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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sanktionsfristen


Baggi
14.06.2008, 00:21
Hallo,

kann mir vielleicht jemand folgende 2Fragen beantworten.
In welchem Zeitraum muß die Arge die Sanktion vollziehen.Mir wurde mit Bescheid vom 30.04.08 mitgeteilt das meine Leistung ab dem 01.06.08 um 30% gekürzt wird auf Grund eines Fehlverhalten vom Februar 2008.Da habe ich aus Versehen meine Bewerbungsliste(für Eingliederungsvereinbarung)mit der Post geschickt,die angeblich nicht angekommen ist.

Die 2.Frage ist von welchem Betrag die Kürzung abgezogen wird.Da seit dem 01.06.08 das Einkommen von meinem Partner mit berechnet wird,würde ich 233,46€ bekommen,die 30% werden aber von den 345€ berechnet.Ist das ganze korrekt?

Danke

Marsleuchte
14.06.2008, 07:16
Hallo Baggi,

also wann eine Arge eine Sanktion umsetzt kann ich Dir so genau nicht beantworten, aber so aus meinen Erfahrungen her warten Sie nicht zu lange damit und setzen es in der Regel recht zügig um.

Was mich jetzt noch ein wenig stutzig macht sind Deine 345 €.
Das ist die Regeleistung für Alleinstehende.
Normal wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet, so wie ich es aus Deinem Beitrag hervorgeht, ist die Regeleistung in Deinem Fall 311 € und die 30 % Sanktion würde von diesen 311 € ausgehen.
Das wäre eine Höhe so um die 93 € was Ihr dann für den Zeitraum der Sanktion abgezogen bekommt.

Eine andere Frage ist, habt Ihr diese Liste nicht per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt?

Roady
14.06.2008, 08:32
Andere Frage, hast Du inzwischen die Liste in Kopie nochmals persönlich vorgelegt ?