gadorick
15.06.2008, 21:29
Hallo,
aus Gesundheitsgründen und um im Alter evtl nicht alleine zu sein, möchte ich, Hartz IV Bezieherin mit meiner Schwester eine gemeinsame Wohnung beziehen.
Die Arge Sachbearbeiterin gab mir leider keine Zusage, weil sie keine Notwendigkeit sieht.
Ich kann wohl umziehen, habe aber die Mehrkosten für die neue Wohnung selber zu tragen.
Was ich nicht verstehe ist folgendes:
Meine Miete zur Zeit beträgt 186 Euro, dazu kommen Nebenkosten und Heizung von 136 Euro. Gesamtmiete 322 Euro.
Neue Wohnung wäre Miete 486 Euro Nebenkosten und Heizung 158 Euro . Gesamtmiete 644 Euro. Das geteilt durch zwei ergibt wiederum 322 Euro.
Also genau das, was jetzt auch für mich alleine bewilligt wird.
Sachbearbeitern sagt, sie könne nur die reine Kaltmiete von 186 Euro( alte Wohnung), plus die Umlagen in Höhe von 79 Euro ( meine anteilmäßigen Umlagen der neuen Wohnung) berücksichtigen.
Die Differenz von 57 Euro hätte ich zu tragen.
Wird nur nach der Kalt- und nicht nach der Komplettmiete berechnet? :confused:
aus Gesundheitsgründen und um im Alter evtl nicht alleine zu sein, möchte ich, Hartz IV Bezieherin mit meiner Schwester eine gemeinsame Wohnung beziehen.
Die Arge Sachbearbeiterin gab mir leider keine Zusage, weil sie keine Notwendigkeit sieht.
Ich kann wohl umziehen, habe aber die Mehrkosten für die neue Wohnung selber zu tragen.
Was ich nicht verstehe ist folgendes:
Meine Miete zur Zeit beträgt 186 Euro, dazu kommen Nebenkosten und Heizung von 136 Euro. Gesamtmiete 322 Euro.
Neue Wohnung wäre Miete 486 Euro Nebenkosten und Heizung 158 Euro . Gesamtmiete 644 Euro. Das geteilt durch zwei ergibt wiederum 322 Euro.
Also genau das, was jetzt auch für mich alleine bewilligt wird.
Sachbearbeitern sagt, sie könne nur die reine Kaltmiete von 186 Euro( alte Wohnung), plus die Umlagen in Höhe von 79 Euro ( meine anteilmäßigen Umlagen der neuen Wohnung) berücksichtigen.
Die Differenz von 57 Euro hätte ich zu tragen.
Wird nur nach der Kalt- und nicht nach der Komplettmiete berechnet? :confused: