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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : GLÄSERNER BANKKUNDE - ABSCHAFFUNG DES BANKGEHEIMNISSES


Betroffener
21.03.2005, 11:40
Spannend dabei ist natürlich, daß alle Finanzinstitute (bis auf eine Reiffeisenbank - die hat dagegen eine Klage in Karlsruhe laufen) dabei auch die Füße still gehalten haben, statt laut Zeter und Mordio zu schreien. - das hat sicher Gründe, die noch nicht offen gelegt sind.

Anscheinend regt sich jetzt aber auch bei den Damen und Herren Abgeordneten das schlechte Gewissen, zu dem was sie am 23. Dezember 2003 haben durchlaufen lassen - vielleicht weil sie auch selber betroffen sind und das jetzt merken?

Quelle der folgenden Texte: Spiegel, nachzulesen hier:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,347508,00.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,340783,00.html

Am 1. April 2005 löst sich das Bankgeheimnis in Luft auf. Mit einem weitreichenden Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus, Sozialbehörden und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers ausschnüffeln dürfen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren.

... die Betroffenen müssen weder vor noch nach der Abfrage informiert werden. Selbst die beteiligten Banken bekommen von dem Vorgang nichts mit: Sie müssen dem Staat über eine Online-Schnittstelle den Zugriff auf die sogenannten Stammdatensätze all ihrer Kunden (Adressen, Listen aller Konten, Depots und Verfügungsberechtigungen) ermöglichen. Was da wann abgefragt wird, können die Institute nicht nachvollziehen.

Einfügung: Mit nur wenig Mehraufwand können dann auch inhaltliche Daten der Konten fast ebenso klammheimlich abgefragt werden. Einfügung Ende

Inzwischen schreien Datenschützer und Bürgerrechtler Alarm. Mehrere Rechtsgutachten kommen zu dem Schluss, das Gesetz sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hält das Gesetz für höchst problematisch. Der Karlsruher Rechtsprofessor Gunter Widmaier hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Eichel-Codex eingereicht. Er moniert vor allem, dass die Kontoabfragen still und heimlich erfolgten. Dadurch, so Widmaier in seinem Schriftsatz an die höchsten deutschen Richter, hätten Betroffene Bürger keinerlei Möglichkeit, juristisch gegen möglicherweise rechtswidrige Datenabrufe vorzugehen, was dem Grundgesetz widerspreche.

Dass die von Hans Eichels Referenten erdachten Regelungen ebenso unverhältnismäßig wie maßlos sein könnten, schwant nun auch vielen Parlamentariern. In einer Vorlage des Innenausschusses, die am 17. Februar verhandelt und mit größter Wahrscheinlichkeit beschlossen wird, fordert "der Deutsche Bundestag ... die Bundesregierung auf, in der geplanten Verwaltungsanweisung [zu dem Gesetz] auch die Information der Betroffenen über durchgeführte Kontenabfragen vorzusehen."

Dass offenbar sogar der Bundestag Teile des von ihm selbst verabschiedeten Gesetzestextes inzwischen für rechtlich bedenklich hält, könnte die Chancen der in Karlsruhe anhängigen Klagen erhöhen. Rechtsanwalt Widmaier ist nach eigenen Angaben erfreut, dass der Bundestag "die Reparaturbedürftigkeit des Gesetzes erkannt" hat. Dennoch hält er ein Machtwort aus Karlsruhe weiter für geboten. "Verfassungswidrige Gesetzesvorschriften können nicht durch Verwaltungsanweisungen aus der Welt geschafft werden."

Mein Kommentar: Der Bundestag hat schlicht gepennt und jetzt sollen die schlimmsten Auswüchse begradigt werden - was aber leider nichts an dem nach meiner Auffassung bestehendem Grundverdacht des Staates, daß in alle Bürger grundsätzlich betrügen wollen, nichts ändert.

Die gleiche gegen unsere grundgesetzlich verbürgten Rechte vorhandene falsche Grundhaltung ist ja auch bei Otto Schily und diversen Innenministern auf Länderebene wieder zu finden, wo automatisch unter der Flagge der Terrorismusbekämpfung jeder einzelne Bürger durch die totale Überwachung seiner Kommunikation und Speicherung der anfallenden Daten verdächtigt wird, womit in Verbindung mit anderen gespeicherten Daten (Bankdaten, Kreditkartendaten, geplante PKW-Maut, RFID-Etiketten, elektronisch auslesebare Ausweise und Pässe, Gesundheitskarte, und, und ...) dann Orwells Visionen von 1984 um ein Vielfaches übertroffen wird.

Wozu brauchen wir sowas wie ein Postgeheimnis, ein Bankgeheimnis oder das Recht zur freien Meinungsäusserung, die Unantastbarkeit der Menschenwürde, den Schutz der Privatwohnung - wenn Hinz und Kunz auf Sachbearbeiterebene in unseren (teilweise auf Vorrat gespeicherten Daten) nach Herzenlust herumwühlen kann. Und da wird sich bei fast jedem - der ansonsten der Meinung ist, daß er/sie nichts zu verbergen hat - in der Masse der Daten (und deren geschickter Zusammenstellung) was finden lassen, was dann wieder erklärungsbedürftig ist. Womit die Beweislast plötzlich umgedreht ist, da dann der Bürger beweisen muß, das aus dem Zusammenhang gerissene und in anderem Kontext zusammengestellte Daten eben nicht das vom Staat unterstellte beweisen.

Nutzniesser sind dann wiederum ganz andere Kreise aus der Industrie, die dann jeden aus diesen Daten abmahnen können, der mal (absichtlich oder unbewußt) auf der falschen Webseite war oder die falsche Telefonnummer angerufen hat. Wir werden erleben, daß sich das weiter massiv verstärkt.