Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslos/suchend melden bei geplanter Auszeit ?
Hallo an Alle,
Ich möchte mein Arbeitsverhaltniss ggf. aufgrund eines drohenden Burn Out selbst kündigen. Anschließend möchte ich eine Auszeit zwische 3-6 Monaten nehmen ( u.a.für ein längere Reise zur Selbstfindung und Neuorientierung ). In dieser Zeit kann ich dem Arbeitsamt nicht zur Verfügung stehen. Finanziell kann ich Diese Zeit aus Ersparnissen finanzieren.
Nun meine Fragen:
Muss ich mich trotzdem arbeitssuchend / arbeitslos ( nur wenn ich zur Verfügung stehe > was ja nicht der Fall ist ) melden ?.
Sollte ich vor der Auszeit dem Arbeitsamt mitteilen wann ich wieder zur Verfügung stehe ?
Bin ich während der Auszeit ( Arbeitssuchend ) auch krankenversichert durch die Agentur obwohl ich nicht zur Verfügung stehe ?
Falls nein wie kann ich mich versichern ?
Ich erwarte aufgrund der Selbstkündigung eine Sperrzeit von 12 Wochen:
> Verfällt die Sperrzeit während der Auszeit ? , sodass ich nach 6Monate Auszeit ( also ohne ALG Bezüge ) sofort ALG beziehen kann oder beginnt erst nach ende der Auszeit die 3 Monate Sperrzeit.
Verringert sich durch eine Sperrzeit die Dauer von ALG 1 ?
Verringert sich die Dauer von ALG 1 durch eine Auszeit ( bzw auch abhängig von der Länge der Auszeit wie die geplanten 6 Monate)
Viele Fragen
Ich hoffe ich finde jemanden welcher Dies beantworten kann
Im Vorfeld vielen Dank
Gruß
Ogreman
x_anonymus_x
15.06.2008, 08:23
Hallo,
wir hatten hier die Tage eine fast identische Anfrage. Schau' doch mal bitte hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=146657#poststop) rein. Sollten dann noch Fragen offen sein, dann immer her damit.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
Hallo x_anonymus_x
ja den Beitrag habe ich gelesen, allerdings etwas verwirrend für mich.
Wenn ich mich Arbeitslos melde bin ich also auch verpflichtet den Job Angeboten der Agentur nachzukommen ( kurz für die Agentur verfügbar ).
Genau dies möchte ich für die Dauer der Auszeit nicht.
z.B.
Meine Kündigungsfrist endet am 01.10.08. Danach möchte ich für 3 Monate verreisen und erhebe auch keinen Anspruch auf ALG.
Wie gehe ich nun genau vor. ? Melde ich mich bei der Agentur ab 01.10.08 Arbeitslos /suchend aber ab dem 02.10.08 bis 01.01.09 nicht verfügbar ?( und die lassen mich dann in Ruhe )
- ist die Sperrzeit von 3 Monaten dann am 01.01.09 auch abgelaufen, sodass ich ab dem 01.01.09 ALG bekommen kann ?
Vieleicht wird es jetzt für mich deutlicher ?
Danke nochmals
x_anonymus_x
15.06.2008, 19:37
Hallo Ogreman,
Wenn ich mich Arbeitslos melde bin ich also auch verpflichtet den Job Angeboten der Agentur nachzukommen ( kurz für die Agentur verfügbar ).
genau so ist es.
Genau dies möchte ich für die Dauer der Auszeit nicht.
z.B.
Meine Kündigungsfrist endet am 01.10.08. Danach möchte ich für 3 Monate verreisen und erhebe auch keinen Anspruch auf ALG.
Wie gehe ich nun genau vor. ? Melde ich mich bei der Agentur ab 01.10.08 Arbeitslos /suchend aber ab dem 02.10.08 bis 01.01.09 nicht verfügbar ?( und die lassen mich dann in Ruhe )
- ist die Sperrzeit von 3 Monaten dann am 01.01.09 auch abgelaufen, sodass ich ab dem 01.01.09 ALG bekommen kann ?
Du meldest Dich ganz normal persönlich zum 01.10.08 arbeitslos, d.h. sowie Du Deine Kündigung ausgesprochen hast (sonst droht Dir u.U. Sperrzeit wegen verspäteter Meldung) und beantragst auch Arbeitslosengeld. Je nachdem wie Deine Kündigungsfristen sind, kann es sein, dass Du Dich zuerst arbeitssuchend melden musst (§37b, SGB III), da eine Arbeitslosmeldung erst drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit getätigt werden kann. Des weiteren erklärst Du aber auch, dass Du vom 02.10.08 - 31.12.08 nicht der Vermittlung zur Verfügung stehst. Das hat jetzt zwei Effekte:
1. Deine Sperrzeit beginnt vom 01.10.08 an zu laufen, denn Sperrzeiten beginnen immer mit dem Tag, die eine Sperrzeit begründen (§144, SGB III). Begründet würde Sie in Deinem Fall von der Eigenkündigung und der dadurch verursachten Arbeitslosigkeit werden und eben dazu ist aber die Arbeitslosmeldung und die Beantragung von Arbeitslosengeld notwendig. Wenn die Sperrzeit anfängt zu laufen, dann wird sie nicht "ausgesetzt", sondern läuft von dem Zeitpunkt an durchgängig. Und das wiederum bedeutet mit Ablauf der Sperrzeit und bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit (und entsprechendem Anspruch) würde dann Arbeitslosengeld I ausgezahlt werden, also z.B. ab dem 01.01.09.
2. Wenn Du ab dem 02.10.08 der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst, bist auch auch qua definitionem nicht arbeitslos (§119, SGB III). Jemandem, der nicht arbeitslos ist, kann man auch keine Eigenbemühungen mit Rechtsfolgen auferlegen. D.h. keine Vermittlungsbemühungen, aber es wird eben auch kein Arbeitslosengeld gezahlt, was in dem Fall aber ja eh für diesen Zeitraum durch Sperrzeit weggeknapst werden würde. Dein grundsätzlicher Anspruch wurde aber ja bereits mit dem einen Tag Arbeitslosigkeit am 01.10.08 festgestellt.
Um's also kurz zu machen: Ja, bei einer erneuten Arbeitslosmeldung zum Januar wäre somit die Sperrzeit abgelaufen und Du würdest ganz normal AGL I bekommen ohne in der Zwischenzeit arbeitslos gewesen zu sein und somit ohne den Druck Vermittlungsbemühungen nachkommen zu müssen.
Wenn Du so vorgehen möchtest, dann musst Du aber halt "nur" bedenken, dass Du v.a. Deine Krankenversicherung regelst und dass Du Dich rechtzeitig erneut ab dem 01.01.09 persönlich arbeitslos meldest.
Jetzt verständlicher? :razz:
HTH
x_anonymus_x
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Hallo x_anonymus_x,
:) ja jetzt wird es für mich deutlicher.
Muss ich mich genau am 01.10.selbst bei der agentur für den einen tag arbeitslos melden oder kann ich dies auch direkt nach dem Erhalt des Kündigungschreiben ( z.B am 20.07.) tun und dann auch erklären dass ich ab dem 02.10. nicht zur Verfügung stehe ?
Ansonsten hast du mir sehr weitergeholfen.
Vielen Dank
x_anonymus_x
16.06.2008, 19:05
Hallo,
Muss ich mich genau am 01.10.selbst bei der agentur für den einen tag arbeitslos melden oder kann ich dies auch direkt nach dem Erhalt des Kündigungschreiben ( z.B am 20.07.) tun und dann auch erklären dass ich ab dem 02.10. nicht zur Verfügung stehe ?
Du musst Dich sofort (!) nach erfolgter Kündigung bei der Agentur melden.
Entweder Du gehst persönlich hin und meldest Dich dann auch bereits zum 01.10.08 arbeitslos oder Du rufst beim Service Center an. Wenn Du beim Service Center anrufst, dann kannst Du Dich auf diesem Weg nur arbeitssuchend melden, da eine Arbeitslosmeldung immer persönlich erfolgen muss (mit Vorlage von z.B. gültigem Personalausweis). Damit hättest Du aber auch die notwendigen Fristen eingehalten und kannst die persönliche Arbeitslosmeldung irgendwann bis einschliesslich dem 01.10.08 machen.
Bei der Arbeitslosmeldung bekommst Du ein paar schriftliche Unterlagen, u.a. auch Deinen Antrag auf Arbeitslosengeld I und die sogenannte Veränderungsmitteilung. Die kannst Du dann gleich vor Ort ausfüllen und angeben, dass Du ab dem 02.10.08 nicht mehr zur Verfügung stehst und auch gleich wieder abgeben.
HTH
x_anonymus_x
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