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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz4 Empfänger nicht Urlaubsbrechtigt?


wihohi
17.06.2008, 17:22
Hallo

ich habe eine Frage die mich echt beschäftigt.
Ich habe im Januar 08 meinen Urlaub gebucht und bezahlt aber beim Job-Center noch nicht angemeldet.
Jetzt war ich letzte Woche da um den zu Melden, er ist vom 10.08 bis 24.08, da hält die Beraterin mir eine Maßnahme vor und meinte ich habe als ALG2 Empfänger kein Recht auf Urlaub und könnte den Urlaub jetzt vergessen, auch wenn ich den schon bezahlt habe.
Meine Frau und meine Kinder können ja fahren aber ich nicht.

Gibt es da irgendeine Regelung? Ich habe bislang noch nichts unterschrieben weil ich es nicht verstehen will das ich mir den Urlaub an die Backe Nageln kann. Es geht hier um popelige 2 Wochen, die Maßnahme dauert 6 Monate und soll zum 01.08. anfangen.

Ich habe mir bislang nie was zu Schulden kommen lassen, habe immer alles gemacht was die verlangten, aber das geht mir jetzt entschieden zu weit. Muss ich mich wirklich so Gläsern machen? Ich habe doch auch Rechte, oder doch nicht ?!?
Meinte die Frau doch zu mir, ich hätte erst fragen sollen ob ich an diesen Termin dies machen dürfe.
Demnächst muss ich auch noch fragen wann ich auf`s Klo darf, oder wie?!?

Ich habe 3 Kinder, 2 davon sind Schulpflichtig und ich habe nunmal leider keine andere Möglichkeit Urlaub zu machen, aber davon wollte sie nichts wissen.
Wie kann ich also doch noch zu meinem Urlaub kommen?

Ich muss jetzt am Donnerstag, 19.06. wieder hin und mich vor der Teamleiterin behaupten das ich doch noch an meinen Urlaub komme und trotzdem an der Maßnahme teilnehmen kann.
Denn dran Teilnehmen möchte ich ja, aber das Geld für den Urlaub den ich schon bezahlt habe, es geht um 1000 Euro, möchte ich mir nicht in die Haare schmieren und mit meiner Familie endlich mal wieder Urlaub machen.
Wir haben für diesen Urlaub ein Jahr lang richtig geknausert. Soll das alles Umsonst gewesen sein?!?

Das will ich nicht wahr haben.

Bitte sagt mir das es einen Beschluss oder sowas gibt das ich den Urlaub bekommen kann.

Marsleuchte
17.06.2008, 17:45
Hallo wihohi,

völliger Schwachsinn Deines Sachbearbeiters.
Dir steht genau wie jeden anderem ALG II Empfänger Urlaub zu.
Ich bin mir jetzt halt nicht sicher über die Höhe des Anspruchs und will jetzt hier nicht pauschal ein paar Zahlen in den Raum stellen.
Bis Donnerstag werden wir aber schlauer sein.

MfG
Marslicht

Codeman
17.06.2008, 19:04
Hallo,

hier muss ich mal knallhart werden: Wenn du normal arbeiten würdest,würdest du dann auch einfach so deinen Urlaub buchen und etwa ein halbes Jahr später zu deinen Chef gehen und sagen,also Herr Chef ich habe da Urlaub gebucht und will da frei haben ?!?

Ich denke nicht - und genauso läuft es auch bei der ARGE.Wenn ich dein SB wäre,dann hätte ich auch ne schnelle Massnahme rausgesucht,schon alleine um dir zu zeigen,so gehts nicht.

Es gibt kein Anrecht auf Urlaub - dir kann zwar 3 Wochen im Jahr Ortsabwesenheit genehmigt werden,allerdings,wie das Wörtchen kann schon sagt,ist das kein Rechtsanspruch und ist immer individuell zu entscheiden.Hier gebe ich dir aber keine Chance - und das muss ich auch sagen - hättest du mal auf deine Frau gehört.

Tut mir leid,dass ich hier so knallhart antworte,normalerweise ist das nicht meine Art einen User so zusammenzufalten,allerdings hast du dir hier einen Bock geschossen,für den du jetzt auch grade stehen solltest.

Nichtsdesto trotz wünsche ich dir viel Erfolg am Donnerstag.

MfG
Codeman

wihohi
17.06.2008, 21:16
Jau,

jetzt habe ich von 2 Mods 2 Meinungen gehört.

Warum ich erst jetzt den Urlaub Anmelden wollte kann ich nur so begründen, als wir letztes Jahr zu meiner Schwiegermutter gefahren sind, da haben wir uns auch Ortsabwesend gemeldet - 12 Wochen vorher.
Da hat die Frau Sachbearbeiterin gemeint das wäre zu Früh mit der Abmeldung. 4 Wochen vorher reichen völlig aus, genau so sagte sie es uns beiden - meiner Frau und mir - ins Gesicht. Jetzt auf einmal stimmt es nicht.
Das ist das womit ich nicht klar komme. Egal was ich mache, Aussage oder anderes es wird mir immer wieder anders ausgelegt und die Worte im Mund umgedreht.

Das gleiche ist auch, ich habe ein Nebengewerbe laufen und muss ja meine Einnahme- Überschußrechnung vorlegen.
Anfang des Jahres ist dem JobCenter aber in den Kopf gekommen das ich auch alle meine Rechnungen vorlegen muss. Das habe ich aber nirgends gelesen. Nach einem Halben Jahr habe ich dann eine Begründung (leider nur Mündlich) bekommen mit einem Paragraphen (der ist mir leider entfallen, werde ihn aber Nachreichen) der Dehnbar ist wie Kaugummi.
Dem FA reicht aber die EÜR, warum also muss ein JobCenter es anders haben als ein FA? Die bekommen doch beide die gleichen Informationen und vorallem schließen die sich doch eh untereinader kurz.

Aber warscheinlich denke ich zu viel, keine Ahnung.

B2T:
Es ist ja nicht so das ich die Maßnahme nicht machen will, aber wenn mir einmal erzählt wird, 4 Wochen vorher reicht und jetzt aber solch ein Zinober gemacht wird, das verstehe ich nicht. Ich habe doch nicht nur Pflichten, ich muss doch auch Rechte haben. Deutschland soll doch Angeblich eine Demokratie sein.

Marsleuchte
17.06.2008, 21:35
Der Modstatus ist keine Besonderheit und irren ist menschlich und wir sind nicht allwissend!
Hinzu kommen noch die verschiedenen Bundesländer, also würde ich diesbezüglich mich nicht verlassen was 2 Mod´s geschrieben haben.

MfG
Marslicht

einsamer Wolf
17.06.2008, 21:37
Es gibt kein Anrecht auf Urlaub - dir kann zwar 3 Wochen im Jahr Ortsabwesenheit genehmigt werden,allerdings,wie das Wörtchen kann schon sagt,ist das kein Rechtsanspruch und ist immer individuell zu entscheiden.Hier gebe ich dir aber keine Chance - und das muss ich auch sagen

In diesem Fall muss ich Codman recht geben, es können dir 3 Wochen im Jahr Ortsabwesenheit genehmigt werden, müssen aber nicht!

Du hättest eben vor der Buchung mit deinem SB reden sollen und im Mitteilen müssen, dass du vor hast für diesen Zeitraum wegzufahren, dass hätte dir diese Situation erspart und dein SB hätte dich für diese Zeit „Freigestellt“.

Ich muss ehrlich gestehen, dass es mir auch schon einmal so ergangen ist, Camping Urlaub in Polen.:? Ähnlich wie bei dir genau zu Beginn einer Maßnahme und auch wie bei dir habe ich das ganze erst drei Wochen vorher mitgeteilt, der SB war natürlich nicht begeistert darüber und erklärte mir erst einmal die Gesetzeslage wir konnten uns aber darauf einigen, dass ich erst eine Woche Später an der Maßnahme teilnehmen konnte.

Um was für eine Maßnahme handelt es sich überhaupt bei dir?

wihohi
17.06.2008, 22:30
Eine Eingliederungsmaßnahme soll das sein als Oberbegriff.
Weiteres haben wir noch nicht besprochen.

Auch habe ich versucht es nach Hinten zu verschieben, aber die Beraterin meinte das ginge nicht. Fängt am 1.08. an und geht 6 Monate.
Auch meinte Sie, das sie es an diesem Tage erst reinbekommen habe.

Zu Deutsch, dumm gelaufen. Hätte ich einen Tag früher den Termin bekommen dann wäre alles durch.

Am Meisten aber ärgert es mich um die 1k Euro, die ich mir jetzt an die Backe Nagele und auch der Kinder wegen. Ich habe mich echt schon drauf gefreut mit der Family endlich mal ohne Sorgen allein zu sein und die Probleme aus der Welt zu schaffen die der Alltag so mit sich bringt.