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ALN - Robot
20.01.2005, 02:53
MDR - Escher berichtet

165-Euro-Job: Übrig bleiben 65 Euro

Künftige ALG-II-Empfänger mit einem 165-Euro-Job können ab Januar 2005 etwa 65 Euro von ihrem Zuverdienst behalten. Das hat das Bundeswirtschaftsministerium in einer Rechtsverordnung festgelegt, die Ende September in Kraft tritt. Die übrigen 100 Euro werden mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet. Bisher sind die 165 Euro anrechnungsfrei.

Vor der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II werden von den 165 Euro zwei Pauschalen abgesetzt:

- Eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro für Ausgaben, die im Job anfallen wie z.B. Arbeitskleidung.
- 30 Euro für private Versicherungen wie z. B. Haftpflicht- und Hausrat.

Nach Abzug beider Pauschalen ergibt sich das bereinigte Einkommen, von dem der Arbeitslose 15 Prozent behalten darf. Das sind 17,95 Euro.


Langzeitarbeitslosen bleibt noch etwas mehr, wenn sie Fahrtkosten haben. Unabhängig vom Verkehrsmittel sind das sechs Cent pro Kilometer. Ein Arbeitsloser, der zehn Mal im Monat fünf Kilometer zur Arbeit fährt, kann also zusätzlich drei Euro absetzen.

Die Regelungen gelten auch für Zuverdienste über 165 Euro. Dabei bleibt die Summe bei der Werbekosten- und bei der Versicherungspauschale gleich. Der Freibetrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen.

Rechenbeispiel 165-Euro-Job eines ALG-II-Empfängers:

165,00 Euro Verdienst (Brutto = Netto)

-15,33 Euro Werbungskosten
-30,00 Euro Versicherungspauschale
-17,95 Euro Freibetrag von 15% auf das Netto
-3,00 Euro 5 km Fahrtweg 10 mal im Monat (0,06 Euro* 50 Km
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98,72 Euro werden auf das ALG II angerechnet

165,00 Euro
-98,72 Euro
==============================================
66,28 Euro anrechnungsfrei, d.h. der ALG-II-Empfänger kann diesen Betrag behalten

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

unimatrix
28.01.2005, 08:50
verstößt das nicht gegen dieses mindestlohn gesetz? oder wie sich das nennt.

denn dieses ALG2 mit dem was man behalten darf, würde bei sehr vielen menschen unter die (ich glaube es sind) 5€ mindestlohn fallen.

oder liege ich da falsch?

Betroffener
15.06.2005, 13:35
Welches Mindestlohngesetz meinst Du ?

Ich kenne bislang keines und das würde hier auch nicht greifen - wenn es denn eines gäbe.

Es geht um den Zuverdienst bei Leistungen aus der Sozialhilfe bzw. SGB II, die in ihrer Gesamtheit "gewürdigt" werden müssen)

Hierzu gibt es von der IAB (verbandelt mit der Nünrberger Arbeitsagenturzentrale) eine m.E. sehr tendenziöse Studie (die auf Zahlen basiert, die kaum einer erreicht):

Siehe auch hier: Ein-Euro-Jobs zu teuer? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/mod/1-Euro-Job-zu-teuer-kb0805.pdf)
Traue keiner Statistik, die Du nicht selber gef..... hast.
Kommentare dazu sind erwünscht.

Milano
08.04.2008, 22:28
Hallo,

was ich nicht verstehe, ist folgendes:

Ich kenne eine Arbeitslosen, der ist nahe dem Rentenalter und der hat die Zangsrentisierung abgelehnt.
Er kriegt zu seinem Hartz IV-Geld noch zusätzlich 400,00 Euro, von dem er 165,00 Euro behalten darf.

Ich dagegen bekomme 300, 00 Euro und darf nochnichtemal 100,00 Euro behalten.
Wie verhält es sich eigentlich oder liegt es daran, daß ich 38 Jahre alt bin und in einer geringfügigen Beschäftigung zunächst arbeite und er in einem 400-Euro-Job ohne Aussicht auf Festanstellung??? (Tenniswart bzw. Tennishausmeister)?

Ich habe schließlich mehr Ausgaben, da ich mein von der Arbeit gestelltes Zustellfahrad selbst warten muß und Mäntel, Speichen und Arbeiten sind grad nicht die billigsten.
Hab letztens wieder über 70,00 Euro alleine für mein Fahrrad zahlen müssen.

ela1953
08.04.2008, 22:51
Wenn du auch ALG II bekommst, darfst du aber von deinen 300 €
140 € behalten. (100 € Freibetrag und 20 % von 200€) Von diesem Freibeträgen muss man die Fahrradreparaturen bezahlen.

Wenn du eine Arbeit hast und morgens zusätzlich Zeitungen verteilst, dürftest du eigentlich bis 400 Euro nebenbei verdienen und behalten.

Milano
08.04.2008, 23:21
Danke und in einer Bedarfsgemeinschaft bekäme ich 1.021,-- Euro,
abszüglich der 300,00 Euro sind dies 721 Euronen und tätsächlich bekomme ich 850 Euronen ausbezahlt bzw. überwiesen.

Also darf ich 129 Euro behalten und 171 Euro behält das Amt ein.
Demnach ist diese Rechnung im grünen Bereich.