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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft - Widerspruch einlegen?


Jerry
05.08.2006, 16:36
Liebe Gemeinde,
ich schreibe im Namen meiner Schwester, die selbst keinen PC (oder Mac) hat.
Die Situation:
Sie lebt seit 20 Jahren (...) mit einem Mann zusammen, mit dem sie auch mal eine eheähnliche Gemeinschaft führte. Seit ca. 10 Jahren teilen sie sich allerdings nur noch die Wohnung. KEINERLEI Verbindlichkeiten mehr. Weder in finanzieller, noch in sexueller noch in sonst einer ...
Selbstverständlich wisst ihr, was jetzt kommt - wir haben ja schon den 05.August 2006...
richtig - Ablehnungsbescheid wegen Bedarfsgemeinschaft.
Ihm wurde also ALG2 gestrichen mit dem Hinweis auf meine Schwester. Damit ist er also auch nicht mehr in der Lage, ihr einen Teil zur Miete zu zahlen. Er ist im Mietvertrag, der auf meine Schwester läuft, ausschliesslich als Untermieter bezeichnet und vermerkt.

Was können wir nun tun? Wie den Widerspruch einlegen?
Soll meine Schwester den ihr zugesandten Vordruck ausfüllen (Vermögensverhältnisse offenlegen...)? Die Unterlagen kamen heute an - Frist ist bis kommenden Freitag gesetzt, um abzugeben... (merkwürdig...)

Wie sollen wir uns verhalten?
Es sind in der Tat keinerlei Verbindungen zwischen den beiden vorhanden. Sie arbeitet, sehr geringes Einkommen - er ist Alkoholiker. Warum wohnt sie noch mit ihm zusammen? Nun - er hat ihr in der Jugend aus der Schei**e geholfen...
Wie ich schon sagte, ausser der Tatsache, dass die beiden schon sehr lange zusammen wohnen (länger als diese berühmten 3 Jahre also...) trifft faktisch keiner der vier genannten Kriterien zu.

Wie entkräfte ich nun für meine Schwester diesen Punkt?

Meine Schwester denkt darüber nach, ihm die Untermieterschaft zu kündigen - dann müsste das Amt seine gesamten Kosten übernehmen.

Problem: Da er auf Grund seiner Alkohol-Krankheit, welche er im übrigen nicht als solche anerkennt und nicht zugibt - 5 Entgiftungen schlugen fehl - keinerlei Ansporn hat, sich eine Wohnung zu suchen und auch keine Sozialkompetenz aufweist (Sorry - will nicht klugscheissen, weiss nur nicht, wie ich es anders ausdrücken soll ohne hier die Nettiquette zu verletzen...) wird es mit Sicherheit passieren, dass er im Falle des Rausschmisses aus der Wohnung, meiner Schwester die Hölle heißmacht und auch auf der Arbeit nachstellt. Die garnatierte Folge wäre also der Arbeitsplatzverlust meiner Schwester. (Die Situation hatten wir schon - gedroht wurde ihr mit Kündigung...)

Liebe Forumsbesucher, Liebe Fachkundige.
Ich bitte um euere Hilfe - eueren Rat.

WAS KANN ICH FÜR MEINE SCHWESTER TUN ?
Besser:
Was kann meine Schwester tun? Wie verhalten?

HILFE, bitte.

Danke schonmal,

Jerry

Die Ägypter
05.08.2006, 17:08
Dem Untermieter mitteilen, dass sie als Vermieterin nicht verpflichtet ist irgendwelche Angaben persönlicher Natur zu machen (schriftlich) und ihm weiterhin schriftlich eine Frist zur Zahlung der Untermiete setzen und mit Kündigung des Untermietverhältnisses drohen, wenn die Zahlung nicht bis zum***** bei ihr eingeht!

Und damit muss er dann zur ArGe.

Je mehr sie "mitwirkt" desto eher verstärkt sich der Verdacht des gegenseitigen "Füreinandereinstehen wollen".