Mirma
19.06.2008, 15:27
Hallo,
ich hoffe, das Thema gab es so noch nicht, über die Suche konnte ich nichts vergleichbares finden...
Also, ich schließe gerade meine Ausbildung ab und will mich danach selbständig machen. Ich habe danach Anspruch auf ALG 1, was ich auch beantragen will. Um dann eben - eigentlich - den Gründungszuschuss zu erhalten.
Nun ist es so, dass auf Grund des geringen Gehalts mein ALG-Anspruch ca. 120 Euro beträgt. D.h. mit dem Gründungszuschuss würde ich dann gerade mal 420 Euro im Monat erhalten.
Nun weiß ich nicht, was passiert, wenn ich ergänzend zum ALG 1 die Aufstockung auf ALG 2-Niveau beantrage. Bin ich dann vom Status her immer noch ALG 1-Empfänger? Bekomme ich dann also trotzdem nur den Gründungszuschuss? Oder gelte ich dann automatisch als ALG 2-Empfänger und muss dann Einstiegsgeld beantragen?
In meinem Fall wäre ja dann das Einstiegsgeld wesentlich höher als der Gründungszuschuss. Aber den Extra-Aufwand mit dem ALG 2-Antrag will ich mir natürlich nicht machen, wenn ich dann nicht auch irgendeinen Vorteil davon habe...
Und es wäre natürlich durch den Rechtsanspruch auch "sicherer" den Gründungszuschuss zu erhalten, als das Einstiegsgeld, wo ja der Berater letztendlich die Entscheidung trifft ob ja oder nein.
Ich hoffe, jemand hat Ahnung bei diesem vermutlich eher seltenen Fall...
Danke auf jeden Fall!
Mirma
ich hoffe, das Thema gab es so noch nicht, über die Suche konnte ich nichts vergleichbares finden...
Also, ich schließe gerade meine Ausbildung ab und will mich danach selbständig machen. Ich habe danach Anspruch auf ALG 1, was ich auch beantragen will. Um dann eben - eigentlich - den Gründungszuschuss zu erhalten.
Nun ist es so, dass auf Grund des geringen Gehalts mein ALG-Anspruch ca. 120 Euro beträgt. D.h. mit dem Gründungszuschuss würde ich dann gerade mal 420 Euro im Monat erhalten.
Nun weiß ich nicht, was passiert, wenn ich ergänzend zum ALG 1 die Aufstockung auf ALG 2-Niveau beantrage. Bin ich dann vom Status her immer noch ALG 1-Empfänger? Bekomme ich dann also trotzdem nur den Gründungszuschuss? Oder gelte ich dann automatisch als ALG 2-Empfänger und muss dann Einstiegsgeld beantragen?
In meinem Fall wäre ja dann das Einstiegsgeld wesentlich höher als der Gründungszuschuss. Aber den Extra-Aufwand mit dem ALG 2-Antrag will ich mir natürlich nicht machen, wenn ich dann nicht auch irgendeinen Vorteil davon habe...
Und es wäre natürlich durch den Rechtsanspruch auch "sicherer" den Gründungszuschuss zu erhalten, als das Einstiegsgeld, wo ja der Berater letztendlich die Entscheidung trifft ob ja oder nein.
Ich hoffe, jemand hat Ahnung bei diesem vermutlich eher seltenen Fall...
Danke auf jeden Fall!
Mirma