Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 58erRegelung & Vermögenszufluss
Hallo,
wie verfährt die Arge eigentlich, falls während des ALG-II-Bezugs unter erleichterten Bedingungen (58er Regelung) Vermögen zufließt, welches die Freibeträge (ev. ) übersteigt?
Wir dann der ALG-II-Bezug einfach eingestellt und entfällt damit auch die 58er Regelung?
Oder wird der Zufluss verrechnet? Wenn ja wie genau?
für Hinweise vielen Dank und Gruß!
sonoio
Hallo,
der Zufluss wird verrechnet.Hier ist die Frage,um welche Art Einkommen (Zufluss) es sich handelt.Ist es z.b. ebay Einkommen von verkauften Hausrat würde ich es nicht als Zufluss sehen sondern als Vermögensumwandlung.
Aber bevor du nicht genau sagst um was es sich handelt,kann man dir auch nicht weiterhelfen.
MfG
Codeman
Vielen Dank, ja es handelt sich genau um das: da ich gelegentlich umziehen möchte, würde ich gern meinen Hausrat weitgehend auflösen/verkaufen. Was macht die Arge mit dem Erlös bzw. umgewandelten Vermögen? Kann ich den Erlös z.B. für die Aussattung der neuen Wohnung am neuen Wohnort verwenden?
Hallo,
danke für die Erklärung - lag ich ja doch nicht so falsch :wink:
Die ARGE wird versuchen dir diesen Erlös als Einkommen anzurechnen.Das ist allerdings rechtswidrig.Die Sachen die du verkaufst stellen Vermögen dar,das du lediglich in Bargeld umwandelst.Daher kann es kein Einkommen sein.
Was du mit deinen Vermögen machst in diesem Fall ist dir selbst überlassen.
MfG
Codeman
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