Baggi
14.06.2008, 00:21
Hallo,
kann mir vielleicht jemand folgende 2Fragen beantworten.
In welchem Zeitraum muß die Arge die Sanktion vollziehen.Mir wurde mit Bescheid vom 30.04.08 mitgeteilt das meine Leistung ab dem 01.06.08 um 30% gekürzt wird auf Grund eines Fehlverhalten vom Februar 2008.Da habe ich aus Versehen meine Bewerbungsliste(für Eingliederungsvereinbarung)mit der Post geschickt,die angeblich nicht angekommen ist.
Die 2.Frage ist von welchem Betrag die Kürzung abgezogen wird.Da seit dem 01.06.08 das Einkommen von meinem Partner mit berechnet wird,würde ich 233,46€ bekommen,die 30% werden aber von den 345€ berechnet.Ist das ganze korrekt?
Danke
kann mir vielleicht jemand folgende 2Fragen beantworten.
In welchem Zeitraum muß die Arge die Sanktion vollziehen.Mir wurde mit Bescheid vom 30.04.08 mitgeteilt das meine Leistung ab dem 01.06.08 um 30% gekürzt wird auf Grund eines Fehlverhalten vom Februar 2008.Da habe ich aus Versehen meine Bewerbungsliste(für Eingliederungsvereinbarung)mit der Post geschickt,die angeblich nicht angekommen ist.
Die 2.Frage ist von welchem Betrag die Kürzung abgezogen wird.Da seit dem 01.06.08 das Einkommen von meinem Partner mit berechnet wird,würde ich 233,46€ bekommen,die 30% werden aber von den 345€ berechnet.Ist das ganze korrekt?
Danke