Jessica Rabbit
17.06.2008, 23:03
Hallo zusammen,
da ich kurzzeitig nach meiner Ausbildung Arbeitslos geworden bin, habe ich Arbeitlosengeld I und Arbeitslosengeld II bzw. SGB II erhalten.
In einer Bar half ich, falls mal Not am Mann war, ab und zu aus. Da es sich dabei um sehr kleine Summen handelte, kam mir nicht in den Sinn, dass Amt darüber zu informieren. Da ich dort auch die Information erhalten hatte, dass man bis zu 100 Euro im Monat "frei" hat, machte ich mir dazu keine Gedanken. In der Bar wurde ich aus versicherungstechnischen Gründen (falls mir doch etwas passieren sollte) bei der BKS mit allen anderen "Aushilfen" gemeinsam versichert (von da hat das Amt auch die Informationen).
Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben vom Amt, dass Sie von der Beschäftigung erfahren haben, mit der Bitte um Offenlegung der Einnahmen. Ich sendetet dem Amt ein Schreiben mit der Auflistung der Einnahmen, wo deutlich ersichtich war, dass es jeden Monat unter 100 Euro waren.
Heute habe ich ein Schreiben erhalten, wo ich darauf verwiesen werde, dass ich zu viel Geld bezogen habe.
folgende Auflistung:
Erstattungszeitraum 01.02.08 - 31.05.08
Arbeitslosengeld II (Regelleistung) 90,00 Euro
Leistungen für Unterkunft und Heizung 59,20 Euro
Summe Zeitraum: 149,20 Euro
Meine Frage ist natürlich hier nun, ob dies so stimmt und eine Überzahlung statt gefunden hat. Was ich nicht verstehen würde, da die Einnahmen ja unter dem sogenannten "Freibetrag" waren. Außerdem ist der Zeitraum nicht korrekt. Ab 01.05.08 habe ich bereits ein Arbeitsverhältnis oder wie rechnet das Amt ab?
Ich danke schon vielmals im Voraus für die Antwort.
Liebe Grüße
da ich kurzzeitig nach meiner Ausbildung Arbeitslos geworden bin, habe ich Arbeitlosengeld I und Arbeitslosengeld II bzw. SGB II erhalten.
In einer Bar half ich, falls mal Not am Mann war, ab und zu aus. Da es sich dabei um sehr kleine Summen handelte, kam mir nicht in den Sinn, dass Amt darüber zu informieren. Da ich dort auch die Information erhalten hatte, dass man bis zu 100 Euro im Monat "frei" hat, machte ich mir dazu keine Gedanken. In der Bar wurde ich aus versicherungstechnischen Gründen (falls mir doch etwas passieren sollte) bei der BKS mit allen anderen "Aushilfen" gemeinsam versichert (von da hat das Amt auch die Informationen).
Vor zwei Wochen erhielt ich ein Schreiben vom Amt, dass Sie von der Beschäftigung erfahren haben, mit der Bitte um Offenlegung der Einnahmen. Ich sendetet dem Amt ein Schreiben mit der Auflistung der Einnahmen, wo deutlich ersichtich war, dass es jeden Monat unter 100 Euro waren.
Heute habe ich ein Schreiben erhalten, wo ich darauf verwiesen werde, dass ich zu viel Geld bezogen habe.
folgende Auflistung:
Erstattungszeitraum 01.02.08 - 31.05.08
Arbeitslosengeld II (Regelleistung) 90,00 Euro
Leistungen für Unterkunft und Heizung 59,20 Euro
Summe Zeitraum: 149,20 Euro
Meine Frage ist natürlich hier nun, ob dies so stimmt und eine Überzahlung statt gefunden hat. Was ich nicht verstehen würde, da die Einnahmen ja unter dem sogenannten "Freibetrag" waren. Außerdem ist der Zeitraum nicht korrekt. Ab 01.05.08 habe ich bereits ein Arbeitsverhältnis oder wie rechnet das Amt ab?
Ich danke schon vielmals im Voraus für die Antwort.
Liebe Grüße