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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II - Miete und Heizkosten bei einer WG


efge
03.07.2005, 12:57
Seit 2001 lebe ich mit einer weiteren Person in einer „klassischen“ Wohngemeinschaft und bekomme seit dem 01.01.05 ALG II. Mein Mitbewohner ist selbstständig.
Die Miete für die gemeinsame Wohnung beträgt 475,66 EUR und für Heizkosten zahlen wir 123,00 EUR. Da ich das wesentlich größere Zimmer bewohne, zahle ich dementsprechend mehr Miete und Heizkosten: 288,80 EUR Miete und 74,67 EUR Heizkosten, also gesamt 363,47 EUR.
Im ersten Bescheid der ARGE des Landkreises X vom 07.12.04 wurden mir (neben der Regelleistung) 295,61 EUR für Unterkunft und Heizung bewilligt. Gleichzeitig wurde mir folgendes mitgeteilt: „Die tatsächlichen Unterkunftskosten für Ihre Wohnung betragen 475,66 EUR. Die Kosten werde ich längstens bis zum 30.06.2005 anerkennen. Sollten Sie bis dahin keine kostengünstigere Wohnung gefunden haben, werden ich ab 01.07.2005 nur noch die angemessenen Unterkunftskosten in Höhe von 285,00 EUR (Kaltmiete inkl. aller Nebenkosten) anerkennen können.
Die tatsächlichen Heizkosten für Ihre Wohnung betragen 115,56 EUR. Die Kosten werde ich längsten bis zum 30.06.2005 anerkenn. Sollten Sie bis dahin die Heizkosten nicht gesenkt haben, werde ich ab 01.07.2005 nur noch die angegebenen Heizkosten in Höhe von 78,80 EUR anerkennen können.“
Nachdem ich im Mai den Fortzahlungsantrag gestellt habe, bekam ich mit Datum vom 19.05.05 einen neuen Bescheid aus dem hervorging, daß ich ab dem 01.07 nur noch 240,78 EUR für Unterkunft und Heizung bekomme. Ich habe daraufhin umgehend Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Am 30.06. mußte ich feststellen, daß die Überweisung des ALG II um 58,88 EUR gekürzt worden sind. Erst auf meine telef. Nachfrage bei der ARGE erfuhr ich, daß versäumt worden ist, mir einen neuen, geänderten Bescheid zuzusende. Dieser liegt mir nun vor. Demnach zahlt die ARGE nur noch 181,90 EUR für Unterkunft und Heizung. In keinem der Bescheide (19.05. und geänderter Bescheid) wurden die Kürzungen begründet. Ich tappe also völlig im „dunklen“...
Nach meinen Informationen liegen die „angemessenen“ Kosten für Miete bei 285 EUR und für Heizung bei 78,80 EUR.
Es ist nicht einfach Informationen zu erhalten, zudem erhalte ich auch unterschiedliche Auskünfte.
Kann mir jemand weiterhelfen. Für Informationen und Rat wäre ich sehr dankbar. Gruß, Frank

Betroffener
03.07.2005, 13:30
:welcome: effge,

ich sehe hier nur zwei Möglichkeiten.

es handelt sich schlicht um einen Fehler, der aus dem Mietvertrag herausgelesen wird, ohne das die Wohngemeinschaft berücksichtigt wird mit der für Dich anteiligen Miete. Aber das würde im von Dir gezeigten Ergebnis auch den ermittelten "angemessenen" Obergrenzen nicht zusammen passen.

es handelt sich um eine bewußt vorgenomme rechtswidrige Verkürzung.
Gerade hier zeigen insbesondere Optionskommunen aber auch alle anderen, die die Kosten der Unterkunft schlußendlich bezahlen müssen, mittlewerweise sehr viel Erfindungsreichtum bei der Absenkung der "Angemessenheit", obwohl vorher eigentlich alles klar war.

Zu empfehlende Vorgehensweise
Termine mit den politischen Lokalmatadoren (insbesondere mit denjenigen, die für die Abwicklung begleitend zuständig sind und/oder mit dem Chef der ARGE und das Problem zur Klärung vorlegen.

Entweder zeichnet sich dann ab, das es gewollt ist, dann hilft neben dem Widerspruch (unter Einbeziehung einer Formel zur Aufschiebenden Wirkung) nur der Gang zu den Sozialgerichten mit dem Ziel einer Vorabverfügung und späterer Klage.

Oder aber die schlagen die Hände über dem Kopf zusammen und regeln das in Deinem Sinne kurzfristig.

Aber etwas tun und Dich durchsetzen mußt Du auf jeden Fall selber.
Musterwidersprüche findest Du auch hier im Forum unter http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)

efge
03.07.2005, 15:05
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich hatte auch schon ein persönliches Gespräch mit meinem zuständigen Sachbearbeiter der Widerspruchsstelle, der mir auch die angemessenen Kosten für Miete und Heizung im groben bestätigte (lediglich bei den Heizkosten gab es im Laufe der letzten Monate sog. Schwankungen). Er will diesen Vorgang bis kommenden Dienstag klären und mir mitteilen, was da abgelaufen ist. Ich hoffe auch, daß die die Hände über den Kopf zusammen schlagen. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich sicherlich tätig - einen Widerspruch zu dem Beischeid vom 19. Mai habe ich ja bereits abgegeben. Wenn nötig werde ich auch einen erneuten Widerspruch gegen den Bescheid vom 30. Juni einlegen.

Was mich zudem befremdet ist die Tatsache, daß die Kürzungen nicht begründet werden, so daß kein Mensch nachvollziehen kann, worauf Bezug genommen wird.. Lediglich folgende Fußnote steht auf dem Berechnungsbogen: „Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt.“ Ist es üblich, daß keine Begründungen abgegeben werden (müssen) und was bedeutet die Fußnote?

Gruß in die brandenburgische Spargelzone ;-)

effge

efge
03.07.2005, 22:55
Moin,

da mir auf Grund meiner finanziellen Situation, hervorgerufen auf die o.ä. Entscheidungen der ARGE, der Lebensunterhalt fast unmöglich gemacht wird, sollte ich da bereits jetzt schon einen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" an das hiesige Sozialgericht stellen oder das Gespräch mit dem Sachbearbeiter der Widerrufstelle abwarten?


Uups,

ich vergaß die zweite Frage:

Nach § 35 Abs. 1 SGB X ist ein Verwaltungsakt zu begründen, sollte ich da nicht bei der ARGE vorsorglich Widerspruch einlegen?

Gruß

effge

Betroffener
04.07.2005, 00:27
Hallo effge,

zu erst einmal zu den beiden anderen Fragen, die ich mit einem doppelten Ja beantworten möchte, wenn der Termin am Dienstag nichts bringt.
Aber sicherheitshalber an die Leitungsebene rangehen!
Auf jeden Fall kannst Du bei beiden Gesprächen mit dieser Option des "Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" mit nachfolgender Klage winken.
Dann wissen die, das Du Dich nicht auf das Spielchen ("ihr kürzt mir die Leistung und ich nehme das hin") einlassen wirst - was manchmal auch Wunder wirkt.

Weil ich denke schon, das die Kommune sich vorher genau ausgerechnet hat, das wahrscheinlich weit über 95% der "Kunden" nur mit den Zähnen knirschen, aber ansonsten ausser einem eingeplanten Widerspruch (der natürlich abgelehnt oder mit einer minimalen Verbesserung versehen wird, damit der Kunde ein "Erfolgsgefühl" bekommt) nichts weiter tun wird, um ihr Recht zu bekommen.

Was mich zudem befremdet ist die Tatsache, daß die Kürzungen nicht begründet werden, so daß kein Mensch nachvollziehen kann, worauf Bezug genommen wird.. Lediglich folgende Fußnote steht auf dem Berechnungsbogen: „Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden zu gleichen Teilen auf die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft aufgeteilt.“ Ist es üblich, daß keine Begründungen abgegeben werden (müssen) und was bedeutet die Fußnote?

Das kann sehr viel und nichts bedeuten. Den Begriff "Wohngemeinschaft" gibt es offensichtlich nicht im Textbausteingefüge, eine Bedarfsgemeinschaft bist Du nur alleien mit Dir selber, aber nicht zusammen mit Deinem Mitbewohner.

Falls es aber als Bedarfsgemeinschaft gemeint ist, würde das die Miethöhenproblematik erklären und auch die entsprechende Vorgehensweise.

Offensichtlich wird - nicht nur in Eurer Gegend - massiv versucht, Wohngemeinschaften wieder in Bedarfsgemeinschaften umzufunktionieren, um die Höhe der Miete mit verschiedenen Tricks "unangemessen" zu machen, um bei der Kommune Geld zu sparen.

Dieses Vorgehen haben wir in Hamm und auch schon an anderen Stellen gesehen und das wird sich offensichtlich nach dem Ablauf der sechsmonatigen Karrenzzeit weiter beleben.

Da die Kosten der Unterkunft zum grössten Teil bei den Kommunen hängen bleiben, wird hier natürlich versucht, alle möglichen Tricks anzuwenden, diese Kosten zu senken.

Wie es bei den Heizkosten in den letzten Monaten Schwankungen geben kann, wird wohl das Gehemnis Deines Sachbearbeiters in der Widerspruchststelle bleiben. Da gibt es eigentlich nur eine einzige Schwankung und die zeigt steil nach oben.

Wie schon angesprochen - wenn es auf der Sachbearbeiterebene (egal of Frontdienst oder Widerspruchbearbeitung) nicht weitergeht, nicht lange zaudern, sondern wirklich die bisherige Ebene verlassen und an die Teamleiter oder noch höhere Ebenen rangehen. Alles andere bringt da nichts. Wenn die dann auch rumeiern, die gerichtliche Überprüfung androhen und das dann auch tun - und die aufschiebende Wirkung im Widerspruch und/oder wegen der anstehenden gerichtlichen Klärung unbedingt einfordern.

Weiterhin auch "Freunde" suchen, da sicherlich viele von diesem Amt "betreute" das gleiche Problem haben. Dann ist es kein Einzelfall mehr und man könnte Aktionen zusammenfassen. Ob beim Sozialgericht Sammelklagen oder Verfügungen möglich sind, sollte unser Stephan beantworten können.

Denn diese organisierte Praxis der Absenkung der "Angemessenheit" stinkt zum Himmel!

Gruss an die Nordseeküste

efge
04.07.2005, 09:12
Moin,

und nochmals Dank für Antwort und Tipps!

Ich werde Dich/Euch über die weitere Entwicklung informieren, vielleicht kann dies für andere auch informativ bzw. nützlich sein.

Gruß

effge

efge
05.07.2005, 16:53
Moin,

bisher hat sich nichts ergeben, da der zuständige Mitarbeiter nicht zu erreichen ist. However, die Einspruchsfrist ist noch lang genug, obwohl mir diese gesamte Problematik unter den Nägeln brennt.

In einer Broschüre des DPWV fand ich jene (wie ich finde recht plausible) Definition (Hervorhebung) des Begriffes WG:

Wohngemeinschaft
Wer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt wohnt, ohne mit den
Hilfebedürftigen verwandt oder verschwägert zu sein, gehört zur Wohngemeinschaft
(z.B. Studenten-WG als „Zweck-WG“). Die Einkommen und das
Vermögen der Mitglieder einer Wohngemeinschaft werden nicht bei der
ALG-II-Berechnung berücksichtigt.
Beispiel: Die allein erziehende Frau Singel ist hilfebedürftig im Sinne
des SGB II und lebt mit ihren Kindern (3 und 5 Jahre) und ihrer Mutter
in einer Wohnung. Außerdem hat sie ein Zimmer an einen Sprachstudenten
untervermietet.
Frau Singel bildet mit ihren Kindern eine Bedarfsgemeinschaft. Sie selbst
erhält ALG II, die Kinder bekommen Sozialgeld. Oma Singel gehört nicht
zur Bedarfsgemeinschaft, aber zur Haushaltsgemeinschaft, da sie mit
Frau Singel verwandt ist. Der Student gehört weder zur Bedarfs- noch
zur Haushaltsgemeinschaft; mit ihm wohnen die anderen in einer Wohngemeinschaft, da er aus seiner eigenen Kasse wirtschaftet.

Es ist ja eine feine Sache, wenn sich die Sozialverbände in der Auslegung der Hartz IV-Gesetzgebung weitestgehend einig sind, dies aber von den vor Ort zuständigen Ämtern grundlegend anders interpretiert wird. Dies hat Methode, wie die vielen anderen Beispiele in Eurem Forum leider zeigen.

Meine Vermutung ist, dass sie bei einer WG bestehend aus 2 Personen (wie in meinem „Fall“) lediglich die berühmten 60 qm für 2 Personen als Berechnungsgrundlage nehmen und nicht die 45-50 qm für eine Person. Sollte dies so sein, so werde ich die Zähne zeigen, die ich früher als Jugendvertreter benutzt habe.

Frage: Ich wohne hier sehr ländlich, Interessensvertretungen sind sehr rar, Kontakte zu Verbänden, Gewerkschaften oder Parteien habe ich nicht. Macht es Sinn, wenn ich mich (unabhängig von der weiteren Vorgehensweise mit der argen Arge) an die hiesigen Bundestagsabgeordneten wende – denn letztlich haben sie dieses Chaos mit beschlossen?

Gruß
effge

StephanK
05.07.2005, 17:25
Frage: Ich wohne hier sehr ländlich, Interessensvertretungen sind sehr rar, Kontakte zu Verbänden, Gewerkschaften oder Parteien habe ich nicht. Macht es Sinn, wenn ich mich (unabhängig von der weiteren Vorgehensweise mit der argen Arge) an die hiesigen Bundestagsabgeordneten wende – denn letztlich haben sie dieses Chaos mit beschlossen?
Das ist in jedem Fall sinnvoll - und sei es nur, um den Damen und Herren eben dieses Chaos mal ganz praxisnah unter die Nase zu reiben. Und im beginnenden Bundestagswahlkampf stehen die Chancen auch besser, das so jemand sich mal tatsächlich mit einer halsstarrigen Behörde kurzschließt.
Also ermutige ich Dich gerne dazu - nicht ohne daran zu erinnern, dass das natürlich nicht schnell und nicht direkt auf Deine konkrete Situation wirkt. Den Rechtsweg erspart so eine Aktion leider nicht...

efge
06.07.2005, 21:22
Hallo, da bin ich wieder und will versuchen konkret zu fragen:

Stehen mir in einer Wohngemeinschaft die für die Berechnung der KdU berühmten 45-50 qm als Einzelperson oder, wenn die WG aus 2 Personen besteht, nur die ca. 60 qm geteilt durch 2 zu?

Gibt es da schon sog. Erfahrenswerte von anderen Kommunen bzw. Entscheidungen?

Wenn es mit dem Informationsfluß in diesem Forum für mich so weiter geht, werde ich mich bald bei der ARGE bewerben ;-)

Thanks,

effge

StephanK
06.07.2005, 23:50
Gibt es da schon sog. Erfahrenswerte von anderen Kommunen bzw. Entscheidungen?
Die würden Dir gerade nicht weiterhelfen, weil der ganze Bereich "Kosten der Unterkunft" kommunal geregelt wird. (Deswegen steht im Gesetz auch nur dieses wolkige Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Im Prinzip ist das auch sinnvoll, weil der Wohnungsmarkt in Aurich anders aussieht als in Zwickau. Für ein überregionales Forum wie dieses ist es aber ein Problem, wenn Du hier keinen anderen Ostfriesen triffst.

Trotzdem würde ich argumentieren: Wohngemeinschaft ist nun mal keine Bedarfsgemeinschaft, also müssen die "angemessenen" KdU (Kosten der Unterkunft - wenn Du schon profimäßig einsteigen willst ;-) ) für Dich als Ein-Mann-Bedarfs"gemeinschaft" genau so bemessen werden wie sonst auch für Einpersonen-Haushalte. Ohne das Mietniveau bei Euch zu kennen würde ich so über'n Daumen gepeilt schätzen, dass diese 285.- € auch für einen Einpersonen-Haushalt gelten. Insofern scheint das schon korrekt zu sein. Und es geht auch in allererster Linie um die Kosten pro Nase, weniger um die Wohnungsgröße: Wenn Du noch mal genau die Formulierung im Gesetz anschaust, wirst Du sehen, dass nicht etwa von den "Kosten einer angemessenen Unterkunft" die Rede ist, sondern von Kosten "soweit sie angemessen sind". Das ist ein Unterschied.

Jedenfalls liegen - wenn ich es richtig verstanden habe - die auf Dich entfallenden Anteile an den gesamten Miet- und Heizkosten der Wohnung nur ein paar € über dem, was bei Euch für einen Einpersonen-Haushalt anerkannt wird, so dass Du damit eigentlich solltest leben können - wenn es denn von der ARGE korrekt aufgeteilt und berechnet wird.

Vielleicht schaust Du auch einfach noch mal, ob die entscheidende Person das wirklich kapiert hat. Ich hatte bei meiner 3er-WG mit 2 voll Arbeitenden in Eigentumswohnung anfänglich auch ein gewisses Vermittlungsproblem gegenüber der Sachbearbeiterin - aber es ging in ihren Kopf rein... 8) Wenn das alles nicht klappt, bleibt eben nur der übliche, nervige Weg mit Widerspruch usw.

Wenn es mit dem Informationsfluß in diesem Forum für mich so weiter geht, werde ich mich bald bei der ARGE bewerben ;-)
Wenn Du SO 'nen Job echt machen willst... :shock:

efge
07.07.2005, 16:38
:Moin!: Moin!StephanK,

nein, nein, keine Panik. SO einen Job möchte ich nicht machen. War'n kleiner Scherz. Ich hatte schon mal das Vergnügen für fast 2 Jahre als Aushilfsangestellter beim AA Wuppertal arbeiten zu dürfen. Dort habe ich auch die Arbeitsweise kennengelernt, die anscheinend jetzt phänomenal getoppt wird.

Auch im platten Ostfriesland wird nur die 0180-Tel-Nr. veröffentlicht - selbst das hiesige Arbeitsamt gab nur die 0180er-Nummer (genervt) heraus. Erst ein Anruf beim Landkreisamt brachte den gewünschten Erfolg. Höre, staune, gute Laune: sie hatten natürlich eine eigene Telefonzentrale usw. Tipp für alle anderen: Stadtverwaltung, Gemeindeamt oder Landkreisamt anrufen - das scheint erfolgversprechend.

Doch dieses Wunder der Technik hilft mir im Moment nicht wirklich weiter. Mein zuständiger "Widerspruchs-Sachbearbeiter" ist telef. nicht zu erreichen (Urlaub, Besprechung oder Überstundenausgleich). Beim letzten Telefonat kam auch er nicht weiter, da "meine zuständige" Sachbearbeiterin nicht da war (Urlaub, Besprechung oder Überstundenausgleich). Mein erster Widerspruch liegt der Behörde jetzt schon 5 Wochen vor, der nächste Widerspruch steht ja bevor - soll ich mich noch etwas gedulden und darauf hoffen, daß eine Kommunikation übers Telefon möglich ist? (Es nützt ja auch wenig, wenn ich 30 km per Bus fahre und letztlich vor leeren Büros stehe...) Oder sollte ich mich spätestens Anfang nächster Woche mit dem Leiter der ARGE in Verbindung setzen, um eine Klärung der Gesamtproblematik zu verlangen?
Ich neige mittlerweile eher zum letzteren...

Nicht mut - aber ein wenig ratlos.

Gruß ins Rheinland
effge

StephanK
07.07.2005, 17:24
Doch dieses Wunder der Technik hilft mir im Moment nicht wirklich weiter. Mein zuständiger "Widerspruchs-Sachbearbeiter" ist telef. nicht zu erreichen (Urlaub, Besprechung oder Überstundenausgleich). Beim letzten Telefonat kam auch er nicht weiter, da "meine zuständige" Sachbearbeiterin nicht da war (Urlaub, Besprechung oder Überstundenausgleich). Mein erster Widerspruch liegt der Behörde jetzt schon 5 Wochen vor, der nächste Widerspruch steht ja bevor - soll ich mich noch etwas gedulden und darauf hoffen, daß eine Kommunikation übers Telefon möglich ist? (Es nützt ja auch wenig, wenn ich 30 km per Bus fahre und letztlich vor leeren Büros stehe...) Oder sollte ich mich spätestens Anfang nächster Woche mit dem Leiter der ARGE in Verbindung setzen, um eine Klärung der Gesamtproblematik zu verlangen?
Ich neige mittlerweile eher zum letzteren...

Hmmm - das ist eine Frage, auf die es keine objektiven Antworten gibt und bei deren Beantwortung persönliche Neigung und Geschmack eine große Rolle spielt. Ich gehöre schon von Berufs wegen zur Fraktion "nur was du schwarz auf weiß besitzt kannst Du getrost nach hause tragen" und telefoniere mit Behörden allenfalls mal, um Öffnungszeiten, Zuständigkeiten oder ähnlich harmlose Dinge zu erfragen. Allerdings habe ich seit ich 18 bin auch noch nie in einer Stadt mit weniger als 50 000 Einwohnern gelebt und bin daher "infrastrukturverwöhnt" (obwohl ich mir schon überlegen muss, ob ich € 3,50 nur für 'nen Straßenbahntrip in dieses hässliche Verwaltungsgebäude hinblättere).
Andererseits habe ich auch schon die Erfahrung gemacht, dass meine ARGE des Lesens und Schreibens unkundig zu sein scheint, wenn es nicht um von der EDV vorformatierte Bescheide geht.
Ich denke mal, dass es bei Dir das beste wäre, trotz Telefon-Nerverei telefonisch einen festen Termin auszumachen und die Sache dann persönlich und hoffentlich abschließend zu klären. Sonst zieht sich das alles elend in die Länge.

efge
08.07.2005, 00:16
Hallo, StephaneK, Du schriebst: "Ich denke mal, dass es bei Dir das beste wäre, trotz Telefon-Nerverei telefonisch einen festen Termin auszumachen und die Sache dann persönlich und hoffentlich abschließend zu klären. Sonst zieht sich das alles elend in die Länge."

Genau. Und das habe ich dann heute auch getan.
1. Per Einschreiben/Rückschein habe ich heute Widerspruch gegen den Bescheid vom 30. Juni (mit dem Verweis auf § 35 Abs. 1 SGB X, wonach ein Verwaltungsakt zu begründen ist) eingelegt.
2. Per Fax (denn telefonisch ist es anscheinend sinnlos) um ein dringendes Gespräch mit dem Geschäftsführer der ARGE gebeten und dabei auch schon mal mit „Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung“ und nachfolgender Klage gewunken.
Jetzt werde ich mich wohl noch etwas gedulden müssen. Bei Neuigkeiten melde ich mich hier wieder.
Und danke für den hilfreichen Stubs,

Gruß
effge

efge
12.07.2005, 15:00
Moin und hallo,

ich hoffe, ich nerve jetzt nicht (':oops:')
Embarassed, aber meine Frage: "Stehen mir in einer WG die für die Berechnung der KdU zugrunde liegenden 45-50 qm als Einzelperson, oder wenn die WG (wie in meinem Fall) aus 2 Personen besteht nur die 60 qm geteilt durch 2 Personen zu?" hat mich weiter beschäftigt, weil ich annehme, daß dies die Argumentation der ARGE sein könnte. Ich kann es ja auch nur annehmen, da die ARGE ihre einsamen Entscheidungen mit keinem Wort begründet.

Von einer Sozialberaterin einer hiesigen Arbeitsloseninitiative erhielt ich heute darauf folgende Antwort: "...es stehen Ihnen in einer WG zu zweit 60 qm Wohnfläche nach dem SGB II zu, da in diesem Fall Bad und Küche von zwei Personen genutzt werden."

Yeah! Aber ich habe in Bezug auf WG bisher nichts dazu im glorreichen SGB II finden können, außer der bekannt-blumigen Umschreibung: "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind."

Egal, denn unabhängig von den ganzen Fragen und Ungereimtheiten die durch die ARGE auftreten, habe ich gestern alles einem Rechtsanwalt übergeben, zumal ich die Richtigkeit aus dem ersten Bescheid von 2004 auch überprüfen lassen will. Und als kleines Licht (mehr Irrlicht) in rechtlichen Fragen bin ich dazu wahrlich nicht in der Lage.

Jetzt warte ich die Entscheidung des Sozialgerichtes ab und werde Euch informieren.

Thanks & Gruß
effge 8)

"Das System Hartz IV ist erdbebensicher", sagte der SPD-Arbeitsmarktexperte Klaus Brandner (DIE WELT vom 27. Juli 2004)

StephanK
12.07.2005, 17:14
Hallo effge,
DU nervst überhaupt nicht - allenfalls, dass Du die Sache mit den emoticons irgendwie nicht geregelt kriegst, denn die stören den lesefluss, wenn zusätzlich immer noch "javascript emoticon" dabei steht. Keine Ahnung, wie Du das produzierst... ;-)
Aber zur Sache: Das, was Dir die Frau von der Arbeitsloseninitiative erzählt hat, ist ja schon einigermaßen plausibel. In einer Wohnung, die für mehr als 1 Person ausgelegt ist, hast Du aus den besagten Gründen Platzersparnis.

Im SGB II-Text wirst Du auch bei angestrengtestem Suchen mehr nicht finden, weil wirklich nicht mehr drin steht. Das liegt eben daran, dass die KdU von den Kommunen bezahlt werden und diese schon während des Gesetzgebungsvorganges heftig darauf gedrungen haben, dass kein bundesweiter Standard vorgeschrieben wird, sondern dass sie dabei möglichst viel selbst festlegen können. Der Gesetzgeber ist diesen Wünschen gefolgt, und wir haben jetzt die Situation, dass in puncto Wohnung eben in Aurich was anderes gilt (oder gelten kann) als in Leer. Genau deswegen "predigen" wir hier auch ständig, dass man sich bezüglich KdU vor Ort informieren muss.

Die Sache mit den 60 m² riecht sehr danach, dass man sich auch bei Euch an den Vorgaben für das Wohngeld richtet, was ich zwar nach wie vor für falsch halte - aber mit dieser Auffassung stehe ich leider auf ziemlich verlorenem Posten (siehe die postings von user ganymed).

Bin mal gespannt, was der Anwalt fabriziert. Es wird aber erst mal in's Widerspruchsverfahren gehen, nicht gleich vor Gericht (was auch im Hinblick auf die Kosten besser ist). Vielleicht hat der ja DAS Argument, das alles niederwalzt... ich würd's Dir wünschen!
Gruß
Stephan

efge
13.07.2005, 00:06
Hallo StephanK,

ich benutze keine Emoticons mehr. Versprochen! ;-)

Das scheint schon ganz in Ordnung zu sein und ist auch nachvollziehbar, daß es für die KdU (ich liebe dieses Kürzel) keine bundeseinheitlichen Richtwerte gibt, denn die Mieten in Ostfriesland sind natürlich erheblich günstiger als z.B. in Berlin und München. Wenn sich die realen Mieten dann auch im jeweiligen Mietspiegel widerspiegeln würden, wäre das ja prima. Dies ist wohl nicht überall der Fall.

Bleiben wir jedoch beim Thema WG. "Jede Jeck is anders" und jede ARGE auch, anders kann ich es mir nicht erklären, daß es bei Dir in Kölle anscheinend unproblematischer ablief als bei mir. Wenn die Argumentation der Arge hier im Norden darauf hinaus läuft einer 2-Personen-WG nur 60 qm anrechnen zu wollen, dann hieße das für eine WG mit 3 Personen 75 qm, für 4 Personen 90 qm usw. Wenn das Schule machen sollte...

Die Ganymed-Files hatte ich schon gesichtet. Tolle Show in Hamm. Du schriebst dazu: "Die "sachbearbeiterinnengerechteste" Lösung wäre, "für's Amt" eine schriftliche Vereinbarung miteinander zu schließen, die die hälftige Teilung von Miete, Neben- und Verbrauchskosten festlegt - dann könnt Ihr was vorlegen, was sie beruhigt abheften kann."
Die hatten wir bereits 2001 vor dem Einzug angefertigt (mit allem Pi-Pa-Po, Telefon, Internet usw.). Die ARGE hat da nie nach gefragt (Größe der Wohnung war auch kein Thema, steht noch nicht einmal im Mietvertrag!). Lediglich bei der Erstabgabe des Antrages (Dez./2004) habe ich sehr deutlich auf die WG-Situation und die Aufteilung der Kosten hingewiesen. Das ist auch angekommen. Nur seit Mai sind da alle Sicherungen rausgesprungen und Bescheide werden grundsätzlich ohne Begründung verschickt. Deswegen hatte ich jetzt auch den Affenzirkus satt und habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Und jetzt überspitze ich mal: Wir in unserer 2-Personen-WG sind kein frischverliebtes Pärchen oder das glückliche Renterehepaar, das es sich in einer fiktiven 60 qm großen Wohnung mit gemeinsamen Schlaf- und Wohnzimmer kuschelig macht. Wir haben uns diese Form des Zusammenlebens ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen ausgesucht. Und: Selbst wenn ich ausziehen müsste, weil die anteiligen Kosten nicht weiter übernommen würden: Was würde aus dem verbleibenden Mitglied der WG, das die Gesamtkosten des Mietobjektes nicht mehr alleine finanzieren kann? Auch hier ist es ähnlich wie in Hamm: eine Wohnung für mich alleine (45-50 qm) wäre teurer als die anteiligen Kosten in der WG. Darum habe ich ja auch die WG gewählt!

Fragen, deren Beantwortung wohl nur (und hoffentlich!) in Klageverfahren geklärt werden können. Nicht nur zu diesem Thema besteht ein Berg an Klärungsbedarf. Erstmals ärgert es mich, daß ich jetzt auf dem platten Land wohne (ohne die vielen Kontakte, die ich früher in Wuppertal hatte) - es juckt mir in den Fingern mich mehr zu engagieren. Hab' noch keine Idee...

Gruß
effge

Betroffener
13.07.2005, 01:36
Hallo effge,

na ich denke auf die aktuelle Show in Wuppertal kannst Du bestimmt gut verzichten - was da gerade abläuft, spottet jeder Beschreibung:

Zwangsumzüge in Wuppertal (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/Zwangsumzuege.html)

Harald Thomé läuft jetzt wohl zur Höchstform auf.

StephanK
13.07.2005, 07:31
Bleiben wir jedoch beim Thema WG. "Jede Jeck is anders" und jede ARGE auch, anders kann ich es mir nicht erklären, daß es bei Dir in Kölle anscheinend unproblematischer ablief als bei mir. Wenn die Argumentation der Arge hier im Norden darauf hinaus läuft einer 2-Personen-WG nur 60 qm anrechnen zu wollen, dann hieße das für eine WG mit 3 Personen 75 qm, für 4 Personen 90 qm usw. Wenn das Schule machen sollte...Nun ja, ich glaube, dass es wenig Anlass gibt, die Kölner ARGE besonders lobend hervorzuheben. Bei mir selbst wird die Reibungslosigkeit wohl daran gelegen haben, dass ich mit anderen eine Eigentumswohnung teile - und da gehen die ALG II-Träger dann doch nicht so gerne ran, weil ein Wohnungsteil weder verkäuflich noch realistisch vermietbar ist. Allerdings ist das aus naheliegenden Gründen keine Lösung, die ich allgemein zur Nachahmung emfpehlen könnte.

Nur seit Mai sind da alle Sicherungen rausgesprungen und Bescheide werden grundsätzlich ohne Begründung verschickt. Deswegen hatte ich jetzt auch den Affenzirkus satt und habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet.Das ist vernünftig!

(...) Auch hier ist es ähnlich wie in Hamm: eine Wohnung für mich alleine (45-50 qm) wäre teurer als die anteiligen Kosten in der WG. Darum habe ich ja auch die WG gewählt!Im Grunde ist das ein Thema, das schon lange bei der Sozialhilfe kritisch diskutiert wurde: wirtschaftliches Verhalten wird unsinnigerweise nicht belohnt!

Fragen, deren Beantwortung wohl nur (und hoffentlich!) in Klageverfahren geklärt werden können. Nicht nur zu diesem Thema besteht ein Berg an Klärungsbedarf. Erstmals ärgert es mich, daß ich jetzt auf dem platten Land wohne (ohne die vielen Kontakte, die ich früher in Wuppertal hatte) - es juckt mir in den Fingern mich mehr zu engagieren. Hab' noch keine Idee...Du bist ein Exil-Bergischer!? :-) Aber wenn Du hier und/oder auf der tacheles-Seite gelesen hast, was in Sachen Wohnung in W'tal abgeht, solltest Du froh sein, die Enge des Tals mit platten Weiten vertauscht zu haben... - Jedenfalls hoffe ich, dass Du 'nen engagierten Anwalt aufgetan hast, der jetzt einigermaßen "Dampf" macht!

Gruß
Stephan

efge
13.07.2005, 11:55
Hallo StephanK & Betroffener,

es gibt sicherlich keinen Anlaß auch nur irgendeine ARGE zu loben. Right!
Es gibt offensichtlich ausschließlich Anlässe gegen Entscheidungen der ARGE vorzugehen. Per Widerspruch, Anwalt und Sozialgericht - auch um letztlich Rechtsklarheiten zu schaffen.

Gruß
effge '8)'

P.S.: Jau, ich bin Exil-Wuppertaler und sehne mich nicht dorthin zurück - ich bezog es lediglich auf die persönlichen Kontakte, die mir in der jetzigen Situation fehlen. Den Geschäftsführer der Wuppertaler ARGE der Tacheles diffamiert, Thomas Lenz (DIE GRÜNEN), kenne ich seit 20 Jahren - besser gesagt: kannte ich! Wir haben mit vielen anderen gemeinsam Anfang der 80er für kultur- und gesellschaftspolitische Veränderungen gekämpft.
"It was twenty years ago today..."

"Wer aber schon vor dem Start Chaos prognostiziert, ist verantwortungslos und versündigt sich an den Langzeitarbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, denen durch diese Reform geholfen werden soll", sagte der Vorsitzende des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Arbeit, Rainer Wend (SPD), der WELT am 27.07.2004

efge
26.07.2005, 11:52
:Moin!:
Moin!
zum Thema WG habe ich folgende Anfrage an das BM für Wirtschaft und Arbeit und den Ombudsrat Hartz IV geschickt:
"(...) Stehen mir in einer WG die für die Berechnung der KdU ca. 45-50 qm als Einzelperson oder, wenn die WG (wie in meinem Fall) aus 2 Personen besteht, nur ca. 60 qm geteilt durch 2 Personen zu? Gibt es dafür Vorgaben, Richtlinien o.ä. oder liegt dies im Ermessensspielraum der jeweils entscheidenden Ämter?"
Heute erhielt ich vom BM folgende Mitteilung:
"Für die Gewährung dieser Leistungen ist der kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig. Die Aufsicht über diesen führt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Referat 101 Grundsatzfragen der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Hannover. Ich habe Ihr Schreiben deshalb zuständigerweise dorthin weitergeleitet."
Vielleicht nicht uninteressant zu wissen, daß es anscheinend eine "Aufsichtsbehörde" für die kommunalen Träger in Niedersachsen gibt.
Über die weitere Entwicklung halte ich Euch auf dem Laufenden...
Gruß
effge

StephanK
26.07.2005, 12:00
Hallo effge,
Vielleicht nicht uninteressant zu wissen, daß es anscheinend eine "Aufsichtsbehörde" für die kommunalen Träger in Niedersachsen gibt.Jung, Du bist in Deutschland - hier macht keiner was ohne Aufsicht! :lol:
Praktisch jedes Bundesland hat inzwischen ein eigenes Gesetz, das den Kleinkram und die (Abgrenzung der) Zuständigkeiten beim ALG II regelt. Das niedersächsische kannst Du nachlesen unter http://www.recht-niedersachsen.de/82300/nds,ag,sgb,2.htm
Gruß
Stephan

efge
03.08.2005, 17:36

StephanK
03.08.2005, 18:17
Interessant, dass auch bei Euch auf das Wohngeldgesetz Bezug genommen wird, wobei § 22 SGB II für diese Auffassung überhaupt nix hergibt (siehe die Debatte um die Hammer-Verhältnisse). Die Heranziehung der Heizkostenverordnung ist dann aber wirklich abenteuerlich, denn die beschäftigt sich überhaupt nicht mit absoluten Beträgen, sondern mit der gerechten Verteilung von Heizkosten in Häusern mit mehreren Wohnungen.

Einer einzelnen Person wird es natürlich unmöglich sein, eine Wohnung für 180 Euro monatlich zu finden. Deswegen sollten die ALG II-Träger eigentlich über jede für sie Kosten sparende Wohngemeinschaft froh sein statt sie zwangsweise zur Bedarfsgemeinschaft zu deklarieren...

Ich hoffe, Du hast 'nen guten Anwalt engagiert :-)

Gruß
Stephan

efge
03.08.2005, 21:31
Hallo Stephan,

da das Dickicht der ARGEs extrem undurchsichtig gestaltet wurde (in meinem Fall kann die ARGE - wenn auch nur um wenige Euro - auch nicht addieren), schriftliche Nachfragen und Bitten um Gesprächstermine im Nichts landen, Widersprüche im typischen amtsdeutsch und mit vielen Worthülsen versehen beantwortet werden, habe ich mich im Vorfeld entschieden einen Rechtsanwalt einzuschalten. Über die Quer-Redaktion in Oldenburg habe ich Kontakt zu einem RA bekommen, dessen Fachgebiet das SGB II ist. Thanx!
Das Rätsel ist nach wie vor: Wie kann man am 04.12.04 „androhen“ ab 01.07.05 nur noch 285 Euro für Miete und 78,80 Euro für Heizung zu gewähren, wenn ab 01.07. tatsächlich nur noch exakt die Hälfte überwiesen wird? Ein Rätsel welches nur noch vom Sozialgericht zu klären ist. Des Rätsels Lösung wird aufgrund der Ferien wohl noch für 2 Monate auf sich warten müssen, während ich dann im 4ten Monat weiter Geld leihen „darf“. Thank God it’s September.

Gruß
effge
8)

Workaholic
15.08.2005, 17:59
Hallo,

ich wohne in einer 3er Wohngemeinschaft mit zwei Studenten und sitze zur Zeit in einer ähnlichen Falle.
Die ARGE Kaiserslautern möchte nicht die volle Höhe der tatsächlichen Aufwendungen meiner nachweislich anteiligen Miete übernehmen, obwohl dies im § 22 SGB II vorgegeben ist.

Die Unterkunftskosten für die gemeinsame 82qm Wohnung betragen 467,83 Euro (Kaltmiete + Nebenkosten inkl. Wasser), Heizkosten 102,00 Euro und Müllgebühren 10,80 Euro. Die Betriebskosten werden zu jeweils einem Drittel unter den Mitbewohnern aufgeteilt.

Die Zimmer der gemeinsamen Wohnung sind von ihrer Größe her unterschiedlich, die Kaltmiete kann nicht zu einem Drittel aufgeteilt werden. Die Höhe der anteiligen Kaltmiete unter den Mitbewohnern richtet sich logischerweise nach der tatsächlichen Anzahl der Quadratmeter des bewohnten Bereichs. Man kann und darf nicht zum Nachteil des Mitbewohners den gleichen Mietpreis verlangen, der nur ein 14,50qm bzw. 20,00qm Zimmer bewohnt, das wäre auch mit dem festgelegten Mietspiegel nicht vereinbar und zudem Mietwucher.

Aufteilung:
Mein Zimmer 26,00 qm
2. Mitbewohner 20,00 qm
3. Mitbewohner 14,50 qm
Die restlichen 21,50qm wie Küche, Bad, Flur werden zu einem Drittel aufgeteilt.

Für mich ergibt sich ein Kostenaufwand Kaltmiete + Nk. inkl. Wasser + Müll ohne Heizung von nur 187,93 Euro.
Die ARGE Kaiserslautern möchte mir die Kaltmiete inkl. den oben aufgeführten Nebenkosten nicht in voller Höhe bewilligen.
Es wurde zu meinem Nachteil die Kaltmiete einfach auf pro Kopf Anteilen festgelegt, die ich bei meinen Mitbewohnern aus den oben genannten Gründen wegen den unterschiedlichen Zimmergrößen so nicht umsetzen kann.
Ich müsste den fehlenden Differenzbetrag von über 30Euro monatlich für die Kaltmiete von meinen Regelleistungen abzweigen.

Eigentlich sollten die ALG2-Träger über jede für sie kostensparende Wohngemeinschaft froh sein, einer einzelnen Person wäre es unmöglich eine angemessene Wohnung für 187,93 Euro inkl. Nebenkosten zu finden.
Umso unverständlicher ist es für mich trotz meiner wirtschaftlichen Verhaltensweise, verbunden mit den Nachteilen einer Wohngemeinschaft, bei der ich ohnehin weit unter den angemessenen Regelsätzen liege, die Leistung für die Unterkunft nicht nach den tatsächlich nachweisbaren Aufwendungen erbracht werden. Wir bilden weder eine Bedarfs- noch Haushaltsgemeinschaft, wir sind lediglich eine Wohngemeinschaft in der jeder seinen eigenen Wohnbereich hat und aus der eigenen Kasse wirtschaften muss.

Nachdem ich natürlich Widerspruch eingelegt hatte, kam die Entscheidung mit folgender Begründung:

Anfang ------------------------------
Die in dem angefochtenen Bescheid vorgenommene Aufteilung der Unterkunft nach Kopfanteilen ist rechtlich nicht zu beanstanden. Bei Nutzung der Unterkunft durch mehrere Personen ist eine Aufteilung der Unterkunftskosten insbesondere dann vorzunehmen, wenn auch nicht hilfebedürftige Personen die Unterkunft nutzen. Aus Praktikabilitätsgründen erfolgt die Zuordnung unabhängig von dem konkreten Wohnflächenbedarf oder der Nutzungsintensität nach Kopfzahl.
Ende ------------------------------

Letzte Woche habe ich eine Klageschrift an das Sozialgericht Speyer, aus Zeitgründen zunächst mal ohne Anwalt, geschickt. Ich habe im Internet noch keinen vergleichbaren Fall bzw. keine Entscheidung in Verbindung mit einer reinen Wohngemeinschaft darüber gefunden.

Was meint ihr wie die Vorgehensweise der ARGE Kaiserslautern zu bewerten ist? Mir wurde von den Sachbearbeitern auch gesagt, dass die ARGE bei Wohngemeinschaften angeblich bis jetzt immer so in die Praxis umgesetzt hätte und es in ihrem Umfeld keine Beschwerden gab.
Was ich mir allerdings kaum vorstellen kann.

MfG

StephanK
15.08.2005, 18:41
:welcome: Workaholic
Du wirfst eine interessante Frage auf...
Wie immer, wenn's um die Unterkunftskosten geht, haben wir das Problem, dass das in kommunaler Hand ist und man sich dann nur fragen kann, ob das "Lauterer Landrecht" gegen übergeordnete Normen verstößt.
Das "des-hewwe-mir-schunn-immer-so-gemacht"-Argument Deiner ARGE kann's jedenfalls nicht sein.
Die ARGE hat argumentativ die §§ 741 und 742 BGB auf ihrer Seite: § 741 - Gemeinschaft nach Bruchteilen
Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
§ 742 - Gleiche Anteile
Im Zweifel ist anzunehmen, dass den Teilhabern gleiche Anteile zustehen.Die Aufteilung nach Köpfen gilt aber eben nur "im Zweifel", und den Zweifel kannst Du ausräumen. "Praktikabilitätsgründe" sind ja schön und gut, aber man kann mit ihnen nicht das Bürgerliche Gesetzbuch aushebeln.
Die Frage für Dich wird sein, wie Du die Aufteilung nachweisen kannst. Je nach dem, ob Eure WG mit Haupt- und Untermietern konstruiert ist oder ob Ihr alle drei Mieter seit solltet Ihr die tatsächliche Aufteilung schriftlich fixieren und so nachvollziehbar machen; das kann auch noch im sozialgerichtlichen Verfahren geschehen, dass Du ja sinnvollerweise schon angeleiert hast. Gutes Gelingen dafür!

Workaholic
15.08.2005, 20:10
Hallo Stephan,
danke für die nette Begrüssung.

Wir sind alle drei im Mietvertrag aufgeführt. Wenn ein Zimmer neu bewohnt wird, bekommen wir jedesmal einen Mietvertrag, der mit dem neuen Mitbewohner unterschrieben werden muss. Ist mir auch lieber so, alleine schon wegen der gleichberechtigten Haftbarkeit als Mieter der gesamten Wohnung. Das hat auch mit der pro Kopf anteiligen Wasserabrechnung zu tun, unsere Wohnung hat keine eigene Wasseruhr. Beim nächsten Vertrag im Oktober mit einem neuen Mitbewohner, werde ich neben der Gesamtmiete die aufgeteilten Zimmer separat in qm und Preis aufführen lassen.

Die ARGE Kaiserslautern war an Nachweisen meiner tatsächlichen Aufwendungen gar nicht interessiert.
Für das Sozialgericht habe ich eine übersichtliche Exceltabelle in qm und gesamten Kosten erstellt und als echten Nachweis zunächst nur mal meine Kontoauszüge kopiert. Vom Konto geht die gesamte Warmmiete ab und die anteiligen Mieten beider Mitbewohner werden draufbezahlt.

Ich hoffe, dass dies ausreicht, falls nicht, werde ich es wohl noch in einem separaten Schriftstück mit der tatsächlichen Aufteilung der Wohnung nachweisen müssen. Wie du ja schon geschrieben hattest.

Ich hoffe mal, dass das Sozialgericht richtig entscheiden wird, ansonsten muss ich wohl mein billiges Zimmer von 187Euro in der WG aufgeben und alleine in eine erheblich teurere Wohnung umziehen, die utopischerweise innerhalb des Regelsatzes von bis zu 350Euro warm und zu 100% übernommen wird.
Und ich dachte immer, einem kann nichts passieren, wenn man bescheiden durchs Leben geht.

Ich frage mich, was die ARGE bewilligt hätte, wenn ich das kleinste Zimmer in der WG bewohnen würde? Dann würde ich ja zuviel an Miete bekommen, das sich wiederum gar nicht mit dem tatsächlichen Aufwand decken würde und bestimmt mit dem Gesetz nicht zu vereinbaren wäre. Oder nicht?

In diesem Sinne

efge
15.08.2005, 20:51
Hallo Workaholic,

"Deine" ARGE hat zumindest eine Begründung abgeliefert - "meine" bisher nicht. Wie auch immer, in der Sache sind wir beide vorerst ins Hintertreffen geraten und Deine Entscheidung vor das Sozialgericht (SG) zu gehen kann ich nur begrüßen.
Mein Rechtsanwalt hat am 09. August die Klage beim SG eingereicht und "vor Einreichung einer Begründung die Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge" beantragt. Mein RA ist der Auffassung, daß dies "oftmals sehr aufschlussreich" sei. Ob Du diesen Weg auch gehen kannst, vermag ich als juristischer Laie nicht zu beurteilen. Vielleicht kann Dir jemand aus dem Forum einen Rat geben.
Möglicherweise ist die Entscheidung des SG Osnabrück für Dich hilfreich:
http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=100,100&cmd=all&Id=100
Ich wünsche Dir Erfolg!

Gruß
effge

P.S.: Über den Ausgang der Verhandlung beim SG werde ich das Forum informieren.

StephanK
15.08.2005, 20:58
Nun, so wie Du das geschildert hast, sollte Deine / Eure Vorgehensweise auch das Gericht überzeugen. Die ARGE macht es sich da definitiv zu einfach und muss wohl leider erst dazu gezwungen werden, zur Kenntnis zu nehmen, dass Wohngemeinschaften nicht in althergebrachte Sozialamts-Schemata zu pressen sind.
Da bleibt momentan nur, gute Nerven für das Gerichtsverfahren zu wünschen, dessen Ausgang natürlich für viele andere auch interessant wäre. Es wäre also schön, wenn Du darüber berichten würdest!

Workaholic
15.08.2005, 23:27
Hallole,

mein Gang zum Sozialgericht fiel mir nicht schwer, da ich mich von der ARGE Kaiserslautern ungerecht behandelt fühle und ich aus deren nicht nachvollziehbaren "Praktikabilitätsgründen" auch noch von der ohnehin zu knapp bemessenen Regelleistung von 345Euro monatlich 30Euro abzweigen muss.
Es ist verblüffend, 30Euro von 345Euro können plötzlich so viel sein, wie wenn man 30Euro zu 3450Euro gegenüberstellt, als ich noch berufstätig war.

Nach dem Widerspruchsbescheid hatte ich noch einmal bei der Sachbearbeiterin vorgesprochen, ohne Erfolg, sie hatte sich auf den Bescheid berufen, und dass alles mit rechten Dingen zugehe. Als ich ihr meine Entscheidung bezüglich Gang zum Sozialgericht bekannt gab, meinte sie nur, dass es interessant wäre darüber mal ein Urteil zu hören.

Für mich eigentlich unverständlich, mit solch banalen Gründen das Gesetz § 22 SGB II „Leistungen werden für die Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendung erbracht, soweit diese angemessen sind“, so leichtfertig umgehen zu wollen.
Da sieht man wie unprofessionell im eigenen Hause der ARGE entschieden wird, in der Hoffnung, dass der Antragsteller sich den Gang zum Gericht verkneifen wird.
Meiner Ansicht nach werden die Sozialgerichte zu oft mit solchen Fehlverhalten der Kommunen konfrontiert und noch weitere unnötige Kosten verursacht. Ich verstehe auch nicht, wie die sich das vorstellen, wie soll ich denn über die Runden kommen? Ausserdem habe ich überhaupt nichts rechtswidriges getan, um mir einfach die Leistung über Umwegen noch mehr kürzen zu lassen.

@StephanK
natürlich werde ich darüber berichten, das ist auch einer meiner Gründe, warum ich diese Sache Publik mache, um eben andere Wohngemeinschaften darauf hinzuweisen, was evtl. auf sie zukommen könnte, oder krasser ausgedrückt – über die Machenschaften der ARGE Kaiserslautern zu warnen.

@effge
danke für den Link, ich hatte schon einige Urteile auf der Tacheles-Seite durchforstet, das war aber Ende Juli, da war dieses Urteil vom 01.08.2005 Sozialgericht Osnabrück noch nicht aktuell. Ich hatte bislang nur Urteile von Wohngemeinschaften in Verbindung mit eheähnlichen Gemeinschaften gefunden.
Im übrigen hatte ich bei meiner Klageschrift auch auf das Gesetz § 22 SGB II verwiesen, ich glaube ich habe gute Chancen, zumal die Nachweisbarkeit kein Problem darstellt.

Wir haben ja fast zeitgleich geklagt, mal schauen wie lange die Sozialgerichte brauchen werden.
Ich hatte meine Klageschrift am 4.Aug. per Einschreiben aufgegeben und bereits ein Aktenzeichen aus Speyer erhalten. Ich hoffe, dass diese Angelegenheit in vier bis sechs Wochen erledigt sein wird. Lieber wäre es mir, wenn eine meiner Bewerbungen nicht mehr den Weg zurück in meinen Briefkasten finden, sondern endlich eine Einladung folgen würde. Aber wenn sich auf eine gute seriöse Stelle Hunderte von Bewerbern draufstürzen, dann ist es heutzutage wirklich zu einem Glücksspiel geworden.

Ahoi

Workaholic
20.08.2005, 14:42
Huhu,

kurzer Zwischenbericht:
hat zwar nichts mit dem Thema zu tun, ich wurde gestern angerufen und habe am Mittwoch ein Vorstellungsgespräch, mal schauen wie weit ich komme, ich denke, dass ich nicht der einzige bin. Aber eine Einladung ist doch schonmal ein Licht am Ende des Tunnels. Überhaupt sieht es auf dem IT-Markt seit mehreren Wochen wieder besser aus.

Da stellt sich mir die Frage:
falls ich den Prozess gewinne und ich in der Zwischenzeit wieder beruftstätig geworden bin (man darf ja mal träumen), bekomme ich rückwirkend ab April dennoch das "unterschlagene" Geld von der ARGE Kaiserslautern nachbezahlt? Mein Widerspruch beruft sich auf den Bescheid vom April bis September. Oder ist dann letztendlich alles hinfällig?

Gruß

Betroffener
20.08.2005, 15:20
Warum sollte da etwas hinfällig werden.

Wenn Du den Anspruch hattest und angemeldet hast, wird das bei Erfolg natürlich nachbezahlt.

resopal
28.09.2005, 14:17
Hallo,
ich bin seit Dezember 2004 wiedermal arbeitslos gemeldet und habe nun seit mitte des Jahres probleme mit den Kosten für meine Unterkunft.
Ich wohne mit einem Kumpel zusammen in einer Wohnung. Wir haben keine Beziehung und führen auch keinen Haushalt zusammen. Ist halt schlichtweg einfach eine WG, damit wir uns für relativ Wenig Geld dann doch eine schöne Wohnung leisten können.
Wir bewohnen zu zweit eine 160m² Wohnung, was zugegeben eigentlich zu viel ist, aber wir hatten halt die Wahl entweder diese für das Geld zu nehmen oder eine 70m² Wohnung für dasselbe Geld.

Diese Wohnung kostet nun 420€ KM +70€ Strom +135€ GAs,Wasser, NK also insgesamt ca. 625€ Mtl.
Diese Kosten teilen wir halt durch zwei, was dann für mich 210€ Kaltmiete macht +ca. 100 für GAs, Wasser, Strom Nebenkosten. also insgesamt etwa 310€. Was ich eigenlich für nicht teuer empfinde für eine Warmmiete.
Bis Juni 2005 hat mir die ARGE monatlich 268,28 an Kosten für Unterkunft und Heizung gewährt, was für mich auch Ok war. Halt die 210€ Km und das was sie Heizung und NK zahlen.
Nachdem ich dann meinen Antrag auf Fortzahlung abgegeben hatte und meinen neuen Bescheid erhalten hatte waren da nur noch 173,40€ für Kosten und Unterkunft bewilligt, obwohl es bei mir gar keine Änderungen gegeben hatte und ich dies auch in meinem Antrag auf Fortzahlung so angegeben hatte. Ich habe natürlich sofort schriftlich Widerspruch eingelegt was sich allerdings bis heute hinzieht, auf meine andauernden Anfragen würde mir eigentlich nie eine konkrete Antwort gegeben nur halt das sie viel zu tun haben blabla. Heute wurde mir danna auch mehr oder weniger gedroht nachdem ich gesagt hatte das ich halt langsam mal eine schriftliche Antwort haben will und ansonsten mir wohl einen Anwalt nehmen müsse, kam so etwas wie: Wenn sie mir mit rechtlichen Schritten kommen muss Ihre Beschwerd halt wieder ganz nach Unten in den Stapel legen.

Da ich meine Meine Miete eigentlich als recht günstig empfinde, finde ich es halt eine Schweinerei das da dann noch so ein Mist von gemacht wird. Ich werde hier in der Umgebung keine Wohnung finden die nur annähernd so günstig ist wie jetzt das in der WG.
Und eigenltich wollte ich halt wissen ob hier jemand Rat weiss, wie man weiter vorgehen kann. Ich war heute schon bei der GEmeinde und habe mir so eine tabelle geholt für ortsübliche Mieten bzw. die hatten hier nur so eine vom Gesetzgeber vorgegeben Tabelle wonach halt das Wohngeld abgerechnet wurde.

MFG Timo

efge
28.09.2005, 14:54
Hallo Timo und "willkommen im Club",

ich gehe davon aus, daß in Deinem ersten ALG II - Bescheid bereits der dezente Hinweis auf eine kostengünstigere Wohnung enthalten war. Dein Widerspruch auf den neuen Bescheid war in jedem Fall wichtig und richtig.
Aus eigener Erfahrung empfehle ich Dir dringend einen Rechtsanwalt, der die weiteren Schritte (z.B. Erlass einer einstweiligen Anordnung) mit Dir vornimmt. Da Du in Vechta wohnst, wäre mein Anwalt (SGB II - Experte) aus Oldenburg bestens dafür geeignet. (Adresse und Tel. schicke ich Dir per PN).
Kopf hoch, auch wenn es Zeit braucht, die Rechtsprechung für WG-Mitglieder in Bezug auf angemessene Wohnfläche geht in unsere Richtung.
Gruß :D

resopal
28.09.2005, 15:08
Hallo,
einen Hinweis in diese Richtung hat es nicht gegeben.
Wenn man es so deuten will kann man evtl. den Satz "Die Kosten der Unterkunft und Heizung werde vorläufig bis zum 30.06.2005 in der tatsächlichen Höhe bewilligt".

Was ja auch schon nicht stimmte die tatsächliche höhe wäre ja mehr gewesen als diese 269,28.

Wie sieht es den mit den entstehenden Kosten bei einem Anwalt aus?

efge
28.09.2005, 15:21
Hi Timo,

"Die Kosten der Unterkunft und Heizung werde vorläufig bis zum 30.06.2005 in der tatsächlichen Höhe bewilligt".

DAS war der dezente Hinweis. Kosten für Strom werden leider nicht übernommen.

Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, wirst Du Dich an dein zuständiges Amtsgericht wenden und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Der kostet nichts und der Anwalt und der eventuelle Gang vor das Sozialgericht auch nichts.

Meine Mail mit der Adresse schon bekommen? Die werden Dir genau schildern, wie vorzugehen ist.

resopal
28.09.2005, 15:34
Hi,
nein eine mail ist bei mir noch nicht eingegangen.
Ist die an ...@web.de raus gegangen?
Rechtschutzversicherung? Nein ich bin Versicherungsminimalist *g*

Ich werde morgen erst einmal sehen ob ich beim Amtsleiter einen Termin bekomme und ihn dann befragen, ob wir es schaffen kurzfristig mein Problem zu lösen oder ob ich nun nach bald 4 Monaten doch ernsthaft mit sowas einen Anwalt belästigen muss und den Staate wieder um ein paar Euros erleichtern muss.

Kommste hier aus der Gegend? Anwalt Oldenburg is ja um die Ecke von hier. Würd ich net schlecht finden, meist trifft man im Netz ja nur Leute die 100ter von Kilometern entfernt wohnen.

Naja nu muss i erstma los.

Mfg timo

efge
28.09.2005, 16:22
Hi Timo,

die neue Mail müsstest Du jetzt bekommen haben.

Der Amtsleiter wird Dir auch nicht viel mehr sagen, als in Deinem neuen Bescheid steht, da die genau wie bei mir 60 qm : 2 = 30 qm zugrunde legen. Dagegen ist mit rechtsanwaltlicher Hilfe anzugehen zumal es gerade in unserem Einzugsbereich schon ein entsprechendes Urteil des Landessozialgerichtes gibt. Das hat sich aber noch nicht in Vechta und Aurich herumgesprochen bzw. die lassen dieses Wissen nicht in ihre alltägliche Arbeit mit einfliessen.
Gruß :engel:

resopal
12.10.2005, 19:54
Wollte nur nochmal kurz mitteilen.
Letzten Samstag habe ich Bescheid gekriegt. Das Arbeitsamt hat meinem Widerspruch in vollem Maße entsprochen.
Kriege wieder mein altes Wohngeld.

Ging auch ohne Anwalt zum Glück. Am Montag wollte ich mir eigentlich nen TErmin holen, was ich durch die glücklich Botschaft am Samstag dann nicht mehr brauchte.

viele grüße
timo

efge
14.10.2005, 14:08
Moin & Guten Tag,

in der Auseinandersetzung um die KdU mit der ArGe, hier ein kleiner Zwischenbericht zum Stand der Dinge:
Am 08. August hat mein Rechtsanwalt Klage beim hiesigen Sozialgericht eingereicht und Akteneinsicht gefordert.
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ("Eilverfahren") wurde am 15. September gestellt.
Am 21. September schlug die ArGe dem Sozialgericht vor "bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren (...) dem Antragsteller im Darlehenswege die Kosten für Unterkunft einschließlich der Heizkosten in der bis zum 30.06.05 gewährten Höhe zu zahlen. (...) Eine Grundlage für den Antrag auf Erlass einstweiligen Rechtsschutzes ist damit nicht mehr gegeben."
Bis auf den Vorschlag bezgl. des Rechtsschutzes habe wir dem so zugestimmt und müssen nun den Entscheid des Sozialgerichtes abwarten. Ich hoffe, daß dies in den nächsten Tagen geschieht und melde mich wieder. Wesentlich gespannter bin ich natürlich auf das sog. "Hauptsacheverfahren". Bis dahin werde ich mich in Geduld üben müssen ;-)

efge
14.10.2005, 14:18
Hi Timo,

gerade erst Deine Nachricht gelesen.
Prima Entscheidung!!!

Das hat sich aber noch nicht in Vechta und Aurich herumgesprochen bzw. die lassen dieses Wissen nicht in ihre alltägliche Arbeit mit einfliessen.
Allem Anschein nach gibt es in Vechta doch "Lernwillige".

Gruß

StephanK
14.10.2005, 14:20
Also hat die ARGE sozusagen den Schwanz ca. 1/3 eingezogen... das ist immerhin schon mal was!
Ich denke, es war ganz richtig, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung trotzdem nicht zurückzunehmen, denn die nur darlehensweise Gewährung ist ja deutlich weniger als das, was beantragt ist.
Dann wünsche ich Dir die nötige Geduld und dem Gericht gute Ratschlüsse...

efge
25.10.2005, 12:45
Nun ist es "amtlich":
Die KdU werden mir bis zum sog. Hauptsacheverfahren, längstens jedoch bis zum 30.12.05, in der ursprünglich bewilligten Höhe des ersten Bescheides zugestanden (so der Entscheid des Sozialgerichts im Eilverfahren).

Damit wäre die erste Kuh vom Eis und ich bin gespannt, wann das Hauptsacheverfahren stattfindet bzw. zu welchen Erkenntnissen das SG kommt. Auch hierüber werde ich berichten.

@Stephan: Dank für die Wünsche! Geduld habe ich. ;-)

efge
07.11.2005, 12:44
Fröhlich, fast schon ausgelassen erwartete ich zum 01.11. die Nachzahlung seitens der ArGe, so wie es im Eilverfahren des Sozialgerichtes entschieden wurde (s.o.).
Pustekuchen, lediglich der alte Betrag war auf dem Konto...

Zu einem anderen Thema schrieb Betroffener:
Was Amtsleiter und/oder ggf. Sachbearbeiter wollen und möchten ist eine Sache, was Recht ist wieder eine andere. Manche Dinge können dan nur vor dem Sozialgericht geklärt werden.
Im Klartext: Die Ämter können sich alles mögliche ausdenken. Solange niemand damit zum Gericht trabt und dort sein Recht bekommt, hat das Amt Recht - auch wenn es falsch ist und zu Deinen LAsten geht.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

Welches Bubenstück sich die ArGe jetzt ausgedacht hat und welche Bemühungen mein Rechtsanwalt via Sozialgericht unternehmen muß, werde ich mit dem größten Vergnügen dem Forum ausführlich schildern, wenn diese Kuh tatsächlich vom Eis ist...

Nach wie vor mit sehr langem Atem,
eefge
8)

efge
15.11.2005, 12:40
Fast hätte ich ich geschrieben, dass noch "Zeichen und Wunder" geschehen... ;-)

Ich versuche in Kurzform nochmal den Sachverhalt zu schildern:

Als Bewohner einer 2er-WG kürzte mir die ArGe ab Juli die KdU um über 100 EUR. Es folgte daraufhin Widerspruch, Klage vorm SG und Antrag auf einstweilige Anordnung. Dem Antrag wurde Anfang Oktober stattgegeben und so erwartete ich zum 01.11. einen "warmen Geldregen" von über 500 Euronen.
Wie ich oben bereits geschrieben hatte, passierte jedoch nichts.

Was also war geschehen bzw. welches Bubenstück hatte sich die ArGe ausgedacht?!

Nachdem ich den zuständigen Sachbearbeiter telef. erreichte, wurde mir erstmal mitgeteilt, daß er von diesem Vorgang nichts wüsste, er müsse sich erst bei seinem Vorgesetzten kundig machen. Nach erneutem Anruf wurde mir dann mitgeteilt, dass ich das Geld nur erhalten könne, wenn ich vorher einen Darlehensvertrag mit der ArGe abschließen würde.
Dies habe ich dann umgehend meinem RA mitgeteilt, habe mir aber trotz allem den Darlehensvertrag zuschicken lassen. Dieser sah neben einer monatl. Tilgung von 100 EUR (!!!) auch eine 4%ige Verzinsung und einen Zusatz für meine möglichen Erben vor...
Erst nach erneutem intervenieren durch meinen RA und dem Hinweis auf "sofortige Vollstreckung" lenkte die ArGe dann endgültig ein und heute war dann auch der entsprechende Zahlungseingang zu verzeichnen.

Wie hiess noch das Sprichwort "Der frühe Vogel fängt den Wurm"...?
Dieses muss unbedingt wie folgt ergänzt werden: "Auch der geduldige Vogel fängt den Wurm!" ;-)

Allen ebenfalls Betroffenen wünsche ich gleichfalls viel Durchhaltevermögen und Erfolg!


Über die weitere Entwicklung (Verfahren vor dem SG) werde ich selbstredend hier berichten...

Gruß
effge
.........

efge
26.04.2006, 11:00
Hallo,
die endgültige Entscheidung hat recht lange gedauert (meine Ergänzung zum Thread auch).
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge habe ich Anfang März das Einlenken der hiesigen ARGE schriftlich bestätigt bekommen.

Das lachende Auge: Die tatsächliche KdU (1/2 der anfallenden Miete) wird übernommen und die darlehensweise Bewilligung wurde aufgehoben.

Das weinende Auge: Es gab eine Einigung im Klageverfahren und keine Entscheidung des Sozialgerichtes.

Mittlerweile gibt es noch mehr zu berichten, hierüber werde ich demnächst posten. "Please, hold the line..." ;-)

Gruss
effge

efge
07.05.2006, 19:47
Hier nun der weitere Vorgang der Geschichte um eine 2er-WG:

Das Haus in dem wir zur Miete wohnten, war (bedingt durch bauliche Mängel) weitestgehend von Schimmel befallen. Die Vermieter haben jedoch dieses Problem nicht ernst genommen und noch nichtmals "halbherzig" versucht Abhilfe zu schaffen.

Bevor jedoch die Kosten für Miete und Heizung für dieses alte Mietobjekt seitens der ARGE Anfang März endlich in "trockenen Tüchern gewickelt" war, haben wir durch einen glücklichen Zufall eine neue Bleibe gefunden.
Bereits im Dezember vorigen Jahres hat der Eigentümer der neuen Immobilie mit meinem Mitbewohner einen Mietvertrag zum 01. April d.J. abgeschlossen. Ich tauche nun "lediglich" als Untermieter mit einem vom Eigentümer eingewilligtem Untermietvertrag auf. Die Kosten für Miete und Heizung decken sich bis auf wenige Euro mit den alten Kosten und glücklicherweise fand der Umzug nur in eine Nachbargemeinde statt und so bin ich der Zuständigkeit der ARGE erhalten geblieben. ;-)

Den Wohnungs- und Ortswechsel habe ich der ARGE erst 1 Monat vor dem Einzug ins neue Domizil mitgeteilt und auch den Untermietvertrag vorgelegt. Im SGB II steht zwar, dass ein Umzug der Behörde vorher mitgeteilt werden soll, von einem "muss" habe ich dort jedoch nichts gelesen. (Selbstredend ist der Umzug von uns finanziert worden und Freunde und Bekannte haben uns tatkräftig unterstützt.) Nachdem ich den zuständigen Sachbearbeiter für Leistungen über die Gründe des Umzuges (Schimmelbefall) informiert hatte, war dies auch weiter kein Thema. :-)

Wie zu erwarten (?) gab es dann jedoch noch einige "Verwicklungen" und argetypischen Gepflogenheiten, über die ich bald informiere.

LG
effge

efge
08.05.2006, 15:45
Auch wenn dieser Beitrag nicht unbedingt zum Thema Wohngemeinschaft passen mag, so rundet er doch das Bild ab, an dem zur Zeit seitens der ARGE kräftig mit allerlei unpassenden Farben gepinselt wird.

Mein Vermieter hat das alte Haus (indem ich jetzt zur Untermiete wohne) über einen Makler vom Eigentümer gemietet. Kurz nachdem ich den Untermietvertrag der ARGE vorgelegt habe, bekam ich Anfang März von eben jener ARGE eine sog. Vermieterbescheinigung. Noch ehe ich darauf hätte reagieren können passierte Zweierlei:

1. Der Eigentümer (der nirgends im Untermietvertrag namentlich erwähnt war) erhielt ebenfalls eine sog. Vermieterbescheinigung.

2. Das Einwohnermeldeamt des Ortes, in den ich zum 01. April ziehen wollte war bereits über den Umzug informiert und schickte dem Eigentümer des Hauses die hier üblichen Wertmarken für die Abfalltonnen zu. Und zwar nicht nur meine, sondern auch die meines Vermieters.

Über Pkt. 2 habe ich bereits den Datenschutzbeauftragten des Landes Niedersachsens kurz und sachlich (ohne Kommentar) informiert, nicht nur weil mit meinen Daten Schindluder getrieben wird, sondern insbesondere mit Daten Unbeteiligter.

Und weil es eh schon alles so spassig ist, hat die ARGE bezgl. des Untermietvertrages und der sog. angemessenen Kosten für die Miete einen weiteren Stolperstein in den Weg gelegt bzw. agiert wird ein Hamster im Tretrad.

Hierüber und über meine Reaktion möchte ich in meinem nächsten Posting berichten, da mir der Beitrag zu lang und daher unleserlich werden kann.

Grüsse

efge
08.05.2006, 21:17
Und weiter im Text. Nachdem also Ummeldung, Umzug, Vorlage des neuen Mietvertrages, die Vermieterbescheinigung (die vom Eigentümer des Hauses an die ARGE geschickt wurde) der ARGE vorlag, bekam ich den neuen Bewilligungsbescheid.

Ich war nicht wirklich überrascht, dass dieser nicht die tatsächlichen Kosten der Miete beinhaltete, da ich mich (und mein Rechtsanwalt) bereits darauf eingestellt hatten, dass neues "Ungemach" auf mich zukommen wird.

Der Landkreis (LK) in dem ich wohne, hat nur für die Kreisstadt einen Mietspiegel. Alle Kosten der KdU werden in den Gemeinden des LK getreu dem Motto "Stumpf ist Trumpf" nach der Wohngeldtabelle "berechnet". Demnach würden mir lediglich 200,00 Euro Warmmiete zustehen. Obwohl ich schon bei der alten Wohnung einen Erfolg erzielt habe (siehe vorangegangene Postings), stellt sich die ARGE auf stur und versucht erneut, mir die zustehenden KdU nicht anerkennen zu wollen. Deswegen mein Hinweis im letzten Posting auf den Hamster im Tretrad... ;-)

Schon ein schöner Versuch erneut die Kosten für die Unterkunft zurecht stutzen zu wollen. Und siehe da (auch wenn ein wenig gelangweilt, ob der Vorgehensweise der ARGE), erneut Widerspruch und nochmals Antrag auf Prozesskostenhilfe und nochmals ein "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordung" an das hiesige Sozialgericht.

Welch herrliches "Spiel", zumal ich mir sicher bin wie es ausgeht...

Also, nicht verzagen, weiterhin versuchen die Rechte durchzusetzen und auch in die zweite Runde gehen (so albern es sein mag ob des Unvermögens der Lernfähigkeit der ARGEN).
Wenn es denn so kommt, wie ich es einschätze, werde ich das Forum informieren und aufgrund der Nachzahlung endlich wieder bei meinem Lieblingsitaliener eine Pizza nebst üblem Wein bestellen. ;-)

efge
20.05.2006, 22:00
Und nun mal endlich auch wieder eine erfreuliche Nachricht:

Ich werde nicht zu meinem Lieblingsitaliener zum Essen gehen (und mir den schalen Wein einverleiben), sondern lieber für das Geld 2-3 Tage etwas Leckeres zu Hause bereiten. :-)

Das hiesige Sozialgericht hat für mich entschieden ( Landkreis ohne Mietspiehgel) und dabei festgelegt, dass "Die Höhe der angemessenen Unterkunftskosten (ohne Heizkosten) ist anhand der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG unter Berücksichtigung der für die Gemeinde xyz geltenden Mietstufe 1 für eine Person auf xyz Euro festzusetzen Die Heizkosten sind zusätzlich zu zahlen."

Dabei ging es um über 60 € monatlich und ich kann nur alle auffordern, legt Widersprüche ein, bemüht die Sozialgerichte, denn wir werden ordentlich übers Ohr gehauen. Und siehe da: Selbst in unserer "beschi..enen" Lage können wir doch noch ein wenig aus- und geraderichten.

Nur Mut & dabei viel Erfolg.

Betroffener
20.05.2006, 22:15
Hallo Effge,

herzlichen Glückwunsch zum errungenen Sieg.

Leider kann ich mich in der aktuellen Situation nicht so richtig mitfreuen:
http://www.netzeitung.de/arbeitundberuf/399876.html

Da bahnt sich eine grosse Sache an - meine ich. Entweder müssen schnellstens vernünftig austarierte Mindestlöhne her gegen die Arbeitgeberfront oder es wird gewaltig rauchen.

efge
21.05.2006, 15:30
Im DLF wurden die Äusserungen des Sozialdemokraten (!!!) Peter Struck ebenfalls zitiert, das niemand «die explosionsartige Vermehrung der Bedarfsgemeinschaften auf derzeit vier Millionen mit ihren finanziellen Folgen vorausgesehen.» habe.

Offenbar scheinen nun viele der Genossen, nachdem sie ordentlich Unordnung u.a durch Hartz IV veranstaltet haben, dem ganzen noch das fehlende i-Tüpfelchen aufsetzen zu wollen.

(Ironie an) Die schönste Variante wäre folgende:
Ungeachtet dessen, dass die Zahl der ALG II – Empfänger/innen stetig steigt, wird der Gesamtbetrag der ALG II – Leistung jährlich festgeschrieben. Ist nicht mehr im Töpfchen übrig, werden halt die Leistungen für alle dementsprechend gekürzt. Das wäre dann ein schönes Instrument unter dem Begriff „Arbeitsmarkt“ weiter an der Schraube der Billiglöhne zu drehen, um diese noch mehr senken zu können. (Ironie aus) Zuzutrauen wäre es ihnen allerdings…

Wie hoch soll denn bald der Prozentsatz von Menschen sein, die unter der Armutsgrenze „leben“ dürfen!?

Zurück zum Thema Wohngemeinschaften. Der Versuch, WG’s für ALG II – Empfänger/innen letztlich faktisch auflösen zu wollen und sie mit eäG gleichzusetzten, bedeutet m.E. Zweierlei:

- hier wird versucht eine alternative Form des Zusammenlebens für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu zerschlagen
- die ARGEN/Jobcenter werden sich mit einer erneuten Prozesslawine beschäftigen dürfen

StephanK
21.05.2006, 15:46
Der Versuch, WG’s für ALG II – Empfänger/innen letztlich faktisch auflösen zu wollen und sie mit eäG gleichzusetzten, bedeutet m.E. Zweierlei:

- hier wird versucht eine alternative Form des Zusammenlebens für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu zerschlagen
- die ARGEN/Jobcenter werden sich mit einer erneuten Prozesslawine beschäftigen dürfenDas sehe ich genau so. Die Mögklichkeit einer Prozesslawine wird aber von unseren vorausschauenden Politiker(inne)n gesehen und es wird versucht, sie auf dem Weg der Gebührenerhebung (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=59406) zum Rieseln vereinzelter Schneeflöckchen zu machen. Motto: Na ja, der Rechtsweg muss offen bleiben, weil das Grundgesetz es verlangt - aber das Grundgesetz schreibt ja nix über die Maut auf diesem Weg... :-x

efge
21.05.2006, 21:39
Und in der Tat wird gerade versucht etwas zu konstruieren, was an Absurdität nicht zu überbieten ist.

In einer WG in der ich vor gut 15 Jahren gewohnt habe, hatte die Mitbewohnerin Maike ein 4jähriges Mädchen. Maike war berufstätig und wir haben uns gemeinschaftlich um ihre Tochter „gekümmert“. Auch haben wir, wenn Maike mal ausgehen wollte, sog. Babysitting betrieben. Dies war für alle Beteiligten selbstverständlich und im Sinne einer WG klar.

Zudem gab es auch durchaus Situationen, in denen wir uns auch (bei finanziell klammen Verhältnissen) unter die Arme gegriffen haben. Es gab nur einen Kühlschrank, eine Waschmaschine, einen Herd.

Jeder brachte das, was er hatte mit in die WG ein (von der erwähnten Waschmaschine bis hin zur Kaffemaschine, Fernseher, Messer, Gabel usw. usf.).

War und ist doch prima: Man/frau hatte (fast) alles Erforderliche im Haushalt und Neuanschaffungen waren daher auch nicht erforderlich.
Eingekauft wurde aus einer gemeinsamen Haushaltskasse, die Klamotten wurden gemeinsam gewaschen und hinterher auseinandergepuzzelt (sparte Zeit – bis auf das auseinanderpuzzeln -, Geld und Energieressourcen). Gekocht und gegessen wurde gemeinsam und war (bis auf Maikes makrobiotische Anwandlungen) immer ein Erlebnis. ;-)

Das Bad war chaotisch organisiert und oftmals musste man/frau schon heftigst seine Zahnbürste suchen. Ludger benutzte oft mein Rasierwasser. Dafür durfte ich seine neuen LP’s auf Kassetten aufnehmen.

Kaum erwähnenswert (???), dass wir kostengünstiger gelebt haben, als wenn jeder einzeln eine Wohnung bezogen hätte. Die geringeren Kosten, waren u.a. auch ein Grund (nicht der einzige), warum WG’s entstanden sind und heute auch noch als eine alternative Lebensform praktiziert wird.

Seit den 80ern (des letzten Jahrhunderts:-) ) zog ich es vor in 2er WG’s zu wohnen. War ruhiger und stressfreier. Zum Teil auch „komfortabeler“, da die Essensfrage kein allabendliches Thema war.
Seit dem Auszug aus dem elterlichen Haus hatte ich nie eine eigene Waschmaschine – auch heute nicht. Irgendwie brachte man/frau dieses Teil mit in die WG. :-)

Nach den Planungen der Bundesregierung und insbesondere der Spezialdemokraten wären unsere alten WG’s allesamt eheähnliche Gemeinschaften. Hier wird Kultur bösartig und wider besseren Wissens zerschlagen.

Und dass aus den Reihen der Opposition kaum Widerspruch kommt, verwundert mich gerade bei den Mitgliedern des Bundestages aus den Reihen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht. Deren Gallionsfiguren kokettieren gerne mit ihrer Vergangenheit. Insbesondere Claudia Roth, die in allen möglichen Talkshows ständig darauf hinweist, dass sie die „Managerin“ von Ton, Steine, Scherben gewesen sei und die ganze „Szene“ so toll gefunden hätte. Und vom Sponti aus Frankfurt, glorreichem Hausbesetzer und WG-Joschka soll erst gar nicht die Rede sein. ;-)

Dies war ein Teilaspekt zur Problematik ALG II und geplante Änderungen. Auch in den sog. anderen Bereichen stehen erhebliche Veränderungen, nein Verschlechterungen, an.

Wir müssen uns wehren: Solange es geht über die die Sozialgerichte, das Engagement in Arbeitslosenhilfe-Organisationen (z.B. auch diesem Forum) oder auch durch unsere Teilnahme an der Demonstration in Berlin.

Gruss