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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung und weiter ALG II?


planlos81
14.06.2008, 20:46
Hallo,

nachdem ich mein Studium abgebrochen habe, habe ich mich die letzten Monate intensiv um eine Ausbildung bemüht und wurde dabei tatkräftig von den "Fallmanagern" unterstützt. Ich muss denen hier wirklich ein großes Lob aussprechen. Die haben mich wirklich in allem unterstützt, ohne zu murren.

Nun wird es langsam konkret und der Umzug in ein anderes Bundesland ist vorprogrammiert. "Umzugskosten und all das kriegen Sie. Das ist alles kein Problem." Jaja... Fallmanagers Wort in Gottes Gehör.

Was gibt es schöneres, als auf den eigenen Beinen zu stehen und nicht auf Hilfe angewiesen zu sein??? Aber scheinbar klappt das doch nicht so, wie ich es mir gedacht habe.

Wie gehts nun weiter? Ich habe hier einige Beiträge und FAQ bezüglich Umzugs gelesen, aber so ganz schlau bin ich noch nicht.

1. Man bekommt eine Ausbildungsstelle
2. Man sucht sich eine Wohnung, darf aber nichts unterschreiben?
3. Man fragt die ARGE ob man umziehen darf
3.1. ARGE sagt zu

Und dann? Jetzt muss ich 600km fahren um die ARGE in der neuen Stadt zu fragen? Zuständig ist doch die ARGE in der man wohnsitzlich gemeldet ist. Ich kann mich aber nicht in einer anderen Stadt anmelden, wenn ich dort keine Wohnung habe. Eine Wohnung kann ich mir aber nicht nehmen, bevor nicht alle ihr OK gegeben haben???? Ich bin verwirrt...

Kann jemand genau beschreiben wie das alles von statten geht, mit jedem einzelnen Punkt?

Nun zum eigentlichen Thema. Wenn ich mir die Mieten in der neuen Stadt angucke, gehen 8/10 schon für die Miete drauf.

Eckdaten:
27. Lebensjahr
Studium abgebrochen

Wie kommt man nun über die Runden? Wie schaffen das andere? Bei einer Ausbildungsvergütung von 440 EUR und einer Miete von mind. 300 EUR (Kaltmiete).
Bei einer Ausbildung käme ja auch BAB in Betracht. Aber dort werden entsprechend Unterhaltsleistungen der Eltern mitberechnet. Ganz ehrlich, meine Eltern werden mir was husten! Besteht dennoch Unterhaltspflicht der Eltern? Ist das Studium als Erstausbildung zu betrachten und die weitere Ausbildung dann als Zweitausbildung? Dann wären die Eltern ggf. nicht mehr unterhaltspflichtig. Was passiert dann? BAB abgelehnt?

Was kommt denn in Betracht? BAB / Wohngeld / weiter HartzIV?
Ist die Ausbildung dann als HartzIV mit Midijob (400-800 Euro) anzusehen?

Vielleicht sollte ich mir auch einfach von der nächsten Zahlung nen extrareißfesten Strick kaufen :?

Codeman
15.06.2008, 18:57
Hallo,

also zum Thema Umzug ist folgendes zu sagen.Ich fasse das mal zusammen.Nehmen wir an du findest ein Angebot in der neuen Stadt und willst da hinziehen.Dann fragst du deine ARGE ob du eine so genannte Umzugserlaubnis bekommst.Diese bekommst du auch in diesem Fall.Zeitgleich legst du das Mietangebot aus der neuen Stadt vor.Die jetzt noch zuständige ARGE macht sich dann bei deiner neuen ARGE schlau,ob dieses Mietangebot den dortigen örtlichen angemessenheitskriterien entspricht.

Im Gesetzestext heisst es dazu

§ 22 Abs.2 Satz 2

Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

So dann nehmen wir an,dass der Träger zustimmt und du umziehen kannst.Dann kannst du einen Umzugskostenantrag stellen.Das heisst,irgendwie müssen ja auch Möbel usw. transportiert werden.

Dann wird eine Wohnung ja auch eine Kaution haben.

hierzu steht im Gesetzestext

§22 Abs.3

3) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger übernommen werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger übernommen werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.

Das heisst also du solltest dir vorher noch das ok der neuen ARGE holen bezgl. Kaution.Ansonsten wäre dann alles geklärt.

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Zum Thema über die Runden kommen.

Es gibt die Möglichkeit,da du ja noch keine abgeschlossene Erstausbildung hast (Studium wurde ja abgebrochen) BAB zu beantragen,wenn es eine betriebliche Ausbildung ist ("=Lehre") bzw. Bafög,wenn es eine schulische Ausbildung ist.Da ich nicht weiss wie das dann mit Bafög ist,weil du das ja schon bezogen hast,müsstest du dich mal mit dem Amt f. Berufausbildungsförderung in Verbindung setzen.

Bei BAB wird tatsächlich auf das Einkommen der Eltern geachtet,allerdings weiss ich nicht wie das berechnet wird.Da solltest du dich bei deiner örtlichen Agentur f. Arbeit erkundigen.Die müssen dir das ja sagen können.Zusätzlich zu BAB gibt es die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.

MfG
Codeman