicht mehr wohl werden.
Ich hoffe, ich habe jetzt nichts schlimmes geschrieben, was die Forumsbetreuer verärgert: habe es schon so freundlich es geht formuliert.
Und wie Du es richtig erkannt hast: wie soll man da noch mit klarem Kopf sich über Wasser halten?!
Laß Dich nicht unterkriegen!
Lieben Gruß!
EIN HartzIV-Opfer
StephanK
12.07.2005, 10:40
Ich hoffe, ich habe jetzt nichts schlimmes geschrieben, was die Forumsbetreuer verärgert: habe es schon so freundlich es geht formuliert.Erstens gab es hier schon ärgerlichere Äußerungen und zweitens gibt es dieses Forum nicht deswegen, weil wir etwa die Leistungen der Arbeitsverwaltung so toll fänden. Und dass es unter den Forumsmitglieder - Moderatoren eingeschlossen - recht unterschiedliche Temperamente gibt, sollte auch klar sein. 8)
Rose2005
12.07.2005, 22:07
Liebes Hartz IV-Opfer,
klar, das ist sicher sinnvoll, mit dem Thema "Erstattung der Bewerbungskosten" abzuwarten, bis Du die anderen "Baustellen" auch geklärt hast.............
Ich kann sehr gut nachvollziehen, wie emotional Du auf alles reagierst, was Dir an Unrecht geschieht. Das Thema im Amt "sachlich" bleiben meistere ich zwar vorbildlich, dafür bin ich aber kaum aus der Tür und renne durch's Treppenhaus zurück, damit niemand meine Tränen sieht.......so geschehen am Montag nach meiner Pleite..........man fühlt sich ohnmächtig, hilflos, als Mensch 2. wenn nicht sogar 3. Klasse.
Stephan hat Dir da einen guten Rat gegeben und ich versuche mir auch immer, den vorzuhalten, wenn ich merke, dass ich einfach zuviel im Thema bin: versuche das Ganze mit etwas Abstand zu sehen, nimm es nicht persönlich (es geht hier wirklich nicht um Dich als Mensch, sondern Dich als zu "verwaltende Akte"), so schlimm es auch ist. Du brauchst Deine Nerven noch und zuviel Sensibilität ist überhaupt nicht angebracht und bringt Dich leider nicht weiter.
Wenn es mal ganz arg kommt, versuche ich mir, egal, welches Problem aus der Distanz zu betrachten und tue so, als hätte eine Freundin das Problem. Das gelingt mir meist ganz gut und mit dieser Distanz kommt dann meist auch wieder der klare Blick und die Emotionen bleiben weitestgehend draußen.
Klar, ist nicht jeder Tag gleich, aber ich habe da so einen Grundsatz, dass das Thema "Arbeit" und alles, was damit zusammen hängt, zwar wichtig ist, aber nicht so wichtig, dass ich mir meine Gesundheit ruiniere und Nerven lasse, die ich lieber in Menschen und eine Umgebung investieren möchte, die es gut mit mir meint.
Ich hoffe, Du hast ein privates stabiles Umfeld, das hilft enorm.
Ganz liebe Grüße und KOPF HOCH
Rose
HartzIV-Opfer
15.07.2005, 13:36
Liebe Rose, lieber Stephan!
Nochmals herzlichen Dank für Eure Unterstützung! Ja, das Leben ist schon schwer als HartzIV-Empfänger....Meine Gesundheit...Da reden wir erst gar nicht drüber...Zum Jammern sind wir ja nicht hier. :cry:
Ich habe da aber noch eine Frage, evtl. kann Stephan ja sich wieder äußern, da er sich ja recht gut auskennt oder auch jemand anderes, der was dazu zu sagen hat. Ich muß dazu etwas weiter ausholen:
Ich habe einen Brief vom Amt bekommen, ich solle zur Ermittlung in eine berufliche Tätigkeit an einer sog. "Trainingsmaßnahme bzw. Maßnahme zur Eignungsfeststellung" teilnehmen, damit man sieht, wofür ich brauchbar bin. da geht es um einen Badesee in der "Nähe" von Würzburg (sauber halten, Hecken schneiden etc.), allerdings für mich sind das einfach 25 km und ich habe "nur" einen Roller, der max. ca.10 km am Stück fährt, danach braucht er wieder 'ne 1/2 Std. zum abkühlen, dann fährt er wieder, aber nur max. 5 km usw.usw., ergo: ist also defekt. Und das wissen die im Amt auch. Busverbindung: vergiß es: da muß ich 3x umsteigen und brauche über 2 Std. einfach, damit ich auch noch 45 Minuten zu früh dort bin, also insgesamt einfach 2,75 Std. Zurück noch viel schlimmer. Wohne nunmal auf dem Land.
Der Hammer: ich sollte vom 27.06.-25.06. dort arbeiten. Ich habe einen Tag nach Erhalt dieses Schreibens mit der Sachbearbeiterin hier während der Wohnungsbesichtigung das kurz angesprochen, es kam aber keine Reaktion drauf, wahrscheinlich, weil sie es für einen Scherz hielt oder einfach keinen Bock hatte, darauf etwas zu äußern, weil es ja ein Fehler von ihr war, den Arbeitszeitraum falsch anzugeben.
Jetzt habe ich heute Post erhalten, daß mir die Leistungen gekürzt werden sollen (30%, wie üblich), mit der Begründung:
"Obwohl im Zuweisungsschreiben als Datum 27.06.-25.06.05 genannt war, musste Ihnen bewußt gewesen sein, dass es sich hierbei um eine vierwöchige Maßnahme handeln muß, die nicht bis zum 25.06., sondern bis zum 25.07.05 andauern sollte. Es handelt sich hierbei um einen offensichtlichen Schreibfehler, der Ihrerseits hätte erkannt werden müssen."
Ich muß dazu sagen, daß ich ja die Sachbearbeiterin darauf ansprach, ohne daß die auch nur ansatzweise ein Wort dazu gesagt hat und ich habe den Abteilungsleiter wegen meines ganzen Dilemmas mit dem Amt mal angerufen und ihm auch das Problem dieses Shreibens kurz aufgezeigt, woraufhin er sagte, daß das alles natürlich nicht i.O. ist. Auch nicht, daß ich Briefe vom Amt bekomme mit unvollständigem Deutsch.
Ich habe die Verfasserin des letzten Briefes angerufen und ihr die Sachlage dargelegt, mit der tollen Erkenntnis, daß erneut Unterlagen, v.a. eine Krankmeldung (u.a. in diese Zeit des Maßnahme fallend) fehlt in meiner Akte: das ist nicht das erste Mal, daß Unterlagen nicht vorhanden sind angeblich!
Ich muß dazu sagen, daß ich tatsächlich krank war und kein fauler Drückberger bin, nicht daß da was falsch rüberkommt.
Ich war sogar wegen meines ALGII-Antrages desöfteren im Amt zur persönlichen Vorsprache und ahbe auch mehrfach mit denen tel., sogar beim Teamleiter war ich. Und niemand hatte es für nötig befunden, mich zu fargen, wieso ich nicht an dem See bin zum Arbeiten, sondern im Amt mich "rumtreibe". Keine einzige Korrektur seitens des Amtes, außer heute mit den netten Hinweis, ich hätte wissen müssen, von wann bis wann die Maßnahme erfolgen soll, zumal nirgends in dem damaligen Schreiben etwas von vier Wochen o.ä. stand.
Ich würde gerne wissen, ob die mir ihr Versagen einfach so in die Schuhe schieben können???
Ich bin doch nicht schuld daran, daß bescheide falsch ausgefüllt werden und dann soll ich auch noch wissen, was die meinen, zumal ich zweimal darauf hingewiesen habe. Tel. ist meine Sachbearbeiterin ohnehin so gut wie nie erreichbar, so daß mein Anruf damals nichts bewirkt hatte, da kein Gespräch mit der zustande kam, weil wiederum nicht erreichbar. Insgesamt habe ich also dreimal die Problematik angesprochen, ohne Reaktiuon des Amtes.
Desweiteren wird ein weiteres Schreiben vom Amt folgendermaßen damit begründet, daß ich mindestens 10 Bewerbungen im Monat vorzuweisen habe:
"Nach den derzeit bekannten Umständen, insbesondere unter der Berücksichtigung Ihrer individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten, Ihrer Vor- und Ausbildung und Ihren bisherigen beruflichen Erfahrungen sowie der derzeitigen Lage auf dem örtlichen oder regionalen Arbeitsmarkt gehen wir davon aus, dass 10 Bewerbungen pro Monat zumutbar und möglich sind." (Ein Witz an sich, was den Arbeitsmarkt hier angeht!)
Und genau hier möchte ich gerne wissen: einerseitshabe ich ja gewisse Fähigkeiten und soll mich 10x im Monat bewerben (ob es Sinn macht oder nicht, ist denen vollkommen egal!), andererseits soll ich in eine Eignungsfeststellung/Trainingsmaßnahme, damit die sehen, wo sie mich hinvermitteln können: da beißt sich doch die Maus in den Schwanz, oder sehe ich das falsch??? Entweder die wissen, was ich kann und ich soll 10 Bwerbungen verfassen oder aber die wissen es nicht und schicken mich zu einer Eignungsmaßnahme. Kann ich mich gegen das ein oder andere effektiv wehren? Denn einen Geldscheißer habe ich auch nicht, zumal ich gar nicht an den 25 km entfernten See ohne weiteres kommen kann. Oder hat es keinen Sinn, weil die, wie immer, am längeren Hebel sitzen?
Außerdem meinte die "nette" Dame des letzten Schreibens, ich könne ja dann ab nächster Woche zu dieser Maßnahme noch erscheinen: geht ja noch bis 25.07.05. Müssen die mir nicht einen neuen Schrieb zukommen lassen mit konkreter Aufforderung und konkreten Daten? Zumal ich bis zum 25.07. die Möglichkeit habe, mich zu diesem Sachverhalt zu äußern. Was ich auch tun werde noch schriftlich: muß am Mittwoch nächste Woche ohnehin meine bisherigen Bewerbungen vorlegen. Da nehme ich meine Krankmeldung und die schriftl. Stellungnahme mit und lasse mir alles gegenzeichnen, daß es auch im Amt angekommen ist: sonst fehlen die Unterlagen nur wieder. Gut, daß ich mir für alles 'ne Kopie anfertige.
Mir scheint es so, daß hier wohl ganz bewußt von meinen beiden Sachbearbeiterinnen falsche Daten genannt wurden, zu denen ich zu erscheinen habe, was auch erklärt, weshalb sich keiner der beiden Damen der Problematik mehr angenommen hat, um mich erneut ins Messer laufen zu lassen, nachdem sie mir nunmehr HartIV bewilligen mußten, wenngleich auch schon gekürzt. Ich denke mal, gewiß kein Einzelfall hier, nachdem was ich bislang alles (unter der Hand) erfahren habe. Macht sogar bis Schwerin schon die Runde bzw. in ganz Deutschland ist es bekannt, daß die hier derart "verbohrt" sind udn etliches "schief" läuft zu deren Gunsten.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand meiner langen Zeilen annehmen könnte, damit ich dann entsprechend vorbereitet bin.
Viele Grüße!!!
EIN HartzIV-Opfer
PS: Ergänzend sei noch erwähnt, daß dieser Badesee verwaltet wird vom (Landrats-)Amt selbst, allerdings bekommt man noch nicht mal 'nen Euro für die Arbeit, weil argumentiert wird, daß Ein-Euro-Jobs den Arbeitsmarkt kaputt machen. Aber daß durch den (unentgeltlichen) Einsatz von HartzIV-Empfängern Fremdfirmen nicht mehr zum Zuge kommen, um die Badeanstalt sauber zu halten, und somit ebenfalls Jobs vernichtet werden, das wollen die wieder nicht sehen! Nur Geld einsparen, wo es geht und die Leute hier auch noch ausbeuten mit dem "netten" Verweis auf Trainings- und Eignungsmaßnahme: eine Frechheit ist das!
HartzIV-Opfer
15.07.2005, 23:24
So, muß noch einen Nachtrag machen bzgl. Fahrtzeiten bzw. Zeitaufwand um zu diesen See zu kommen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (die nebenbei noch ein Vermögen kosten!):
Morgens wäre ich von 6-7 Uhr unterwegs, müßte aber erst noch 15 Min zur Haltestelle laufen(wobei das nicht das Problem wäre, schreibe nur mal die Zeiten zusammen). Müßte dann noch 1 Std. dort am See warten bis zum Arbeitsbeginn. Alles zusammen 2,25 Std. knapp gerechnet, sofern die Busse auch pünktlich sind, denn sonst verpasse ich die Umsteig-/Anschlußmöglichkeit.
Abends wäre ich dann (sofern ich pünktlich wegkomme) von ca. 16-18.30 Uhr unterwegs: nur Busfahrt alleine schon ca. 2,5 Std. Dann noch heim laufen 15 Min. wären wir bei insgesamt 2,75 Std.
Summarisch ergibt sich somit eine Gesamtzeit von ca. 5 Std. vorausgesetzt, daß alles reibungslos klappt, da ich jeweils mind. 2 Mal umsteigen müßte. Heimwärts müßte ich auch zunächst noch in die falsche Richtung fahren, weil kein Bus direkt in Richtung Heimat fährt: klasse, oder!?!?
Ich frage mich, was bei denen im Kopf vor sich geht. Zumal ich mir dann auch noch dumme Sprüche heute anhören durfte, wie z.B.: "Lesen können Sie ja hoffentlich!?", als es darum ging, daß ich hätte erkennen müssen in deren Augen, was die von mir wollen. Ich bin davon ausgegangen, daß es onehin nur 2 Tage wären, denn wie lange muß man jemanden prüfen, ob er Duschen reinigen, Bäume stutzen, Müll einsammeln etc. kann??? Laßt mich raten, da ich ja weder lesen noch hören kann: vier Wochen?! :-x :wut: :wut: :wut:
Wie gesagt: wäre nett, wenn sich jemand meinem "neuen" Problem annehmen könnte.
EIN HartzIV-Opfer
Betroffener
16.07.2005, 02:24
Hallo HartzIV-Opfer,
ch habe einen Brief vom Amt bekommen, ich solle zur Ermittlung in eine berufliche Tätigkeit an einer sog. "Trainingsmaßnahme bzw. Maßnahme zur Eignungsfeststellung" teilnehmen, damit man sieht, wofür ich brauchbar bin. da geht es um einen Badesee in der "Nähe" von Würzburg (sauber halten, Hecken schneiden etc.)
Zuerst Mal: Die Ermittlung in eine berufliche Tätigkeit an einer sog. "Trainingsmaßnahme bzw. Maßnahme zur Eignungsfeststellung" hat nichts - aber auch gar nichts - mit dieser "Arbeitsgelegenheit" - die natürlich mit der üblichen Mehraufwandsentschädigung auszustatten ist - als Tätigkeit am Badesee zu tun.
Wenn die Tätigkeit am Badesee diese Maßnahme zur Feststellung der Leistungsfähigkeit sein soll, dann ist das wohl der Witz des Jahrhunderts.
Auszug aus dem SGB II § 16 - Leistungen zur Eingliederung
(3) 1Für erwerbsfähige Hilfebedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden. 2Werden Gelegenheiten für im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche Arbeiten nicht nach Absatz 1 als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen gefördert, ist den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzüglich zum Arbeitslosengeld II eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen zu zahlen; diese Arbeiten begründen kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts; die Vorschriften über den Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind entsprechend anzuwenden; für Schäden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit haften erwerbsfähige Hilfebedürftige nur wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Hier wird versucht zwei Dinge zum puren Nutzen der Kommune zu vermischen, die nicht vermischbar sind. Ausserdem ist hierfür üblicherweise eine Eingliederungsvereinbarung die Voraussetzung ebenso für die Festlegung einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen.
ich muß dazu sagen, daß ich ja die Sachbearbeiterin darauf ansprach, ohne daß die auch nur ansatzweise ein Wort dazu gesagt hat und ich habe den Abteilungsleiter wegen meines ganzen Dilemmas mit dem Amt mal angerufen und ihm auch das Problem dieses Shreibens kurz aufgezeigt, woraufhin er sagte, daß das alles natürlich nicht i.O. ist. Auch nicht, daß ich Briefe vom Amt bekomme mit unvollständigem Deutsch.
Jetzt verstehe ich die Welt nicht mehr. Du hattest den Abteilungsleiter am Rohr, der Dir sagt und bestätigt, das das so nicht in Ordnung ist und hast keinen Klärungstermin für den ganzen Schmarrn den Du mit dem Amt hast, mit ihm ausgemacht?
Das was Du hier alles geschrieben hats, hättest Du mit dem Abteilungsleiter im Gespräch darlegen sollen und müssen, damit diese Misere aufhört (es ist zwar interessant zu erfahren, auf was für Ideen manche Kommunen kommen - oder noch kommen werden - aber die Probleme können wir hier nicht lösen, sondern nur darstellen).
:mymind: . Entschuldigung - aber wer solche eine Chance verstreichen lässt und sich wieder bei der Sachbearbeiterin "ausnölt" (die offensichtlich irgendwelche Anordnungen befolgt, die ihr womöglich selber zuwider sind) - der scheint in meinen Augen nicht wirklich Hilfe zu suchen, sondern nur weiter seine Opferrolle ausleben zu wollen.
Wie gesagt: wäre nett, wenn sich jemand meinem "neuen" Problem annehmen könnte.
Es kann sich weder hier noch sonstwo jemand Dein Problem anziehen oder Dich ans Händchen nehmen - diese Probleme kannst nur Du selber annehmen und z.B. über den Abteilungsleiter zu lösen versuchen, der sich ja praktisch angeboten hat - was Du möglicherweise nicht wahrgenommen hast.
Mache doch nicht alles komplizierter als es schon ist. Manche Kommunen haben merkwürdige Ideen (gegen die man angehen kann auf der kommunalen Ebene) und Mist passiert nun mal täglich und muß geklärt werden - auch dazu sind Abteilungsleiter unter anderem da.
Die Chance hast Du immer noch - Du musst sie nur nutzen.
My 5 Cent (wie die Amerikaner sagen würden)
HartzIV-Opfer
16.07.2005, 10:51
Hallo Betroffener!
Ich habe gewiß keine Chance ungenutzt verstreichen lassen!!!
Irgendwie kam da evtl. was nicht richtig rüber: ich habe mit dem Abt.Leiter gesprochen und danach schien alles soweit i.O.: er wollte sich meiner Sache annehmen zumal man mir dann HartzIV auch bewilligt hatte, wenngleich m.E. nicht korrekt und gekürzt: das läuft ja noch: Widerspruch.
Das mit dem Badesee und Bescheid habe ich am Tel. kurz mit angerissen und es hat sich diesbzgl. auch nichts mehr gerührt, so daß ich davon ausging, daß auch das vom Abt.Leiter mit den Sachbearbeiterinnen geklärt wurde. Ergo war kein weiteres Gespräch nötig, da ich ohnehin eine Dienstaufsichtsbeschwerde stellen werde (ist schon fast fertig) bzw. auch gg. die Versagung des Vermittlungsgutscheines Widerspruch eingelegt habe, wobei letzteres ohnehin keine Aussicht auf Erfolg hat, da es hier eine kommunale Richtlinie gibt, die besagt, daß Vermittlungsgutscheine für ALGII-Empfänger nur in äußersten Ausnahmefällen zugesprochen werden.
Also ganz so untätig, wie ich hier hingestellt werde, bin ich ja nun auch nicht, v.a. geht es mir auch um den konkreten Sachverhalt bzgl. des letzten Schreibens, daß ich hätte den Schreibfehler erkennen müssen: können die mir deren klägliches Versagen einfach so in die Schuhe schieben? Und wie lange ein Arbeitsweg zeitl. sein darf etc. (s.mein vorheriger Beitrag)?
Und das sind ja meine Worte: es ist lächerlich jemanden an einen kommunal verwalteten Badesee zu stecken, um zu sehen, wie geeignet er ist bzw. das als Triningsmaßnahme zu deklarieren.
Mehraufwandsentschädigung, ich zitiere aus dem Brief:
"Sie erhalten während der o.g. Zeit weiterhin ArbeitslosengeldII sowie Fahrtkosten. Darüber hinaus können evtl. anfallende Kosten für Arbeitskleidung sowie Kosten für notwendige Eignungsuntersuchungen übernommen werden.
Dem Betrieb können für das Training keine Kosten erstattet werden."
Mehrkosten bekommt man also nur die Fahrtkosten, alles andere sind Kann-Leistungen, nicht Muß-Leistungen, nachdem was die schreiben. Aber alleine die Fahrtkosten kann ich mir von 260,55 Euro nicht leisten schon gar nicht vier Wochen lang, da ich diese Kosten im nachhinein erst erstattet bekomme laut Amtsauskunft.
Daß hier niemand meine Probleme lösen kann ist korrekt und eigentlich ja auch klar, sogar für mich. Meine Worten sollten lediglich um Hilfe bitten, was Sache ist, damit ich weiß, wie ich mich entsprechend wehren kann. Is' klar, sogar für mich!? 8) Aber bevor ich zum Abt.Leiter oder sonst eine höhere Stelle gehe muß ich ja erst einmal Infos bekommen. Und da ich eben nicht weiß, was die alles dürfen und was nicht und welche glorreichen Ideen hinzunehmen sind, bin ich ja hier um mich schlau zu machen und Erkundigungen einzuziehen, so viel und so detailliert es nur geht!
Eine Eingliederungsvereinbarung war niemals Gesprächsthema beim Amt: alles nur mündl. besprochen, was ich kann (Profilfragebogen ausgefüllt) und persönliches Umfeld etc. Aufgrund dieses Profilfragebogens und eines persönlichen Gesprächs (was auch statt gefunden hat) sollte dann, wie es dort geschrieben steht, eine Eingliederungsvereinbarung getroffen werden, aber wurde eben nicht. Nur mündlich festgehalten, ich soll mtl. 10 Bewerbungen verfassen, was ich nun auch schriftl. noch mitgeteilt bekam.
Muß einen Eingliederungsvereinbarung schriftlich fixiert sein? Oder ist dafür das mündl. Gespräch gar ausreichend gewesen?
Und: es steht geschrieben, daß u.a. das Bundesurlaubsgesetz anzuwenden ist. Man hat sozusagen dann auch Urluabsanspruch, aber nur wenn man einen kompletten Monat gearbeitet hat, also vom Monatsersten bis zum Monatsletzten. Kann man da dem Amt auch noch etwas "vorwerfen"/an den Karren fahren, weil die Möglichkeit Bestand, (nicht nur) mich (sondern auch alle anderen) einen kompletten Monat zu beschäftigen: die legen die beschäftigungszeiträume wohl absichtlich so, daß man nur die Monate angerissen bekommt, damit der Urlaubsanspruch flöten geht. Nicht daß da wieder etwas falsch verstanden wird: mir geht es nicht um den Urlaubsanspruch an sich, sondern darum, dem Amt soviel wie möglich an Fehlverhalten aufzuzeigen!
Viele Grüße!
EIN HartzIV-Opfer (das gewiß nicht seine Opfer-Rolle auslebt, denn sonst würde ich mich nicht gegen alles wehren, was vom Amt kommt, sofern es nicht rechtens ist) :-)
HartzIV-Opfer
16.07.2005, 11:03
Noch was vergessen, sorry: wie sieht das denn eigentlich aus, wenn keine Einigung mit dem Amt erzielt werden kann und es vor Gericht geht: hat man einen Anspruch auf einen Anwalt? Kann man ein Informations-/Beratungsgespräch mit einem Anwalt führen, ohne daß man diese Kosten selber zu tragen hat? Entstehen einem Kosten, wenn man den Prozeß verlieren sollte etc.? Frage deswegen, nicht weil ich nichts bezahlen will, sondern weil ich's mir nicht leisten kann: sonst würde ich kein ALGII empfangen.
Danke!!!
EIN HartzIV-Opfer
HartzIV-Opfer
16.07.2005, 11:16
Nochmal ich: müßte u.a., wie vormals schon geschrieben wissen, was alles zum Arbeitsweg zählt, eben auch ob Wartezeiten während des Umsteigens darunter fallen oder ob nur reine Fahrtzeiten gezählt werden.
Bzgl. Eingliederungsvereinbarung habe ich mal nachgelesen § 15 SGB II: danach sind Eingliederungsvereinbarungen nicht ausschließlich schriftl. zu vereinbaren: "Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen."
Und Verwaltungsakte waren die ganzen Schreiben ja. Da kann ich denen also nicht irgendwas, oder?
Danke!!!
EIN HartzIV-Opfer
Betroffener
16.07.2005, 12:08
Hallo HartzIV-Opfer,
in Deinem Fall wäre sicher die Beantragung einer Einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht die richtige Massnahme, die vor einem wirklichen Gerichtsverfahren stehen kann, was nicht viel kostet.
Grundsätzlich besser - wenn irgend möglich - wäre aber die Klärung vor Ort mit einem maßgeblichen Mitarbeiter, ggf. die Ansprache lokaler ParteivertreterInnen der Kommune usw.
In Eurer Kommune scheint ja so ziemlich alles krumm zu laufen, was nur geht.
Bzgl. Eingliederungsvereinbarung habe ich mal nachgelesen § 15 SGB II: danach sind Eingliederungsvereinbarungen nicht ausschließlich schriftl. zu vereinbaren: "Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen."
Und Verwaltungsakte waren die ganzen Schreiben ja. Da kann ich denen also nicht irgendwas, oder?
Das sehe ich gerade in dem beschriebenen Fall anders - der Stephan möge mir hier bitte unter die Arme greifen.
Das von Dir zitierte soll nur dann zum Tragen kommen, wenn eine Eingliederungsvereinbarung scheitert (die ja auch eine zweiseitige Veranstaltung sein soll), aber nicht wenn eine solche gar nicht stattgefunden hat.
Aber auch dann soll das Amt das schriftlich fixieren, was es sich vorstellt und von Dir erwartet. Ein Verwaltungsakt ist schriftlich zu begründen und zu erläutern.
Ich denke schon, dass hier das Amt unter (womöglich vorgetäuschter) Unwissenheit (oder in bayerischer Bauernschläue) versucht, Sachen durch zu setzen, die einerseits eine (mit freundlichem Wort) Rechtsbeugung sind, andererseits der Fürsorgepflicht widersprechen (Fahrtkosten übersteigen ALG II Bezug, Erstattung nachschüssig) und weiterhin in meinen Augen ziemlich irrational sind.
Die Mehraufwandsentschädigungen eines x,- Jobs beinhalten die Fahrtkosten. Übersteigen diese Deine Möglichkeiten, ist die Tätigkeit nicht zumutbar. Hiermit sollen Fahrtkosten (nicht Fahrtzeiten) abgedeckt werden und gleichzeitig ein Anreiz durch überbleibende Reste geboten werden.
Es hat auch bei regulären Arbeitnehmern noch nie jemanden wirklich interessiert, wie lange die zur/von der Arbeit brauchen (oder wie das finaziert wird), sondern nur, das sie innerhalb der Arbeitszeit an ihrem Arbeitsplatz verfügbar sind.
Sinn und Zweckhaftigkeit einer "Arbeitsgelegenheit", bei der der Zeitaufwand zum hin/wegkommen grösser ist als die ohnehin fragwürde Zeit in der "Arbeitsgelegenheit", ist wieder ein anderes Thema der Verhältnismässigkeit, Angemessenheit und Zumutbarkeit - auch bezüglich der Kosten.
Die Kommune versucht hier offensichtlich, sich an allen bestehenden Regelwerken vorbei zu mogeln, um nur ja nichts bezahlen zu müssen oder sich sonstwie überprüfbar durch Schriftlichkeit fest zu legen.
Zur Lösung würde ich möglichst kurzfristig einen Termin mit dem Abteilungsleiter machen zu einer abschliessenden Klärung aller hier bereits vorgetragenen Punkte (keine Ahnung, ob das alle sind) - wo Du auch vorsichtig den Gang zum Sozialgericht ankündigen kannst, wenn das Ergebnis des Gespräches nicht in die erforderliche Richtung zur Lösung Deiner Probleme zeigt.
Hierzu musst Du nicht über alle Gesetzesdetails und Durchführungsvorschriften bis ins letzte Detail informiert sein, für viele Dinge reicht schlicht auch der normale gesunde Menschenverstand und eine Portion Lebenserfahrung aus, um die richtigen Fragen zu stellen.
Sicher gibt es auch in Deiner Gegend einen Sozialberatungsverein, der Dir da noch Beistand leisten kann.
HartzIV-Opfer
16.07.2005, 20:52
Hallo Betroffener!
Vielen Dank für Deine hilfreichen Ausführungen!
Ja, evtl. kann Stephan noch was dazu schreiben, wäre echt nett.
Nachträglich fällt mir noch ein, daß die mir ja wochenlang eine eheähnliche Gemeinschaft mit meiner WG-Bewohnerin unterstellt haben und daß die sogar während dessen ja mich angeschrieben haben mit dem Badesee. Das ist halt auch so 'ne Sache: einerseits unterstellen mir die, daß keine WG vorliegt (hat sich erst am 01.07.05 geklärt, als ich beim Teamleiter war und den Bescheid für ALGII erhielt ich erst am 04.07.05), ich also nicht leistungsberechtigt sei, andererseits sollte ich während dessen mich zum Badessee begeben. Das ist doch auch nicht rechtens oder???
Und wie soll ich mich noch großartig u.v.a. vernünftig bewerben in diesen vier Wochen, wenn ich von ca. 5.30 Uhr früh bis abends um ca. 19 Uhr außer Haus bin.
Bzgl. Arbeitsweg habe ich im Internet was gefunden, aber nichts mit ordentlichen Nachweisen, daß für die normalen Arbeitnehmer eine einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz und zurück max. 2 Std. als zumutbar gelten. Denke, das gilt auch für Arbeitslose, die zur solch Arbeiten zitiert werden, wie in meinem Fall Badesee oder sonst irgendwas. Da bin ich ja weit drüber hinaus, sofern die Wartezeiten beim Umsteigen dazu gehören (inkl. 1 Std. zu früh am Arbeitsplatz ankommen, weil später kein Bus mehr fährt, der pünktlich wäre), was ich doch mal denke, oder liege ich da auch falsch??? Arbeitszeiten am See wären von 8-16 Uhr, aber das nur am Rande.
Insgesamt ist es mir wohl nicht zumutbar, dorthin zukommen, sowohl aus zeitl. Sicht, was den Aufwand angeht, als auch aus rechtl. Sicht, den See als solches von uns Arbeitslosen kostengünstig instand zu halten. Vom finanziellen Faktor mal ganz abgesehen: Anreize, von Resten der Fahrtkosten werden da wohl kuam vorliegen.
Ja, das Amt hier, scheint in der Tat etwas übertrieben zu aggieren, v.a. auch die Mitarbeiterinnen, die mich als Akte haben. Und daß denen beiden das kein Spaß macht, da liegst Du falsch: die haben wirklich Spaß an deren Job, die Leute fertig zu machen, wo es nur geht. Das kann Dir meine Mitbewohnerin u.a. bestätigen.
Ich denke, ich werde mich schriftlich an den Abteilungsleiter wenden, oder? Hatte ich zumindest geplant, weil tel. das alles immer etwas schwierig ist wegen Erreichbarkeit der entsprechenden Personen.
Bzgl. Verwaltungsakt: die Briefe, die vom Amt kamen, sind ja immer mit Begründung gewesen, wenngleich auch fraglich, aber begründet wurden sie immer.
Fahrtkosten: dürfen die von mir nur den Betrag verlangen, der als Pauschale angesetzt ist im ALGII Verkehrsmittel??? Und wie, wenn ich statt der 345 Euro nur 260,55 Euro erhalte? Mich würde eine Fahrt hin und zurück nämlich glatt 10 Euro kosten bzw. 105 Euro als Monatskarte.
Nein, alle Punkte sind das bei weitem nicht: die machen in dem Amt, was sie wollen mit den Arbeitslosen! Zumindest mit mir und deshalb verwehre ich mich auch, weil nichts sinnvolles irgendwie geschieht.
Die wollten u.a., daß ich Belege und Quittungen beibringe, wer wann wieviel Mehl und Zucker (nur als Bsp.) gekauft und verbraucht hat: ein Witz!!! Genauso Telefonrechnungen der letzten 6 Monate sollte ich Belegen, da wir einen gemeinsamen Telefonanschluß haben; ist ja logisch und selbstverständlich. Aber wir rechnen jeden Monat mit Einzelverbindungsnachweis eben ab und damit hat's sich auch: ich müßte nur noch Belege beibringen für mein ganzes Leben! Und obwohl wir denen auch gesagt haben, wie wir die Tel.Rechnung handhaben und keine Belege diesbzgl. haben, wurde ich nochmals schriftl. aufgefordert, Belege beizubringen. Auch das habe ich dem Abt.Leiter damals gesagt, was er ebenfalls als unmögliches Verhalten deklariert hat! Va.a wollen die ständig zu Belege, die ich mehrfach schon eingereicht habe, auch eidesstattliche Versicherung von allen möglichen Leuten, v.a. meiner Mitbewohnerin und Hauptvermieter und dennoch wurden stets diesselben Unterlagen erneut angefordert mit der nur verbalen Begründung (eine der wenigen Äußerungen unter Zeugen!): "Belegen kann man viel!". Eine Frechheit, was man sich da beim Amt anhören muß.
Die Sachbearbeiterinnen vom Amt haben sogar unterstellt, daß die Dame von der Bank, die meinen Finanzstatusbericht angerfertigt hat, mit mir unter einer Decke steckt, weil der Finanzstatusbericht bei mir zwar insgesamt 3 Seiten beinhaltete, jedoch Seiten 2-3 nur leere Seiten waren und diese mir nicht übergeben wurden, weil die Bankfrau diese erst gar nicht ausdruckte, aber auf dem ersten Blatt "Seite 1 von 3" stand. Anstatt die Bankfrau selber anzurufen, zumal ich meiner Sachbearbeiterin noch die Tel.Nr. gab, rief meine Fallmanagerin eine x-beliebige Bank an, aber eben nicht meine Hausbank und bekam dann natürlich keine konkreten Infos, weshalb davon selbige ausging,daß der Bericht nicht den Fakten entspreche. :-x Selbst ein erneuter Ausdruck mit Stempel und Unterschrift der Bankfrau meiner Hausbank hat diese Haltung nicht einmal ansatzweise entkräftigen können. Erst als ich dann im Amt war und dort Rabatz gemacht habe, ließ sich meine Fallmanagerin herab, diese betreffende Bankangestellte tel. und persönlich zu kontaktieren, um zu fragen, was nun Sache ist. Und selbst nach dem Telefonat hat man ihr angemerkt, daß sie es nur für eine Trickserei meinerseits hielt und nicht alles i.O. ist, was aber der Fall ist: habe leider nirgendwo noch ein paar Millionen gebunkert. :cry:
Nur mal so ein ganz grober Umriß: könnte hier noch stundenlang weiterschreiben, was sich alles abgespielt hat. Aber das hebe ich mir für meinen Bestseller auf. :shock:
Ja, gesunder Menschenverstand mag schon sein, aber nicht bei meinen beiden Sachbearbeiterinnen: alles was für jeden anderen normal ist, ist für die sehr merkwürdig. Die eine Sachbearbeiterin meinte, sie hätte auch in einer WG mal gelebt und dort wäre alles bis aufs kleinste Detail Buch geführt worden, u.a. eben auch, wer Zucker und Mehl wann gekauft hat. :-x :-x
Das hier ist schon meine vierte WG und noch nie haben wir jemals in diesen WGs eine Buchführung benötigt.
Aber egal: kommt alles mit in meine Dienstaufsichtsbeschwerden.
Wichtiger ist für mich jetzt erst einmal die Sache mit dem Badesee und alles was dazu gehört. Wenn jemand noch was weiß, wie ich dem Amt in diesem Zusammenhang entsprechend kontern kann...?!
EIN HartzIV-Opfer
PS: Der Teamleiter meinte, nachdem ich ihm das mit dem blöden Spruch meiner Fallmanagerin erzählte von wegen belegen könne man sich ja viel lassen, ob es dann auch stimmt....etc., daß ich ihr das nachsehen möge. Aber ich bin es leid, denen alles nachsehen zu sollen(was ich ohnehin nie vor hatte; s.meine anderen Beiträge), die mir aber ihr Verschulden mit den fehlerhaften Datumsangaben bzgl. Trainingsmaßnahme+Eignungsfeststellung am Badesee nun auch noch in die Schuhe schieben wollen. Da ist halt nach wie vor die Frage: können die das einfach so? Und wie läge es, wenn ich es nicht beweisen kann, daß ich's reklamiert habe? Können die mir trotzdem die fehlerhafte Datumseingabe zurechnen? Denn die werden sicherlich damit ankommen, ich hätte ja nichts schriftlich eingereicht o.ä. und selbst wenn, würde sicherlich genau dieses Schreiben auch wieder fehlen, wie so viele andere Sachen in meiner Akte. Ich kann zwar lesen, aber nicht hellsehen und vom Amt hat sich ja auch keiner mehr gerührt deswegen, erst jetzt, als es um die Möglichkeit der Leistungskürzung geht, obwohl ich's reklamiert habe. Und ich behaupte, daß da Methode dahinter steckt und ich gewiß nicht der einzige bin, dem es so ergeht: das ist mir zuviel Zufall bei denen im Amt, nachdem was ich bislang erlebt habe. Manche wehren sich aber nicht dagegen und nehmen eben eine Kürzung der Bezüge so hin, womit die Rechnung vom Amt aufgehen mag. Aber nicht bei/mit mir! :wut:
Betroffener
16.07.2005, 21:22
Die beiden Damen scheinen altgediente Sozialamtsmitarbeiterinnen zu sein, die sich an ihre neue Klientel nicht gewöhnen können (wollen).
Über Deine Geschichte würde sich doch sicher jeder Lokalreporter die Finger lecken...
StephanK
16.07.2005, 21:55
Bzgl. Eingliederungsvereinbarung habe ich mal nachgelesen § 15 SGB II: danach sind Eingliederungsvereinbarungen nicht ausschließlich schriftl. zu vereinbaren: "Kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, sollen die Regelungen nach Satz 2 durch Verwaltungsakt erfolgen."
Und Verwaltungsakte waren die ganzen Schreiben ja. Da kann ich denen also nicht irgendwas, oder?
Das sehe ich gerade in dem beschriebenen Fall anders - der Stephan möge mir hier bitte unter die Arme greifen.
Wesentlich mehr als der Betroffene schon erklärt hat kann ich dazu auch nicht beitragen. Es ist in der Tat so, dass ANSTELLE einer Eingliederungsvereinbarung die entsprechenden Regelungen nur dann als Verwaltungsakt erlassen werden können wenn eine Eingliederungsvereinbarung nicht abgeschlossen werden kann, insbesondere dann, wenn der Arbeitlose sich weigert. Soweit ich mich erinnere, ist Dir der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung nicht angetragen worden, also kommt ein "Ersatz-Verwaltungsakt" nicht in Frage.
Nicht jedes Behördenschreiben ist jedoch ein Verwaltungsakt, sondern nur solche, die ein Rechtsverhältnis zwischen der Behörde und Dir begründen und/oder ausgestalten, also etwas erkennbar und verbindlich regeln, über das die Behörde zu entscheiden hat (bloße Hinweise auf bestehende Rechtsvorschriften also nicht). Ob bzw. an welchen Stellen des Schriftverkehrs zwischen Dir und der Behörde das der Fall war kann ich natürlich nicht beurteilen.
Allerdings - und da hat der Betroffene etwas übersehen - MUSS eine Eingliederungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen (d.h. von beiden Seiten unterzeichnet) werden, sonst ist sie nichtig. Das folgt aus § 56 SGB X und § 134 BGB. Wenn es ein solches Dokument nicht gibt, gibt es schlicht keine Eingliederungsvereinbarung. Das ist zwingend und ohne Zweifel.
HartzIV-Opfer
16.07.2005, 23:43
Hallo zusammen!
Vielen lieben Dank Stephan für Deine Mühe!
Hm...Also, Eingliederungsvereinbarung ist nie irgendwie Thema gewesen, außer eben im Gespräch und beim Profilfragebogen: unterzeichnet wurde da nie etwas, außer daß meine Angaben wahrheitsgem. sind.
Die Schreiben vom Amt waren eben Aufforderungen mit rechtl. Hinweisen der Leistungskürzung, falls ich dem nicht Folge leiste. Mehr nicht.
Und wie sieht das aus (sorry, wenn ich nochmal nachfrage) mit der falschen Terminierung vom Amt: können die einfach sagen, ich hätte das wissen müssen, wie die das gemeint haben????? Ich bin doch nicht dafür da, um deren Job zu erledigen. (Würde das ja gerne machen für die Bezahlung, die die bekommen!)
Und wie ist das mit der Kürzung von Leistungen aufgrund meines angeblichen Fehlverhaltens (das ja gar nicht vorliegt): ist dazu ein Verwaltungsakt gleich welcher Art nötig oder reicht prinzipiell solch ein "normales" Schreiben vom Amt?
Und wie sieht das mit den Wegzeiten zur Arbeit aus? Bei mir wären das weit mehr als 4 Std. hin und zurück: nur weil man arbeitslos ist, muß man doch nicht längere Wege in Kauf nehmen als andere normale Arbeitnehmer?!
EIN HartzIV-Opfer
Betroffener
17.07.2005, 00:12
Hm...Also, Eingliederungsvereinbarung ist nie irgendwie Thema gewesen, außer eben im Gespräch und beim Profilfragebogen: unterzeichnet wurde da nie etwas, außer daß meine Angaben wahrheitsgem. sind.
???
Also wurde doch etwas unterschrieben von Dir, was zumindest sinngemäss ein Profilfragebogen war aber auch als eine unterschriebene Eingliederungsvereinbarung durchgehen könnte ?
Gehe da noch mal in Dich.
HartzIV-Opfer
17.07.2005, 00:32
Hi!
Ja, unterschrieben habe ich diesen profilfragebogen, aber der informiert lediglich über meine Lebenssituation, Stärken, Probleme und Ziele(was ich vom Amt erwarte:habe Jobvermittlung eingetragen).
Also nichts, was eine Eingliederungsvereinbarung ist o.ä.
Ich zitiere die erste Seite auszugsweise: "Auf der Grundlage dieser gemeinsamen Betrachtung (A.d.R.:gemeint ist der Profilfragebogen und das geführte Gespräch) wird dann zusammen mit Ihrem Fallmanager eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung ausgearbeitet, die Ihren Unterstützungsbedarf benennt und Maßnahmen vereinbart."
That's it! Die sind wohl einfach noch nicht dazu gekommen, solche Eingliederungsvereinbarungen auszuformulieren und hetzen deswegen die Leute in irgendwleche "Maßnahmen", wie z.B. Badesee-Projekt. Kommt dem Amt ja als Betreiber des Sees ganz gelegen, wie wir schon festgestellt haben.
Betroffener
17.07.2005, 00:46
Hast Du schon mal hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php) zum Thema Eingliederungsvereinbarung gestöbert?
Eigentlich liefert die BA praktisch fertige Vorlagen - aber so manche Kommune muss wohl das Rad neu erfinden - koste es, was es wolle.
HartzIV-Opfer
17.07.2005, 16:11
Hallo!
Ja, habe ich: habe schon fast überall mal durchgeschuat im Forum: stehen sehr viele wichtige Infos drin!
By the way, wenn es interessiert: die haben mir sogar beim Bescheid für ALGII in der Berechnung mein Dispokredit (der auch entsprechend ausgereizt ist) als Haben angerechnet, anstelle von Soll. Nur so mal informationshalber erwähnt, was noch bei mir alles schief läuft.
Und ich habe im Erstantrag die Strompauschale gestrichen bekommen, da diese in der Miete ursprünglich mit drin war und diese Miete wurde komplett bezahlt. Das ist ja auch i.O., denn wenn ich den Strom schon bezahlt bekommen habe (25 Euro) und ich damit auch hinkomme, brauche ich die Pauschale nicht. Nur haben die mir nun beim Folgeantrag diese Stromerstattungskosten als Einkommen angerechnet (sage und schreibe 28 Euro, also mehr als ich überhaupt erhielt!) und mir deswegen auch das ALGII entsprechend gekürzt. Hätte ich die Pauschale erhalten, wäre es nicht angerechnet worden. Kennt sich damit jemand aus? Denke nämlich, daß die das auch nicht dürfen, weil ich ja die Pauschale schon abgezogen bekam damals. Und nun werde ich nochmals dafür bestraft.
Würde wie gesagt auch noch gerne folgendes wissen:
"Und wie sieht das aus (sorry, wenn ich nochmal nachfrage) mit der falschen Terminierung vom Amt: können die einfach sagen, ich hätte das wissen müssen, wie die das gemeint haben????? Ich bin doch nicht dafür da, um deren Job zu erledigen. (Würde das ja gerne machen für die Bezahlung, die die bekommen!)
Und wie ist das mit der Kürzung von Leistungen aufgrund meines angeblichen Fehlverhaltens (das ja gar nicht vorliegt): ist dazu ein Verwaltungsakt gleich welcher Art nötig oder reicht prinzipiell solch ein "normales" Schreiben vom Amt?
Und wie sieht das mit den Wegzeiten zur Arbeit aus? Bei mir wären das weit mehr als 4 Std. hin und zurück: nur weil man arbeitslos ist, muß man doch nicht längere Wege in Kauf nehmen als andere normale Arbeitnehmer?! "(s. Auszug aus einem meiner letzten Beiträge)
Und wie argumentiere ich am Amt mit der Badeseeveranstaltung. Kann ich einfach sagen, daß dies ohnehin nicht rechtens ist wegen Vermischung zweierlei Dinge, zumal als Trainingsmaßnahme und Eignungsfeststellung nicht geeignet?
Danke nochmals!!!
EIN HartzIV-Opfer
Biberzahn
18.07.2005, 08:52
Hallo Hartz IV Opfer,
ich habe mir jetzt deine gesamten Beiträge durchgelesen. Im großen und ganzen finde ich es auch absolut schlimm was die Leutchen vom Amt da mit dir abziehen, aber ich finde auch in manches steigerst du dich sehr rein und suchst quasi das Haar in der Suppe.
Hast du schon einmal daran gedacht, so wie es Betroffener schrieb, mit deiner Geschichte an die Presse zu gehen. Es gibt einige Medien die sich für sowas brennend interessieren und das hilft dir dann vielleicht auch weiter. Bei uns hier hat das auch einer gemacht und sich an das örtliche kostenlose Käseblatt , das 2 x die Woche in jeden Haushalt kommt, gewandt und die Leser auch dazu aufgerufen, wenn sie ähnliche Probleme haben, sich an ihn zu wenden. Herausgekommen ist jetzt ein Verein der richtig aktiv bei der Sache ist und schon einigen mit Rat und Tat geholfen hat.
Auch wenn es sich jetzt blöd anhört, man muss immer das beste aus so einer Sache machen. Ich habe auch einiges durch mit dem Amt, kann dir also einiges nachfühlen.
Eines solltest du dir wirklich abgewöhnen, alles und jedes persönlich zu nehmen. Du musst dich auch nicht wegen jedem kleinen bisschen erstmal absichern in dem du fragst wie man da denn gegen angehen könnte. Einfach mal hinsetzen, alles noch mal durch den Kopf gehen lassen und dann selber mit dem logischen Menschenverstand handeln.
Ich wünsch dir viel Glück für deine Mission und drück dir die Daumen :-)
Gruß
Biberzahn
HartzIV-Opfer
18.07.2005, 22:45
Hallo Biberzahn!
Ja, Du magst zwar recht, daß ich manches zu persönlich nehmen mag, aber wenn ich - egal wo - meiner Menschenwürde und jeglichen Respekts beraubt werde, dann reagiere ich eben und nehme es nicht stillschweigend hin: notfalls suche ich auch das Haar in der Suppe und in meinen Augen zu recht! V.a. nachdem, was bei mir alles so abgegangen ist bzw. noch abgeht bzgl. Amt.
Ich nehme mir da auch sehr den Ratschlag von Rose zu Herzen, aber manches überschreitet einfach meinen Zenit und sicherlich auch den anderer leidgeplagter Amtsgänger.
Ganz lieben Gruß hier mal an dieser Stelle an Rose!!! (Wir sind nicht alleine, auch dank dieses Forums!) :D
Presse: habe ich von Anfang an schon dran gedacht und heute auch die Initiative ergriffen: habe den zuständigen Redaktuer ausfindig gemacht und er bzw. seine Kollegin werden sich bei mir dann melden: das müsse erst noch mit dem Chefredakteur ben geklärt werden: ist ja auch verständlich, daß da nicht gleich einer springt, nur weil jemand mal anruft. Aber er war sehr interessiert!
Habe auch dem Ombudsrat das mal mit dem von der Kommune verwalteten und wirtschaftlich betriebenen Badesee und der dazugehörigen Trainings- und Eignungsmaßnahmen berichtet: ich bekam dort ein kleines Schmunzeln zu hören mit den sinngem. Worten: das hatten wir in der Konstellation auch noch nicht; gerne wird dies weitergeleitet zur Erfassung. Auch wenn der Ombudsrat nicht Einzelfälle lösen kann, aber immerhin steht dort das Amt nun mit auf der Liste besonders kreativer Einfälltigkeit.
Menschenverstand: den habe ich, aber die auf dem Amt hier nicht: die haben jeglichen bezug zur Realität verloren!!! Und deswegen kann man denen nicht mit normalen Vernuftserwägungen kommen, weshalb ich hier eben auch so gut es geht fundierte Erkenntnisse suche.
Wobei wir beim nächsten Thema schon wären. Würde nach wie vor noch gerne wissen, was ich vorher schon geschrieben habe. Möchte das jetzt nicht noch einmal alles hier rinpacken.
Wäre nett, wenn sich da jemand nochmal zu äußern würde. Bitte! Danke!!!
Viele Grüße!
EIN HartzIV-Opfer
HartzIV-Opfer
21.07.2005, 18:42
Hallo mal wieder!
Schade, noch keine Reaktion auf meine letzten Beiträge irgendwie...*seufz!
Habe da noch eine weitere Frage: was ist konkret als "Trainingsmaßnahme" bzw. "Eignungsfeststellungsmaßnahme" definiert? Steht da irgendwo was im Gesetz? ibt es dazu evtl. 'ne Rechtsprecheung? Mir geht es eben darum, daß Arbeitslose in unserer optierenden Kommune in kommunale Einrichtugnen gesteckt werden unter dem Deckmantel dieser "Maßnahmen", nicht nur die Badesee-Aktion ist davon betroffen, wie ich heute noch erfahren habe. Möchte eben wissen, was man darunter versteht, in wie weit sich die Kommune hier rechtlich daneben benimmt.
Über Antwort wäre ich echt dankbar, auch was meine noch anderweitig offen Fragen angeht (s.letzten Beiträge)! :-)
Viele Grüße!
EIN HartzIV-Opfer
Betroffener
21.07.2005, 20:22
Hallo,
wir machen hier ein Hobby und versuchen, den Menschen die sich hier melden - so gut es in unseren Kräften steht - Hilfen zur Selbsthilfe zu geben und die Erkenntnisse daraus allgemeinverständlich zusammengefasst darzustellen..
Das bedeutet aber keinesfalls, das irgend jemand einen Anspruch darauf hat und schon gar nicht, dass wir alles bis auf die letzte Kleinigkeit für jemanden klären.
Das hätte mit einer Hilfe zur Selbsthilfe nichts zu tun, sondern wäre eine kostenträchtige und kostenpflichtige Dienstleistung.
Praktisch alle hier präsentierten Darstellungen und Antworten auf Fragen sind in teilweise mühevoller Kleinarbeit empirisch ermittelte, bearbeitete und gesammelte Informationen, die fast sämtlichst in der einen odr anderen Form allgemein zugänglich im Internet verfügbar sind.
Ansonsten solltest Du eine Mail erhalten haben mit reichlich Lesestoff im Anhang.
HartzIV-Opfer
21.07.2005, 20:50
Hi!
Ja, aus dem Grunde habe ich mich ja auch angemeldet in diesem Forum. Bin ehrlich gesagt auch nicht auf den Kopf gefallen, um nicht zu wissen, daß man hier weder kostenfrei Rechtsberatung erhält, noch daß hier jemand meine Probleme für mich löst/lösen kann: habe ich auch schon einmal geschrieben! :sad:
Hätte ich Ahnung von der ganzen Materie, wäre ich nicht hier als Hilfesuchender, sondern würde mich tatsächlich auch effektiv engagieren. Manch einer hat eben auch nicht DIE Erfahrung mit dem Internet.
Für die Mail mit Lesestoff herzlichen Dank! Werde mich gleich drüber hermachen.
Wenn ich aber mich hier in jeder zweiten Mail irgendwie "rechtfertigen" muß, daß ich was gefragt habe, finde ich das ziemlich...naja... Komme mir echt vor, als wäre ich unerwünscht oder gar lästig und um noch mehr "Streß" zu haben bin ich eigentlich nicht hier gestrandet, dachte ich. Ne kurze Antwort mit z.B. "keine Ahnung" wäre ja auch schon was.
Ich stelle tatsächlich nur Fragen, die in meinen Augen für mich wichtig sind, sofern ich keine anderweitigen Antworten hier im Forum gefunden habe, sprich ich schaue schon, daß ich nicht schon beantwortete Themen hier nochmals vorgekaut bekomme. Nix für ungut!
Nochmals Danke!
EIN HartzIV-Opfer
Pulloverschwein
10.03.2006, 02:31
Zuerst mal ein dickes Lob das es dieses Forum gibt!!!
User und Moderatoren -Super schnell mit Antworten, kompetent und kein Schwachsinn -immer aktuelle Anworten -DANKE dafür!!!
Komme mir echt vor, als wäre ich unerwünscht oder gar lästig und um noch mehr "Streß" zu haben bin ich eigentlich nicht hier gestrandet, dachte ich. Ne kurze Antwort mit z.B. "keine Ahnung" wäre ja auch schon was.
Ich stelle tatsächlich nur Fragen, die in meinen Augen für mich wichtig sind, sofern ich keine anderweitigen Antworten hier im Forum gefunden habe, sprich ich schaue schon, daß ich nicht schon beantwortete Themen hier nochmals vorgekaut bekomme.EIN HartzIV-Opfer
Glaube kaum das du hier unerwünscht bist - für Fragen ist das Forum ja da.
Schade nur das sich wohl niemand mal darüber Gedanken macht
das hier auch Kosten entstehen.
Wenn ich deine Postinghistoy mal so anschaue ist dir hier ja schon reichlich geholfen worden was die Beantwortung deiner Fragen angeht.
Wie wäre es den wenn Du dich auch mal "erkenntlich" zeigst
oder hast Du die Mitteilung in der Moderatoren Signatur bis dato immer
"überlesen" -
Alle machen das hier auf Selbstkosten Basis - von der Zeit die diese Leute hier investieren gar nicht zu sprechen.
Kann man da nicht wenn einem schon kostenlos geholfen wurde auch mal nen Euro für die Hilfe zum Erhalt des Forums "spenden"?
Hi!
läßt mir alles keine Ruhe irgendwie mehr: bin echt down.
EIN HartzIV-Opfer
Denk dir nichts, mit mir machen die das genauso! Ich werd fertig gemacht, WEIL ich nicht, wie Münte mir immer vorwirft, die Füsse hochgelegt habe, sondern gearbeitet habe. javascript:emoticon(':patsch:')
Kopfpatsch smile
Also Kopf hoch !
Da hilft nur zur Wahl gehen! Erst wenn "da Oben" Stühle wackeln, gibt es Handlungsbedarf!
Denkanstoß: Es git da "furchtbare und schreckliche Parteien" die wir auf keinen Fall wählen dürfen, weil sie in Deutschland viel Schaden angerichtet haben, so wird uns immer wieder gesagt. Keine dieser "furchtbaren und schreckliche Parteien" war meines Wissens jemals im Bundestag vertreten! Keine dieser "furchtbaren und schreckliche Parteien" hat diese Gesetze beschlossen!
Anmerkung: Unsere Kanzlerin will erst die Wahlen abwarten, bevor sie "weitere Probleme angreift". - Was sagt euch das? Wählen gehen!
Gruß Gandalf
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