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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsamt für Teilhabe am Arbeitsleben zuständig?


maren1980
17.06.2008, 12:56
Hallo,

ich habe mal eine Frage ich bin schon aufgrund 2 bandscheibenvorfälle krankgeschrieben und beziehe von der KK seid knapp 8 Monaten Krankengeld.Ich hatte zusammen mit der Krankenkasse bei dem Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben gestellt.Die fühlen sich aber für mich nicht zuständig da ich erst 14 jahre rentenversichert bin statt der erforderlichen 15 Jahre.Nun habe ich einen Antrag auf teilhabe am arbeitsleben bei der Arbeitsagentur gestellt.
Ist die denn für mich zuständig da ich ja bei der Krankenkasse noch nicht ausgesteuert bin und noch mein arbeitsverhältnis bei meinem arbeitgeber bestitze oder kann es sein das die auch sagen sie sind nicht zuständig?
würde mich freuen wenn ihr mir vielleicht antworten geben könnt.

MfG Mareike

Marsleuchte
17.06.2008, 14:46
Hallo Maren,

der Weg sollte ein anderer Sein!!

Zuerst solltest Du sehen das Du in eine Reha kommst, ab der Reha steht Dir ein Rehaberater zu und auch Deine ersehnten " Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"!
Das hätte aber Deine Krankenkasse auch wissen müssen und es ist logisch das sich Deine RV dagegen wert weil Sie Dich ja dann an der Backe hat.

Eine Reha kannst Du selber benatragen oder es erledigt Dein behandelnder Arzt für Dich, sofern es ein guter ist.


MfG
Marslicht

maren1980
17.06.2008, 15:15
Ich hatte schon einen rehantrag gestellt der leider abgelehnt wurde.Dann hatte mich die KK aufgefordert bei der Rentenversicherung einen antrag auf teilhabe am arbeitsleben zu stellen.Die hatte aber gesagt sie seien für mich nicht zuständig,da mir ein jahr an den 15 jahren einzahlungspflicht fehlen.Hab den Antrag dann beim AA gestellt,aber die von der krankenkasse meint das das sein kann das die auch sagen sie wären nicht zustellig da ich noch ungekündigt bei meinem arbeitgeber bin und noch nicht ausgesteuert bin.aber genau wusste sie das auch nicht.Nun weiss ich nicht ob ich damit rechnen kann das das AA mir das genehmigt :(

Marsleuchte
17.06.2008, 15:39
Du hättest gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen können !!

Aber trotzdem würde ich an Deiner Stelle mit Deinem Arzt darüber sprechen, mein erster selbstgestellter Antrag wurde auch zu seiner Zeit abgelehnt, als es dann mein Arzt in die Hand genommen hatte ist es ohne Probleme durchgegangen.
Den anderen Weg halte ich dagegen eher beschwerlich gerade weil Sie sich alle auf die noch nicht erfüllten 15 Jahren berufen.


MfG
Marslicht