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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Status unklar: Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?


Mirma
19.06.2008, 15:27
Hallo,

ich hoffe, das Thema gab es so noch nicht, über die Suche konnte ich nichts vergleichbares finden...

Also, ich schließe gerade meine Ausbildung ab und will mich danach selbständig machen. Ich habe danach Anspruch auf ALG 1, was ich auch beantragen will. Um dann eben - eigentlich - den Gründungszuschuss zu erhalten.

Nun ist es so, dass auf Grund des geringen Gehalts mein ALG-Anspruch ca. 120 Euro beträgt. D.h. mit dem Gründungszuschuss würde ich dann gerade mal 420 Euro im Monat erhalten.
Nun weiß ich nicht, was passiert, wenn ich ergänzend zum ALG 1 die Aufstockung auf ALG 2-Niveau beantrage. Bin ich dann vom Status her immer noch ALG 1-Empfänger? Bekomme ich dann also trotzdem nur den Gründungszuschuss? Oder gelte ich dann automatisch als ALG 2-Empfänger und muss dann Einstiegsgeld beantragen?

In meinem Fall wäre ja dann das Einstiegsgeld wesentlich höher als der Gründungszuschuss. Aber den Extra-Aufwand mit dem ALG 2-Antrag will ich mir natürlich nicht machen, wenn ich dann nicht auch irgendeinen Vorteil davon habe...

Und es wäre natürlich durch den Rechtsanspruch auch "sicherer" den Gründungszuschuss zu erhalten, als das Einstiegsgeld, wo ja der Berater letztendlich die Entscheidung trifft ob ja oder nein.

Ich hoffe, jemand hat Ahnung bei diesem vermutlich eher seltenen Fall...

Danke auf jeden Fall!
Mirma

Betroffener
22.06.2008, 16:22
Ehrlich gesagt - würde ich eher empfehlen in der Welt des ALG I zu bleiben und ggf. rechtzeitig Wohngeld zu beantragen. Damit bleibst Du ein freier Mensch und Herr Deiner Mittel.

Sobald die Sozialhilfeleistung ALG II ins Spiel kommt, ist auch der Gründungszuschuß als Einkommen auf ALG II anrechenbar - das hilft Dir also nicht weiter.

Die ganze Geschichte aus oder mit ALG II heraus zu veranstalten birgt zusätzlich zur Selbständigkeit weitere Risiken, da versucht wird, sich in die "Geschäftsführung" einzumischen und praktisch den Kauf jedes "unnötigen Bleistiftes" - auch nachträglich - auf ALG II anzurechnen oder den "Gewinn" von Sachbearbeitern bewerten zu lassen, die selber nicht mal eine EÜR oder GuV kennen.

In jedem Fall brauchst Du ein tragfähiges Konzept, das z.B. von der IHK ab zu segnen ist. Mit denen sollte man sich also schon länger vorher ins Einvernehmen setzen und austauschen. Wenn Du bei den richtigen Leuten anklopfst, können die sehr hilfreich sein.

Mirma
23.06.2008, 23:10
Ja, das ganze aus alg2 heraus zu machen, erscheint mir auch nicht mehr sinnvoll. Das erhöht den bürokratischen Aufwand sofort um ein vielfaches, und da Zeit nunmal Geld ist, wäre der (ggf.) "Gewinn" vermutlich allein durch den zeitlichen Mehraufwand schon wieder verschwunden.

Auch die Beraterin in der Arbeitsagentur hat mir davon abgeraten, weil sie meinte, dass es immer schlecht ist, wenn man sozusagen "zwischen" Jobcenter und Arbeitsagentur hängt.

Im übrigen konnte ich sie schon im ersten Gespräch von meinem Vorhaben überzeugen und sobald ich den bestätigten Businessplan habe, wird der Gründungszuschuss dann also fließen.

Danke auf jeden Fall für den Rat, ist schon gut, so eine Meinung nochmal bestätigt zu sehen :)

Betroffener
24.06.2008, 00:48
Na Prima, das wir uns "einig" sind.

Eine Sache ist noch ganz wichtig für sofort und auch für später:

Du musst mindestens 1 Tag Arbeitslosengeld I bezogen haben (also nicht nahtlos ohne Leistungsbezug in die Selbständigkeit wechseln).

Das hat folgenden Grund.
Damit bleibt Dir innerhalb der aktuellen Rahmenfrist (kenne die aktuellen Zeiten nicht - damals bei mir waren es volle 4 Jahre) ab diesem 1 Tag Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I Dein aktueller Anspruch erhalten auf den Du jederzeit zwischendurch zurückgreifen kannst (wenn es mal nicht so gut läuft). Einfach den alten Bescheid hochhalten im Amt. Da steht alles nötige drauf wie Höhe des Anspruchs und die Anzahl der Tage.

Zusätzlich solltest Du Dich rechtzeitig vor Ablauf dieser Rahmenfrist freiwillig weiter versichern, damit Du zum Ende der Rahmenfrist schon wieder einen neuen Anspruch aufgebaut hast. Das kostet derzeit rund 17 € im Monat.

Viel Erfolg