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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Verlängerungsantrag


csi-md
04.08.2006, 13:13
Hallo...
Ich war heur bei der Arge in Magdeburg um meine ALGII Verlängerung abzugeben.
Dort haben sie sich aber mal wieder Neuigkeiten ausgedacht.
Ich wurde dort nämlich mit einem 3-Seitigen Zusatzantrag wieder weggeschickt. Dieser gleicht vom Inhalt dem Erstantrag. Ich möge diesen
doch bitte auch ausfüllen und dann mit dem Verlängerungsantrag wieder abgeben. Dieser Zusatzantrag soll dazu dienen, dass der Bewilligungszeitraum auf 12 Monate ausgeweitet werden kann. Wurde mir gesagt. Allerdings sollten dazu auch alle Nachweise usw mit eingereicht werden. Welche schon bei Erstantrag bzw bei letzten Verlängerungen abgegeben wurden. Allerdings stellen sich da wieder fragen, welche mir vor Ort nicht beantwortet werden konnten/wollten?!?
1. Sollen auch wieder Angaben zu Eltern/Geschwistern gemacht werden. Was haben die mit MEINEM Antrag zu tun? Bisherige Hilfsgemeinschaften vor Ort sagten -> Nichts! Ich selbst bin Ü25 mit abgeschl. Ausbildung, wohne aber noch bei den Eltern mit Schwester. Dieses Problem gabs auch beim Erstantrag.
2. Ebenso soll zu Eltern Unterlagen eingereicht werden... Siehe 1.
3. Kontoauszüge der letzten 2 Monate wollen sie auch. Wurde bisher auch nicht gefordert. Möchte ich denen aber auch nicht geben, ich bin dort schon gläsern genug... (maximal würde ich sie Buchungsgeschwärzt abgeben, bis halt auf den jeweiligen vorher/nachher Kontostand)
4. Was könnte passieren, wenn ich diesen Zusatzantrag nicht abgebe?
Mit bisherigem Bewilligungszeitraum hatte ich keine Probleme und deren Bürokratie wird auch kaum entlastet...
Ich hoffe, mir kann jemand was sagen...........................

StephanK
04.08.2006, 17:14
:welcome: csi-md,
zu Fragen 1 und 2: Die haben insofern einiges mit Deinem Antrag zu tun, weil es zwischen Dir und Deiner Familie zwar keine Bedarfs-, aber eine Haushaltsgemeinschaft gibt und deswegen das Einkommen Deiner Eltern eine Rolle spielt. Näheres nachzulesen hier im Forum bei Info-Alg II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#23).
zu Frage 3: Das ist eine immer wieder umstrittene Frage. Gerichte haben bisher der Tendenz nach so entschieden, dass ein aktueller Kontoauszug genügen muss, aber es ist leider ein Thema, bei dem man knurrend feststellen muss, dass man als Antragsteller nicht am längeren, sondern am kürzeren Hebel sitzt.
zu Frage 4: Wohl nichts, außer dass Du wie bisher zwei- bis dreimal pro Jahr einen Verlängerungsantrag ausfüllen musst.

csi-md
04.08.2006, 19:02
Danke für die Antwort.
Naja, was Eltern betrifft hatten wir das beim Erstantrag schon. Da hab ich das alles eingetragen. Bei Antragsabgabe hat die Bearbeiterin diesen kompletten Abschnitt aber durchgestrichen, weil: Ich bin eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und diese Angaben somit unnötig! Daher bin ich wieder mal mehr verwirrt als alles andere. Soweit ich mich erinner, sollte ich dann doch noch 2 Wochen später eine einfache Verdienstbescheinigung der Eltern abgeben. Das alles liegt allerdings schon in deren Akten. Jetzt nochmal?!? Bürokratiewahnsinn!!
Bisher hatte ich 4 Monate und danach jetzt 5 Monate Bewilligung, daher könnt ich auch mit eventueller mehrfacher weiterer Beantragung leben.
Man bekommt ja hier niemanden mehr ans Telefon außer einem Call Center die einem aber auf spezielle Fragen auch keine Antwort geben können... Die Ganze Aktion ist mehr als ein jammer :|

csi-md
10.08.2006, 19:35
Aber mal noch was anderes...
Wenn ich dort jetzt geschwärzte Kontoauszüge abgebe, in wie weit könnte die Arge dann von irgendwelchen Kontenabfragen gebrauch machen?!?
Hört man ja mal das da was ginge. Zumal eine Bankberaterin meiner Eltern gesagt hat, dass sie schon Fälle hatten wo von der Arge jemand im Büro stand und Einblick in die Kontengewegungen von jemandem wollte...
Die wird sich ja sowas net zwingend ausdenken...