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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue EGV


sascha10
17.06.2008, 15:44
Hallo,

hatte heute einen Termin bei der Arge , diesne nutzen sie um mir eine neue EGV vorzulegen,die aber noch nicht unterschrieben wurde da ich diese erstmal prüfen lassen will.

Folgender Inhalt steht drin:

EGV

zwischen: Herrn XXXXXX

und : Arge XXXXX

gültig bis: 17.12.2008 soweit zwischenzeitlich nichts anderes vereinbart wurde


1. Leistungen Arge Landkreis XXXXXX

Sonstiges:

- Beauftragung des Ärztlichen Dienstes XXXXXX zur Erstellung eines Gutachtesn wegen der Abklärung der gesundheitlichen Beschwerden

Kommt der zuständige Träger seinen in der EGV festgelegten Pflichten nicht nach, ist ihm innerhalb eine rFrist von 4 Wochen das Recht der NAcherfüllung einzuräumen.
Ist eine Nachbesserung tatsächlich nicht möglich, muss er folgende Ersatzmaßnahme anbieten: ( da steht dann nix mehr weiter )

2 . Bemühungen HerrXXXX

XXXXX verpflichtet sich,

einen Aufenthalt außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches vorher mit dem persönlichen Ansprechpartner abzustimmen, alle Möglichkeiten zu nutzen, um den eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten und an allen Maßnahmen zur Eingliederung mitzuwirken, insbesondere:

Sonstiges:

- Herr XXXXX wird den termin beim Ärztlichen Dienst in XXXXXX pünktlich wahrnehmen und -soweit vorhanden- ärztliche Unterlagen wie Röntgenbilder ect. zur Verfügung stellen.


So mehr steht dort nicht drin.

Ist da sok so oder solte ich da snicht Unterschrieben??
Vor allem hätte ich auch gerne da smit ein 4 Wochen langes Nachbersserungsrecht eingeräumt wird.
Und das einzige was ich zur Verfügung stellen will und werde sind lediglich meine Röntgenbilder, mehr nicht..!!

Danke im voraus

Rotkäppchen
17.06.2008, 16:24
Hast du denn wirklich Gesundheitsprobleme, die dich bei der Ausübung eines Berufes einschränken? Wenn ja, ist so eine Untersuchung beim Amtsarzt keine schlechte Lösung, denn da wird festgestellt, inwieweit du arbeiten kannst. Ansonsten ist das reine Schnüffelei, der ich nicht zustimmen würde.

Eigentlich ist die ärztliche Untersuchung Teil des Profilings, das Voraussetzung für den Abschluss einer EGV ist. Eine EGV ist eine reine Integrationsstrategie. Eine ärztliche Untersuchung hat da nichts zu suchen.

Allerdings gibt es auch andere Möglichkeiten, einen Leistungsempfänger zum Amtsarzt zu schicken, die weitaus drastischer sind.

Da diese EGV aber nichts weiter als die ärztliche Untersuchung vorsieht, finde ich das gar nicht so schlecht, wenn sie erforderlich ist. Du brauchst ja in den 6 Monaten mit denen "nichts anderes vereinbaren". D.h., die werden es schwer haben, dir in diesen 6 Monaten sonst etwas aufs Auge zu drücken, "weil es ja nicht vereinbart ist". Deshalb ist es eine Überlegung wert, ob du das so lieber unterschreiben solltest. Da würde mich deren Nachbesserungsrecht überhaupt nicht jucken.

Nicht OK ist die Ortsabwesenheit und sämtliche Melde- und Mitwirkungspflichten, die wahrscheinlich auf der letzten Seite enthalten sind. Sie sind unzulässig, denn die unerlaubte Ortsabwesenheit und die Nichteinhaltung von Melde- und Mitwirkungspflichten (Krankheitsmeldundung, Umzug, Termineinhaltung etc.) wird eigenständig nach § 31 Abs. 2 SGB II sanktioniert (10%). Steht das aber in der EGV, dann müsste das nach § 31 Abs. 1 Punkt 1 b sanktioniert werden (30%). Das ist unzulässig, denn das bringt das Gesetz in Konflikt.

Auf diesen Punkt müsste das Amt hingewiesen werden. Nun werden die das nicht aus der EGV entfernen wollen (die Software lässt es nicht zu, hörte ich mal). Dann sollen sie es im Ausdruck mit einem schwarzen Edding durchstreichen und daneben unterschreiben.

Und bitte schön alles schreiben und nachweislich abgeben. Nix reden. Mit denen kann man nicht reden. Mündlich gilt nichts.

Der professionelle Satz für die Unzulässigkeit von Melde- und MItwirkungspflichten lautet:

Es ist nicht zulässig, Regelungen zu Meldepflichten und Ortsabwesenheiten in der Eingliederungsvereinbarung festzulegen und Verstöße gegen diese Festlegungen infolgedessen nach § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b zu sanktionieren, denn die Tatbestände und Rechtsfolgen zu Meldepflichtverletzungen sind in § 31 Abs. 2. eigenständig geregelt. Rechtsfolgen wiederholter Pflichtverletzungen nach Absatz 2 regelt § 31 Abs. 3 S. 3 (Minderung um 10%, 20%, 30% usw.). Unerlaubte Ortsabwesenheiten führen nach § 7 Abs. 4a SGB II zum vollständigen Verlust des Leistungsanspruchs für die Dauer der Abwesenheit. Die Rechtsfolge ist demnach auch hier eigenständig im Gesetz geregelt.

Die ausdrücklich im Gesetz festgelegten Rechtsfolgen von Meldepflichtverletzungen (Krankheit, Arbeitsaufnahme, Umzug) und Ortsabwesenheiten dürfen nicht durch eine abweichende Regelung in der Eingliederungsvereinbarung umgangen und durch Sanktionierung nach § 31 Abs. 1 . S.1 Nr. 1b ersetzt werden."

Gruß
Rotkäppchen

Codeman
17.06.2008, 16:52
Als Anmerkung zu Rotkäppchen´s Aussage.

Wenn bei dem Amtsarzttermin deine noch vorhandene Erwerbsfähigkeit festgestellt werden soll und so wie ich es gelesen habe,soll das auch der Fall sein,dann hat dieser Termin nix in einer EGV zu suchen.

Analog verweise ich dich dazu mal auf das Urteil des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz.Findet du hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=63331)

MfG
Codeman

sascha10
17.06.2008, 16:56
ja ich habe Probleme mit meinem Knie.
Kreuzband,Meniskus usw
Hatte das Kreuzband da nun schon zum 3 mal gerissen.
Daher wolen sie nun wohl ein gutachten,weil ich deswegen bisher immer um die EEJ Jobs drumrum kam

sascha10
17.06.2008, 17:04
Also meint ihr das ich dieses so auf keinen Fall unterschreiben sollte?
Codeman leide rkann ich dne kompletten Wortlaut des Urteils nicht lesen,der Link klappt leider nicht.

Rotkäppchen
17.06.2008, 17:27
Wie ich vorhin schon sagte, ist die EGV eine reine Integrationsstrategie. Da hat der Amtsarzt nichts zu suchen. Der Amtsarzt ist Teil des Profilings, und das Profiling ist Voraussetzung für eine EGV.

Da die aber diese Amtsarztgeschichte in die EGV nehmen wollen, und diese für 6 Monate gültig ist, kann man dir schlecht EEJobs innerhabl dieser 6 Monate aufs Auge drücken, weil sie ja "nicht vereinbart wurden". Dann mach doch deren Dummheit mit und unterschreibe das!! Dann hast du wahrscheinlich 6 Monate Ruhe (außer dem Amtsarzt).

Aber vorher möchten die bitte die Melde- und Mitwirkungspflichten da rausholen.

Schau, wenn du denen Jetzt erklärst, dass man die Leute zum Amtsarzt per Bescheid oder sonstwie schickst, oder dass der Amtsarzt Teil eines Profilings ist und erst danach eine EGV abgeschlossen werden kann, dann hast du Ärger. So bist du "im eigenen Interesse willig".

sascha10
17.06.2008, 17:31
Ok werde mir das überlegen
Aber ich will auf jeden Fall eine frist von ebenfalls 4 Wochen zur NAchbesserung
Da der Amtsarzt nämlich etwa 2 Stundne Zugfahrt von mir entfernt ist und ich im moment kein Auto habe kann ja auch mal was dazwischen kommen
Vor allem ist die Frage wer trägt die Reisekosten zum Arzt?
Sollte ich das dann auch noch in die EGV reinholen lassen das die Arge mir die kosten übernimmt und zwar vorher..!!

Marsleuchte
17.06.2008, 17:41
Hallo Sascha,

sei vorsichtig mit der Forderung von 4 Wochen Frist zum nachbessern.
Darauf werden Sie auf keinen Fall einsteigen, da bekommst Du vorher eher Deine EGV als Verwaltungakt vorsgesetzt.


MfG
Marslicht

sascha10
17.06.2008, 17:43
Naja nehme einen Zeugen mit und sage da sich ja bereit wäre sie zu unterschreiben
Aber ein Nachbersserungsrecht will ich auch eingeräumt haben
Ansonsten überlege ich sie nicht zu unterschreiben da sie ja rechtlich nicht ganz so ok ist.
Immer hat man nur Ärger

Rotkäppchen
17.06.2008, 19:07
Was willst du denn nachbessern, wenn gar keine Forderungen sind?

Und was wollen die denn nachbessern, wenn sie dich nur zum Amtsarzt schicken wollen!

Diese ganze EGV ist ein Witz!!!

Und die Fahrtkosten müssten sie dir erstatten, wenn sie von dir schon etwas fordern. Kläre das bitte aber davor!

Und wenn du beim Amtsarzt warst, dann kommt irgend wann der Befund. Da diese EGV keine Schweigepflichtentbindung von dir fordert, bekommst du den Befund zuerst zu sehen und musst ihn nicht der SB zeigen. D.h., wenn der Amtsarzt der Meinung ist, dass du Kerngesund bist und alles machen kannst, dann brauchst du das der sB nicht zu zeigen. Allerdings bringt es dir auch nichts, denn dann wird das Argument "krank" bei Vermittlung auch nicht berücksichtigt.

sascha10
17.06.2008, 19:10
ja diese Entbindung hat sie mir auch mitgegeben.
Nur habe ich gesagt ich will das vorher mit meinem Arzt udn Anwalt bereden
Sie sagte es wäre in der EGV lediglich eine Gesprächsnotiz mehr wäre das nicht was da enthalten wäre.

Rotkäppchen
17.06.2008, 23:46
Die Schweigepflichtentbindung unterschreibe bitte erst, wenn du den Befund hast und ihn gesehen hast. Nicht davor!!!

Rotkäppchen
18.06.2008, 01:17
Damit wir uns hier richtig verstehen, kläre ich hier noch einiges:

Du wirst zum Amtsarzt geschickt, weil du bei der Zuweisung eines EEJ angegeben hast, dass du gesundheitliche Probleme hast und ihn deshalb nicht antreten kannst. Nun schickt das Amt dich zum Amtsarzt. Es ist deren Recht, entweder ein Attest zu verlangen, oder dich zum Amtsarzt zu schicken. Da kommst du nicht drum herum.

Normalerweise wird man zum Amtsarzt zugewiesen. Hier will man ihn aber mit dir "vereinbaren". Und zwar als Teile einer Integrationsstrategie, die nichts weiter vorsieht als einen Amtsarzt. :patsch:

Das mag ja wohl nicht erlaubt sein, und ein wenig dumm ist es auch, denn die Gültigkeitsdauer dieser "Integrationsstrategie" ist von 6 Monaten, innerhalb der 6 Monaten wird sonst nichts mit dir "vereinbart" und das Nachbesserungsrecht ist ja wohl ein dummer Witz:lol:. Ausschließlich die Meldepflichten sind hier störend. Hier würde ich mich mit denen anlegen.

Theoretisch dürften die mit dir jetzt während dieser 6 Monate nichts mehr zu deiner Integration tun. Dann unterschreibe doch diese rechtswidrige Dummheit! Sie kommt dir ja nur zugute. Schließlich können sie dich ja auch per Bescheid zum Amtsarzt schicken.

Ich will es nicht ausschließen, dass sie dich nach der Untersuchung und noch vor Ablauf dieser EGV zum EEJ schicken wollen. Das Argument "Das haben wir aber so nicht vereinbart" werden die nicht sehen wollen. Es ist aber trotzdem ein Argument. Ich würde nur vor Ablauf dieser 6 Monate keine andere EGV unterschreiben, denn es lautet "soweit nichts anderes Zwischenzeitlich vereinbart wird". Zu einer Vereinbarung gehört immer die Unterschrift beider Teile und du willst ja nichts mehr vereinbaren.

sascha10
18.06.2008, 08:55
Ok..
aber im Moment muss ich sagen das ich leider nicht weiss ob ich das Ding nun so unterschreiben soll oder nicht?

Rotkäppchen
18.06.2008, 14:49
Der richtige Weg wäre der folgende:

1) Du unterschreibst die eGV nicht und schreibst denen ein Briefchen, in dem du denen sagst, dass lt. Beschluss des Landessozialgericht Rheinland-Pfalz vom 05.07.07, Aktenzeichen: L 3 ER 175/07 AS, "die Mitwirkung des Antragstellers nicht zum Gegenstand einer Eingliederungsvereinbarung gemacht werden kann, weil der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung schon voraussetzt, dass jemand erwerbsfähig ist".

2) Dann werden die dir einen Bescheid schicken, damit du zum Amtsarzt gehst. Diesen kannst du annehmen und hingehen, oder aber widersprechen. Du kannst nur widersprechen, indem du denen sagst, dass du ja ein ärztliches Attest vorlegen kannst (das hast du ja anscheinend noch nicht vorgelegt hast). Vielleicht begnügen sie sich damit; wenn du aber mit dieser Begründung schon EEJobs abgelehnt hast, würde ich eher mal auf "nein" tippen. D.h., du musst zum Amtsarzt, weil sie dich sonst wegen den abgelehnten EEJobs sanktionieren werden.

3) Der Amtsarzt stellt ein Befund aus. Wenn du ihm die Roentgenaufnahmen deines Arztes nicht zur Verfügung stellst, wird er nicht genau untersuchen können und u.U. fällt der Befund dann zu deinen Ungunsten aus. Den Befund bekommst du.

4) Danach kannst du den Amtsarzt von der Schweigepflicht entbinden, oder auch nicht. Wenn du es nicht tust, werden die dich wegen der abgelehnten EEJobs sanktionieren. Wenn der Befund für das Amt nicht zufriedenstellend ist übrigens auch. In diesem Fall brauchst du einen Anwalt.

5) Danach (d.h., wenn dieses Theater vorbei ist; rechne mal mit 3 Monate), werden sie dir eine EGV und EEJobs vorlegen, die deinem Gesundheitszustand entsprechen. Diese brauchst du natürlich nicht sofort zu unterschreiben, sondern kannst einen Gegenvoschlag ausarbeiten, es kommt der VA (evtl. mit Sanktion), dann darfst zu zum Anwalt, und wenn dann alles um ist, und du die Sanktion zurück hast und eine gültige EGV oder VA, ist insgesamt ein halbes Jahr um.


Wie du siehst, ist es ganz einfach, diese EGV mit dem Amtsarzt zurückzuweisen. Es ist eine gute Frage, ob es dir dient. Das musst du entscheiden.